
Coronavirus: Wichtige Infos zur Autoversicherung
- Erweiterung des Fahrerkreises in der Autoversicherung bis 31.05.2021
Wir erweitern den Fahrerkreis für privat genutzte Fahrzeuge in der ADAC Autoversicherung bis zum 31.05.2021 auf alle Familienangehörige sowie Helfer (z.B. Pflegekräfte).
Eine formelle Anmeldung als zusätzlicher Fahrer ist in dieser Zeit nicht erforderlich.
So können Sie sich wechselseitig helfen, beispielsweise füreinander einkaufen, ohne dass Sie sich unnötigen Ansteckungsgefahren im öffentlichen Nahverkehr aussetzen müssen.
- Online-Zulassung Da wegen Corona viele Zulassungsstellen geschlossen oder im Notbetrieb laufen, ist es sinnvoll die seit 1.10.2019 unter bestimmten Voraussetzungen mögliche Online-Zulassung zu nutzen.
Detaillierte Infos zur Online-Zulassung
Welcher Versicherungsschutz der Autoversicherung ist der Richtige für Sie?
Um ein Auto auf der öffentlichen Straße zu nutzen, ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung, in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie kommt für die Schäden auf, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen.Erweitert werden kann dieser Grundschutz durch eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Dann sind zusätzlich Schäden, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstanden sind gedeckt. So übernimmt die Teilkasko z.B. Glassschäden, Schäden durch Diebstahl und Brand. Die Vollkasko kommt darüber hinaus auch bei selbst verschuldeten Schäden und Folgen durch Vandalismus auf.
Durch optionale Zusatzbausteine können Sie Ihren Schutz auf Ihren persönlichen Bedarf individuell anpassen.
Egal wie Sie sich entscheiden, bei der Autoversicherung des ADAC erhalten Sie einen umfassenden und flexiblen Versicherungsschutz für Pkws, Krafträder, Camper und Anhänger.
Was kostet die Autoversicherung?
Berechnen Sie jetzt Ihren Kfz-Versicherungsschutz für Pkw, Kraftrad, Camper und Anhänger.
Die ADAC Autoversicherung bietet günstige Tarife mit bis zu 10% Rabatt für ADAC Mitglieder.
In 2 Minuten zum Beitrag Ihrer Autoversicherung.
Welche Leistungen bietet die Autoversicherung?
Zusätzlich zur Haftpflicht- und Kaskoversicherung gibt es bei der ADAC Autoversicherung drei unterschiedliche Produktlinien zur Auswahl: Basis, Komfort und Premium. Entscheiden Sie selbst, welchen Schutz Sie benötigen.Kfz Haftpflichtversicherung
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Versicherungssumme 100 Mio. € |
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Die ADAC Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt alle Schäden, die Sie Anderen beim Gebrauch Ihres Fahrzeugs zufügen. Dies bezieht sich auf Personen-, Vermögens- oder Sachschäden. Wir kommen für Schäden bis zu einer Summe von 100 Mio. € auf
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Personenschaden 15 Mio. € |
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Werden bei dem Unfall, den Sie verursacht haben, Personen geschädigt, leisten wir Schadenersatz bis zu einer maximalen Summe von 15 Mio. € je Person und Schadenereignis.
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Mallorca-Police |
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Die "Mallorca-Police" springt ein, wenn bei einem im Ausland mit einem Miet-Pkw verschuldeten Unfall die Deckungssumme nicht ausreicht. Die Deckungssummen der „Mallorca-Police“ entsprechen den vereinbarten Deckungssummen in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung (bis 100 Mio. €). Sie gilt für den Versicherungsnehmer und den (Ehe-)Partner, bei der Anmietung eines Pkw innerhalb des Geltungsbereiches (ohne Deutschland).
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Umweltschadendeckung |
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Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug geschützte Arten und Lebensräume, Gewässer oder Boden z.B. durch Auslaufen von Betriebsstoffen schädigen, spricht man von Umweltschäden. Die Versicherungssumme der ADAC Autoversicherung für einen Umweltschaden beträgt bis 5 Mio. € pro Schaden, max. 10 Mio. € pro Jahr.
