Ihre ADAC Campingversicherung
für Dauercamper
Versicherungsschutz für Ihr Standfahrzeug
Als Dauercamper sollten Sie Ihr Standfahrzeug und das Inventar absichern. Die ADAC Camping-Versicherung für Dauercamper bietet Schutz für Wohnwagen oder Mobilheime in den geografischen Grenzen Europas, der gesamten Türkei sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Eingeschlossen sind alle fabrikmäßig mitgelieferten Teile und die fest an- oder eingebaute Sonderausstattung bis zum versicherten Fahrzeugwert, maximal bis 150.000 Euro.Was leistet die ADAC Camping-Versicherung?
- Brand, Explosion
- Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugter Gebrauch, Raub, Unterschlagung
- Sturm (mind. Windstärke 7), Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag
- Schäden durch Leitungswasser
- Beschädigung des Inventars durch Unfall des Reisefahrzeugs
- Mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen (vorsätzliche Sachbeschädigung)
- Bruchschäden der Außenverglasung
- Schneemassen
Versicherungsschutz besteht für Wohnwagen oder Mobilheim einschließlich aller fabrikmäßig mitgelieferten Teile und die fest eingebaute Sonderausstattung.
Versichert sind folgende Anbauteile, soweit sie zum versicherten Fahrzeug gehören:
- Anbauten, Zelte, Vorzelte sowie Markisen, Sonnendächer, Schutzdächer,
- Carport und Pavillons;
- Massive Nebengebäude bis 10 Quadratmeter.
- Sie nehmen nicht auf eigener Achse am Verkehr auf öffentlichen Wegen oder Plätzen teil.
- Sie dienen nicht ständigen Wohnzwecken, der Berufsausübung oder dem Verkauf.
- Sie werden nicht gewerblich genutzt oder vermietet.
- Sie befinden sich auf offiziell von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmen geführten Campingplätzen oder im Winterlager.
Mitversichert sind alle fabrikmäßig mitgelieferten Teile und die fest eingebaute Sonderausstattung.
Sie benötigen eine Kfz-Haftpflicht oder -Kaskoversicherung für Ihr Wohnmobil oder Ihren Wohnwagen?
Die Wohnmobil- und Wohnwagenversicherung der ADAC Autoversicherung bietet günstige Tarife mit starken Leistungen für Ihr Wohnmobil oder Ihren Wohnwagen. ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt. Mit dem Zusatzbaustein Camperinhaltsschutz.
Zur Wohnmobil- und Wohnwagenversicherung
Abweichend zu Ihren Versicherungsbedingungen für Ihre ADAC Autoversicherung haben Sie bei der Campingversicherung für Dauercamper Versicherungsschutz in den geografischen Grenzen Europas, der gesamten Türkei sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Was kostet die ADAC Campingversicherung?
Sie wollen Ihr Standfahrzeug versichern? Berechnen Sie jetzt in 2 Minuten Ihren Versicherungsbeitrag.
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Bei Versicherung Ihres Standfahrzeugs haben Sie die Möglichkeit, den beweglichen Inhalt sowie die Unterhaltungselektronik über den Baustein Camperinhaltsschutz zusätzlich abzusichern.
Zum beweglichen Inventar zählen:
- Gegenstände des persönlichen Bedarfs wie z. B. Kleidung
- Vorzeltinhalt wie z. B. die Bestuhlung
- Rundfunk- und Fernsehgeräte
Was Sie noch zur ADAC Camping-Versicherung wissen sollten.
Versicherungsschutz besteht für Wohnwagen oder Mobilheim einschließlich aller fabrikmäßig mitgelieferten Teile und die fest eingebaute Sonderausstattung.
Versichert sind folgende Anbauteile, soweit sie zum versicherten Fahrzeug gehören:
- Anbauten, Zelte, Vorzelte sowie Markisen, Sonnendächer, Schutzdächer,
- Carport und Pavillons;
- Massive Nebengebäude bis 10 Quadratmeter.
Nicht versichert sind Schäden durch Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung und aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen.
Für unbeaufsichtigt zurückgelassene versicherte Sachen besteht Versicherungsschutz bei Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) nur, wenn sie im verschlossenen Standfahrzeug aufbewahrt werden.
Außerhalb vom verschlossenen Standfahrzeug Zelt besteht nur Versicherungsschutz, wenn die versicherten Sachen beaufsichtigt werden. Als Beaufsichtigung gilt, wenn Sie oder der berechtigte Benutzer oder eine beauftragte Vertrauensperson beim Standfahrzeug anwesend sind. Darunter fällt jedoch z.B. nicht die Bewachung eines Campingplatzes.
Die Selbstbeteiligung je Schadensfall beträgt 150,– € vom Schadenbetrag.