Um ein Auto auf der öffentlichen Straße zu nutzen, ist eine
Kfz-Haftpflichtversicherung, in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie kommt für die Schäden auf, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen.
Erweitert werden kann dieser Grundschutz durch eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Dann sind zusätzlich Schäden, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstanden sind gedeckt. So übernimmt die Teilkasko z.B. Glassschäden, Schäden durch Diebstahl und Brand. Die Vollkasko kommt darüber hinaus auch bei selbst verschuldeten Schäden und Folgen durch Vandalismus auf.
Durch optionale Zusatzbausteine können Sie Ihren Schutz auf Ihren persönlichen Bedarf individuell anpassen.
Egal wie Sie sich entscheiden, bei der Autoversicherung des ADAC erhalten Sie einen umfassenden und flexiblen Versicherungsschutz für Pkw (auch Elektro- und Hybrid), Motorrad, Wohnmobil, Wohnwagen und Anhänger.
In welchen Ländern gilt die Autoversicherung?
Sie haben Versicherungsschutz in
den geographischen Grenzen Europas (hierzu zählt auch der
europäische Teil der Türkei), dem asiatischen Teil der Türkei sowie
den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich der Versicherungsschutz nach dem im Besuchsland gesetzlich
vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch
nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.
Was bedeutet Deckungssumme in der Kfz-Versicherung?
Die Deckungssumme oder Versicherungssumme ist der Betrag, den eine Kfz- oder eine andere Haftpflichtversicherung bei einem Schaden maximal bezahlt. Die Kosten, die darüber hinaus im Rahmen der Haftpflicht entstehen, trägt der Versicherungsnehmer selbst.
Die Versicherungssumme der ADAC Autoversicherung ist mit 100 Mio. € und 15 Mio. € pro geschädigter Person besonders hoch und übersteigt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme.
Welche Fahrzeuge können bei der Autoversicherung versichert werden?
Die Autoversicherung des ADAC bietet für folgende Kraftfahrzeuge Haftpflicht- und Kaskoversicherungsschutz:
- Pkws, auch Elektro- und Hybridfahrzeuge
- Krafträder (Motorräder, Roller, Quads und Trikes)
- Camper (Wohnmobile, Wohnanhänger)
- Anhänger (privat genutzte Anhänger und Wohnanhänger)
Für nicht zugelassene Camper, wie z.B. Standfahrzeuge und Mobilheime gibt es die ADAC Camping-Versicherung. Hier sind alle mit dem Standfahrzeug verbundenen Teile versichert.
Für Pkws, die älter als 20 Jahre alt sind und Motorräder, die älter als 30 Jahre alt sind bietet der ADAC eine ausgezeichnete Oldtimer-Versicherung. Die ADAC Classic-Car-Versicherung.
Für Mopeds, Mofas, Roller oder auch E-Scooter gibt es zusätzlich die speziell auf dies Zielgruppe zugeschnittene ADAC Moped-Versicherung.
Kann ich beim ADAC auch eine Kfz-Versicherung für mein Elektro- oder Hybridfahrzeug abschließen?
Ja, die ADAC Autoversicherung bietet ausgezeichneten Versicherungsleistungen, speziell für Ihr Elektro- oder Hybridfahrzeug.
Mehr zur Elektroauto-Versicherung
Was ist eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) und wo bekomme ich sie?
Mit Antragsstellung der ADAC Autoversicherung erhalten Sie die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) für die Zulassung Ihres Fahrzeugs schnell und bequem:
Per E-Mail, SMS oder auch persönlich in Ihrer Geschäftsstelle.
Lassen Sie sich Ihr Angebot erstellen:
Welche Kennzeichen gibt es?
Das Standardkennzeichen gilt für alle Kraftfahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen betrieben werden. Seit dem 01.11.2000 werden ausschließlich EU-Kennzeichen ausgegeben.
Fahrzeughalter, die noch die "alten" Kennzeichen führen, sind zu keinem Zwangstausch verpflichtet.
Für zwei Kfz einer EU-Fahrzeugklasse kann ein Wechselkennzeichen beantragt werden. Dies bedeutet, dass man mit nur einem Nummernschild wechselweise mit unterschiedlichen Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen kann.
Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden, es darf jedoch zur gleichen Zeit nur an einem der beiden Fahrzeuge geführt werden. Das nicht genutzte Fahrzeug ohne vollständigem Kennzeichenschild darf nicht auf einer öffentlichen Straße abgestellt werden.
Für jedes Fahrzeug ist eine eigene Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) notwendig.
Der Halter des Wechselkennzeichens muss für beide Fahrzeuge identisch sein.
Nach der Fahrzeugzulassungsverordnung benötigt jeder für Prüfungsfahrten (z.B. Fahrten zur technischen Überwachungsstelle), Probefahrten und Überführungsfahrten (z.B. vom Standort des Fahrzeuges zum Wohnort) ein
Kurzzeitkennzeichen, welches von der Zulassungsstelle für 5 Tage ausgestellt wird und nach Ablauf dieser Zeit automatisch seine Gültigkeit verliert.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nur für einen Saisonzeitraum mit einem Saisonkennzeichen zulassen möchten, tragen Sie bitte den Anfangs- und den Endmonat der Nutzung ein ( z.B. Nutzung des Fahrzeuges von 01. April bis 31. Oktober = 04-10).
Bitte denken Sie daran, dass eine Saisonzulassung mindestens 2 und maximal 11 Monate dauern darf.
