FAQ zur ADAC Autoversicherung
Aktuelles
Meine Kfz-Zulassung hat wegen Corona geschlossen. Wie kann ich mein Fahrzeug trotzdem zulassen?
Wegen Corona sind viele Zulassungsstellen geschlossen oder laufen im Notbetrieb, bei dem es sehr lange Wartezeiten gibt.
Seit 1.10.2019 ist eine Zulassung auch online möglich.
Um den Online-Service nutzen zu können, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Detaillierte Infos zur Online-Zulassung
Auch bei der Online-Zulassung müssen Sie einen Nachweis zu Ihrer Haftpflichtversicherung erbringen. Dazu halten Sie bitte die evB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer Autoversicherung bereit.
Diese erhalten Sie bei der ADAC Autoversicherung nach Antragsstellung derzeit schnell und bequem per E-Mail oder per SMS.
Lassen Sie sich dazu Ihr Angebot erstellen:
- Im Online-Tarifrechner
- Telefonisch unter 0800 51 21 01 61 (Montag-Samstag 8:00 - 20:00 Uhr)
Allgemeines
Wo kann ich mir ein Angebot für die ADAC Autoversicherung erstellen lassen?
- Im Online-Tarifrechner
- Telefonisch unter 0800 51 21 01 61 (Montag-Samstag 8:00 - 20:00 Uhr)
- In jeder ADAC Geschäftsstelle
Wann kann ich zur ADAC Autoversicherung wechseln?
Kündigung zur Hauptfälligkeit
Sie möchten Ihren Versicherungsvertrag kündigen, dann sollten Sie bedenken, dass dies nur zur Hauptfälligkeit des Vertrages möglich ist. Die meisten Kfz-Versicherungsverträge haben eine Hauptfälligkeit zum 1.1. eines Jahres. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, den Vertrag zum 31.12. zu kündigen. Bei einer Kündigung zum Jahreswechsel muss Ihr Kündigungsschreiben bis spätestens 30.11. bei Ihrem bisherigen Versicherer eingegangen sein. Bei Verträgen, welche eine unterjährige Hauptfälligkeit haben, gilt ebenfalls eine Kündigungsfrist von einem Monat zur Hauptfälligkeit. Auch hier muss die Kündigung bis spätestens einen Monat vor der Hauptfälligkeit Ihres Vertrages bei Ihrem bisherigen Versicherer vorliegen.
Bei jedem Fahrzeugkauf
Kaufen Sie sich ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug, können Sie sofort zur ADAC Autoversicherung wechseln.
Bei jeder Beitragserhöhung
Erhöht Ihre aktuelle Kfz-Versicherung den Beitrag, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung aufgrund einer Beitragserhöhung muss spätestens einen Monat nach Erhalt der Mitteilung bei Ihrem Versicherer vorliegen.
Welche Angaben brauche ich für eine Angebotserstellung?
Ihr Kfz-Versicherungsangebot der ADAC Autoversicherung können Sie mit wenigen Angaben berechnen. Am Besten, Sie halten Ihren Fahrzeugschein bereit. Weitere Informationen zu den notwendigen Angaben, die die Höhe der Versicherungsbeitrags beeinflussen erhalten Sie hier: Informationen zum Tarifrechner der Autoversicherung
Wie erhalte ich eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)?
Mit Antragsstellung der ADAC Autoversicherung erhalten Sie die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) für die Zulassung Ihres Fahrzeugs schnell und bequem:
Per E-Mail, SMS oder auch persönlich in Ihrer Geschäftsstelle.
Lassen Sie sich Ihr Angebot erstellen:
- Im Online-Tarifrechner
- Telefonisch unter 0800 51 21 01 61 (Montag-Samstag 8:00 - 20:00 Uhr)
- In jeder ADAC Geschäftsstelle
Welche Fahrzeuge können bei der Autoversicherung versichert werden?
Die Autoversicherung des ADAC bietet für folgende Kraftfahrzeuge Haftpflicht- und Kaskoversicherungsschutz:
- Pkws
- Krafträder (Motorräder, Roller, Quads und Trikes)
- Camper (Wohnmobile, Wohnanhänger)
- Anhänger (privat genutzte Anhänger und Wohnanhänger)
Für nicht zugelassene Camper, wie z.B. Standfahrzeuge und Mobilheime gibt es die ADAC Camping-Versicherung. Hier sind alle mit dem Standfahrzeug verbundenen Teile versichert.
