FAQ zur ADAC Autoversicherung
Aktuelles
Neben den Reparaturkosten steigen nach dem Ende der Corona-bedingten Mobilitäts-Einschränkungen die Unfallzahlen und damit die Schäden weiter an. Heftiger und häufiger auftretende Unwetterereignisse, wie die Hagelschläge durch die Sommerstürme „Lambert“ und „Kay“ verschärfen die Situation zusätzlich. Der GDV erwartet für die Kfz-Versicherer als Folge in diesem Jahr einen Verlust von mehr als 2,5 Mrd. Euro.
Es ist davon auszugehen, dass ausnahmslos alle Kfz-Versicherer die Beiträge ungewöhnlich stark anpassen, um die Teuerungsrate auszugleichen.
Prüfen Sie in Ihrem Vertrag, ob alle Angaben noch aktuell sind. Vielleicht hat sich Ihre Lebenssituation verändert? Gegebenenfalls können Sie zum Beispiel bei einem reduzierten Fahrerkreis oder weniger Fahrleistung sparen.
Macht für Sie evtl. ein Zusatzbaustein, wie Fahr & Spar oder der Werkstattbonus Sinn, mit dem Sie weitere Rabatte ehalten können?
Ausführliche Informationen zu den Sparmöglichkeiten bei der Kfz-Versicherung und zur ADAC Autoversicherung im Speziellen erhalten Sie in unserem Ratgeber.
Sparen bei der Kfz-Versicherung
Das kann drei Gründe haben:
- Bitte prüfen Sie in Ihren Versicherungsunterlagen, ob der Vertragsablauf der 01.01. ist. Sofern Ihr Vertragsablauf nicht der 01.01. ist, würden Sie Ihre Information zum neuen Beitrag ca. 4 Wochen vor Ablaufdatum erhalten.
- Liegt der Ablauf Ihres Vertrages auf dem 01.01., so bitten wir Sie bis zum 21.12.2024 um Geduld. Wenn in Ihrem Vertrag keine Beitragsanpassung vorliegt, versenden wir Ihre Rechnung für den 01.01.2025 spätestens am 21.12.2024.
- Sollten Sie von einer Beitragsanpassung betroffen sein, versenden wir vorab eine Kundeninformation, um eine fristgemäße Zustellung bei Ihnen ermöglichen zu können. Mit Eingang dieser Kundeninformation bei Ihnen, haben Sie einen Monat Sonderkündigungsrecht.
Um den Online-Service nutzen zu können, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Detaillierte Infos zur Online-Zulassung
Auch bei der Online-Zulassung müssen Sie einen Nachweis zu Ihrer Haftpflichtversicherung erbringen. Dazu halten Sie bitte die evB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer Autoversicherung bereit.
Diese erhalten Sie bei der ADAC Autoversicherung nach Antragsstellung derzeit schnell und bequem per E-Mail oder per SMS.
Lassen Sie sich dazu Ihr Angebot erstellen:
- Im Online-Tarifrechner
- Telefonisch unter 089 55 89 5 61 70 (Mo-Sa 8-20 Uhr)
Allgemeines
- Im Online-Tarifrechner
- Telefonisch unter 089 55 89 5 61 70 (Montag-Samstag 8.00 - 20.00 Uhr)
- In jeder ADAC Geschäftsstelle
Kündigung zur Hauptfälligkeit
Sie möchten Ihren Versicherungsvertrag kündigen, dann sollten Sie bedenken, dass dies nur zur Hauptfälligkeit des Vertrages möglich ist. Die meisten Kfz-Versicherungsverträge haben eine Hauptfälligkeit zum 1.1. eines Jahres. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, den Vertrag zum 31.12. zu kündigen. Bei einer Kündigung zum Jahreswechsel muss Ihr Kündigungsschreiben bis spätestens 30.11. bei Ihrem bisherigen Versicherer eingegangen sein. Bei Verträgen, welche eine unterjährige Hauptfälligkeit haben, gilt ebenfalls eine Kündigungsfrist von einem Monat zur Hauptfälligkeit. Auch hier muss die Kündigung bis spätestens einen Monat vor der Hauptfälligkeit Ihres Vertrages bei Ihrem bisherigen Versicherer vorliegen.
Bei jedem Fahrzeugkauf
Kaufen Sie sich ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug, können Sie sofort zur ADAC Autoversicherung wechseln.
