ADAC Auslands-schadenschutz
- Regulierung eines Haftpflichtschadens im Ausland nach deutschem Recht.
- Es gelten die für Ihre Kfz-Haftpflicht vereinbarten Deckungssumme, egal wie hoch diese im Ausland ist.
- Geltungsbereich EU.
Was ist der Auslandsschadenschutz?
Im Ausland sind die Deckungssummen und Leistungen in der Kfz-Haftpflichtversicherungen ggf. niedriger. Wenn Sie in einem dieser Länder in einen Unfall verwickelt sind, kann es sein, dass die gegnerische Versicherung den entstandenen Schaden nicht voll ersetzt oder die Leistungen nicht zufriedenstellend sind.
In diesem Fall springt der Auslandsschadenschutz der ADAC Autoversicherung ein. Wir regulieren den Schaden für Sie: Schnell und problemlos nach deutschem Recht - so als wäre Ihr Unfallgegner bei uns versichert. Damit stellen wir sicher, dass Sie nicht Monate oder gar Jahre auf Ihr Geld warten müssen.
Vorteile eines Auslandsschadenschutz
Der Auslandsschadenschutz schützt Sie umfassend auf Reisen: Werden Sie im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt, profitieren Sie unter anderem von folgenden Vorteilen:- Sie müssen sich nicht mit dem ausländischen Versicherer auseinandersetzen, sondern wenden sich direkt an Ihre ADAC Autoversicherung als Ihren Regulierungspartner.
- Es erfolgt keine Rückstufung in Ihrer Schadenfreiheitsklasse.
- Sie laufen nicht Gefahr wegen geringerer Deckungssummen, die ggf. im Ausland gelten auf Ihren Schaden sitzen zu bleiben. Es gelten die für Ihre Kfz-Haftpflicht vereinbarten Deckungssummen.
- Der Auslandsschadenschutz gilt außerhalb Deutschlands im Geltungsbereich der Europäischen Union sowie in Andorra, Großbritannien, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Norwegen, San Marino, Schweiz und Serbien.
- Der Auslandsschadenschutz kann bei Abschluss Ihrer ADAC Autoversicherung ganz bequem als Zusatzbaustein in den Produktlinien Komfort und Premium gegen einen Mehrbeitrag abgeschlossen werden.
- Absicherung auf langen Reisen: Bei Auslandsaufenthalten bis zu 12 Wochen sind Sie mit Ihrem PKW rundum versichert.
- Der Auslandsschadenschutz schützt auch die Insassen.
- Die Schadensregulierung erfolgt nach deutschem Recht.
Was kostet die Autoversicherung mit Auslandsschadenschutz?
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Wann greift der Auslandsschadenschutz?
- wenn Sie auf einer Auslandsreise unverschuldet in einen Unfall geraten sind.
- wenn Ihr Wohnwagen, Gepäck- oder Bootsanhänger unverschuldet einen Schaden erleidet.
- wenn Sie selbst oder ein Insasse im Zuge eines unverschuldeten Unfalls verletzt werden.
- wenn sich der Unfall innerhalb Deutschlands ereignet hat.
- bei einem selbstverschuldeten Unfall.
- falls Sie sich bereits länger als 12 Wochen im Ausland aufhalten.
Was ist zu tun bei einem Unfall im Ausland?
- Bleiben Sie ruhig und entfernen Sie sich nicht vom Unfallort.
- Sichern Sie die Unfallstelle (Warnblinker, Warnweste, Warndreieck), helfen Sie verletzten Personen und rufen Sie den Rettungsdienst.
- Informieren Sie die örtliche Polizei.
- Tauschen Sie alle notwendigen Daten mit dem Unfallgegner aus.
- Fotografieren Sie den Unfallort und fülle gemeinsam mit den anderen Beteiligten den Europäischen Unfallbericht aus. Mehr dazu: "Unfall im Ausland: Was tun?"
- Bei Einreichung der Schadenmeldung sind unter anderem folgende Unterlagen notwendig:
- eine Unfallskizze und Bilder vom Unfallort
- Haftungsnachweis (von beiden Seiten unterschriebener Europäischer Unfallbericht)
- ausländisches Polizeiprotokoll
Was Sie noch zum Auslandsschadenschutz wissen sollten:
Was ist, wenn ich selbst Unfallverursacher in meinem Urlaubsland bin?
Wie ist ein Mietwagen im Ausland abgesichert (Mallorca-Police)?
Wo ist mein Auto im Ausland versichert?
Wer ist versichert?
Ist ein Auslandsschadenschutz auch mit Vollkasko sinnvoll?
Die Vollkaskoversicherung übernimmt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, zum Beispiel nach einem selbst verursachten Unfall oder bei Vandalismus. Dabei wird eine vereinbarte Selbstbeteiligung berücksichtigt und ein regulierter Schaden kann Auswirkungen auf Ihre Schadenfreiheitsklasse haben. Grundlage hierfür ist die Kaskoversicherung des ADAC Autoversicherungstarifs.
Der Auslandsschadenschutz greift dagegen bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland, wenn der Unfallgegner haftet. In diesem Fall erfolgt die Schadenregulierung nach dem Leistungsumfang der ADAC Autoversicherung und nicht nach den häufig niedrigeren gesetzlichen Mindestdeckungssummen des jeweiligen Reiselandes. Der Zusatzbaustein ergänzt damit die Kfz-Haftpflichtversicherung um einen erweiterten Schutz im Ausland.
Kurz gesagt:
Vollkasko: Schutz für Schäden am eigenen Fahrzeug, auch bei selbst verursachten Unfällen.
Auslandsschadenschutz: Schutz bei unverschuldeten Unfällen im Ausland mit einem haftenden Unfallgegner.