Einreise, Zoll und Aufenthalt in Australien

Reise- und Sicherheitshinweis

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Krisenvorsorgeliste

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Einreisebestimmungen

Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie

Einreise aus allen Ländern mit Ausnahme von China inkl. Hongkong und Macao

Bei der Einreise gibt es keine coronabedingten Auflagen mehr.

Einreise von/über China inkl. Hongkong und Macao

Bei Einreise aus China inkl. Hongkong und Macao ist ein negativer Covid-19-Test erforderlich. Anerkannt werden PCR-, RT-PCR, Antigen-Schnell-, LAMP- und TMA-Tests. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor dem planmäßigen Abflug durchgeführt worden sein.

Bei einem Transit über China inkl. Hongkong oder Macao vor der Einreise nach Australien besteht keine Testpflicht, wenn der Transitaufenthalt weniger als 24 Stunden betrug.

Detailinformationen über die Reisewege, bei denen eine Testpflicht besteht bzw. entfällt, finden sich im Link der australischen Regierung:

Australische Regierung Detailinformationen Testpflicht

Reisedokumente für deutsche Staatsbürger

Erforderlich ist der für die gesamte Reisedauer gültige Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass sowie ein Visum, das vor Reiseantritt einzuholen ist.

Am einfachsten für Touristen ist das eVisitor-Visum subclass 651. Es ist 12 Monate gültig und berechtigt innerhalb dieses Zeitraumes zu mehreren touristischen Aufenthalten von jeweils bis zu 3 Monaten. Das eVisitor-Visum kann online auf der unten genannten Webseite beantragt werden. Dieses Visum wird kostenlos erteilt.

eVisitor-Visum subclass 651 online beantragen

Dasselbe Visum, jedoch unter dem Namen ETA-Visum subclass 601, beantragen Reisebüros und Fluggesellschaften für ihre Kunden. Es kostet 20 AUD plus ggf. zusätzliche Gebühren des Anbieters.

TRANSIT: Der Flughafentransit ist für Deutsche visumsfrei, wenn das Ticket einen Weiterflug innerhalb von 8 Stunden ausweist und der Transitbereich nicht verlassen wird. Es kann je nach Flughafen und besonderen Umständen vorkommen, dass der Transitbereich verlassen werden muss, zum Beispiel um das Gepäck für den Weiterflug neu aufzugeben. In diesen Fällen und wenn der Transitaufenthalt 8 Stunden übersteigt, ist ein Transitvisum (subclass 771) im Link unten erforderlich, das einen Transitaufenthalt bis zu 72 Stunden erlaubt. Die Webseite der australischen Einwanderungsbehörde unten gibt detaillierte Hinweise zu den Transiteinrichtungen an den verschiedenen australischen Flughäfen:

Transit facilities at Australien airports Transitvisum subclass 771

Reisevollmacht für Minderjährige

Deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine, mit nicht sorgeberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, benötigen die Einverständniserklärung der Eltern bzw. des nicht mitreisenden Elternteils im Formblatt 1229 im Link unten sowie die darin genannten Unterlagen.

Vollmacht (Formular 1229)

Unbegleitete Minderjährige müssen bei der Fluggesellschaft angemeldet werden. Detailinformationen bei Quantas Airways:

Quantas Unbegleitete Minderjährige

Gesundheitsinformationen

Impfungen, Einreisevorschriften

Eine gültige Schutzimpfung gegen Gelbfieber müssen Sie nachweisen, wenn Sie sich in den letzten zwei Wochen vor Einreise in einem der folgenden Länder aufgehalten haben:Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Rep. Kongo, Dem. Rep. Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Süd-Sudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik. Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guyana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad u. Tobago, Venezuela Dies gilt auch für Reisende die vorher mehr als 12 Stunden auf einem Transitflughafen in einem Endemiegebiet gewesen sind. Keinen Impfnachweis brauchen Kinder unter 1 Jahr. Nehmen Sie die Reise auch zum Anlass, Ihren sonstigen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis A, Hepatitis B, Tollwut, Japanische Enzephalitis (nur Torres-Inseln Dezember-Juni).

