Kfz-Schaden melden
Einen Haftpflicht- oder Kasko-Schaden melden Sie bitte telefonisch oder nutzen Sie unser Schadenmeldeformular.Schadenmeldeformular als PDF-Download:
Schadenmeldeformular, Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an die im Formular angegebene Post- oder E-Mail-Adresse.
Schadenmeldung telefonisch: 0228 268 87 00
ADAC Schadenservice
- Kostenloses Ersatzfahrzeug
- Hol- und Bringservice für Ihr Fahrzeug
- 6 Jahre Gewährleistung auf die ausgeführte Reparatur
Kostenfreier Schadenservice
Rufen Sie uns einfach an: 0228 268 87 00
Schadenservice bei Zusatzbaustein Werkstattbonuns
Bitte nehmen Sie im Schadenfall umgehend Kontakt mit uns auf. Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags und die Reparatur Ihres Fahrzeugs vermitteln wir Sie an eine qualifizierte Werkstatt.
Rufen Sie uns einfach an: 0228 268 87 00
Bitte beachten Sie, dass wir nur 80% der Kosten übernehmen können, sollten Sie die Reparatur in einer nicht von uns vermittelten Werkstatt durchführen.
Autoglas-Service
Glasschaden am Fahrzeug? Nicht in jedem Fall muss die Scheibe getauscht werden. Können unsere Glasspezialisten einen Austausch vermeiden, sparen Sie sich Ihre Selbstbeteiligung. Bitte kontaktieren Sie eine unserer auf Glasschäden spezialisierten Partner und nutzen Sie die Vorteile:
- Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges
- Garantie auf die erbrachten Leistungen
- Hol- und Bringservice
Bei Rückfragen rufen Sie uns einfach an: 0228 268 26 24
Glaspartner:
Rabattverlustrechner
Lohnt sich ein Schadenrückkauf?
Mit dem Rabattverlustrechner können Sie berechnen, wie sich ihr Beitrag mit und ohne Schaden voraussichtlich entwickeln wird:
Rabattverlustrechner
Bei Verträgen, die vor dem 01.10.2019 abgeschlossen wurden, wenden Sie sich bitte an unseren telefonischen Kundenservice: 0228 268 30 30
Was muss ich für den Schadensfall wissen?
Welche Obliegenheiten habe ich im Schadenfall zu beachten?
- Schadenminderungspflicht:
Pflicht den Schaden so gering wie möglich zu halten - Aufklärungspflicht:
Eine Verletzung der Aufklärungspflicht wäre z.B. das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, unterlassene Hilfeleistung, verwischte Unfallspuren, falsche Angaben zur Person oder unrichtige Angaben zum Schadenhergang. - Anzeigepflicht:
Pflicht den Schaden innerhalb einer Woche an den Versicherer zu melden. Außerdem müssen gegen den Versicherungsnehmer gerichtete Ansprüche, wie z.B. Klage oder Mahnbescheid unverzüglich gemeldet werden.
Was ist der Werkstattbonus?
- Hol- und Bringservice für Ihr Fahrzeug
- 6 Jahre Gewährleistung auf die ausgeführte Reparatur
- Ersatzfahrzeug für 7 Tage
Bitte nehmen Sie im Schadenfall umgehend mit uns Kontakt auf. Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags und die Reparatur beauftragen wir eine qualifizierte Werkstatt. Rufen Sie uns einfach an: (02 28) 268 87 00
Bitte beachten Sie, dass wir nur 80% der Kosten übernehmen, sollten Sie die Reparatur in einer nicht von uns vermittelten Werkstatt durchführen.
Wie kann ich den ADAC Schadenservice in Anspruch nehmen?
Ich wurde durch einen Versicherungsnehmer der ADAC Autoversicherung geschädigt. Kann ich auch den ADAC-Schadenservice nutzen?
Ich habe einen Glasschaden an meinem Fahrzeug. Wie kann mir die ADAC Autoversicherung bei einem Glasschaden helfen?
Ich wurde durch einen Versicherungsnehmer der ADAC Autoversicherung geschädigt und benötige einen Mietwagen. Wie kann mir die ADAC Autoversicherung helfen?
Welche Obliegenheiten habe ich im Schadenfall zu beachten?
- Schadenminderungspflicht:
Pflicht den Schaden so gering wie möglich zu halten - Aufklärungspflicht:
Eine Verletzung der Aufklärungspflicht wäre z.B. das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, unterlassene Hilfeleistung, verwischte Unfallspuren, falsche Angaben zur Person oder unrichtige Angaben zum Schadenhergang. - Anzeigepflicht:
Pflicht den Schaden innerhalb einer Woche an den Versicherer zu melden. Außerdem müssen gegen den Versicherungsnehmer gerichtete Ansprüche, wie z.B. Klage oder Mahnbescheid unverzüglich gemeldet werden.
Was ist der Werkstattbonus?
- Hol- und Bringservice für Ihr Fahrzeug
- 6 Jahre Gewährleistung auf die ausgeführte Reparatur
- Ersatzfahrzeug für 7 Tage
Bitte nehmen Sie im Schadenfall umgehend mit uns Kontakt auf. Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags und die Reparatur beauftragen wir eine qualifizierte Werkstatt. Rufen Sie uns einfach an: (02 28) 268 87 00
Bitte beachten Sie, dass wir nur 80% der Kosten übernehmen, sollten Sie die Reparatur in einer nicht von uns vermittelten Werkstatt durchführen.
Wie kann ich den ADAC Schadenservice in Anspruch nehmen?
Ich wurde durch einen Versicherungsnehmer der ADAC Autoversicherung geschädigt. Kann ich auch den ADAC-Schadenservice nutzen?
Ich habe einen Glasschaden an meinem Fahrzeug. Wie kann mir die ADAC Autoversicherung bei einem Glasschaden helfen?
Ich wurde durch einen Versicherungsnehmer der ADAC Autoversicherung geschädigt und benötige einen Mietwagen. Wie kann mir die ADAC Autoversicherung helfen?
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