Bei jeder Beitragserhöhung
Erhöht Ihre aktuelle Kfz-Versicherung den Beitrag, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung aufgrund einer Beitragserhöhung muss spätestens einen Monat nach Erhalt der Mitteilung bei Ihrem Versicherer vorliegen.
Per E-Mail, SMS oder auch persönlich in Ihrer Geschäftsstelle.
Lassen Sie sich Ihr Angebot erstellen:
- Im Online-Tarifrechner
- Telefonisch unter 089 55 89 5 61 70 (Mo-Sa 8-20 Uhr)
- In jeder ADAC Geschäftsstelle
Die Autoversicherung des ADAC bietet für folgende Kraftfahrzeuge Haftpflicht- und Kaskoversicherungsschutz:
- Pkws
- Krafträder (Motorräder, Roller, Quads und Trikes)
- Camper (Wohnmobile, Wohnanhänger)
- Anhänger (privat genutzte Anhänger und Wohnanhänger)
Für nicht zugelassene Camper, wie z.B. Standfahrzeuge und Mobilheime gibt es die ADAC Camping-Versicherung. Hier sind alle mit dem Standfahrzeug verbundenen Teile versichert.
Für Pkws, die älter als 20 Jahre alt sind und Motorräder, die älter als 30 Jahre alt sind bietet der ADAC eine ausgezeichnete Oldtimer-Versicherung. Die ADAC Classic-Car-Versicherung.
Für Mopeds, Mofas, Roller oder auch E-Scooter gibt es zusätzlich die speziell auf dies Zielgruppe zugeschnittene ADAC Mopedversicherung.
Ja, Sie können Ihr Fahrzeug mit dem ADAC Autokredit (für Elektrofahrzeuge sogar mit Sonderzins) finanzieren.
Ihre Vorteile:
- Attraktive Zinssätze zu verbraucherorientierten und transparenten Bedingungen
- Für ADAC Mitglieder keine Gebühren für Abschluss und Sondertilgungen
- Laufzeit und Kreditsumme frei wählbar
- Ideal z.B. zur Anschlussfinanzierung von Ballonraten
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gibt Auskunft über die Dauer des schadenfreien Verlaufes eines KFZ-Versicherungsvertrages. Einer SF-Klasse ist immer ein %-Satz zugeordnet, welcher zur Beitragskalkulation herangezogen wird. Je höher die SF-Klasse, desto niedriger der Beitrag.
SF-Klassen gibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko.
Wenn der Versicherungsbeginn im nächsten Jahr liegt und in diesem Jahr kein Schadenfall gemeldet wird, kann die nächst höhere Schadenfreiheitsklasse gewählt werden.
Vertrag
Kfz- Haftpflichtversicherung:
Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder nennen wir Ihnen
bei elektronischer Versicherungsbestätigung die Versicherungsbestätigungsnummer,
gilt: Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung vorläufigen Versicherungsschutz
zu dem vereinbarten Zeitpunkt. Der Versicherungsschutz beginnt
spätestens an dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der
Versicherungsbestätigung zugelassen wird.
Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz
ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
Kasko- und Auslandsschadenschutz-Versicherung:
In der Kasko- und Auslandsschadenschutz-Versicherung haben Sie vorläufigen
Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben.
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt.
Für eine temporäre Eintragung nutzen Sie bitte unser
Sie möchten Personen dauerhaft zu ihrem Fahrerkreis hinzufügen oder entfernen?
Melden Sie uns ihre Änderungswünsche unter folgendem Link:
Fahrerkreismeldung
Sie können den Zusatzfahrer entsprechend im Online-Antrag angeben.
Mehr Informationen zum Thema "Begleitetes Fahren"
Sie möchten uns Ihren Kilometerstand melden?
Bitte benutzen Sie folgenden Link:
Kilometerstandsmeldung
Ihre Bankverbindung hat sich geändert, Sie möchten Unterlagen anfordern oder wollen uns etwas anderes mitteilen?
Hier geht es zum passenden Formular: Sonstige Mitteilungen
Kündigung
- Kündigen Sie Ihren Versicherungsvertrag nur, wenn Ihnen ein besseres Angebot vorliegt. Erkundigen Sie sich immer vor der Kündigung über die Prämien und die Bedingungen anderer Versicherungsgesellschaften - einige Sonderrabatte werden nicht bei allen Gesellschaften, andere nicht im selben Umfang gewährt!