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Rabattschutz inklusive |
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Der Rabattschutz ist eine Versicherung Ihres Schadenfreiheitsrabattes, d.h. der erste Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden in einem Kalenderjahr führt nicht zu einer Rückstufung. Die SF-Klasse bleibt so unverändert. In der Produktlinie Premium ist der Rabattschutz bereits inklusive. Voraussetzungen:
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Neu: Eigenschadendeckung |
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50.000 € | 100.000 € | |
Wenn Sie mit Ihrem Auto Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum wie z.B. Ihrem Zweitwagen, dem Garagentor oder der Hauswand verursachen, sind Sie in der Produktlinie Komfort bis 50.000 €, in der Produktlinie Premium bis 100.000 € versichert. Bitte beachten Sie, dass bei einem Eigenschaden eine Selbstbeteiligung von 500,- € anfällt. Die Produktlinie Basis sichert Eigenschäden nicht ab.
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Teilkasko-Versicherung
Ansicht anpassen | Basis | Komfort | Premium | |
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Diebstahl inkl. Schlossaustauschkosten |
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Versichert sind Schäden, die an Ihrem Fahrzeug durch Diebstahl und Raub entstehen. Auch Teildiebstähle (z. B. Entertainmentsystem) sind mitversichert. Wenn Ihr Fahrzeugschlüssel durch Raub oder Einbruch abhandenkommt, erstatten wir die notwendigen Kosten für Fahrzeugschlösser bis zu 1.000 €.
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Kollisionen mit Tieren aller Art |
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Versichert sind Schäden, die durch einen Zusammenstoß mit Tieren entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, um welches Tier es sich handelt. Wir beschränken die Schäden nicht auf Haarwild.
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Tierbissschäden zzgl. Folgeschäden |
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Versichert sind Schäden, die Ihnen durch einen Tierbiss (z. B. eines Marders) entstehen. Zusätzlich erstatten wir Ihnen Folgekosten bis 5.000 €, die durch diesen Schaden entstanden sind.
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Elementarschäden und Naturkatastrophen |
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Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Naturgewalten, wie Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen aller Art, Erdbeben, Erdsenkungen und Vulkanausbrüche.
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Brand und Explosion |
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Versichert sind Schäden an Ihrem Fahrzeug, die Ihnen unmittelbar durch einen Brand oder eine Explosion entstehen.
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Kurzschluss zzgl. Folgeschaden |
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Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Zusätzlich erstatten wir Folgeschäden bis 5.000 €, die durch diesen Schaden entstanden sind.
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Schutz bei Fährreisen (Havarie Grosse) |
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Bei der Benutzung von Schiffen/Fähren leisten wir Ersatz, wenn das versicherte Fahrzeug durch folgende Ereignisse beschädigt oder zerstört wird:
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Kein Abzug Neu für Alt |
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Werden bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausgetauscht oder das
Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert, verzichten wir auf den Abzug „neu für alt, d.h. wir ziehen von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung keine dem Alter und
der Abnutzung der alten Teile entsprechenden Betrag ab.
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Grob fahrlässige Handlung mitversichert |
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Grob fahrlässige Herbeiführung des Schadens sind in der Vollkasko und
Teilkasko mitversichert. Ausgenommen von dem Verzicht sind die
grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und
die Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke
oder anderer berauschender Mittel. In diesen Fällen sind wir berechtigt, unsere
Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
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Zulassungs-, Verwaltungs- und Überführungskosten |
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Bei einem versicherten Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs ersetzen wir Ihnen die Kosten für die Zulassung des Ersatzfahrzeugs bis 200 € sowie die Überführungskosten bis 1.000 €.
