Auto online anmelden und direkt losfahren – Abmeldung ohne Ausweis

Im Video: ADAC Clubjurist Bastian Metzger erklärt die Online-Zulassung ∙ Bild: © © ADAC/David Klein/Shutterstock/Nongasimo, Video: © ADAC e.V.

Autos kann man auch im Internet zulassen, umschreiben und abmelden. Mit ungestempelten Kennzeichen direkt losfahren. So funktioniert die Kfz-Zulassung online.

  • Benötigt wird ein neuer Personalausweis mit eID-Onlinefunktion

  • Fahrzeugschein und -brief müssen verdeckte Sicherheitscodes haben

  • Mit ungestempelten Kennzeichen bis zu 10 Tage fahren

Mit der internetbasierten Kfz-Zulassung, kurz i-Kfz, sparen Sie sich den Weg in die Zulassungsstelle. Stattdessen können Sie das Fahrzeug bequem von zu Hause aus an-, um- oder abmelden.

Die Online-Zulassung ist neben den allgemeinen Kennzeichen auch für Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen möglich. Man kann direkt nach Erhalt der Bestätigung über die digitale Zulassung losfahren. Man muss nicht mehr abwarten, bis die Papiere und Plaketten mit der Post zugestellt werden. Als Nachweis für die Zulassung dient in den ersten 10 Tagen der digitale Zulassungsbescheid und der Bescheid über die Zulassung.

Es ist außerdem möglich, Zulassungen über eine spezielle Großkundenschnittstelle vorzunehmen. Sie erleichtert den Kfz-Zulassungsprozess für Autohäuser und Zulassungsdienste mit einer hohen Anzahl an Kfz-Zulassungen.

Das benötigen Sie für den Online-Service

Was Sie brauchen:

Zur Identifizierung der Person können auch andere Verfahren verwendet werden, zum Beispiel ein elektronischer Aufenthaltstitel.

Kfz-Zulassung: Auto online anmelden

Im Online-Portal der örtlichen Zulassungsbehörde müssen Sie sich zunächst identifizieren. So geht es dann im Falle einer Erstzulassung weiter:

  • Eingabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer FIN und des Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – den müssen Sie vorher freilegen.

  • Eingabe der eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflicht und Kontodaten für den Einzug der Kfz-Steuer

  • Jetzt können Sie das nächste freie Kennzeichen auswählen oder Ihr reserviertes Wunschkennzeichen angeben. Nach der automatischen Prüfung der Antragsdaten bezahlen Sie mittels ePayment, etwa mit Giropay oder Kreditkarte.

  • Nach Überprüfung Ihrer Angaben werden die Fahrzeugpapiere sowie ein Bogen (sog. Plakettenträger) mit zwei Zulassungsplaketten und einer HU-Plakette zum Aufkleben auf das Kennzeichen mit der Post an Sie verschickt.

  • Sie erhalten einen elektronischen Bescheid über die Zulassung und einen vorläufigen Zulassungsnachweis, die Sie innerhalb von 30 Minuten abrufen können.

  • Wenn der vorläufige Zulassungsnachweis gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt wird und der Bescheid über die Zulassung mitgeführt wird, können Sie direkt losfahren, d.h. mit ungestempelten Kennzeichen. Sie sollten sich daher vorab ein Wunschkennzeichen reservieren und prägen lassen. Diese Ausnahme gilt für maximal 10 Tage bzw. bis Sie die Zulassungspapiere und die Plakettenträger von der Behörde erhalten.

  • Sobald Sie die Plakettenträger erhalten haben, müssen diese auf dem Kennzeichen angebracht werden.

Kfz-Abmeldung: Auto online abmelden

Bei der Abmeldung eines Fahrzeugs gehen Sie wie folgt vor:

  • Auf eine vollständige Identifizierung des Halters wird verzichtet, die Eingabe der Sicherheitscodes genügt hier als Legitimierungsnachweis.

  • Eingabe des Kfz-Kennzeichens und des freigelegten Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie des Kennzeichens. Soll das Fahrzeug später mit demselben Kennzeichen wieder zugelassen werden, können Sie sich das Kennzeichen reservieren lassen.

  • Bezahlung der Gebühr über ein ePayment-System.

  • Nach positiver Überprüfung der Daten kann die Bestätigung der Abmeldung online abgerufen werden.

Kfz-Umschreibung: Auto online ummelden

Bei einer Umschreibung mit Halterwechsel und für eine Wiederzulassung sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II mit jeweils verstecktem Sicherheitscode

  • eVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung)

  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung

  • IBAN für die Abbuchung der Kfz-Steuer

  • Jetzt können Sie das nächste freie Kennzeichen auswählen oder alternativ das alte Kennzeichen behalten oder Ihr reserviertes Wunschkennzeichen angeben. Wenn Sie Ihr Kennzeichen wechseln, muss auch der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden.

  • Nach Überprüfung Ihrer Angaben werden die Fahrzeugpapiere sowie ein Bogen (sog. Plakettenträger) mit zwei Zulassungsplaketten und einer HU-Plakette zum Aufkleben auf das Kennzeichen mit der Post an Sie verschickt.

  • Sie erhalten einen elektronischen Bescheid über die Zulassung und einen vorläufigen Zulassungsnachweis, die Sie innerhalb von 30 Minuten abrufen können.

  • Wenn der vorläufige Zulassungsnachweis gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt wird und der Bescheid über die Zulassung mitgeführt wird, können Sie direkt losfahren, d.h. mit ungestempelten Kennzeichen. Sie sollten sich daher vorab ein Wunschkennzeichen reservieren und prägen lassen. Diese Ausnahme gilt für maximal 10 Tage bzw. bis Sie die Zulassungspapiere und die Plakettenträger von der Behörde erhalten.

Hinweis: Bei der Umschreibung wird die Zulassungsbescheinigung Teil II nur bei gleichzeitigem Wechsel des Halters benötigt.

Online-Zulassung: Das kostet der Service

Die Preise beziehungsweise Gebühren sind bundesweit einheitlich. Mit dem Inkrafttreten der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung wurden die Gebühren für die Online-Zulassung gesenkt. Diese Gebühren sind deutlich günstiger als die Gebühren, die auf dem Amt entstehen. Die Zulassung oder Wiederzulassung bei der Zulassungsstelle vor Ort kostet beispielsweise in den meisten Fällen 30 Euro. Online fallen hier nur 12,80 Euro an. Die Außerbetriebsetzung vor Ort schlägt mit 15,90 Euro zu Buche, online nur mit 2,10 Euro.

Die komplette Auflistung aller Kosten finden Sie in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr ab der Gebührennummer 221.