Einreise, Zoll und Aufenthalt in Bosnien-Herzegowina
Reise- und Sicherheitshinweis
Reise- und Sicherheitshinweise des AA
Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Reise- und Sicherheitshinweise des AAKrisenvorsorgeliste
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert
Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen AmtesAuswärtiges Amt - Bürgerservice
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an
Auswärtiges Amt - Bürgerservice
Einreisebestimmungen
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten genügt der Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. Das Dokument muss bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Die Einreise mit Personaldokumenten, die als gestohlen oder verloren und später als wieder aufgefunden gemeldet wurden, kann zu Problemen führen. Das Auswärtige Amt rät deshalb von Reisen mit solchen Dokumenten ab.
Bei der Einreise sind pro Aufenthaltstag mindestens 150 BAM (etwa 75 Euro) in bar (Landeswährung oder Euro) oder unbar (durch Kreditkarte oder andere vom bosnisch-herzegowinischen Bankensystem anerkannte Zahlungsmittel) nachzuweisen.
Für Reisende, deren Aufenthalt mehr als 3 Tage beträgt, ist eine Registrierung innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft bei der nächsten Polizeidienststelle vorgeschrieben. Hotels und Pensionen erledigen dies gewöhnlich für ihre Gäste.
Minderjährige, die mit nicht sorgeberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern bzw. des nicht mitreisenden Elternteils in bosnischer, kroatischer oder serbischer Sprache.
Für Minderjährige, die unbegleitet (also ohne Erwachsene) reisen, gilt: Unter 14-Jährige dürfen nicht unbegleitet einreisen. Minderjährige ab 14 Jahren benötigen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
Die Einverständniserklärung muss beinhalten: persönliche Angaben des Minderjährigen, der/des Sorgeberechtigten bzw. der/des mitreisenden nicht-sorgeberechtigten Erwachsenen, Dauer und Grund des Aufenthaltes, Gültigkeitsdauer der Einverständniserklärung sowie Unterschrift der ausstellenden Person/en.
Die Clubjuristen des ADAC haben Vorlagen in verschiedenen Sprachen erstellt, die ggf. zu ergänzen und zu beglaubigen sind. Sie können hier heruntergeladen werden (Achtung: keine amtlichen Dokumente sondern nur Empfehlungen):
Reisevollmachten zum DownloadBei Flugreisen wird auch die von der Fluggesellschaft geforderte Einverständniserklärung anerkannt.
Gesundheitsinformationen
Sie brauchen für die Einreise nach Bosnien und Herzegowina keine Impfungen nachzuweisen. Nehmen Sie die Reise aber zum Anlass, Ihren Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen ""Standard""-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Für Bosnien und Herzegowina raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis), Hepatitis B, Tollwut Über den nachfolgenden Link erfahren Sie, welche Impfungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden.
Die medizinische Versorgung entspricht vom Niveau her auch in Großstädten und touristisch erschlossenen Gebieten meist nicht derjenigen in Westeuropa. In kleineren Städten ist eine Grundversorgung in der Regel gewährleistet, in ländlichen Gebieten nicht. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Infodienst, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.
ReiseapothekeEine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
Wer nach Bosnien und Herzegowina reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, da deutsche Krankenkassen z.B. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland nicht erstatten. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.
Weitere Informationen und online Buchung.Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.
reisemedinfo@adac.deHund und Katze
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis.
Im EU-Heimtierausweis muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung eingetragen sein. Für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht.
Im EU-Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen sein.
Bei der Einreise aus bestimmten Nicht-EU-Ländern (z.B. Serbien und Montenegro) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. Der Nachweis gilt so lange, wie fristgerechte Auffrischungsimpfungen durchgeführt wurden.
Der ADAC gibt im folgenden Link Tipps zur Sicherung von Hunden im Auto:
Tipps zur Hundesicherung im AutoZollbestimmungen
Persönliche Gebrauchsgegenstände | Abgabefrei, keine Zollformalitäten. |
Geschenke | Zollfrei im Wert bis zu 200 BAM. |
Wertgegenstände | Bei der Einreise zu deklarieren und bei der Ausreise wieder vorzuweisen. Es empfiehlt sich eine Liste der mitgeführten Wertgegenstände inkl. Originalrechnungen. |
Genussmittel1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen bis zu 200 St. Zigaretten oder 100 St. Zigarillos oder 50 St. Zigarren oder 250 g Tabak, 2 l Wein, 2 l Spirituosen <22 Vol.-% oder 1 l Spirituosen >22 Vol.-%, 60 ml Parfum, 250 ml Eau de Toilette |
1 · Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden.
Die Einfuhr bestimmter Lebensmittel (insbesondere Fleisch- und Milchprodukte, aber auch zahlreiche Obst- und Gemüsesorten) in die EU, kann aufgrund spezieller Regelungen beschränkt oder sogar generell verboten sein.
Deutscher Zoll - PrivatreisenWaren wie Reisebedarf, Geschenke, elektr. Geräte, Parfum, Schmuck | Zollfrei im Wert bis 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft-, Seeweg); für Reisende unter 15 Jahren im Wert bis zu 175 Euro. |
Rückwaren (bereits aus Deutschland mitgenommene Waren) im Wert von über 430 Euro | Bereits bei der Ausreise sollten diese im Nämlichkeitsnachweis am Zollamt des deutschen Abflughafens bestätigt werden. |
Genussmittel1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen bis zu 40 / 200 St. Zigaretten oder 20 / 100 St. Zigarillos oder 10 / 50 St. Zigarren oder 50 / 250 g Tabak, 4 l Wein und 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-% oder 1 l Spirituosen >22 Vol.-%2 |
1 · Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich
2 · Bei Einreise in die EU auf dem Landweg / bei Einreise in die EU auf dem Luft- oder Seeweg

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