Für Pkws, die älter als 20 Jahre alt sind und Motorräder, die älter als 30 Jahre alt sind bietet der ADAC eine ausgezeichnete Oldtimer-Versicherung. Die ADAC Classic-Car-Versicherung.
Für Mopeds, Mofas, Roller oder auch E-Scooter gibt es zusätzlich die speziell auf dies Zielgruppe zugeschnittene ADAC Mopedversicherung.
Ist auch eine Fahrzeugfinanzierung über den ADAC möglich?
Ja, Sie können Ihr Fahrzeug mit dem ADAC Autokredit finanzieren.
Ihre Vorteile:
- Attraktive Zinssätze zu verbraucherorientierten und transparenten Bedingungen
- Für ADAC Mitglieder keine Gebühren für Abschluss und Sondertilgungen
- Laufzeit und Kreditsumme frei wählbar
- Ideal z.B. zur Anschlussfinanzierung von Ballonraten
Was ist eine Schadenfreiheitsklasse?
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gibt Auskunft über die Dauer des schadenfreien Verlaufes eines KFZ-Versicherungsvertrages. Einer SF-Klasse ist immer ein %-Satz zugeordnet, welcher zur Beitragskalkulation herangezogen wird. Je höher die SF-Klasse, desto niedriger der Beitrag.
SF-Klassen gibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko.
Wenn der Versicherungsbeginn im nächsten Jahr liegt und in diesem Jahr kein Schadenfall gemeldet wird, kann die nächst höhere Schadenfreiheitsklasse gewählt werden.
Vertrag
Wann beginnt der vorläufige Versicherungsschutz?
Kfz- Haftpflichtversicherung:
Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder nennen wir Ihnen
bei elektronischer Versicherungsbestätigung die Versicherungsbestätigungsnummer,
gilt: Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung vorläufigen Versicherungsschutz
zu dem vereinbarten Zeitpunkt. Der Versicherungsschutz beginnt
spätestens an dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der
Versicherungsbestätigung zugelassen wird.
Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz
ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
Kasko- und Auslandsschadenschutz-Versicherung:
In der Kasko- und Auslandsschadenschutz-Versicherung haben Sie vorläufigen
Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben.
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt.
Kann ich den Versicherungsvertrag widerrufen?
Ja. Sie können den Vertrag noch innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Einer Begründung bedarf es nicht. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Wer kann die ADAC Autoversicherung abschließen?
Kann ich die Produktlinie jederzeit wechseln?
Ein Wechsel in den nächst höheren Tarif ist jederzeit möglich, in einen günstigeren Tarif erst zur nächsten Hauptfälligkeit.
Kann ein weiterer berechtigter Fahrer, z.B. für den Urlaub eingetragen werden?
Ist nur der Versicherungsnehmer als Fahrer im Vertrag eingetragen, kann auf Anfrage für die Dauer der Reise ein weiterer berechtigter Fahrer eingetragen werden. Dies ist für maximal 4 Wochen pro Versicherungsjahr möglich.
Kann ich Begleitetes Fahren mit 17 Jahren bei der Autoversicherung versichern?
Der Einschluss eines jungen Fahrers während der Phase des begleiteten Fahrens mit 17 Jahren ist bei der Autoversicherung möglich. Sie können den Zusatzfahrer entsprechend im Online-Antrag angeben.
Mehr Informationen zum Thema "Begleitetes Fahren"
Wird eine Vorversicherung aus dem Ausland anerkannt?
Kündigung
Allgemeine Informationen zur Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung
- Kündigen Sie Ihren Versicherungsvertrag nur, wenn Ihnen ein besseres Angebot vorliegt. Erkundigen Sie sich immer vor der Kündigung über die Prämien und die Bedingungen anderer Versicherungsgesellschaften - einige Sonderrabatte werden nicht bei allen Gesellschaften, andere nicht im selben Umfang gewährt!
- Möchten Sie die Versicherung wechseln, müssen Sie die neue elektronische Versicherungsbestätigungsnummer rechtzeitig bei der Kfz- Zulassungsstelle vorlegen.
