Auto online abmelden, zulassen oder umschreiben

Ohne Gang zur Behörde: Ein Auto kann von zu Hause aus abgemeldet werden
Ohne Gang zur Behörde: Ein Auto kann von zu Hause aus abgemeldet werden© Shutterstock/WAYHOME studio

Autos kann man auch im Internet zulassen, umschreiben und abmelden. So funktioniert die Kfz-Zulassung online.

  • Benötigt wird ein neuer Personalausweis mit eID-Onlinefunktion

  • Fahrzeugschein und -brief müssen verdeckte Sicherheitscodes haben

  • Bezahlt wird online mit EC- oder Kreditkarte

Mit der internetbasierten Kfz-Zulassung*, kurz i-Kfz, sparen Sie sich den Weg in die Zulassungsstelle. Stattdessen können Sie das Fahrzeug bequem von zu Hause aus an-, um- oder abmelden. Eine Online-Zulassung ist bisher nur für allgemeine Kennzeichen möglich. Für alle anderen, wie etwa Saisonkennzeichen und E-Kennzeichen, geht das noch nicht.

Das benötigen Sie für den Online-Service

Um den Online-Service nutzen zu können, brauchen Sie:

Zur Identifizierung können auch andere Verfahren verwendet werden, zum Beispiel ein elektronischer Aufenthaltstitel.

Kfz-Zulassung: Auto online anmelden

Im Online-Portal der örtlichen Zulassungsbehörde müssen Sie sich zunächst identifizieren. So geht es dann im Falle einer Erstzulassung weiter:

  • Eingabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer FIN und des Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – den müssen Sie vorher freilegen.

  • Eingabe der eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflicht und Kontodaten für den Einzug der Kfz-Steuer

  • Jetzt können Sie das nächste freie Kennzeichen auswählen oder Ihr reserviertes Wunschkennzeichen angeben. Nach der automatischen Prüfung der Antragsdaten bezahlen Sie mittels ePayment, etwa mit Giropay oder Kreditkarte.

  • Nach Überprüfung Ihrer Angaben werden die Fahrzeugpapiere, Stempelplakettenträger und die HU-Plakette zum Aufkleben auf das Kennzeichen mit der Post an Sie verschickt.

  • Nach dem Aufbringen der Plaketten auf das Kennzeichen können Sie losfahren.

Kfz-Abmeldung: Auto online abmelden

Bei der Abmeldung eines Fahrzeugs gehen Sie wie folgt vor:

  • Eingabe des Kfz-Kennzeichens und des freigelegten Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie des Kennzeichens. Soll das Fahrzeug später mit demselben Kennzeichen wieder zugelassen werden, können Sie sich das Kennzeichen reservieren lassen.

  • Bezahlung der Gebühr über ein ePayment-System.

  • Nach positiver Überprüfung der Daten kann die Bestätigung der Abmeldung online abgerufen werden.

Kfz-Umschreibung: Auto online ummelden

Bei einer Umschreibung mit Halterwechsel und für eine Wiederzulassung sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II mit jeweils verstecktem Sicherheitscode

  • eVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung)

  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung

  • IBAN für die Abbuchung der Kfz-Steuer

Hinweis: Bei der Umschreibung wird die Zulassungsbescheinigung Teil II nur bei gleichzeitigem Wechsel des Halters benötigt.

Aktuell: Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) beschlossen

Am 15.2.2023 wurde durch das Bundeskabinett die Verordnung zum Neuerlass der FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) beschlossen. Der ADAC begrüßt dabei die zusätzlichen Möglichkeiten hinsichtlich der Online-Zulassung. So soll mit der 4. Stufe i-Kfz die Möglichkeit geschaffen werden, Zulassungen über eine spezielle Großkundenschnittstelle vorzunehmen. Dabei kann es sich z.B. um Zulassungsdienste handeln.

Ein weiterer großer Vorteil der Änderungen ist, dass man künftig direkt nach Erhalt der Bestätigung über die digitale Zulassung losfahren kann. Man muss nicht mehr abwarten, bis die Papiere und Plaketten mit der Post zugestellt werden. Als Nachweis für die Zulassung dient in den ersten 10 Tagen vielmehr der digitale Zulassungsbescheid.

Außerdem sieht die Verordnung weitere Möglichkeiten bei der elektronischen Identifizierung des Antragstellers vor. So kann danach eine Identifizierung künftig z.B. auch mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über ein sogenanntes "Nutzerkonto" erfolgen. Ob dies tatsächlich die Nutzung erleichtert und zu der erwünschten, stärkeren Inanspruchnahme des Dienstes führt, bleibt abzuwarten.

Die Verordnung soll nach den Beratungen und der erforderlichen Zustimmung im Bundesrat am 1.9.2023 in Kraft treten.

Online-Zulassung: Das kostet der Service

Die Preise beziehungsweise Gebühren sind bundesweit einheitlich. Günstiger als in der Zulassungsstelle ist die Abmeldung des Fahrzeugs – sie kostet online 5,70 statt 6,90 Euro. Andere Vorgänge kosten online etwas mehr als vor Ort in der Zulassungsstelle. So beträgt die Gebühr für die Zulassung 27,90 statt 27 Euro und die Umschreibung in einen anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens mit und ohne Halterwechsel 28,20 statt 27 Euro.

Das Bundesverkehrsministerium verweist auf Sach- und Personalkosten bei der Online-Abwicklung. Zum Beispiel für die Erstellung von Begleitschreiben, damit der Nutzer oder die Nutzerin des neuen Services wissen, was sie machen müssen. Im Gegenzug spare man sich den Gang zur Zulassungsstelle, der gerade in Ballungsräumen oft mit langen Wartezeiten verbunden ist. Da die Versendung der Zulassungsbescheinigung Teil II als Einschreiben oder Postzustellungsurkunde erfolgen soll, entsteht in diesen Fällen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10,20 Euro.

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Max Pliefke
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Bastian Metzger
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