Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung Kuba
Majestätische Kolonialbauten in Havanna, türkisblaue Buchten und weiße Sandstrände - für Strand- und Kulturliebhaber ist Kuba in den letzten Jahren ein sehr beliebtes Reiseziel geworden. Nachdem die Wirtschaftssanktionen durch die USA aufgehoben wurden, hat sich auch die Versorgungslage gebessert.
Eine bestehende Reisekrankenversicherung ist jedoch absolute Pflicht, um auf Kuba einreisen zu können und wird bei Einreise sogar überprüft. Die Einreisegenehmigung wird nur bei einer privaten Reisekrankenversicherung erteilt, nicht mit der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung.
Gut zu wissen: zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung gibt es keinen Unterschied.
Einreisebestimmungen Kuba
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja (bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig)
Vorläufiger Reisepass: Ja (bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig)
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja (bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig)
Touristenkarte: für die Einreise zu touristischen Zwecken, für Aufenthaltsdauer von 90 Tagen, vor der Einreise bei der kubanischen Botschaft, über Airlines und Reiseveranstalter zu erwerben
Bestätigung gültige Reisekrankenversicherung: in Form von Versicherungspolice, Versicherungsschein, Versicherungskarte (bestmöglich in spanischer Sprache)
Hinweis: Touristische Reisen direkt von den USA nach Kuba sind untersagt, dies betrifft auch Kreuzfahrten.
Warum ist eine Reisekrankenversicherung für Kuba wichtig?
Eine Reisekrankenversicherung für Kuba ist sehr wichtig. Denn ohne Vorlage einer bestehenden Reisekrankenversicherung ist die Einreise auf Kuba nicht möglich. Einen gültigen Nachweis müssen Sie am Flughafen dem Grenzpersonal vorlegen können.
Das kubanische Gesundheitssystem ist gut ausgebaut. Auf dem Land hat die medizinische Versorgung auf Kuba ein eher geringes Niveau. Touristen, die auf Kuba erkranken, werden jedoch in speziellen privaten Krankenhäusern oder entsprechenden Abteilungen behandelt. In Touristengebieten findet man die "Servimed Kliniken", in denen das Personal Englisch spricht und die touristisch-medizinische Betruung übernimmt.
Die Kosten für diese medizinisch notwendigen Behandlungen sind sehr hoch. Ohne eine private Reisekrankenversicherung müssen Sie die anfallenden Kosten selbst tragen.
Auch ist es oftmals ratsamer, eine Erkrankung in Deutschland behandeln zu lassen. Eine Reisekrankenversicherung beinhaltet einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport in Ihr Heimatland. Sodass Sie auch diese Kosten nicht selbst übernehmen müssen.
Welche Leistungen muss eine Reisekrankenversicherung für Kuba beinhalten?
Eine Reisekrankenversicherung schützt Sie vor den hohen Kosten einer ärztlichen Behandlung auf Kuba. Folgende Leistungen sollten mindestens enthalten sein:
Weltweite Kostenübernahme bei medizinisch notwendigen Heilbehandlungen (ambulant, stationär, Zahnarzt)
Kostenübernahme von Medikamenten und medizinischen Hilfsmitteln
Rettung und Bergung vor Ort
Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport
Transporte vor Ort in ein Krankenhaus und zurück zur Unterkunft
Erkrankung an Covid-19
Weitere Leistungen sind möglich, werden oft zu höheren Beiträgen und in unterschiedlichen Tarifen angeboten.
Wie erfolgt die Abrechnung der Behandlungskosten in der Reisekrankenversicherung?
Die Bestätigung Ihrer bestehenden Reisekrankenversicherung nehmen Sie am besten immer mit. So haben Sie diese im Notfall direkt zur Hand.
Ambulante Behandlungskosten übernehmen Sie im Regelfall erst mal selbst. Im Nachhinein erstattet Ihnen Ihre Reisekrankenversicherung die Kosten. Hierfür benötigen Sie auch eine Rechnung und eine Quittung über Ihre Zahlung.
Bei stationären Behandlungen nehmen Sie am besten im ersten Schritt Kontakt mit Ihrem Versicherer auf. Dieser bestätigt dem Krankenhaus auf Kuba die Kostenübernahme, die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen Versicherer und Krankenhaus.
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