Kfz-Schaden bei der
ADAC Autoversicherung
Schadenmeldung für alle Fahrzeuge.
Persönlich, telefonisch & digital.
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Ausgezeichnet!
Wir sind auf
Ihrer Seite.

Kfz-Schaden melden
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Haftpflicht- und Kaskoschaden
Kaskoschaden = Schaden, der an Ihrem Fahrzeug entstanden ist, wie z.B. durch Diebstahl, Brand oder Hagel.
Nutzen Sie ganz bequem und jederzeit unsere Onlineschadenmeldung.
Inklusive:
- Hochladen von Fotos und Dokumenten
- Fragemöglichkeit direkt an den Sachbearbeiter über das Feld "Besondere Angaben"
- Auswahl des Abrechnungswunsches
- Auswahl der Reparatur-Werkstatt (abhängig vom Schadenfall)
Hinweis: Nach der Schadenmeldung erhalten Sie einen Link zum Schadencenter. Über diesen Link können Sie sehen, wie der Bearbeitungsstand Ihres Schadens ist und bei Bedarf weitere Dokumente und Fotos hochladen.
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Panne, Unfall, Diebstahl
im Rahmen einer ADAC Mitgliedschaft inkl. Plus- und Premium Mitgliedschaft
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Glasschaden
- Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges
- Garantie auf die erbrachten Leistungen
- Hol- und Bringservice
Bei Rückfragen rufen Sie uns einfach an: 089 92 52 96 01 97
Schadenregulierung und Reparatur
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Schadenbewertung
- Fotokalkulation – über einen Link einfach ein paar Fotos von Ihrem Fahrzeug machen, abschicken und schon wird der Schaden kalkuliert.
- Persönlich – durch die Besichtigung eines Gutachters vor Ort oder bei einem Werkstattpartner des ADAC Schadenservice.
- Videobesichtigung – als bequeme Alternative zu einem Vor-Ort-Termin
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ADAC Schadenservice - Reparatur mit kostenlosen Vorteilen
Nutzen Sie im Falle einer Reparatur gerne unseren ADAC Schadenservice. Lassen Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug durch einen Partner aus unserem Premium Werkstattnetz bewerten und reparieren. Sie müssen sich um nichts kümmern, bleiben weiterhin mobil und Ihr Fahrzeug wird professionell instandgesetzt.
Den ADAC-Schadenservice können Sie bequem und einfach über die Onlineschadenmeldung oder telefonisch in Anspruch nehmen und von den kostenlosen Vorteile profitieren:
- Kostenloses Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur
- Hol- und Bringservice für Ihr Fahrzeug
- 6 Jahre Gewährleistung auf die ausgeführte Reparatur
- Unterstützung einer nachhaltigen Reparatur
Schadenrückkauf
Sie hatten einen Schadenfall und möchten gerne wissen, was das konkret für Ihren Vertrag bedeutet? Im Anschluss an die Schadenregulierung erhalten Sie eine Schlussnachricht und haben dann 6 Monate Zeit den Schaden zurückzukaufen. Aber lohnt sich ein Schadenrückkauf überhaupt?Mit dem Rabattverlustrechner können Sie berechnen, wie sich ihr Beitrag mit und ohne Schaden in den nächsten 3 Jahren entwickeln wird. Nach Eingabe Ihrer Vertragsdaten in den Rabattverlustrechner bekommen Sie direkt alle für Sie relevanten Daten angezeigt.
Rabattverlustrechner
Was muss ich noch für den Schadenfall wissen?
Im Schadensfall hat der Versicherungsnehmer folgende Obliegenheiten:
- Schadenminderungspflicht:
Pflicht den Schaden so gering wie möglich zu halten - Aufklärungspflicht:
Eine Verletzung der Aufklärungspflicht wäre z.B. das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, unterlassene Hilfeleistung, verwischte Unfallspuren, falsche Angaben zur Person oder unrichtige Angaben zum Schadenhergang. - Anzeigepflicht:
Pflicht den Schaden innerhalb einer Woche an den Versicherer zu melden. Außerdem müssen gegen den Versicherungsnehmer gerichtete Ansprüche, wie z.B. Klage oder Mahnbescheid unverzüglich gemeldet werden.
Ja, auch als Geschädigter steht Ihnen der ADAC-Schadenservice zur Verfügung. Bitte rufen Sie uns unter 089 2555 692 93 an.
Damit Sie während der Reparatur mobil bleiben, rufen Sie uns bitte unter 089 2555 692 93 an. Wir kümmern uns um alles Weitere und organisieren Ihnen einen Mietwagen.
Wir unterstützen eine nachhaltige Reparatur und informieren Sie auf Wunsch, ob Ihr Schaden für eine nachhaltige Reparatur bei unseren Werkstattpartnern geeignet ist (z.B. Reparatur statt Austausch oder Smart Repair für Kleinstschäden).
Wenn Sie auf eine Reparatur ganz oder teilweise verzichten wollen, informieren wir Sie über die Möglichkeit, den Schaden ohne Durchführung einer Reparatur abzurechnen.
Wenn Sie auf eine Reparatur ganz oder teilweise verzichten wollen, informieren wir Sie über die Möglichkeit, den Schaden ohne Durchführung einer Reparatur abzurechnen.
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