Einreise, Zoll und Aufenthalt in Tunesien

Tunesien lockt mit mediterranem Flair, beeindruckenden Wüstenlandschaften und jahrtausendealter Kultur. Damit die Reise unbeschwert beginnen kann, sollten jedoch vorab wichtige Informationen rund um Einreise, Zollbestimmungen und Aufenthaltsregeln beachtet werden. Der folgende Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die notwendigen Reisedokumente, zollrechtliche Vorschriften bei der Ein- und Ausfuhr von Waren sowie die geltenden Bedingungen für einen touristischen Aufenthalt. Wer gut informiert ist, kann die Vielfalt des nordafrikanischen Landes entspannt und sorgenfrei erleben.

  • Was braucht man zur Einreise nach Tunesien?
    Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 4 Monaten ist ein Reisepass, vorläufiger Reisepass oder Kinderreisepass erforderlich; alle Dokumente müssen bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. An manchen Flughäfen wird zusätzlich der Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ausgestellt.

  • Brauche ich Impfungen für Tunesien?
    Eine gültige Gelbfieberimpfung ist nur erforderlich, wenn man sich in den 14 Tagen vor der Einreise in bestimmten Ländern wie Kenia, Argentinien oder Venezuela aufgehalten hat. Weitere Schutzmaßnahmen wie Hepatitis A werden empfohlen, ebenso das Überprüfen der Standardimpfungen.

  • Welche Zollbestimmungen muss ich bei der Ausreise beachten?
    Die Ausfuhr von Antiquitäten ist nur mit Genehmigung des "Ministry of Culture" erlaubt. Es wird empfohlen, Kaufquittungen aufzubewahren.

Reise- und Sicherheitshinweise

Über den folgenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise für Tunesien

Das Auswärtige Amt rät allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Ausland befinden, sich online in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren. So kann im Notfall schnell Kontakt aufgenommen werden. Pauschalreisende werden gegebenenfalls vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert.

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Einreisebestimmungen

Die Einreise ist möglich mit:

  • Reisepass: ja

  • Kinderreisepass: ja

  • Vorläufiger Personalausweis: nein

  • Vorläufiger Reisepass: ja, Mit einem vorläufigen Reisepass muss ein Hin- und Rückflugticket sowie eine ausreichende Geldsumme für den Aufenthalt nachgewiesen werden.

  • Personalausweis: nein

Das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Für einen touristischen Aufenthalt bis zu vier Monaten gilt:

  • Visum: nicht erforderlich

Bei der Einreise wird an manchen Flughäfen der Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ausgegeben. Er ist bis zur Ausreise aufzubewahren.

Für die Einreise auf dem Seeweg gibt es keine eindeutigen Vorschriften. Es kann vorkommen, dass ohne Hotelnachweis oder Rückfahrtticket die Einreise verweigert wird. Dies betrifft insbesondere die Einreise mit einem Wohnwagen oder Wohnmobil.

Reisevollmacht für Minderjährige

Für minderjährige Reisende, die allein, in Begleitung von nur einem Elternteil oder nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen unterwegs sind, bieten die ADAC Clubjuristen allgemeine Hinweise sowie Vorlagen für eine Reisevollmacht zum Download an.

Hinweis: Es handelt sich nicht um amtliche Dokumente, sondern um Empfehlungen, die gegebenenfalls ergänzt und beglaubigt werden müssen. Viele Transportgesellschaften verlangen auch besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.

Abgelaufene oder verlorene Ausweispapiere

Grundsätzlich ist für Auslandsreisen sowie für die Wiedereinreise nach Deutschland ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. In einigen EU-Ländern wird die Ausweispflicht auch dann erfüllt, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Informationen dazu finden sich in den vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes.

Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein abgelaufenes Ausweisdokument im Ausland, beispielsweise bei der Hotelregistrierung oder bei Banken, möglicherweise nicht akzeptiert wird. Daher kann das Reisen mit einem abgelaufenen Ausweisdokument auch innerhalb der EU zu Problemen führen.

Express-Reisepass

Falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist und bis zur Abreise noch ein paar Tage Zeit sind, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Passbehörde einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser vollwertige Reisepass enthält einen elektronischen Chip und ist für 10 Jahre gültig. Für die schnellere Bearbeitung fallen zusätzliche Gebühren an.

Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass

Wenn der Ausweis besonders kurzfristig benötigt wird, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (bzw. innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (gültig für 3 Monate) oder einen vorläufigen (grünen) Reisepass (gültig für 1 Jahr) aus. Da der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip mit gespeicherten Fingerabdrücken und einem Lichtbild enthält, wird er nicht von allen Ländern anerkannt.

Reiseausweis als Passersatz (RaP)

Wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist, kann die Bundespolizei nach eigenem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Dieser wird an der Grenze, an bestimmten Flughäfen oder bei einer Dienststelle der Bundespolizei ausgegeben. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original erforderlich. Bei Personen unter 18 Jahren muss außerdem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.

Der Antrag kann auch bequem online über die Elektronische Antragstellung RaP gestellt werden.

Eine aktuelle Liste der Staaten, die Passersatzpapiere aus Deutschland anerkennen, finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter Staatenliste RaP . Es ist zudem wichtig, mögliche Visa-Vorschriften des Ziellandes zu beachten.

Die Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz erfolgt auf eigenes Risiko. Das Zielland oder die Fluggesellschaft kann die Einreise mit diesem Dokument verweigern oder Bestimmungen kurzfristig ändern.

Wenn der Ausweis im Ausland verloren geht, sollte umgehend eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Eine Kopie der Diebstahlsanzeige ist erforderlich, um bei den deutschen Behörden einen neuen Ausweis beantragen zu können. Es wird außerdem empfohlen, schnellstmöglich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu kontaktieren. Dort kann ein sogenannter "Reiseausweis als Passersatz (RaP)" für die Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Verfahren wird erleichtert, wenn ein Lichtbild sowie eine Kopie des Personaldokuments mitgeführt werden. Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, muss diese ebenfalls gesperrt werden.

Die Einreise mit einem Ausweisdokument, das als gestohlen oder verloren und dann als wieder aufgefunden gemeldet wurde, kann erhebliche Probleme verursachen. Selbst wenn die deutschen Behörden das Dokument aus den Fahndungslisten entfernt haben, besteht das Risiko, dass es an Grenzkontrollstellen noch als zur Fahndung ausgeschrieben erscheint. Daher rät das Auswärtige Amt davon ab, mit solchen Dokumenten zu reisen.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A; bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Tollwut empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen . Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

Derzeit werden vermehrt Fälle von mit Tollwut infizierten Tieren gemeldet – insbesondere in Nordtunesien. Eine Ansteckung durch Tollwut erfolgt vorwiegend über Hunde, Katzen, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle.

  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Sollten Sie von einem Hund, Affen oder Flughund oder einer Katze gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe nur sehr begrenzt und Immunglobuline im Land ggf. schwer erhältlich sind.

Weitere Infektionskrankheiten

Es finden sich einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten, diese sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nil-Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung).

Die Gefahr der Übertragung einer Bilharziose besteht herdförmig in Gafsa und Schott Djerit beim Baden im Süßwasser.

Sonstige Gesundheitsgefahren

Gefahren durch Schlangen und Skorpione.

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau ist zumindest in Tunis gut. Viele gut ausgestattete Privatkliniken (Clinique International Hannibal, Polyclinique Les Berges du Lac, Clinique de la Soukra u.a.) sind auch Ziel von Patienten aus benachbarten afrikanischen Ländern. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen, vor allem in staatlichen Krankenhäusern (lediglich Basisversorgung, keine Pflegeleistungen, auch nicht für Touristen).

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Die Informationen werden zur Verfügung gestellt vom Auswärtigen Amt - Stand: 21.04.2026

ADAC Notfall Ambulanz-Service

Sie erreichen uns 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr unter der Telefonnummer 089 76 76 76 oder per Mail unter ambulance@adac.de. Unsere medizinisch ausgebildeten Fachkräfte nehmen rund um die Uhr Notrufe aus aller Welt entgegen und leisten aktive Hilfe.

Reisemedizinischer Informationsservice

Wo sind die richtigen Ärzte? Kontaktieren Sie den Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der Telefonnummer 089 76 76 77 oder per Mail unter reisemedinfo@adac.de, wenn Sie medizinische Behandlung vor Ort benötigen. Wir nennen Ihnen Adressen von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten am Urlaubsort.

ADAC Medical App

Die ADAC Medical App  bietet schnell, einfach und überall Hilfe bei gesundheitlichen Anliegen. Hier erhalten Sie jederzeit Zugang zu telemedizinischer Behandlung, Arztsuche mit Online-Terminvereinbarung, Symptomchecker sowie Apothekenservices.

adac.de | Gesundheit

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