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Glasschaden |
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Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Ist ein Austausch der Frontscheibe erforderlich, ersetzen wir die Kosten für eine vorhandene Feinstaubplakette. Dies gilt auch für sonstige Vignetten, wenn der Gültigkeitszeitraum zum Zeitpunkt der Reparatur noch nicht abgelaufen ist. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. In der Produktlinie Basis nennen wir Ihnen hierzu eine Partnerwerkstatt für die Beseitigung des Glasschadens. |
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Neu-/Kaufpreisentschädigung | 12 Monate | 18 Monate | 36 Monate | |
Neupreisentschädigung: Neufahrzeuge verlieren im ersten Jahr nach Zulassung bis zu 40 Prozent ihres Wertes. Bei einem Totalschaden, einer Zerstörung oder einem Diebstahl erstatten wir bereits in der TeiIkaskoversicherung den Neupreis statt des Fahrzeugwertes zum Schadenzeitpunkt. Kaufpreisentschädigung: Ein Gebrauchtwagen verliert bereits kurz nach dem Kauf schnell an Wert. Bei einem Totalschaden, bei Zerstörung oder einem Diebstahl erstatten wir Ihnen bereits in der Teilkasko den Kaufpreis, den Sie für Ihr Fahrzeug gezahlt haben, statt den Fahrzeugwert zum Schadenzeitpunkt.
Die Erstattung gilt jeweils für folgende Zeiträume:
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Elektro-Hybrid-Leistungen |
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In den Elektro- und Hybridleistungen sind zum einen Folgeschäden am Akku durch Tierbiss und Kurzschluss inbegriffen. Außerdem ist der Diebstahl der Ladekabels abgesichert. Zudem werden Schäden an elektrischen Fahrzeugbauteilen durch Überspannung oder Blitzschlag ersetzt.
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Leasing-Differenzdeckung |
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Bei fremdfinanzierten Fahrzeugen entsteht eine Deckungslücke bei Diebstahl oder Totalschaden zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und seinem Abrechnungswert gemäß Leasing-/Finanzierungsvertrag. Die Leasingdifferenzdeckung ersetzt diesen Betrag.
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Vollkasko-Versicherung
Ansicht anpassen | Basis | Komfort | Premium | |
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Alle Leistungen der Teilkasko inklusive |
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In der Vollkaskoversicherung sind alle Leistungen der Teilkasko automatisch enthalten.
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Selbst verursachten Unfälle |
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Versichert sind Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch einen selbst verursachten Unfall entstehen.
Versichert sind auch Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall, der durch Manipulation der Fahrzeugsoftware durch einen unberechtigten Dritten (Hackerangriff) verursacht wurde. |
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Vandalismus |
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Versichert sind Vandalismus-Schäden am Fahrzeug durch mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
Bei Hackerangriffen auf Ihr Fahrzeug gilt: Versichert sind auch Schänden durch mut- oder böswillige Handlungen wegen eines unmittelbar gegen Ihr Fahrzeug gerichteten Hackerangriffs. Nicht als unmittelbarer Angriff gilt, wenn ein Hacker den Server oder die digitale Plattform eines mit Ihrem Fahrzeug kommunizierenden Unternehmen angreift. (z.B. Hackerangriff gegen den Server des Fahrzeugherstellers). Dies gilt auch dann, wenn sich dieser Angriff mittelbar auf die Funktion Ihres Fahrzeugs auswirkt. |
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Wertminderung |
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Wir zahlen zusätzlich zur Entschädigung des Vollkaskoschaden eine Wertminderung für Fahrzeuge bis zu einem Alter von vier Jahren nach erstmaliger Zulassung des Fahrzeugs.
