Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung USA
Für jede Reise in die USA ist eine Reisekrankenversicherung absolut notwendig.
In den meisten Gebieten der Vereinigten Staaten von Amerika ist die medizinische Versorgung zwar ausgezeichnet, doch die Behandlungskosten im Krankheitsfall können um ein vielfaches teurer sein als in Deutschland. Ohne den Schutz einer Reisekrankenversicherung müssen Sie diese Behandlungskosten selbst tragen. Denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen im Ausland weder Behandlungskosten, noch Bergungs- oder Rücktransportkosten.
Mit einer Auslandskrankenversicherung schützen Sie sich vor hohen Kosten, wenn Sie ambulant oder stationär im Ausland behandelt werden müssen.
Gut zu wissen: zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung gibt es bezüglich der Leistungen keinen Unterschied. Der Versicherer hat die freie Wahl, wie er das Versicherungsprodukt betitelt.
Wie sinnvoll ist eine Reisekrankenversicherung für die USA?
Eine Reisekrankenversicherung für Reisen in die USA ist durchaus sinnvoll, wenn auch für die Einreise oder die Beantragung eines Visums nicht verpflichtend.
Auch wenn Sie keine schwere Erkrankung in den USA erwarten, ist es doch schnell geschehen und die Behandlung kann insbesondere in den USA sehr teuer werden. Hierfür gibt es drei Gründe:
Privatisierung der Kliniken
kostspielige und langwierige Entwicklung von Geräten und Medikamenten
keine gesetzliche Gebührenordnung für Ärzte und damit keine festen Kostensätze für Behandlungen
In der Regel werden Sie in den Krankenhäusern der USA auch nur dann behandelt, wenn die Kostenübernahme geklärt ist. Notaufnahmen sind zwar dazu angehalten, insbesondere in lebensgefährlichen Situationen, eine Behandlung auch ohne geklärte Kostenübernahme einzuleiten. Allerdings werden Sie dafür eine Rechnung erhalten.
Um auf diesen Kosten nicht sitzen zu bleiben, lautet die Empfehlung des Auswärtigen Amtes, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen.
Einreisebestimmungen USA
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja, mit ESTA oder Visum
Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit Visum
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, aber nur mit Visum
ESTA-Genehmigung (gebührenpflichtig): dies ist kein Visum, sondern gilt für einen Aufenthalt von maximal 90 Tage innerhalb von 2 Jahren bei mehrfachen Einreisemöglichkeiten
Aufgrund der Teilnahme am US-Visa Waiver Programm dürfen deutsche Staatsangehörige zu touristischen und geschäftlichen Zwecken visumfrei in die USA einreisen. Voraussetzungen hierfür sind ein elektronischer Reisepass, eine gültige Einreisegenehmigung (ESTA) und ein gültiges Ticket für den Rück- oder Weiterflug.
Welche Leistungen sollte eine Reisekrankenversicherung für die USA beinhalten?
Eine Reisekrankenversicherung schützt Sie vor den hohen Kosten einer Behandlung in den USA. Folgende Leistungen sollten mindestens enthalten sein:
Weltweite Kostenübernahme bei medizinisch notwendigen Heilbehandlungen (ambulant, stationär, Zahnarzt)
Kostenübernahme von Medikamenten und medizinischen Hilfsmitteln
Rettung und Bergung vor Ort
Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport
Transporte vor Ort in ein Krankenhaus und zurück zur Unterkunft
Erkrankung an Covid-19
Weitere Leistungen sind möglich, werden oft zu höheren Beiträgen und in unterschiedlichen Tarifen angeboten. Bei Abschluss einer Reisekrankenversicherung achten Sie bitte darauf, dass die Leistungen auch für die USA und Kanada gelten.
Wie werden Behandlungskosten in der Reisekrankenversicherung abgerechnet?
Ambulante Behandlungskosten übernehmen Sie im Regelfall erst mal selbst. Im Nachhinein erstattet Ihnen Ihre Reisekrankenversicherung die Kosten. Hierfür benötigen Sie auch eine Rechnung und eine Quittung über Ihre Zahlung.
Bei stationären Behandlungen nehmen Sie am besten im ersten Schritt Kontakt mit Ihrem Versicherer auf. Dieser bestätigt dem Krankenhaus in den USA die Kostenübernahme, die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen Versicherer und Krankenhaus.
Bitte beachten: für die Abrechnung mit einem Krankenhaus in den USA gibt es das spezielle "HCF" Formular, für die Abrechnung mit einem amerikanischen Arzt bei ambulanten Behandlungen das Formular "UB".
Unser Angebot für Sie
Auslandskrankenversicherung für bis zu 63 Tage
Weltweiter Schutz unter anderem bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung, ambulant, stationär oder beim Zahnarzt. Inklusive USA und Kanada. Für die ersten 63 Tage jeder Reise im Jahr. In 3 bedarfsgerechten Tarifen ohne Selbstbeteiligung. Als Einzel- oder Familienvertrag.
Weltweiter Schutz inklusive USA und Kanada zwischen 2 - 24 Monate. Für Work & Travel, Auslandssemester oder Au-Pairs. Unter anderem Kostenübernahme für ambulante, stationäre oder zahnärztliche Behandlung im Ausland.
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