Eine unterjährige Zahlungsweise ist bei der Beantragung eines Saisonkennzeichens nicht möglich. Diese Kennzeichenart bieten wir bei der Versicherung von Wohnwagenanhängern nicht an.
Haftet die Kfz Versicherung bei Fahrerflucht?
Es kann immer wieder der Fall eintreten, dass eine Fahrerflucht nicht aufgeklärt wird. Für Schäden, die nach einem Zusammenstoß entstehen, kommt im Normalfall die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf. Wenn dieser aber nicht festzustellen ist, bleibt der Geschädigte häufig auf den Kosten sitzen.
Die Vollkaskoversicherung deckt auch Schäden unbekannter Verursacher ab. Die Teilkasko und die Kfz-Haftpflicht zahlen dafür jedoch nicht. Wenn bei dem Unfall nicht nur Ihr Auto, sondern auch Personen zu Schaden gekommen sind, können Sie sich an die Verkehrsopferhilfe wenden, den Garantiefonds der deutschen Autohaftpflichtversicherer.
Wie muss ich bei einem Glasschaden vorgehen?
Glasschaden am Fahrzeug? Nicht in jedem Fall muss die Scheibe getauscht werden. Können unsere Glasspezialisten einen Austausch vermeiden, sparen Sie sich Ihre Selbstbeteiligung und nutzen folgende Vorteile:
- Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges
- Garantie auf die erbrachten Leistungen
- Hol- und Bringservice
Bitte kontaktieren Sie eine unserer auf Glasschäden spezialisierten Partner in Ihrer Nähe:
Glaspartnersuche
Bei Rückfragen rufen Sie uns einfach an: 089 9252960197
Wann kann ich die Kfz-Versicherung wechseln?
Kündigung zur Hauptfälligkeit
Sie möchten Ihren Versicherungsvertrag kündigen, dann sollten Sie bedenken, dass dies nur zur Hauptfälligkeit des Vertrages möglich ist. Die meisten Kfz-Versicherungsverträge haben eine Hauptfälligkeit zum 1.1. eines Jahres. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, den Vertrag zum 31.12. zu kündigen. Bei einer Kündigung zum Jahreswechsel muss Ihr Kündigungsschreiben bis spätestens 30.11. bei Ihrem bisherigen Versicherer eingegangen sein. Bei Verträgen, welche eine unterjährige Hauptfälligkeit haben, gilt ebenfalls eine Kündigungsfrist von einem Monat zur Hauptfälligkeit. Auch hier muss die Kündigung bis spätestens einen Monat vor der Hauptfälligkeit Ihres Vertrages bei Ihrem bisherigen Versicherer vorliegen.
Bei jedem Fahrzeugkauf
Kaufen Sie sich ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug, können Sie sofort zur ADAC Autoversicherung wechseln.
Bei jeder Beitragserhöhung
Erhöht Ihre aktuelle Kfz-Versicherung den Beitrag, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung aufgrund einer Beitragserhöhung muss spätestens einen Monat nach Erhalt der Mitteilung bei Ihrem Versicherer vorliegen.
Mehr Informationen
Kann ich mein Fahrzeug auch online zulassen?
Sie möchten wegen Corona die Zulassungsstellen meiden?
Seit 1.10.2019 ist eine Zulassung auch online möglich.
Um den Online-Service nutzen zu können, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Detaillierte Infos zur Online-Zulassung
Auch bei der Online-Zulassung müssen Sie einen Nachweis zu Ihrer Haftpflichtversicherung erbringen. Dazu halten Sie bitte die evB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer Autoversicherung bereit.
Diese erhalten Sie bei der ADAC Autoversicherung nach Antragsstellung derzeit schnell und bequem per E-Mail oder per SMS.
Lassen Sie sich dazu Ihr Angebot erstellen:
Was ist ein Sonderkündigungsrecht in der Kfz Versicherung?
Sie können Ihre Kfz-Versicherung jetzt noch, also auch nach dem 30.11. außerordentlich kündigen. Dies ist 4 Wochen nach dem Erhalt der Beitragsrechnung möglich und zwar unter einer der folgenden Voraussetzungen:
- Ihr Versicherungsbeitrag ist erhöht worden, ohne dass eine Rückstufung im Schadenfall vorliegt.
- Die Prämie wurde aufgrund einer Änderung der Typ- oder Regionalklassen Ihres Fahrzeuges erhöht.
- Ihre Kündigung ist unter Angabe des Grundes „Beitragserhöhung“ innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Beitragsrechnung bei Ihrem Versicherer eingegangen.
Mehr zum Sonderkündigungsrecht
Wie kann ich meinen alten Kfz-Versicherungsvertag kündigen?
Sie möchten ihre Kfz-Versicherung kündigen und zur günstigen ADAC Autoversicherung wechseln?
Mit dem kostenlosen Kündigungsservice der ADAC Autoversicherung können Sie Ihren Altvertrag/Ihre Vorversicherung nach Abschluss der ADAC Autoversicherung in wenigen Schritten kündigen.
Füllen Sie einfach das anwaltlich geprüfte vorformulierte Kfz-Kündigungsschreiben aus. Im Anschluss wird das Schreiben direkt an die Vorversicherung verschickt. Sie erhalten ein Sendeprotokoll als Nachweis Ihrer Kündigung. Die ADAC Autoversicherung bietet diesen Service in Zusammenarbeit mit dem erfahrenen Partner Aboalarm an.