Weitere Informationen

Australien ist malariafrei.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Australien hat westeuropäisches Niveau. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Infodienst, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Reiseapotheke

Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Reiseapotheke

Reisemedizinische Beratung

Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig.

Auslandskrankenversicherung

Wer nach Australien reist, sollte auf jeden Fall eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Medizinische Leistungen im Ausland sind oft deutlich teurer als in Deutschland und die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Kosten nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. . Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland werden grundsätzlich nicht übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.

Weitere Informationen und online Buchung.

ADAC-Infodienst

Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.

reisemedinfo@adac.de

Hund und Katze

Weitere Regelungen

Die Einfuhr von Hund oder Katze ist mit einem erheblichen zeitlichen, organisatorischen und finanziellen Aufwand verbunden. Unter anderem sind eine Einfuhrerlaubnis des Department of Agriculture (DAFF), ein Bluttest und mehrere Impfungen erforderlich. Nach der Ankunft muss das Tier mindestens 10 Tage in Quarantäne.

Alle Informationen und Antragsformulare sowie ein "step by step guide" für die Vorbereitungen finden sich auf der Webseite des Department of Agriculture.

Department of Agriculture

Wiedereinreise in die EU

Bei der Wiedereinreise in die EU aus Australien (Rückreise) ist der EU-Heimtierausweis erforderlich. Darin müssen eingetragen sein:
  • die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung (für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht),
  • eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt).

Zollbestimmungen

Bei der Einreise zu beachten

Persönliche GebrauchsgegenständeAbgabefrei, keine Zollformalitäten.
Andere Waren (wie Geschenke, elektr. Geräte, Parfüm, Schmuck)Zollfrei im Wert bis zu 900 AUD (450 AUD für Reisende unter 18 Jahren).
GenussmittelAbgabefrei sind pro Person ab 18 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 25 St. Zigaretten, 25 g Tabak, 2,25 l Alkohol (Wein, Bier, Spirituosen)

Die Ein- und Ausfuhr zahlreicher Tier- und Pflanzenarten oder daraus angefertigter Güter bzw. Souvenirs ist streng geregelt, ebenso die von Nahrungsmitteln, Pflanzen- und Tierprodukten. Sie müssen auf dem Einreiseformular für Passagiere (Incoming Passenger Card) angegeben werden.

Information on bringing goods to Australia

Sämtliche Waffen und Munition müssen deklariert werden, da für bestimmte Waffen möglicherweise eine Einfuhrgenehmigung benötigt wird oder besondere Einfuhrbestimmungen gelten.

Bei der Rückreise nach Deutschland zu beachten

Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden.

Waren wie Reisebedarf, Geschenke, elektr. Geräte, Parfum, SchmuckZollfrei im Wert bis zu 430 Euro; 175 Euro für Reisende unter 15 Jahren.
Rückwaren (bereits aus Deutschland mitgenommene Waren) im Wert von über 430 EuroBereits bei der Ausreise sollten diese im Nämlichkeitsnachweis am Zollamt des deutschen Abflughafens bestätigt werden.
Genussmittel1Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 200 St. Zigaretten, 100 St. Zigarillos, 50 St. Zigarren, 250 g Tabak, 10 kg Kaffee, 4 l Wein, 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-%, 1 l Spirituosen >22 Vol.-%

1 · Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich

Fleisch, Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse: Für die Einfuhr gelten strenge Bestimmungen. Auskunft erteilt das zuständige Veterinäramt.

Historisch oder kulturell bedeutsame Bücher, Dokumente, Münzen und Aboriginal-Kunstgegenstände müssen bei der Ausreise angezeigt werden. Käufer sollten sich vor Erwerb und Ausfuhr bei den australischen bzw. deutschen Zollbehörden informieren.

Australische Zollbehörde Deutsche Zollbehörde

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