Regelungen für Fahranfänger: Tempolimits, Alkoholverbot, Probezeit

Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger gelten im Straßenverkehr teilweise abweichende Regelungen. Was junge Leute im In- und Ausland beachten müssen
Absolutes Alkoholverbot während der Probezeit
Begleitetes Fahren ab 17: In welchen Ländern es gilt
Schadenfreiheitsrabatt an Fahranfänger übertragen: So geht's
Insbesondere junge Fahranfänger sind in den ersten Jahren im Straßenverkehr gefordert. Fahrer zwischen 18 und 24 sind in fast ein Drittel aller Verkehrsunfälle verwickelt – und damit fast doppelt so oft wie Autofahrer über 25 Jahre. Die Hauptgründe dafür: wenig Erfahrung im Straßenverkehr und Selbstüberschätzung. Deshalb gelten für diese Risikogruppe besondere Regeln.
Tempolimits für Anfänger
In drei europäischen Ländern gelten für Fahranfänger besondere Tempolimits, die dort auch von deutschen Fahranfängern zu beachten sind.
Frankreich
Außerorts dürfen Fahranfänger in den ersten drei Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis mit maximal 80 km/h unterwegs sein, für Schnellstraßen gilt für sie Tempo 100 statt 110, und auf der Autobahn beträgt das maximale Tempo 110 km/h statt 130 km/h.
Italien
In Italien müssen sich alle Fahranfänger auf Autobahnen an Tempo 100 statt 130 halten. Dies gilt unabhängig vom Alter des Fahranfängers und während der ersten drei Jahre nach Erwerb der für das geführte Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis.
Kroatien
Für junge Fahranfänger bis 24 Jahre gelten in Kroatien diese Geschwindigkeiten: außerorts 80 statt 90 km/h, auf Schnellstraßen 100 statt 110 km/h und auf Autobahnen 120 statt 130 km/h.
In Deutschland gelten zwar keine abweichenden Tempolimits, das Überschreiten der erlaubten Geschwindigkeit kann allerdings zu hohen Strafen und einer Verlängerung der Probezeit führen. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Geblitzt in der Probezeit".
Alkoholverbot für Fahranfänger
Für Fahranfänger gelten teilweise besondere Regelungen. Wer sich alkoholisiert hinters Steuer setzt, riskiert nicht nur im In-, sondern auch im Ausland empfindliche Strafen.
In Deutschland: kein Alkohol am Steuer
Alle Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und alle älteren Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, unterliegen in Deutschland einem absoluten Alkoholverbot.
In der Praxis wird ab einem Wert von 0,2 ‰ Alkohol im Blut oder 0,1 mg/l Alkohol in der Atemluft bereits angenommen, dass die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist. Ein Alkoholverstoß wird mit einem Regelsatz von 250 Euro sanktioniert und im Flensburger Fahreignungsregister mit einem Punkt bestraft. Außerdem wird ein Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre.
Fahranfänger und Alkohol im Ausland
Fahren im Ausland mit B 17 – erlaubt oder verboten?
Wer begleitetes Fahren ab 17 macht, darf im Ausland nur in Österreich ans Steuer. In allen anderen Ländern drohen drastische Strafen.
Die sogenannte Prüfbescheinigung, die der Fahranfänger nach bestandener praktischer Führerscheinprüfung im Rahmen des begleiteten Fahrens mit 17 erhält, ist nur ein Führerscheinersatz und gilt – mit Ausnahme von Österreich – nur in Deutschland. In anderen Ländern wird das Dokument nicht als ordnungsgemäßer Nachweis über das Bestehen einer Fahrerlaubnis anerkannt.
Alle Informationen rund um den Führerschein mit 17.
Fahranfänger und Probezeit: Was wichtig ist

Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis – ausgenommen sind die Klassen AM, L und T – wird der Führerschein "auf Probe" erteilt. Dabei handelt es sich um eine ganz normale Fahrberechtigung, an die jedoch besondere Folgen bei Fehlverhalten im Straßenverkehr geknüpft werden. Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis, also mit der Aushändigung des Führerscheins, und dauert zwei Jahre.
Beim begleiteten Fahren ab 17 (B 17) beginnt die Probezeit, wenn statt des Führerscheins ersatzweise die befristete Prüfbescheinigung erteilt wird.
Alles rund um den Führerschein auf Probe
Versicherung für Fahranfänger: Was ist zu beachten?

Fahranfänger sollten vor Fahrtantritt den Versicherungsschutz abklären. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jedes Auto Pflicht. Die Kaskoversicherung hingegen ist keine Pflichtversicherung. Letztere springt dann ein, wenn der Schaden am eigenen Fahrzeug selbst verschuldet wurde.
Versicherung muss zahlen – auch wenn Kinder am Steuer sind
Die Haftpflichtversicherung kommt in jedem Fall für Schäden Dritter auf – auch dann, wenn die Kinder im Rahmen des begleiteten Fahrens mit 17 am Steuer des elterlichen Autos sitzen und nicht als Fahrer bei der Versicherungsgesellschaft eingetragen sind. Solange die Eltern dem Nachwuchs das Auto mit ihrer Erlaubnis überlassen, greift in den meisten Fällen auch die Vollkaskoversicherung.
Es ist jedoch ratsam, den eigenen Nachwuchs von Anfang an bei der Versicherung anzugeben. Wurden die Kinder nicht als zusätzliche Fahrer eingetragen, kann die Versicherung bei Sach- und Personenschäden rückwirkend die höhere Prämie unter Berücksichtigung des tatsächlichen Fahrers nachverlangen. Und das ist noch nicht alles: Einige Versicherungen verhängen zusätzlich eine Vertragsstrafe, wenn bewiesen werden kann, dass der zusätzliche Fahrer bewusst nicht gemeldet wurde.
Schadenfreiheitsrabatt an Fahranfänger übertragen: Geht das?
Um günstigere Einstiegskonditionen bei der Versicherung zu erhalten, ist es bei vielen Versicherern möglich, unfallfreie Jahre der Eltern oder Großeltern auf die Kinder zu übertragen. Stimmen die Eltern bzw. Großeltern zu, dann kann deren Schadenfreiheitsrabatt teilweise übernommen werden. Das gilt allerdings nur für den Zeitraum, in dem der Fahranfänger das Fahrzeug überwiegend gefahren hat. Für einen Fahranfänger wird dies maximal der Zeitraum seit Erteilung seiner Fahrerlaubnis sein.
Das sind die besten Autos für Fahranfänger.