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Rabattschutz inklusive |
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Der Rabattschutz ist eine Versicherung Ihres Schadenfreiheitsrabattes, d.h. der erste Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden in einem Kalenderjahr führt nicht zu einer Rückstufung. Die SF-Klasse bleibt so unverändert. In der Produktlinie Premium ist der Rabattschutz bereits inklusive. Voraussetzungen:
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Zubuchbare Bausteine
Die ADAC Autoversicherung kann auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Einfach die gewünschten Bausteine zur passenden Produktlinie ergänzen – und direkte Kontrolle über Deckung und Budget behalten!Basis | Komfort | Premium | |||
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Fahr + Spar |
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Mit Fahr + Spar honoriert die ADAC Autoversicherung umsichtiges Verhalten im Straßenverkehr. Wer regelkonform Auto fährt, bekommt dafür einen Extra-Bonus von bis zu 30% auf seine Versicherungsbeiträge. Das Fahrverhalten (Bremsverhalten, Beschleunigungsverhalten, Kurvenverhalten, Geschwindigkeit, Tag, Zeit und Straßenart) wird durch die ADAC Fahr + Spar App und mit Hilfe des DriveDot (Bluetooth-Schnittstelle) anonym bewertet. Es wird lediglich ein verdichtetes Bewertungsergebnis, der sogenannte Score, an die ADAC Autoversicherung übermittelt. Über Ihr Smartphone erhalten Sie das detaillierte Bewertungsergebnis sowie Tipps und Erläuterungen zu Ihrem Fahrverhalten. Eine Trennung von Messdaten einerseits und Versicherungsdaten andererseits ist stets sichergestellt. Ihre persönlichen Daten bleiben zu jeder Zeit geschützt. Um die ADAC Fahr + Spar App nutzen zu können, benötigen Sie ein eigenes Smartphone mit einem aktuellen Betriebssystem. Detaillierte Informationen zu Fahr + Spar Sie können den kostenlosen Zusatzbaustein Fahr + Spar beim Abschluss oder bei einer bestehenden ADAC Autoversicherung in allen Produktlinien hinzubuchen:
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Werkstattbonus |
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Wenn Sie den Leistungsbaustein Werkstattbonus wählen, erhalten Sie einen Nachlass auf die Kasko-Prämie. Bereits im Vorfeld entscheiden sich somit dafür, im Schadenfall den Schadenservice der ADAC Autoversicherung zu nutzen. Bei einem Teil- und Vollkaskoschaden vermitteln wir Sie dann an eine qualifizierte Werkstatt. Leistungen unserer Partnerwerkstatt:
Detaillierte Informationen zum Werkstattbonus Der Werkstattbonus kann bei Abschluss Ihrer Autoversicherung gewählt werden und wird in allen Produktlinien angeboten. |
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Auslandsschadenschutz |
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Der Auslandsschadenschutz schützt Sie umfassend auf Reisen: Werden Sie im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt, regulieren wir den Schaden für Sie: Schnell und problemlos nach deutschem Recht - so als wäre Ihr Unfallgegner bei uns versichert. Damit stellen wir sicher, dass Sie nicht Monate oder gar Jahre auf Ihr Geld warten müssen. Vorteile sind zum Beispiel:
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Fahrerschutz |
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Eine Vollkasko für den Fahrer: Die Fahrerschutzversicherung kommt für den Personenschaden des Fahrers auf, wenn dieser durch einen Unfall verletzt wird. In der klassischen Kfz-Haftpflichtversicherung haben alle Insassen Ihres PKWs Anspruch auf Entschädigung, während der Fahrer nicht genügend abgesichert ist.
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Rabattschutz |
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Der Rabattschutz ist eine Versicherung Ihres Schadenfreiheitsrabattes, d.h. der erste Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden in einem Kalenderjahr führt nicht zu einer Rückstufung. Die SF-Klasse bleibt so unverändert.
Der Rabattschutz kann bei Abschluss Ihrer Autoversicherung als Zusatzbaustein in der Produktlinie Komfort gegen einen Mehrbeitrag abgeschlossen werden. In der Produktlinie Premium ist er bereits inklusive. |
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Camperinhaltsschutz |
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Bei Versicherung eines Wohnwagens oder Wohnmobils über die ADAC Autoversicherung, haben Sie die Möglichkeit, den beweglichen Inhalt sowie die Unterhaltungselektronik über diesen Baustein zusätzlich abzusichern.
