Versicherungen absetzen und Steuern sparen – wichtige Experten-Tipps

Viele fragen sich bei der Steuererklärung, wie sie Steuern sparen können. Im Gespräch mit dem ADAC teilt Johannes Stetten, Geschäftsführer des Lohnsteuerhilfevereins München, sein Fachwissen und gibt Tipps zu steuerabzugsfähigen Versicherungen.
Steuerlich begünstigte Versicherungen: Welche Versicherungen können abgesetzt werden und wie
Vorsorgeaufwendungen und Werbungskosten: Unterschiede und Beispiele für absetzbare Versicherungen.
Pflichtnachweise: Welche Versicherungsnachweise müssen bei der Steuererklärung eingereicht werden?
Weiterführende Tipps und detaillierte Informationen haben wir hier zusammengefasst:
Mit Versicherungen Steuern sparen
Versicherungen bieten nicht nur einen beruhigenden Schutz. Einige davon sind sogar steuerlich begünstigt. Aber welche sind das? Zum Thema gehen bei den ADAC Versicherungen regelmäßig Verbraucheranfragen ein. So werden beispielsweise für die Rechtschutzversicherung oder die Unfallversicherung Beitragsbestätigungen für die Steuererklärung angefordert.
Welche Versicherungen kann man von der Steuer absetzen?
Spätestens beim Erstellen der Steuererklärung fragt man sich, welche Versicherungen lassen sich überhaupt absetzen. Noch mehr: Wie und wo müssen diese in der Steuererklärung angegeben werden? Wir geben einen Überblick. Dazu haben wir nachgefragt bei Johannes Stetten, Geschäftsführer des Lohnsteuerhilfevereins München. Das Interview ist am Ende dieser Übersicht zu finden.
Wichtiger Hinweis: Die nachfolgende Übersicht der Steuerexperten der ADAC Versicherungen kann keine detaillierte Steuerberatung ersetzen, gibt allerdings zusammen mit dem Experten-Interview eine gute erste Orientierung für die Steuererklärung.
Vorsorgeaufwendungen: Diese privaten Versicherungen sind beispielsweise absetzbar
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Arbeitslosenversicherung
Krankenzusatzversicherungen, wie etwa eine Auslandskrankenversicherung
Private Unfallversicherung
Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen
Risikolebensversicherung
In vielen Fällen lohnt sich die Angabe dieser Versicherungen jedoch nicht, da Sonderausgaben nur bis zu einem Höchstbetrag angesetzt werden können. „Dieser Betrag wird häufig jedoch bereits durch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft“, sagt Steuerexperte Stetten vom Münchner Lohnsteuerhilfeverein.
Tipp zur Steuererklärung: Absetzbare Versicherungen werden in der „Anlage Vorsorgeaufwand“ eingetragen.
Werbungskosten: Diese privaten Versicherungen sind beispielsweise absetzbar
Berufshaftpflichtversicherungen
berufliche Unfallversicherung
Hausratversicherung von Arbeitnehmern und Selbstständigen, sofern die Nutzung eines Arbeitszimmers belegbar ist
Wenn die Versicherung ausschließlich berufliche Risiken abdeckt, kann sie komplett als Werbungskosten abgesetzt werden. Bei einer Teilabdeckung von beruflichen Risiken ist eine Aufteilung vorzunehmen. Zum Beispiel kann für den Baustein Beruf der ADAC Rechtsschutzversicherung eine Bestätigung angefordert werden. Bei Werbungskosten gilt keine Höchstgrenze. Diese sind in der Steuererklärung in der Anlage zur Ermittlung der jeweiligen Einkünfte einzutragen.
Diese Versicherungen sind nicht absetzbar
Gebäude- und Hausratversicherung (Ausnahme bei Arbeitszimmer unter bestimmten Voraussetzungen und bei vermieteten Objekten)
Kapitallebensversicherung mit Versicherungsschluss ab 1. Januar 2005
„Der Haftpflichtanteil der Kfz-Versicherung gehört zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und kann bis zur Ausschöpfung des Höchstbetrages abgesetzt werden. Kasko- und Teilkaskobeiträge sind nicht abzugsfähig.“
Johannes Stetten, Lohnsteuerhilfeverein e.V. München©Lohnsteuerhilfeverein e.V. München
Steuererklärung: Welche Versicherungsnachweise sind Pflicht?
Generell gilt die Belegvorhaltepflicht. Das heißt, es müssen keine Nachweise oder Unterlagen mehr mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden.
Speziell die Versicherungskosten, die bereits in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind, liegen dem Finanzamt bereits vor.
Wenn das Finanzamt Nachweise anfordert, kann man zu den voll ansetzbaren Versicherungen die Beitragsrechnungen einreichen. Bei einen Teil-Ansatz kann der Versicherer eine entsprechende Bestätigung erstellen.