- Möchten Sie die Versicherung wechseln, müssen Sie die neue elektronische Versicherungsbestätigungsnummer rechtzeitig bei der Kfz- Zulassungsstelle vorlegen.
- Beim Versicherungswechsel kann der neue Versicherer durch eine Rückfrage beim ursprünglichen Versicherer Ihre Angaben zum Schadenverlauf überprüfen. Die Einstufung beim neuen Versicherer erfolgt meist vorbehaltlich der Bestätigung der Angaben durch den Vorversicherer.
Beachten Sie: Die beim Vorversicherer für die Prämienberechnung herangezogene Schadenfreiheitsklasse muss nicht immer mit dem Schadenverlauf und den tatsächlichen schadenfreien Jahren übereinstimmen. Der neue Versicherer stuft Sie zudem nach seiner eigenen Schadenfreiheitsklassentabelle ein. Deshalb kann es sein, dass Sie in eine komplett andere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden. Sie haben einen Anspruch darauf, von der ursprünglichen Versicherung eine Schadenverlaufserklärung zu erhalten, die als Grundlage für die Berechnung des Beitrags bei dem neuen Versicherer dient.
Kündigung zur Hauptfälligkeit
Sie möchten Ihren Versicherungsvertrag kündigen, dann sollten Sie bedenken, dass dies nur zur Hauptfälligkeit des Vertrages möglich ist. Die meisten Kfz-Versicherungsverträge haben eine Hauptfälligkeit zum 1.1. eines Jahres. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, den Vertrag zum 31.12. zu kündigen. Bei einer Kündigung zum Jahreswechsel muss Ihr Kündigungsschreiben bis spätestens 30.11. bei Ihrem bisherigen Versicherer eingegangen sein. Bei Verträgen, welche eine unterjährige Hauptfälligkeit haben, gilt ebenfalls eine Kündigungsfrist von einem Monat zur Hauptfälligkeit. Auch hier muss die Kündigung bis spätestens einen Monat vor der Hauptfälligkeit Ihres Vertrages bei Ihrem bisherigen Versicherer vorliegen.
Bei jedem Fahrzeugkauf
Kaufen Sie sich ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug, können Sie sofort zur ADAC Autoversicherung wechseln.
Bei jeder Beitragserhöhung
Erhöht Ihre aktuelle Kfz-Versicherung den Beitrag, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung aufgrund einer Beitragserhöhung muss spätestens einen Monat nach Erhalt der Mitteilung bei Ihrem Versicherer vorliegen.
Die Kündigung sollte schriftlich mit Ihrer Unterschrift erfolgen.
Das Schreiben muss spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres bei der Versicherung eingehen. Schicken Sie das Kündigungsschreiben aus Nachweisgründen per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax.
Wichtig: Heben Sie den Rückschein bzw. Sendebericht gut auf! Sollten Sie vorhaben per E-Mail zu kündigen, sollten Sie unbedingt eine Eingangsbestätigung anfordern. Eine telefonische Kündigung ist nicht ausreichend.
- Ihr Versicherungsbeitrag ist erhöht worden, ohne dass eine Rückstufung im Schadenfall vorliegt.
- Die Prämie wurde aufgrund einer Änderung der Typ- oder Regionalklassen Ihres Fahrzeuges erhöht.
- Ihr Versicherer muss Ihnen die Änderung einen Monat vor dem Zeitpunkt mitteilen, zu dem sie in Kraft tritt.
- Ihre Kündigung ist unter Angabe des Grundes „Beitragserhöhung“ innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Beitragsrechnung bei Ihrem Versicherer eingegangen.
Sie möchten ihre Kfz-Versicherung kündigen und zur günstigen ADAC Autoversicherung wechseln?
Mit dem kostenlosen Kündigungsservice der ADAC Autoversicherung können Sie Ihren Altvertrag/Ihre Vorversicherung nach Abschluss der ADAC Autoversicherung in wenigen Schritten kündigen.