- Beim Versicherungswechsel kann der neue Versicherer durch eine Rückfrage beim ursprünglichen Versicherer Ihre Angaben zum Schadenverlauf überprüfen. Die Einstufung beim neuen Versicherer erfolgt meist vorbehaltlich der Bestätigung der Angaben durch den Vorversicherer.
Beachten Sie: Die beim Vorversicherer für die Prämienberechnung herangezogene Schadenfreiheitsklasse muss nicht immer mit dem Schadenverlauf und den tatsächlichen schadenfreien Jahren übereinstimmen. Der neue Versicherer stuft Sie zudem nach seiner eigenen Schadenfreiheitsklassentabelle ein. Deshalb kann es sein, dass Sie in eine komplett andere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden. Sie haben einen Anspruch darauf, von der ursprünglichen Versicherung eine Schadenverlaufserklärung zu erhalten, die als Grundlage für die Berechnung des Beitrags bei dem neuen Versicherer dient.
Wann kann ich meine Kfz-Versicherung ordentlich kündigen?
Kündigung zur Hauptfälligkeit
Sie möchten Ihren Versicherungsvertrag kündigen, dann sollten Sie bedenken, dass dies nur zur Hauptfälligkeit des Vertrages möglich ist. Die meisten Kfz-Versicherungsverträge haben eine Hauptfälligkeit zum 1.1. eines Jahres. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, den Vertrag zum 31.12. zu kündigen. Bei einer Kündigung zum Jahreswechsel muss Ihr Kündigungsschreiben bis spätestens 30.11. bei Ihrem bisherigen Versicherer eingegangen sein. Bei Verträgen, welche eine unterjährige Hauptfälligkeit haben, gilt ebenfalls eine Kündigungsfrist von einem Monat zur Hauptfälligkeit. Auch hier muss die Kündigung bis spätestens einen Monat vor der Hauptfälligkeit Ihres Vertrages bei Ihrem bisherigen Versicherer vorliegen.
Bei jedem Fahrzeugkauf
Kaufen Sie sich ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug, können Sie sofort zur ADAC Autoversicherung wechseln.
Bei jeder Beitragserhöhung
Erhöht Ihre aktuelle Kfz-Versicherung den Beitrag, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung aufgrund einer Beitragserhöhung muss spätestens einen Monat nach Erhalt der Mitteilung bei Ihrem Versicherer vorliegen.
Was muss bei einer ordentlichen Kündigung beachten?
Die Mehrzahl der Versicherungsverträge läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Versicherungsverträge können regulär spätestens einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.
Die Kündigung sollte schriftlich mit Ihrer Unterschrift erfolgen.
Das Schreiben muss spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres bei der Versicherung eingehen.
Schicken Sie das Kündigungsschreiben aus Nachweisgründen per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax.
Wichtig: Heben Sie den Rückschein bzw. Sendebericht gut auf! Sollten Sie vorhaben per E-Mail zu kündigen, sollten Sie unbedingt eine Eingangsbestätigung anfordern. Eine telefonische Kündigung ist nicht ausreichend.
Habe ich ein außerordentliches Kündigungsrecht (Sonderkündigungsrecht)?
Sie können Ihre Kfz-Versicherung jetzt noch unter folgenden Voraussetzungen 4 Wochen nach dem Erhalt der Beitragsrechnung mit dem sogenannten Sonderkündigungsrecht außerordentlich kündigen:
- Ihr Versicherungsbeitrag ist erhöht worden, ohne dass eine Rückstufung im Schadenfall vorliegt.
- Die Prämie wurde aufgrund einer Änderung der Typ- oder Regionalklassen Ihres Fahrzeuges erhöht.
- Ihr Versicherer muss Ihnen die Änderung einen Monat vor dem Zeitpunkt mitteilen, zu dem sie in Kraft tritt.
- Ihre Kündigung ist unter Angabe des Grundes „Beitragserhöhung“ innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Beitragsrechnung bei Ihrem Versicherer eingegangen.
Ist die Kündigung einzelner Versicherungsarten möglich?
Ja. Sowohl die reguläre als auch die außerordentliche Kündigung kann auf eine Vertragsart beschränkt werden. Also z.B. nur auf die Kfz-Haftpflichtversicherung und nicht auf die daneben bestehende Kfz-Kaskoversicherung.