Im Gespräch: Steuerexperte Johannes Stetten rät
Johannes Stetten, Steuerprofi des Lohnsteuerhilfe e.V. in München, weiß sehr gut, wie genau welche Versicherungen dem Fiskus absetzbar gemeldet werden können. Im Interview spricht er über die Details, die zu beachten sind. Das Interview führte Dr. Christian Buric, Pressesprecher bei der ADAC SE.
Herr Stetten, kann man übergreifend sagen, welche Versicherungen für Privatpersonen geltend gemacht werden können?
Johannes Stetten: Das sind genauer gesagt Vorsorgeaufwendungen, die Privatpersonen steuerlich geltend machen können. Dazu zählen die Basisabsicherungen, wie Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie zur Basis-Kranken- und Pflegepflichtversicherung.
Sonstige Vorsorgeaufwendungen, wie zum Beispiel Haftpflicht-, Unfall- und Risikolebensversicherungen, können steuerlich bis zu einem Höchstbetrag von 1900 Euro beziehungsweise 2800 Euro, abhängig vom Erhalt steuerfreier Zuschüsse, abgesetzt werden. Dieser Betrag wird häufig jedoch bereits durch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.
Kann eine Rechtsschutzversicherung von der Steuer abgesetzt werden?
Stetten: Eine Rechtsschutzversicherung kann teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Der für den Berufs-Rechtsschutz gezahlte Teil der Versicherungsprämie ist als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung absetzbar. Dies gilt, sofern die Versicherung berufliche Rechtsstreitigkeiten abdeckt. Andere Segmente der Rechtsschutzversicherung, wie zum Beispiel der Verkehrsrechtsschutz, sind generell nicht als Werbungskosten abzugsfähig, es sei denn, es besteht ein direkter Bezug zur beruflichen Tätigkeit. Für Berufskraftfahrer/innen könnte daher der Verkehrsrechtsschutzanteil absetzbar sein. Entscheidend für die steuerliche Anerkennung ist, dass die Prämienanteile eindeutig dem beruflichen Bereich zugeordnet und entsprechend nachgewiesen werden können.
Ist es richtig, dass bei der Autoversicherung der Haftpflichtanteil geltend gemacht werden kann, aber Kasko- und Teilkasko nicht?
Stetten: Ja, das ist richtig. Der Haftpflichtanteil der Kfz-Versicherung gehört zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und kann bis zur Ausschöpfung des Höchstbetrages abgesetzt werden. Kasko- und Teilkaskobeiträge sind nicht abzugsfähig.
Welche Versicherungen können im Bereich „zu Hause“ geltend gemacht werden?
Stetten: Versicherungen wie die private Haftpflicht- oder die Unfallversicherung zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und können innerhalb der Höchstbeträge steuerlich berücksichtigt werden. Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen sind allerdings nur im Rahmen der Nutzung eines Arbeitszimmers anteilig absetzbar oder aber bei vermieteten Immobilien.
Seit 2010 hat sich der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen, wie zum Beispiel Haftpflichtversicherungen, nicht verändert. Das führt dazu, dass viele bereits den maximalen Betrag durch ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erreichen. Weitere Versicherungen, wie zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung, wirken sich dann nicht mehr steuerlich aus. Es ist jedoch jederzeit möglich, diese Kosten in der Steuererklärung anzugeben.
Insgesamt steigen die Kosten für Mobilität, Heim und auch Gesundheit. Was rät der Lohnsteuerhilfeverein generell in Sachen Steuern?
Stetten: Wir empfehlen folgende steuerliche Möglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls zu nutzen:
Spenden: Zahlungen an gemeinnützige Organisationen können als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Unterhalt: Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Werbungskosten: Kosten für Arbeitsmittel, Fahrten zur Arbeitsstelle, Verpflegungsmehraufwendungen, Fortbildungen und viele weitere im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit stehende Kosten können geltend gemacht werden.
Behinderten-Pauschbeträge: Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 erhalten einen Steuerfreibetrag.
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Kosten für Dienstleistungen wie Putzen oder Gartenpflege können teilweise direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
Im Bereich der Mobilität ist insbesondere der Firmenwagen ein Thema:
Für Elektrofahrzeuge wird nur ein geldwerter Vorteil von 0,25 Prozent statt 1,0 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat angesetzt.
Arbeitnehmer, die überwiegend im Home Office arbeiten, können von einer günstigeren Besteuerung des geldwerten Vorteils der Besteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte profitieren. Hier kommt die 0,002 Prozent-Regelung pro kalendertäglichem Entfernungskilometer zur Anwendung statt der vom Arbeitgeber üblicherweise verwendeten 0,03 Prozent pro monatlichem Entfernungskilometer.
Diese Aspekte sind nur ein Auszug der steuerlichen Möglichkeiten. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur persönlichen Beratung sind zu finden unter: lohnsteuerhilfe-ev.net
Vielen Dank, Herr Stetten, für das Gespräch.