Füllen Sie einfach das anwaltlich geprüfte vorformulierte Kfz-Kündigungsschreiben aus. Im Anschluss wird das Schreiben direkt an die Vorversicherung verschickt. Sie erhalten ein Sendeprotokoll als Nachweis Ihrer Kündigung. Die ADAC Autoversicherung bietet diesen Service in Zusammenarbeit mit dem erfahrenen Partner Aboalarm an.
Kennzeichenarten
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nur für einen Saisonzeitraum zulassen möchten, tragen Sie bitte den Anfangs- und den Endmonat der Nutzung ein ( z.B. Nutzung des Fahrzeuges von 01. April bis 31. Oktober = 04-10).
Bitte denken Sie daran, dass eine Saisonzulassung mindestens 2 und maximal 11 Monate dauern darf.
Eine unterjährige Zahlungsweise ist bei der Beantragung eines Saisonkennzeichens nicht möglich. Diese Kennzeichenart bieten wir bei der Versicherung von Wohnwagenanhängern nicht an.
Versicherungsbeitrag
Im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es grundsätzlich keine Selbstbeteiligung. Bitte beachten Sie aber, dass bei einem Eigenschaden eine vereinbarte Selbstbeteiligung von 500,- € anfällt.
Bei der Teilkasko und Vollkasko kann jeweils eine Selbstbeteiligung oder "ohne Selbstbeteiligung gewählt werden. Je nach Schadensfall wird dann die entsprechende Selbstbeteiligung herangezogen. Durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung sparen Sie an der Versicherungsprämie der Kaskoversicherungen.
Dies gilt nur in den Produktlinien Komfort und Premium.
Voraussetzungen: Das ADAC-Fahrsicherheitstraining liegt maximal 3 Jahre zurück und wurde für die entsprechende Fahrzeugart (PKW, Krad, Wohnmobil) absolviert.
Die ADAC Autoversicherung können Sie per Rechnung oder bequem und einfach via Bankeinzug (Lastschriftverfahren) bezahlen.
Neu: Mit dem Online-Abschluss der ADAC Autoversicherung besteht jetzt auch die Möglichkeit digital über Kreditkarte und PayPal zu zahlen.
Hinweis: Das digitale Bezahlverfahren steht aktuell beim Abschluss der Autoversicherung inklusive ADAC Mitgliedschaft/kostenlosem Telematik-Baustein noch nicht zur Verfügung.
Versicherungsschutz im Ausland
Die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK) ist eine Versicherungsbescheinigung, die bei einem Autounfall im Ausland die Schadensabwicklung erleichtert. Sie wird Ihnen automatisch beim Versand des Versicherungsscheines mit der Autocard zugesandt.
In den Mitgliedsstaaten der EU plus Schweiz, Serbien, Norwegen, Island und Liechtenstein wird dieser Nachweis bei einem Unfall nicht mehr benötigt, kann aber hilfreich sein. In anderen Ländern wie z.B. Albanien, Bosnien-Herzegowina, Türkei, Russland und Nordmazedonien ist die Grüne Karte verpflichtend.
Die IVK ist gemeinhin als Grüne Karte bekannt und musste bisher auch auf grünem Papier ausgestellt werden. Seit dem 1. Juli 2020 ist das grüne Papier nicht mehr nötig und der Ausdruck erfolgt auf handelsüblichem weißem Papier. Haben Sie noch eine IVK auf grünem Papier, dann können Sie diese bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiter nutzen.
Mehr Informationen zum Thema Unfall im AuslandDie Internationale Versicherungskarte (IVK) wird Ihnen automatisch beim Versand des Versicherungsscheines mit der Autocard zugesandt.
Bitte beachten: Die Internationale Versicherungskarte ist nur in ausgedruckter Form gültig.
- Per E-Mail über vertrag@autoversicherung.adac.de
- Telefonisch unter 089 55 89 5 61 70 (Mo-Sa 8-20 Uhr )
- In jeder ADAC Geschäftsstelle
Bei dem Europäischen Unfallbericht handelt es sich um ein europaweit einheitliches Formular, welches dazu dient, den Ablauf eines Unfalls festzuhalten. Jeder Unfallbeteiligte füllt das Formular aus, macht dabei Angaben zur Person, zum Fahrzeug sowie zur Versicherung und schildert, was genau passiert ist. So können Sie gegenüber der Versicherung nachweisen, was passiert ist.
