Globus Europa mit Paragraf - Auslandsschadenschutz Autoversicherung ADAC

ADAC Auslands-
schadenschutz

  • Regulierung eines Haftpflichtschadens im Ausland nach deutschem Recht.
  • Es gelten die für Ihre Kfz-Haftpflicht vereinbarten Deckungssumme, egal wie hoch diese im Ausland ist.
  • Geltungsbereich EU.

Was ist der Auslandsschadenschutz?

Der Auslandsschadenschutz ist eine Zusatzversicherung für Kfz-Haftpflichtversicherungen. Diese greift, wenn Sie mit Ihrem Auto im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden.

Im Ausland sind die Deckungssummen und Leistungen in der Kfz-Haftpflichtversicherungen ggf. niedriger. Wenn Sie in einem dieser Länder in einen Unfall verwickelt sind, kann es sein, dass die gegnerische Versicherung den entstandenen Schaden nicht voll ersetzt oder die Leistungen nicht zufriedenstellend sind.

In diesem Fall springt der Auslandsschadenschutz der ADAC Autoversicherung ein. Wir regulieren den Schaden für Sie: Schnell und problemlos nach deutschem Recht - so als wäre Ihr Unfallgegner bei uns versichert. Damit stellen wir sicher, dass Sie nicht Monate oder gar Jahre auf Ihr Geld warten müssen.

Vorteile eines Auslandsschadenschutz

Der Auslandsschadenschutz schützt Sie umfassend auf Reisen: Werden Sie im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt, profitieren Sie unter Anderem von folgenden Vorteilen:
  • Sie müssen sich nicht mit dem ausländischen Versicherer auseinandersetzen, sondern wenden sich direkt an Ihre ADAC Autoversicherung als Ihren Regulierungspartner.
  • Es erfolgt keine Rückstufung in Ihrer Schadenfreiheitsklasse.
  • Sie laufen nicht Gefahr wegen geringerer Deckungssummen, die ggf. im Ausland gelten auf Ihren Schaden sitzen zu bleiben. Es gelten die für Ihre Kfz-Haftpflicht vereinbarten Deckungssummen.
  • Der Auslandsschadenschutz gilt außerhalb Deutschlands im Geltungsbereich der Europäischen Union sowie in Andorra, Großbritannien, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Norwegen, San Marino, Schweiz und Serbien.
  • Der Auslandsschadenschutz kann bei Abschluss Ihrer ADAC Autoversicherung ganz bequem als Zusatzbaustein in den Produktlinien Komfort und Premium gegen einen Mehrbeitrag abgeschlossen werden.
  • Absicherung auf langen Reisen: Bei Auslandsaufenthalten bis zu 12 Wochen sind Sie mit Ihrem PKW rundum versichert.
  • Der Auslandsschadenschutz schützt auch die Insassen.
  • Die Schadensregulierung erfolgt nach deutschem Recht.
Kosten und Finanzen Icon

Was kostet die Autoversicherung mit Auslandsschadenschutz?

Der Auslandsschadenschutz kann bei Abschluss Ihrer Autoversicherung als Zusatzbaustein in den Produktlinien Komfort und Premium gegen einen Mehrbeitrag abgeschlossen werden.
Berechnen Sie in 2 Minuten Ihren persönlichen Autoversicherungs-Beitrag inklusive Auslandsschadenschutz. Autoversicherung berechnen

Wann greift der Auslandsschadenschutz?

Der Auslandsschadenschutz greift,
  • wenn Sie auf einer Auslandsreise unverschuldet in einen Unfall geraten sind.
  • wenn Ihr Wohnwagen, Gepäck- oder Bootsanhänger unverschuldet einen Schaden erleidet.
  • wenn Sie selbst oder ein Insasse im Zuge eines unverschuldeten Unfalls verletzt werden.
Der Auslandsschadenschutz greift nicht,
  • wenn sich der Unfall innerhalb Deutschlands ereignet hat.
  • bei einem selbstverschuldeten Unfall.
  • falls Sie sich bereits länger als 12 Wochen im Ausland aufhalten.

Was ist zu tun bei einem Unfall im Ausland?

  1. Bleiben Sie ruhig und entfernen Sie sich nicht vom Unfallort.
  2. Sichern Sie die Unfallstelle (Warnblinker, Warnweste, Warndreieck), helfen Sie verletzten Personen und rufen Sie den Rettungsdienst.
  3. Informieren Sie die örtliche Polizei.
  4. Tauschen Sie alle notwendigen Daten mit dem Unfallgegner aus.
  5. Fotografieren Sie den Unfallort und fülle gemeinsam mit den anderen Beteiligten den Europäischen Unfallbericht aus. Mehr dazu: "Unfall im Ausland: Was tun?"
  6. Bei Einreichung der Schadenmeldung sind unter anderem folgende Unterlagen notwendig:
    • eine Unfallskizze und Bilder vom Unfallort
    • Haftungsnachweis (von beiden Seiten unterschriebener Europäischer Unfallbericht)
    • ausländisches Polizeiprotokoll

Was Sie noch zum Auslandsschadenschutz wissen sollten:

Was ist, wenn ich selbst Unfallverursacher in meinem Urlaubsland bin?

Innerhalb der geografischen Grenzen Europas oder in einem EU-Mitgliedsstaat, sind Sie dann über Ihre deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert. Diese übernimmt die Kosten Ihres Unfallgegners. Für Schäden am eigenen Auto kommt eine Vollkasko auf.

Wie ist ein Mietwagen im Ausland abgesichert (Mallorca-Police)?

Wenn Sie im Ausland ein Fahrzeug mieten, sind Sie durch die so genannte Mallorca-Police abgesichert. Diese ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung des ADAC inbegriffen. Die Deckungssummen der „Mallorca-Police“ entsprechen den vereinbarten Deckungssummen in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung (bis 100 Mio. €). Sie gilt für den Versicherungsnehmer und den (Ehe-)Partner, bei der Anmietung eines Pkw innerhalb des Geltungsbereiches (ohne Deutschland).

Wo ist mein Auto im Ausland versichert?

Mit dem Auslandsschadenschutz sind Sie in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie in Andorra, Großbritannien, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Norwegen, San Marino, Schweiz und Serbien versichert.

Wer ist versichert?

Versicherungsschutz besteht für Sie, alle Fahrzeuginsassen, den Halter und den Eigentümer des Fahrzeugs. Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können nur Sie geltend machen. Alle Regelungen, die für Sie gelten, gelten sinngemäß auch für die weiteren versicherten Personen.

Elton Esel, findet den Auslandsschadenschutz cool!

Unser Sonnyboy Elton ist großer Fan des Auslandsschadenschutz. Hier gibt es etwas über ihn und die anderen tierisch besten Freunde der ADAC Autoversicherung zu erfahren.

Mehr zu Elton und seine Freunde