Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung Mexiko
Begriffserklärung: Zwischen einer Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung gibt es grundsätzlich keinen Unterschied.
Maya- und Aztekentempel, eine spannende Flora- und Faunawelt, traumhafte Strände, farbenfrohe Tauchreviere - Mexiko bietet als Reiseziel zahllose Möglichkeiten für Kultururlauber, Abenteuertouristen, Taucher und Sonnenanbeter.
Doch auch hier ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung absolut sinnvoll und notwendig. In Mexiko ist die ärztliche Versorgung nur in Privatkliniken akzeptabel. Die Kosten sind enorm hoch. Die gesetzliche Krankenkasse kommt für Behandlungskosten in Mexiko nicht auf.
Um diese Kosten nicht aus eigener Tasche begleichen zu müssen, ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung absolut notwendig.
Einreisebestimmungen Mexiko
Die Einreise in Mexiko ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Die Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthaltes noch gültig sein. Ein Visum ist nicht notwendig.
Bei Einreise nach Mexiko erhalten Reisende die Touristenkarte mit einer Gültigkeit für 180 Tage. Die Gebühr von ca. 640 MXN ist bei Flugbuchung bereits in den Ticketkosten verrechnet. Die Touristenkarte muss stets mitgeführt und bei Kontrollen vorgelegt werden.
Warum ist eine Reisekrankenversicherung für Mexiko sinnvoll?
In den größeren mexikanischen Urlaubsorten findet man vielerorts englischsprachige Ärzte und Privatkliniken. In diesen ist die medizinische Versorgung in Mexiko in Ordnung. Wenn auch die technische Ausstattung an der ein oder anderen Stelle unzureichend ist und die hygienischen Standards nicht mit denen in Deutschland vergleichbar sind. Auf dem Land ist die medizinische Versorgung schlecht.
Bei einer medizinisch notwendigen Behandlung im Ausland, egal ob ambulant, stationär oder beim Zahnarzt, können hohe Kosten anfallen. Ohne eine Reisekrankenversicherung müssen Reisende diese Kosten aus eigenen finanziellen Mitteln begleichen. Denn die gesetzliche Krankenkasse übernimmt diese Kosten nicht.
Welche Leistungen sollte eine Reisekrankenversicherung für Mexiko beinhalten?
Eine Reisekrankenversicherung schützt Sie vor den hohen Kosten einer ärztlichen Behandlung in Mexiko. Folgende Leistungen sollten in einer Reisekrankenversicherung mindestens enthalten sein:
Weltweite Kostenübernahme bei medizinisch notwendigen Heilbehandlungen (ambulant, stationär, Zahnarzt)
Kostenübernahme von Medikamenten und medizinischen Hilfsmitteln
Rettung und Bergung vor Ort
Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport
Transporte vor Ort in ein Krankenhaus und zurück zur Unterkunft
Erkrankung an Covid-19
Weitere Leistungen sind möglich, werden oft zu höheren Beiträgen und in unterschiedlichen Tarifen angeboten.
Wie erfolgt die Abrechnung der Behandlungskosten in der Reisekrankenversicherung?
Ambulante Behandlungskosten übernehmen Sie im Regelfall erst mal selbst. Im Nachhinein erstattet Ihnen Ihre Reisekrankenversicherung die Kosten. Hierfür benötigen Sie auch eine Rechnung und eine Quittung über Ihre Zahlung.
Bei stationären Behandlungen nehmen Sie am besten im ersten Schritt Kontakt mit Ihrem Versicherer auf. Dieser bestätigt dem Krankenhaus in Australien die Kostenübernahme, die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen Versicherer und Krankenhaus.
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