Den Europäischen Unfallbericht gibt es nicht nur in der deutschen Version, sondern auch mehrsprachig. Dies ist von Vorteil, wenn Sie einen Unfall im Ausland haben oder einen Unfall in Deutschland mit einem nicht deutschsprachigen Verkehrsteilnehmer.
Sprachschwierigkeiten erschweren oder vereiteln in vielen Fällen eine richtige Unfallaufnahme und bei reinen Sachschäden ohne Personenschaden kommt oftmals auch die Polizei nicht für eine Aufnahme des Unfalles vorbei. Hier hilft der mehrsprachige Europäische Unfallbericht weiter: jeder kann das Formular in seiner Sprache ausfüllen.
Weiter Informationen und die Formulare zum Download finden Sie hier.
Schaden/Schadenservice
Dabei stehen Ihnen folgende Leistungen zur Verfügung:
- Hol- und Bringservice für Ihr Fahrzeug
- Fahrzeugreinigung (innen und außen)
- Kostenloses Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur
Rufen Sie uns einfach an: 089 2555 692 93
Der Werkstattbonus ist Leistungsbaustein der Autoversicherung, der einen Reparatur- und Mobilitätsservice bietet.
Wenn Sie den Leistungsbaustein Werkstattbonus wählen, erhalten Sie einen Nachlass auf die Kasko-Prämie.
Damit entscheiden Sie sich bereits im Vorfeld dafür, im Schadenfall den Schadenservice der ADAC Autoversicherung zu nutzen.
Bei einem Teil- und Vollkaskoschaden vermitteln wir Sie dann an eine qualifizierte Werkstatt.
Leistungen unserer Partnerwerkstatt:
- Hol- und Bringservice für Ihr Fahrzeug
- 6 Jahre Garantie auf die erbrachte Leistung
- Ersatzfahrzeug für 7 Tage
- Innen- und Außenreinigung ihres Fahrzeugs
Bitte nehmen Sie im Schadenfall umgehend Kontakt mit uns auf. Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags und die Reparatur beauftragen wir eine qualifizierte Werkstatt. Rufen Sie uns einfach an: 089 2555 692 93
Bitte beachten Sie, dass wir nur 80% der Kosten übernehmen, sollten Sie die Reparatur in einer nicht von uns vermittelten Werkstatt durchführen.
Bei Rückfragen rufen Sie uns einfach an: 089 9252960197
Im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung.
Bei der Teilkasko und Vollkasko kann jeweils eine Selbstbeteiligung oder "ohne Selbstbeteiligung gewählt werden. Je nach Schadensfall wird dann die entsprechende Selbstbeteiligung herangezogen. Durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung sparen Sie an der Versicherungsprämie der Kaskoversicherungen.
- Extremregen und Hochwasser
- Sturm
- Hagel
- Extreme Kälte
- Hitze und Feuer
Extremwetterlagen sind Gefahren, die auch Ihr Fahrzeug betreffen und zu enormen Schäden führen können. Was Sie allgemein tun können, um das Risiko zu minimieren:
- Beobachten Sie das Wetter und behalten Sie es im Blick. Stellen Sie sich gegebenenfalls auf eine Extremwetterlage ein, bevor Sie Ihr Auto fahren oder parken. So können Sie das Risiko für Schäden an Ihrem Fahrzeug reduzieren.
- Fahren Sie aufmerksam und vorsichtig. Reduzieren Sie bei schlechten Wetterbedingungen wie Regen, Schnee oder Sturm Ihre Geschwindigkeit und erhöhen Sie den Abstand zu anderen Fahrzeugen, um sich vor Unfällen zu schützen.
- Eine Sicherheitsausrüstung sollte immer mitgeführt werden: eine Taschenlampe, eine Schneeschaufel, ein Erste-Hilfe-Set und eine warme Decke. Damit Sie bei einem Unfall auf schlechte Straßenbedingungen vorbereitet sind.
Einen Überblick zu den Extremwetterlagen und wie Sie Ihr Fahrzeug vor diesen schützen können, haben wir Ihnen in Checklisten zusammengefast.
Checklisten Extremwetter
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Jetzt berechnenProduktinformationen ADAC Autoversicherung
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- Übersicht SF-Klassen bei der ADAC Autoversicherung,
- Datenschutzinformation ADAC Autoversicherung,
- Formular zur Kündigung beim Vorversicherer,