Kennzeichenarten
Standard-Kennzeichen
Wechsel-Kennzeichen
Kurzzeit-Kennzeichen
Nach der Fahrzeugzulassungsverordnung benötigt jeder für Prüfungsfahrten (z.B. Fahrten zur technischen Überwachungsstelle), Probefahrten und Überführungsfahrten (z.B. vom Standort des Fahrzeuges zum Wohnort) ein Kurzzeitkennzeichen, welches von der Zulassungsstelle für 5 Tage ausgestellt wird und nach Ablauf dieser Zeit automatisch seine Gültigkeit verliert.
Saison-Kennzeichen
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nur für einen Saisonzeitraum zulassen möchten, tragen Sie bitte den Anfangs- und den Endmonat der Nutzung ein ( z.B. Nutzung des Fahrzeuges von 01. April bis 31. Oktober = 04-10).
Bitte denken Sie daran, dass eine Saisonzulassung mindestens 2 und maximal 11 Monate dauern darf.
Eine unterjährige Zahlungsweise ist bei der Beantragung eines Saisonkennzeichens nicht möglich. Diese Kennzeichenart bieten wir bei der Versicherung von Wohnwagenanhängern nicht an.
Versicherungsbeitrag
Wann erhalte ich meine Rechnung?
Die Beitragsrechnungen für das kommende Jahr werden ab Mitte November verschickt.
Warum hat sich mein Beitrag erhöht?
Gibt es bei der Kfz-Versicherung eine Selbstbeteiligung?
Im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es grundsätzlich keine Selbstbeteiligung. Bitte beachten Sie aber, dass bei einem Eigenschaden eine vereinbarte Selbstbeteiligung von 500,- € anfällt.
Bei der Teilkasko und Vollkasko kann jeweils eine Selbstbeteiligung oder "ohne Selbstbeteiligung gewählt werden. Je nach Schadensfall wird dann die entsprechende Selbstbeteiligung herangezogen. Durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung sparen Sie an der Versicherungsprämie der Kaskoversicherungen.
Erhalte ich einen Nachlass auf den Versicherungsbeitrag, wenn ich ein ADAC Fahrsicherheitstraining absolviert habe?
Versicherungsschutz im Ausland
Wann benötige ich eine Internationale Versicherungskarte (IVK)?
Die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK) ist eine Versicherungsbescheinigung, die bei einem Autounfall im Ausland die Schadensabwicklung erleichtert. Sie wird Ihnen automatisch beim Versand des Versicherungsscheines mit der Autocard zugesandt.
In den Mitgliedsstaaten der EU plus Schweiz, Serbien, Norwegen, Island und Liechtenstein wird dieser Nachweis bei einem Unfall nicht mehr benötigt, kann aber hilfreich sein. In anderen Ländern wie z.B. Albanien, Bosnien-Herzegowina, Türkei, Russland und Nordmazedonien ist die Grüne Karte verpflichtend.
Die IVK ist gemeinhin als Grüne Karte bekannt und musste bisher auch auf grünem Papier ausgestellt werden. Seit dem 1. Juli 2020 ist das grüne Papier nicht mehr nötig und der Ausdruck erfolgt auf handelsüblichem weißem Papier. Haben Sie noch eine IVK auf grünem Papier, dann können Sie diese bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiter nutzen.
Mehr Informationen zum Thema Unfall im AuslandWo erhalte ich die Internationale Versicherungskarte?
Die Internationale Versicherungskarte (IVK) wird Ihnen automatisch beim Versand des Versicherungsscheines mit der Autocard zugesandt.
Bitte beachten: Die Internationale Versicherungskarte ist nur in ausgedruckter Form gültig.
Per E-Mail über vertrag@autoversicherung.adac.de
- Telefonisch unter 0800 51 21 01 61 (Montag-Samstag 8:00 - 20:00 Uhr)
- In jeder ADAC Geschäftsstelle
Was ist eine Mallorca Police?
Wie nehme ich einen Auto-Unfall im Ausland auf?
Bei dem Europäischen Unfallbericht handelt es sich um ein europaweit einheitliches Formular, welches dazu dient, den Ablauf eines Unfalls festzuhalten. Jeder Unfallbeteiligte füllt das Formular aus, macht dabei Angaben zur Person, zum Fahrzeug sowie zur Versicherung und schildert, was genau passiert ist.