Der Camperinhaltsschutz kann bei Abschluss Ihrer Autoversicherung für Ihr Wohnmobil oder Ihren Wohnwagen als Zusatzbaustein in der Produktlinie Komfort gegen einen Mehrbeitrag abgeschlossen werden. |
Was kostet die Autoversicherung?
Berechnen Sie jetzt Ihren Kfz-Versicherungsschutz für Pkw, Kraftrad, Camper und Anhänger.
Die ADAC Autoversicherung bietet günstige Tarife mit bis zu 10% Rabatt für ADAC Mitglieder.
In 2 Minuten zum Beitrag Ihrer Autoversicherung.
Wann leistet die Autoversicherung? Wann leistet sie nicht?
- Wenn Sie einen Unfall haben, zahlt die Kfz-Haftplicht Schäden von Anderen, die Vollkaskoversicherung auch die Schäden am eigenen Auto.
- Wenn Sie im Ausland mit einem Mietwagen einen Unfall verursachen, ist eine etwaige Unterversicherung über die Mallorcapolice der Haftpflichtversicherung abgedeckt.
- Wenn Ihnen ein Tier vor das Auto läuft und Ihr Wagen dadurch beschädigt wird, tritt die Teil- und auch Vollkasko dafür ein.
- Wenn ein Marder im Auto Kabel zerbeißt, zahlt die Teilkaskoversicherung.
- Wenn Sie einen Unfall verursachen, weil Sie unter Drogen oder Alkoholeinfluss stehen.
- Wenn Sie ohne gültige Fahrerlaubnis einen Unfall verursachen.
- Wenn Sie Ihr Fahrzeug vorsätzlich beschädigt haben.
Was Sie noch zur Autoversicherung wissen sollten:
In welchen Ländern gilt die Autoversicherung?
Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas (hierzu zählt auch der europäische Teil der Türkei), dem asiatischen Teil der Türkei sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich der Versicherungsschutz nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.
Was bedeutet Deckungssumme in der Kfz-Versicherung?
Die Deckungssumme oder Versicherungssumme ist der Betrag, den eine Kfz- oder eine andere Haftpflichtversicherung bei einem Schaden maximal bezahlt. Die Kosten, die darüber hinaus im Rahmen der Haftpflicht entstehen, trägt der Versicherungsnehmer selbst.
Die Versicherungssumme der ADAC Autoversicherung ist mit 100 Mio. € und 15 Mio. € pro geschädigter Person besonders hoch und übersteigt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme.
Welche Fahrzeuge können bei der Autoversicherung versichert werden?
Die Autoversicherung des ADAC bietet für folgende Kraftfahrzeuge Haftpflicht- und Kaskoversicherungsschutz:
- Pkws
- Krafträder (Motorräder, Roller, Quads und Trikes)
- Camper (Wohnmobile, Wohnanhänger)
- Anhänger (privat genutzte Anhänger und Wohnanhänger)
Für nicht zugelassene Camper, wie z.B. Standfahrzeuge und Mobilheime gibt es die ADAC Camping-Versicherung. Hier sind alle mit dem Standfahrzeug verbundenen Teile versichert.
Für Pkws, die älter als 20 Jahre alt sind und Motorräder, die älter als 30 Jahre alt sind bietet der ADAC eine ausgezeichnete Oldtimer-Versicherung. Die ADAC Classic-Car-Versicherung.
Für Mopeds, Mofas, Roller oder auch E-Scooter gibt es zusätzlich die speziell auf dies Zielgruppe zugeschnittene ADAC Mopedversicherung.
Was ist eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) und wo bekomme ich sie?
Mit Antragsstellung der ADAC Autoversicherung erhalten Sie die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) für die Zulassung Ihres Fahrzeugs schnell und bequem:
Per E-Mail, SMS oder auch persönlich in Ihrer Geschäftsstelle.
