Neu: Auto online anmelden und direkt losfahren – Abmeldung ohne Ausweis

Im Video: ADAC Clubjurist Bastian Metzger erklärt die Online-Zulassung ∙ Bild: © © ADAC/David Klein/Shutterstock/Nongasimo, Video: © ADAC e.V.

Autos kann man auch im Internet zulassen, umschreiben und abmelden. Mit ungestempelten Kennzeichen direkt losfahren. So funktioniert die Kfz-Zulassung online.

  • Benötigt wird ein neuer Personalausweis mit eID-Onlinefunktion

  • Fahrzeugschein und -brief müssen verdeckte Sicherheitscodes haben

  • Mit ungestempelten Kennzeichen bis zu 10 Tage fahren

Mit der internetbasierten Kfz-Zulassung*, kurz i-Kfz, sparen Sie sich den Weg in die Zulassungsstelle. Stattdessen können Sie das Fahrzeug bequem von zu Hause aus an-, um- oder abmelden.

Aktuell seit 1. September 2023: Die Online-Zulassung ist neben den allgemeinen Kennzeichen nun auch für Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen möglich. Ein weiterer großer Vorteil der Änderungen ist, dass man künftig direkt nach Erhalt der Bestätigung über die digitale Zulassung losfahren kann. Man muss nicht mehr wie bisher abwarten, bis die Papiere und Plaketten mit der Post zugestellt werden. Als Nachweis für die Zulassung dient in den ersten 10 Tagen vielmehr der digitale Zulassungsbescheid und der Bescheid über die Zulassung.

Es ist außerdem möglich, Zulassungen über eine spezielle Großkundenschnittstelle vorzunehmen. Sie erleichtert den Kfz-Zulassungsprozess für Autohäuser und Zulassungsdienste mit einer hohen Anzahl an Kfz-Zulassungen.

Online-Zulassung teilweise gestoppt

Nach Pressemeldungen werden voraussichtlich zwei Dritteln der Kfz-Zulassungsstellen keine Online-Zulassung mehr anbieten. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wird die Möglichkeit, ein Kraftfahrzeug mittels i-kfz zuzulassen, bei all denjenigen Zulassungsstellen sperren, die nicht den Sicherheitsmindestanforderungen genügen.

Das benötigen Sie für den Online-Service

Um den Online-Service nutzen zu können, brauchen Sie:

Zur Identifizierung können auch andere Verfahren verwendet werden, zum Beispiel ein elektronischer Aufenthaltstitel.

Kfz-Zulassung: Auto online anmelden

Im Online-Portal der örtlichen Zulassungsbehörde müssen Sie sich zunächst identifizieren. So geht es dann im Falle einer Erstzulassung weiter:

  • Eingabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer FIN und des Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – den müssen Sie vorher freilegen.

  • Eingabe der eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflicht und Kontodaten für den Einzug der Kfz-Steuer

  • Jetzt können Sie das nächste freie Kennzeichen auswählen oder Ihr reserviertes Wunschkennzeichen angeben. Nach der automatischen Prüfung der Antragsdaten bezahlen Sie mittels ePayment, etwa mit Giropay oder Kreditkarte.

  • Nach Überprüfung Ihrer Angaben werden die Fahrzeugpapiere, Stempelplakettenträger und die HU-Plakette zum Aufkleben auf das Kennzeichen mit der Post an Sie verschickt.

  • Sie erhalten einen elektronischen Bescheid über die Zulassung und einen vorläufigen Zulassungsnachweis, die Sie innerhalb von 30 Minuten abrufen können

  • Neu seit 1. September 2023: Wenn der vorläufige Zulassungsnachweis gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt wird und der Bescheid über die Zulassung mitgeführt wird, können Sie direkt losfahren, d.h. mit ungestempelten Kennzeichen. Sie sollten sich daher vorab ein Wunschkennzeichen reservieren und prägen lassen. Diese Ausnahme gilt für maximal 10 Tage bzw. bis Sie die Zulassungspapieren und die Plakettenträger von der Behörde erhalten.

  • Sobald Sie die Plakettenträger erhalten haben, müssen diese auf dem Kennzeichen angebracht werden.

Kfz-Abmeldung: Auto online abmelden

Bei der Abmeldung eines Fahrzeugs gehen Sie wie folgt vor:

  • Neu seit 1. September 2023: Auf eine vollständige Identifizierung des Halters wird verzichtet, die Eingabe der Sicherheitscodes genügt hier als Legitimierungsnachweis.

  • Eingabe des Kfz-Kennzeichens und des freigelegten Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie des Kennzeichens. Soll das Fahrzeug später mit demselben Kennzeichen wieder zugelassen werden, können Sie sich das Kennzeichen reservieren lassen.

  • Bezahlung der Gebühr über ein ePayment-System.

  • Nach positiver Überprüfung der Daten kann die Bestätigung der Abmeldung online abgerufen werden.

Kfz-Umschreibung: Auto online ummelden

Bei einer Umschreibung mit Halterwechsel und für eine Wiederzulassung sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II mit jeweils verstecktem Sicherheitscode

  • eVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung)

  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung

  • IBAN für die Abbuchung der Kfz-Steuer

  • Jetzt können Sie das nächste freie Kennzeichen auswählen oder alternativ das alte Kennzeichen behalten, oder Ihr reserviertes Wunschkennzeichen angeben. Wenn Sie Ihr Kennzeichen wechseln, muss auch der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden.

  • Nach Überprüfung Ihrer Angaben werden die Fahrzeugpapiere, Stempelplakettenträger und die HU-Plakette zum Aufkleben auf das Kennzeichen mit der Post an Sie verschickt.

  • Sie erhalten einen elektronischen Bescheid über die Zulassung und einen vorläufigen Zulassungsnachweis, die Sie innerhalb von 30 Minuten abrufen können

  • Neu seit 1. September 2023: Wenn der vorläufige Zulassungsnachweis gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt wird und der Bescheid über die Zulassung mitgeführt wird, können Sie direkt losfahren, d.h. mit ungestempelten Kennzeichen. Sie sollten sich daher vorab ein Wunschkennzeichen reservieren und prägen lassen. Diese Ausnahme gilt für maximal 10 Tage bzw. bis Sie die Zulassungspapieren und die Plakettenträger von der Behörde erhalten.

Hinweis: Bei der Umschreibung wird die Zulassungsbescheinigung Teil II nur bei gleichzeitigem Wechsel des Halters benötigt.

Online-Zulassung: Das kostet der Service

Die Preise beziehungsweise Gebühren sind bundesweit einheitlich. Mit dem Inkrafttreten der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung wurden die Gebühren für die Online-Zulassung gesenkt. Diese Gebühren sind deutlich günstiger als die Gebühren, die auf dem Amt entstehen.

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