Den Europäischen Unfallbericht gibt es nicht nur in der deutschen Version, sondern auch mehrsprachig. Dies ist von Vorteil, wenn Sie einen Unfall im Ausland haben oder einen Unfall in Deutschland mit einem nicht deutschsprachigen Verkehrsteilnehmer.
Sprachschwierigkeiten erschweren oder vereiteln in vielen Fällen eine richtige Unfallaufnahme und bei reinen Sachschäden ohne Personenschaden kommt oftmals auch die Polizei nicht für eine Aufnahme des Unfalles vorbei. Hier hilft der mehrsprachige Europäische Unfallbericht weiter: jeder kann das Formular in seiner Sprache ausfüllen.
Weiter Informationen und die Formulare zum Download finden Sie hier
Ist die ADAC Autoversicherung auch in Afrika gültig?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt lediglich für Marokko (siehe Internationale Versicherungskarte). In den anderen afrikanischen Ländern besteht kein Versicherungsschutz.
Schaden/Schadenservice
Was ist der ADAC-Schadenservice?
Dabei stehen Ihnen folgende Leistungen zur Verfügung:
- Hol- und Bringservice für Ihr Fahrzeug
- Fahrzeugreinigung (innen und außen)
- Kostenloses Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur
Rufen Sie uns einfach an: 089 2555 692 93
Was ist der Werkstattbonus?
Der Werkstattbonus ist Leistungsbaustein der Autoversicherung, der einen Reparatur- und Mobilitätsservice bietet.
Wenn Sie den Leistungsbaustein Werkstattbonus wählen, erhalten Sie einen Nachlass auf die Kasko-Prämie.
Damit entscheiden Sie sich bereits im Vorfeld dafür, im Schadenfall den Schadenservice der ADAC Autoversicherung zu nutzen.
Bei einem Teil- und Vollkaskoschaden vermitteln wir Sie dann an eine qualifizierte Werkstatt.
Leistungen unserer Partnerwerkstatt:
- Hol- und Bringservice für Ihr Fahrzeug
- 6 Jahre Garantie auf die erbrachte Leistung
- Ersatzfahrzeug für 7 Tage
- Innen- und Außenreinigung ihres Fahrzeugs
Bitte nehmen Sie im Schadenfall umgehend Kontakt mit uns auf. Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags und die Reparatur beauftragen wir eine qualifizierte Werkstatt. Rufen Sie uns einfach an: 089 2555 692 93
Bitte beachten Sie, dass wir nur 80% der Kosten übernehmen, sollten Sie die Reparatur in einer nicht von uns vermittelten Werkstatt durchführen.
Ich wurde durch einen Versicherungsnehmer der ADAC Autoversicherung geschädigt. Kann ich auch den ADAC-Schadenservice nutzen?
Ja, auch als Geschädigter steht Ihnen der ADAC-Schadenservice zur Verfügung. Bitte rufen Sie uns unter 089 2555 692 93 an.
Ich habe einen Glasschaden an meinem Fahrzeug. Wie kann mir die ADAC Autoversicherung bei einem Glasschaden helfen?
Bitte kontaktieren Sie eine unserer auf Glasschäden spezialisierten Partner in Ihrer Nähe: Glaspartnersuche
Bei Rückfragen rufen Sie uns einfach an: 089 9252960197
Ich wurde durch einen Versicherungsnehmer der ADAC Autoversicherung geschädigt und benötige einen Mietwagen. Wie kann mir die ADAC Autoversicherung helfen?
Damit Sie während der Reparatur mobil bleiben, rufen Sie uns bitte unter 089 2555 692 93 an. Wir kümmern uns um alles Weitere und organisieren Ihnen einen Mietwagen.
Gibt es bei der Kfz-Haftpflicht eine Selbstbeteiligung?
Im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung.
Bei der Teilkasko und Vollkasko kann jeweils eine Selbstbeteiligung oder "ohne Selbstbeteiligung gewählt werden. Je nach Schadensfall wird dann die entsprechende Selbstbeteiligung herangezogen. Durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung sparen Sie an der Versicherungsprämie der Kaskoversicherungen.
Was kostet die ADAC Autoversicherung?
Jetzt Versicherungsschutz für Pkw, Kraftrad, Camper und Anhänger berechnen.
In 2 Minuten zum Versicherungsbeitrag.
Jetzt berechnen