Lassen Sie sich Ihr Angebot erstellen:
- Im Online-Tarifrechner
- Telefonisch unter 0800 51 21 01 61 (Montag-Samstag 8:00 - 20:00 Uhr)
- In jeder ADAC Geschäftsstelle
Welche Kennzeichen gibt es?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nur für einen Saisonzeitraum mit einem Saisonkennzeichen zulassen möchten, tragen Sie bitte den Anfangs- und den Endmonat der Nutzung ein ( z.B. Nutzung des Fahrzeuges von 01. April bis 31. Oktober = 04-10).
Bitte denken Sie daran, dass eine Saisonzulassung mindestens 2 und maximal 11 Monate dauern darf.
Eine unterjährige Zahlungsweise ist bei der Beantragung eines Saisonkennzeichens nicht möglich. Diese Kennzeichenart bieten wir bei der Versicherung von Wohnwagenanhängern nicht an.
Haftet die Kfz Versicherung bei Fahrerflucht?
Es kann immer wieder der Fall eintreten, dass eine Fahrerflucht nicht aufgeklärt wird. Für Schäden, die nach einem Zusammenstoß entstehen, kommt im Normalfall die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf. Wenn dieser aber nicht festzustellen ist, bleibt der Geschädigte häufig auf den Kosten sitzen.
Die Vollkaskoversicherung deckt auch Schäden unbekannter Verursacher ab. Die Teilkasko und die Kfz-Haftpflicht zahlen dafür jedoch nicht. Wenn bei dem Unfall nicht nur Ihr Auto, sondern auch Personen zu Schaden gekommen sind, können Sie sich an die Verkehrsopferhilfe wenden, den Garantiefonds der deutschen Autohaftpflichtversicherer.Wie muss ich bei einem Glasschaden vorgehen?
Glasschaden am Fahrzeug? Nicht in jedem Fall muss die Scheibe getauscht werden. Können unsere Glasspezialisten einen Austausch vermeiden, sparen Sie sich Ihre Selbstbeteiligung und nutzen folgende Vorteile:
- Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges
- Garantie auf die erbrachten Leistungen
- Hol- und Bringservice
Bitte kontaktieren Sie eine unserer auf Glasschäden spezialisierten Partner in Ihrer Nähe: Glaspartnersuche
Bei Rückfragen rufen Sie uns einfach an: 089 9252960197
Wann kann ich die Kfz-Versicherung wechseln?
Meine Kfz-Zulassung hat wegen Corona geschlossen. Wie kann ich mein Fahrzeug trotzdem zulassen?
Wegen Corona sind viele Zulassungsstellen geschlossen oder laufen im Notbetrieb, bei dem es sehr lange Wartezeiten gibt.
Seit 1.10.2019 ist eine Zulassung auch online möglich.
Um den Online-Service nutzen zu können, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Detaillierte Infos zur Online-Zulassung
Auch bei der Online-Zulassung müssen Sie einen Nachweis zu Ihrer Haftpflichtversicherung erbringen. Dazu halten Sie bitte die evB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer Autoversicherung bereit.
Diese erhalten Sie bei der ADAC Autoversicherung nach Antragsstellung derzeit schnell und bequem per E-Mail oder per SMS.
Lassen Sie sich dazu Ihr Angebot erstellen:
- Im Online-Tarifrechner
- Telefonisch unter 0800 51 21 01 61 (Montag-Samstag 8:00 - 20:00 Uhr)
Was ist ein Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung?
Sie können Ihre Kfz-Versicherung jetzt noch, also auch nach dem 30.11. außerordentlich kündigen. Dies ist 4 Wochen nach dem Erhalt der Beitragsrechnung möglich und zwar unter einer der folgenden Voraussetzungen:
- Ihr Versicherungsbeitrag ist erhöht worden, ohne dass eine Rückstufung im Schadenfall vorliegt.
- Die Prämie wurde aufgrund einer Änderung der Typ- oder Regionalklassen Ihres Fahrzeuges erhöht.
- Ihre Kündigung ist unter Angabe des Grundes „Beitragserhöhung“ innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Beitragsrechnung bei Ihrem Versicherer eingegangen.