Regeln für Fahranfänger: Tempolimits, Alkoholverbot, Probezeit

Junge Frau am Steuer eines Autos
Der Führerschein ist geschafft. Jetzt heißt es, Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln und besondere Regeln zu beachten© Shutterstock/StoryTime Studio

Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger gelten im Straßenverkehr teilweise eigene Regelungen. Was junge Autofahrende im In- und Ausland beachten müssen

  • Absolutes Alkoholverbot während der Probezeit

  • Begleitetes Fahren ab 17: In welchen Ländern es gilt

  • Schadenfreiheitsrabatt an Fahranfänger übertragen: So geht's

Junge Fahranfänger sind in den ersten Jahren im Straßenverkehr besonders gefordert. Fahrerinnen und Fahrer zwischen 18 und 24 sind in fast ein Drittel aller Verkehrsunfälle verwickelt – und damit fast doppelt so oft wie Autofahrende über 25 Jahre. Die Hauptgründe dafür: wenig Erfahrung im Straßenverkehr und Selbstüberschätzung. Deshalb gelten für diese Risikogruppe besondere Regeln.

Wie lange gilt man als Fahranfänger?

Normalerweise ist damit der Zeitraum gemeint, in dem man den Führerschein auf Probe besitzt. Die Probezeit dauert zwei Jahre und beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis beziehungsweise der Prüfbescheinigung für das begleitete Fahren ab 17 Jahren. Manche Vorschriften für Fahranfänger gelten auch länger. Bei Kfz-Versicherungen können junge Fahrer auch drei Jahre und mehr als Fahranfänger eingestuft werden. Das bedeutet in der Regel auch höhere Versicherungsprämien.

Tempolimits für Anfänger im Ausland

In drei europäischen Ländern gelten für Fahranfänger besondere Tempolimits, die dort auch von deutschen Fahranfängern zu beachten sind.

Frankreich

Außerorts dürfen Fahranfänger in den ersten drei Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis mit maximal 80 km/h unterwegs sein, für Schnellstraßen gilt für sie Tempo 100 statt 110, und auf der Autobahn beträgt das maximale Tempo 110 km/h statt 130 km/h.

Italien

In Italien müssen sich alle Fahranfänger auf Autobahnen an Tempo 100 statt 130 halten. Auf Landstraßen sind maximal 90 km/h erlaubt. Dies gilt unabhängig vom Alter des Fahranfängers und während der ersten drei Jahre nach Erwerb der für das geführte Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis.

Kroatien

Für junge Fahranfänger bis 24 Jahre gelten in Kroatien diese Geschwindigkeiten: außerorts 80 statt 90 km/h, auf Schnellstraßen 100 statt 110 km/h und auf Autobahnen 120 statt 130 km/h.

In Deutschland gelten zwar keine abweichenden Tempolimits, das Überschreiten der erlaubten Geschwindigkeit kann allerdings zu hohen Strafen und einer Verlängerung der Probezeit führen. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Geblitzt in der Probezeit".

Alkoholverbot in der Probezeit

Für Fahranfänger gelten bei Alkohol teilweise eigene Regelungen. Wer sich alkoholisiert hinters Steuer setzt, riskiert nicht nur im In-, sondern auch im Ausland empfindliche Strafen.

In Deutschland: Kein Alkohol am Steuer

Alle Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und alle älteren Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, unterliegen in Deutschland einem absoluten Alkoholverbot.

In der Praxis wird ab einem Wert von 0,2 Promille Alkohol im Blut oder 0,1 mg/l Alkohol in der Atemluft bereits angenommen, dass die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist. Ein Alkoholverstoß wird mit einem Regelsatz von 250 Euro sanktioniert und im Flensburger Fahreignungsregister mit einem Punkt bestraft. Außerdem wird ein Aufbauseminar angeordnet. Und die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre.

Fahranfänger und Alkohol im Ausland

Zum Promillerechner - Berechnen Sie Ihren Promille-Wert und die dafür typischen Strafen.

Fahren im Ausland mit B 17 erlaubt?

