Führerschein auf Probe: Das sind die Regeln

Was in der Probezeit gilt, erklärt ADAC Juristin Annika Danner im Video ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock, Video: © Nicht veröffentlichen

Nach bestandener Prüfung bekommen Fahranfänger ihren Führerschein auf Probe. Alles Wichtige zur Probezeit und zu Konsequenzen bei Verkehrsverstößen.

  • Die Probezeit dauert zwei Jahre

  • Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre möglich

  • Keine Probezeit bei den Klassen AM, L und T

Für wen gilt die Probezeit?

Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis für die Fahrerlaubnisklassen A (Motorräder), B (Pkw), C (Lkw) und D (Bus) wird der Führerschein "auf Probe" erteilt.

Bei den Klassen AM (u.a. Kleinkrafträder), L und T (landwirtschaftliche Fahrzeuge) gibt es keine Probezeit.

Wer nach oder während der Probezeit eine weitere andere Fahrerlaubnisklasse erwirbt, der muss keine erneute Probezeit durchlaufen.

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis. Das heißt, mit der Aushändigung des Führerscheindokumentes. Wenn statt des Führerscheindokuments ersatzweise eine befristete, nur in Deutschland geltende Prüfbescheinigung erteilt wird, beginnt damit die Probezeit. Das ist insbesondere beim Begleiteten Fahren ab 17 der Fall.

Wann verlängert sich die Probezeit?

Wenn wegen eines schwerwiegenden Verkehrsverstoßes innerhalb der Probezeit die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet worden ist, verlängert sich die Probezeit um zwei auf insgesamt vier Jahre.

Welche Verstöße haben Konsequenzen?

junger Mann fährt schnell und erschreckt Mitfahrerin
Verkehrsverstöße in der Probezeit können diese um 2 Jahre verlängern© imago images/Panthermedia

Verstöße, die im Fahreignungsregister mit Punkten bewertet werden, ziehen je nach Schwere des Delikts führerscheinrechtliche Konsequenzen nach sich. Dabei spielt Folgendes eine Rolle:

  • die Verurteilung zu einer Geldbuße ab 60 Euro

  • die Verhängung eines Fahrverbotes

  • der Entzug einer Fahrerlaubnis

  • die strafrechtliche Verurteilung im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr

Nicht jede Geldbuße ab 60 Euro ist mit einem Punkt kombiniert. Verstöße, die nicht mit Punkten geahndet werden (z.B. Falschparken), wirken sich nicht auf die Fahrerlaubnis auf Probe auf, d.h. sie lösen keine zusätzlichen Maßnahmen aus.

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Welcher Zeitpunkt ist entscheidend?

Damit der Verkehrsverstoß Auswirkung auf die Probezeit hat, muss die Tat innerhalb der Probezeit begangen worden sein. Auf den Tag der späteren Rechtskraft des Bußgeldbescheides kommt es nicht an. Es gibt daher auch Konsequenzen, wenn der Verstoß in der Probezeit begangen wurde, die ursprünglichen zwei Jahre Probezeit enden, sich die Führerscheinbehörde aber erst danach meldet.

Was sind A- und B-Verstöße?

Es gibt zwei Gruppen von Verstößen, in die die Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten eingestuft werden. Dabei wird zwischen Gruppe A (schwerwiegende Zuwiderhandlungen) und Gruppe B (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen) unterschieden.

A-Verstöße: Schwerwiegende Verstöße

Eine Junge Frau fährt Auto mit dem handy in der Hand
Ein Handyverstoß in der Probezeit ist nicht nur gefährlich, sondern verlängert sie um 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre© iStock.com/Vitalii Petrushenko

Verstöße dieser Kategorie sind so schwerwiegend, dass schon beim ersten Mal ein Aufbauseminar angeordnet wird. Darüber hinaus werden sie mit einem Bußgeld ab 60 Euro sowie Punkt(en) im Fahreignungsregister geahndet. Und die Probezeit verlängert sich um zwei auf vier Jahre. Häufige A-Delikte sind beispielsweise:

Auch etliche Straftaten zählen zur A-Kategorie, wie zum Beispiel Fahrerflucht oder fahrlässige Körperverletzung.

B-Verstöße: Weniger schwerwiegende Verstöße

Ein B-Verstoß ist weniger schwerwiegend und zieht erst beim zweiten Mal ein Aufbauseminar nach sich. Somit werden zwei B-Verstöße wie ein A-Verstoß gewertet. Ein einzelner B-Verstoß wirkt sich noch nicht auf die Probezeit aus. Häufige B-Delikte sind beispielsweise: 

Welche Konsequenzen drohen?

Begeht der Führerscheininhaber einen in Gruppe A genannten Verstoß oder zwei Verstöße nach Gruppe B, lösen die rechtskräftigen Entscheidungen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde aus. Es gibt ein dreistufiges Sanktionssystem:

1. Stufe: Wer in der Probezeit eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat, muss an einem Aufbauseminar teilnehmen; die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

2. Stufe: Wer nach der Teilnahme am Aufbauseminar innerhalb der dann verlängerten Probezeit erneut einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße begeht, wird schriftlich verwarnt. Dem Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe wird außerdem empfohlen, innerhalb von zwei Monaten (freiwillig) an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

Stufe 3: Wer nach Ablauf dieser zweimonatigen Frist abermals einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße begeht, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Informationen zum Aufbauseminar für Fahranfänger

Nicht am Aufbauseminar teilgenommen?

Wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet und die Kursteilnahme nicht in der gesetzten Frist (üblich sind zwei Monate) nachgewiesen, wird die Fahrerlaubnis entzogen; sie darf erst bei Vorlage der Bescheinigung neu erteilt werden.

Aufbauseminar: Tipp der Clubjuristen

Wer die Frist für die Teilnahme am Aufbauseminar nicht einhalten kann, sollte sich juristisch beraten lassen, ob ein vorübergehender Verzicht auf die Fahrerlaubnis ratsam ist. Bei Entzug droht nach der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, dass jeder weitere erhebliche A-Verstoß (oder zwei kleine B-Verstöße) zur Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) führt. Informieren Sie sich über die MPU

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