Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung Neuseeland

Im folgenden haben die Begriffe "Reisekrankenversicherung" und "Auslandskrankenversicherung" die gleiche Bedeutung.

Landschaft am Lake Tekapo in Neuseeland

Neuseeland, besonders beliebt bei Aktivurlaubern, Naturliebhabern und Work & Travel Reisenden. Die zwei Inseln südlich von Australien sind mit ihren Regenwäldern, Gletschern, weitläufigen Stränden und dem Tierparadies ein beliebtes Reiseziel geworden.

Oberste Priorität bei den Reisevorbereitungen sollte der Abschluss einer Reisekrankenversicherung für Neuseeland sein. Egal, ob man 4 Wochen oder für mehrere Monate nach Neuseeland fliegt: muss man vor Ort medizinisch behandelt werden, fallen Gebühren an. Insbesondere die Kosten für eine Zahnarztbehandlung können in Neuseeland sehr hoch sein. 

Die gesetzlichen Krankenversicherungen kommen für derlei Behandlungskosten nicht auf. Daher ist es sinnvoll eine Reisekrankenversicherung bzw. eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Diese erstattet die Kosten, die für eine medizinisch notwendige Behandlung im Ausland anfallen.

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Einreisebestimmungen Neuseeland

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja 
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

 

Hinweis: Die Dokumente müssen bei Einreise noch mindestens einen Monat über den vorgesehenen Aufenthaltszeitraum hinaus gültig sein.

Bei Aufenthalt bis zu drei Monate als Tourist oder Geschäftsreisender ist kein Visum notwendig. Es muss jedoch ein Rück- oder Weiterflugticket vorzeigbar sein. Außerdem müssen Sie auf Verlangen der Einreisebehörden einen Nachweis über genügend finanzielle Mittel zur Finanzierung des Aufenthalts vorlegen können.

Für die Einreise in Neuseeland benötigen Sie außerdem eine gebührenpflichtige elektronische Einreisegenehmigung. Hinzu kommt bei Einreise die Tourismussteuer in Höhe von derzeit 35 NZD.

Zum Auswärtigen Amt

Warum ist eine Reisekrankenversicherung für Neuseeland so wichtig?

Die medizinische Versorgung in Neuseeland ist mit der in Deutschland vergleichbar. Gut ausgestattete Krankenhäuser und fachkundige Ärzte findet man sowohl in den großen Städten als auch in ländlichen Gebieten. Im Krankheitsfall muss im ersten Schritt immer ein Allgemeinarzt aufgesucht werden, der dann eine Überweisung an einen Facharzt veranlasst.
Doch jede medizinische Behandlung im Ausland, ob ambulant oder stationär, kostet Geld. Insbesondere die Behandlung bei einem Zahnarzt kann in Neuseeland sehr teuer werden. Ohne eine Reisekrankenversicherung muss man diese Behandlungskosten dann aus eigener Tasche begleichen.

Eine Reisekrankenversicherung erstattet Ihnen diese Behandlungskosten und bietet darüber hinaus zahlreiche Leistungen, wenn Sie im Ausland krank werden.

Medikamente

Nehmen Sie regelmäßig Medikamente ein, so ist es ratsam, diese selbst mitzubringen. Die Medikamente sind in den Originalverpackungen mitzuführen. Die Medikamente müssen auf dem Einreiseformular (Arrival Card) von Neuseeland angegeben werden. Außerdem benötigen Sie dafür eine englisch-sprachige Bescheinigung Ihres Arztes, in dem die Medikamenten-Verordnung bestätigt wird.

Worauf sollte ich bei Abschluss einer Reisekrankenversicherung für Neuseeland achten?

Eine Reisekrankenversicherung schützt Sie vor den hohen Kosten einer ärztlichen Behandlung in Neuseeland. Bei Abschluss einer Reisekrankenversicherung für Neuseeland sollten Sie ein paar Dinge beachten.

 

Leistungen

Folgende Leistungen sollten in einer Reisekrankenversicherung mindestens enthalten sein:
  • Weltweite Kostenübernahme bei medizinisch notwendigen Heilbehandlungen (ambulant, stationär, Zahnarzt)
  • Kostenübernahme von Medikamenten und medizinischen Hilfsmitteln
  • Rettung und Bergung vor Ort
  • Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport
  • Transporte vor Ort in ein Krankenhaus und zurück zur Unterkunft
  • Erkrankung an Covid-19
Weitere Leistungen sind möglich, werden oft zu höheren Beiträgen und in unterschiedlichen Tarifen angeboten.  

 

Reisedauer

Welche Reisekrankenversicherung Sie für Neuseeland abschließen, hängt davon ab, wie lange Sie dort bleiben wollen. Es gibt Reisekrankenversicherungen, die Sie das ganze Jahr über für die ersten Wochen Ihrer Auslandsreise schützen. Wenn Sie z.B. Ihren Urlaub in Neuseeland verbringen.

Wollen Sie für ein Work & Travel bzw. für mehrere Monate oder gar Jahre nach Neuseeland, benötigen Sie eine Reisekrankenversicherung Langzeit. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung Langzeit für ein Work & Travel ist sogar Pflicht und muss bei Einreise in Neuseeland nachweisbar sein.
 
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Work and Travel in Neuseeland mit dem Working Holiday Visum

Möchten Sie nach Neuseeland, um dort für 12 Monate zu leben und zu arbeiten, benötigen Sie ein Working Holiday Visum. Dieses Visum können Sie nur einmal im Leben nutzen und steht Reisenden zwischen 18 und 30 Jahren zur Verfügung. Eine Verlängerung auf 15 Monate ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Wichtig für die Beantragung:

  • Reisepass (Gültigkeit bei Einreise mindestens ein Jahr und drei Monate)
  • Visumskosten
  • Sicherheitsbetrag von ca. 2.700 €
  • Nachweis über ein Rückflugticket bzw. Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel für die Ausreise
  • Bestätigung über eine Reisekrankenversicherung
  • gegebenenfalls Internationaler Führerschein

Wie erfolgt in der Reisekrankenversicherung die Abrechnung der Behandlungskosten?

Die Bestätigung Ihrer bestehenden Reisekrankenversicherung nehmen Sie am besten immer mit. So haben Sie diese im Notfall direkt zur Hand.

Ambulante Behandlungskosten übernehmen Sie im Regelfall erst mal selbst. Im Nachhinein erstattet Ihnen Ihre Reisekrankenversicherung die Kosten. Hierfür benötigen Sie auch eine Rechnung und eine Quittung über Ihre Zahlung.

Bei stationären Behandlungen nehmen Sie am besten im ersten Schritt Kontakt mit Ihrem Versicherer auf. Dieser bestätigt dem Krankenhaus in Neuseeland die Kostenübernahme, die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen Versicherer und Krankenhaus.

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