Wer begleitetes Fahren ab 17 macht, darf im Ausland nur in Österreich ans Steuer. In allen anderen Ländern drohen drastische Strafen.

Die sogenannte Prüfbescheinigung, die der Fahranfänger nach bestandener praktischer Führerscheinprüfung im Rahmen des begleiteten Fahrens mit 17 erhält, ist nur ein Führerscheinersatz und gilt – mit Ausnahme von Österreich – nur in Deutschland. In anderen Ländern wird das Dokument nicht als ordnungsgemäßer Nachweis über das Bestehen einer Fahrerlaubnis anerkannt.

Alle Informationen rund um den Führerschein mit 17.

Was in der Probezeit wichtig ist

Eine Gruppe junger Leute beim Autofahren
Für Fahranfänger gilt eine Probezeit© Shutterstock/ESB Professional

Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis – ausgenommen sind die Klassen AM, L und T – wird der Führerschein auf Probe für zwei Jahre erteilt. Dabei handelt es sich um eine ganz normale Fahrberechtigung, an die jedoch besondere Folgen bei Fehlverhalten im Straßenverkehr geknüpft werden.

Wichtig: Beim begleiteten Fahren ab 17 (B 17) beginnt die Probezeit, wenn statt des Führerscheins ersatzweise die befristete Prüfbescheinigung erteilt wird.

Alles rund um den Führerschein auf Probe.

Welche Autos dürfen Fahranfänger fahren?

Für Fahranfänger gibt es auch während der Probezeit keine Beschränkungen im Hinblick auf PS und Leistungsstärke des gefahrenen Fahrzeugs. Sie dürfen alle Fahrzeuge in der von Ihnen erworbenen Führerscheinklasse fahren.

Versicherung: Was ist zu beachten?

Zwei junge Frauen im Auto
Junge Fahranfängerinnen vor der Spritztour im Auto der Eltern: Versicherungsschutz nicht vergessen© Shutterstock/Flamingo Images

Fahranfänger sollten vor Fahrtantritt den Versicherungsschutz abklären. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jedes Auto Pflicht. Die Kaskoversicherung hingegen ist keine Pflichtversicherung. Letztere springt dann ein, wenn der Schaden am eigenen Fahrzeug selbst verschuldet wurde.

Versicherung: Das gilt für junge Autofahrende

Die Haftpflichtversicherung kommt in jedem Fall für Schäden Dritter auf – auch dann, wenn die Kinder im Rahmen des begleiteten Fahrens mit 17 am Steuer des elterlichen Autos sitzen und nicht als Fahrer bei der Versicherungsgesellschaft eingetragen sind. Solange die Eltern dem Nachwuchs das Auto mit ihrer Erlaubnis überlassen, greift in den meisten Fällen auch die Vollkaskoversicherung.

Es ist jedoch ratsam, den eigenen Nachwuchs von Anfang an bei der Versicherung anzugeben. Wurden die Kinder nicht als zusätzliche Fahrer eingetragen, kann die Versicherung bei Sach- und Personenschäden rückwirkend die höhere Prämie unter Berücksichtigung des tatsächlichen Fahrers nachverlangen. Und das ist noch nicht alles: Einige Versicherungen verhängen zusätzlich eine Vertragsstrafe, wenn bewiesen werden kann, dass der zusätzliche Fahrer bewusst nicht gemeldet wurde.

Schadenfreiheitsrabatt übertragen?

Um günstigere Einstiegskonditionen bei der Versicherung zu erhalten, ist es bei vielen Versicherern möglich, unfallfreie Jahre der Eltern oder Großeltern auf die Kinder zu übertragen. Stimmen die Eltern beziehungsweise Großeltern zu, dann kann deren Schadenfreiheitsrabatt teilweise übernommen werden. Das gilt allerdings nur für den Zeitraum, in dem der Fahranfänger das Fahrzeug überwiegend gefahren hat. Für einen Fahranfänger wird dies maximal der Zeitraum seit Erteilung der Fahrerlaubnis sein.