Rote Ampel überfahren: Was droht beim Rotlichtverstoß?

Rote Ampel
Bei Rot über eine Ampel fahren kann teuer werden© Shutterstock/monticello

Bei Rot über die Ampel fahren ist gefährlich und kann teuer werden. Es drohen Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.

  • Entscheidend ist, wie lange die Ampel schon rot war

  • Auch Radfahrer und Fußgänger zahlen Bußgeld bei Rotlichtverstoß

  • Wann und ob sich ein Einspruch lohnt

Wer bei Rot die Ampel überfährt und erwischt wird, zahlt laut Bußgeldkatalog mindestens 90 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg – in schweren Fällen droht ein Fahrverbot. Und auch schon das Überqueren der Kreuzung bei Gelb kann ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen.

Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?

Immer dann, wenn ein Verkehrsteilnehmer trotz roter Ampel los- oder weiterfährt, zum Beispiel in die Kreuzung. Eine entscheidende Rolle spielt hierbei die Haltlinie an der Ampel. Wenn diese überfahren wird, aber das Fahrzeug kurz dahinter zum Stehen gebracht wird, liegt lediglich ein Haltlinienverstoß vor. Dann wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro fällig.

Deutlich teurer wird es beim Überfahren einer roten Ampel. Entscheidend für die Höhe der Geldbuße ist die Zeitspanne, die die Ampel bereits auf Rot stand, beziehungsweise ob eine Gefährdung hinzukam. Hierbei wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden.

Von einem einfachen Rotlichtverstoß spricht man, wenn die Ampel beim Überfahren maximal eine Sekunde rot ist. Die Folge: 90 Euro Bußgeld und ein Punkt im Verkehrseignungsregister in Flensburg. War die Ampel länger als eine Sekunde rot, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor: 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg.

Bußgeld

Bußgeld in Euro

Punkte

Fahrverbot

Einfacher Rotlichtverstoß (Ampel war maximal eine Sekunde rot)

90

1


… mit Gefährdung

200

2

1 Monat

… mit Unfall

240

2

1 Monat

Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel war länger als eine Sekunde rot)

200

2

1 Monat

… mit Gefährdung

320

2

1 Monat

… mit Unfall

360

2

1 Monat

Rotlichtverstoß

Bei Gelb noch schnell über die Ampel?

Die Ampel springt von Grün auf Gelb. Kann man dann doch noch schnell drüber? Auch bei einer gelben Ampel gilt: Auto zum Stehen bringen und die Ampel nicht mehr überqueren! Bei Missachtung drohen zehn Euro Bußgeld.

Und so lange dauert es in der Regel, bis eine Ampel von Gelb auf Rot umspringt: bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h drei Sekunden, bei 60 km/h vier Sekunden und bei 70 km/h fünf Sekunden.

Teuer wird es, wenn ein moderner Ampelblitzer installiert ist. Der kann auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung messen. Und wer bei Gelb schnell noch über die Kreuzung will, gibt häufig Gas. Dann kommt unter Umständen auch noch ein Bußgeld für zu schnelles Fahren hinzu.

Grünpfeil: Einfach losfahren?

Wenn als Zusatzschild ein Grünpfeil an der Ampel angebracht ist, erlaubt das das Rechtsabbiegen auch bei einer roten Ampel. Dabei muss auf den Querverkehr, Fußgänger und Radfahrer geachtet werden. Wichtig: Autofahrer müssen zunächst an der Haltlinie stoppen, sonst werden ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.

Was tun bei Blaulicht und Martinshorn?

Wenn Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn auftauchen, sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, die Fahrbahn freizumachen. Wenn der Weg nicht anders freigemacht werden kann, ist auch das vorsichtige Einfahren bei Rot in eine Kreuzung ausnahmsweise erlaubt.

Schätzung durch Polizisten erlaubt?

Mehr zum Thema "Schätzung durch die Polizei" sehen Sie im Video ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock, Video: © ADAC e.V.

Auch ohne Blitzerfoto kann ein Rotlichtverstoß geahndet werden. Die bloße gefühlsmäßige Schätzung durch einen Polizeibeamten kann zur Feststellung eines einfachen Rotlichtverstoßes genügen, aber nicht für einen qualifizierten. Nur bei einer sehr langen Rotphase oder einer gezielten Rotlichtüberwachung, zum Beispiel mit geeichter Stoppuhr, ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß nachweisbar.  

"Bei Rot hier halten": Was gilt?

Wenn unmittelbar vor einer Ampel von rechts eine Straße einmündet, wird häufig vor der Einmündung auf der Hauptstraße eine Haltelinie mit dem Zusatzzeichen "Bei Rot hier halten" angebracht. Wer diese Haltelinie überfährt, begeht einen Rotlichtverstoß. Gibt es keine Haltelinie, so ist das Zusatzschild als bloße Empfehlung zu sehen. Kommt es dort zu einem Unfall, muss jedoch mit einer Mithaftung gerechnet werden.

Regeln für Radfahrer und Fußgänger

Für Radfahrer gelten die Ampeln der Autofahrer. Nur wenn sie sich auf einer Radverkehrsführung befinden, gelten die besonderen Radfahrerampeln oder kombinierte Ampeln für Fußgänger und Fahrradfahrer.

Auch für Fahrradfahrer gibt es den einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß. Beim einfachen Rotlichtverstoß wird ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro fällig. Bei Gefährdung sind es 100 Euro. Bei Unfall oder Sachbeschädigung beträgt das Bußgeld 120 Euro. Dazu kommt jeweils ein Punkt in Flensburg. Ist die Ampel länger als eine Sekunde Rot, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor: Dies kostet 100 Euro Bußgeld, bei Gefährdung 160 Euro und bei einem Unfall oder Sachbeschädigung 180 Euro – sowie einen Punkt in Flensburg.

Auch Fußgänger zahlen, wenn sie bei Rot über die Straße gehen. Das Überqueren einer roten Ampel kostet fünf Euro, bei einem Unfall zehn Euro.

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Fahranfänger: Das droht in der Probezeit

In der Probezeit für Fahranfänger wird führerscheinrechtlich zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. A-Verstöße sind beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h oder Verstöße gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger. Auch ein Rotlichtverstoß fällt in diese Kategorie. Dabei ist es egal, ob es sich um einen einfachen oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt.

In der Probezeit bedeutet dies zusätzlich zum Bußgeld und Punkten die Teilnahme an einem Aufbauseminar. Wer dem nicht nachkommt, dem kann sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Bußgeldbescheid: Lohnt sich Einspruch?

Gegen jeden Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden. Vor allem, wenn berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Messung bestehen. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass Blitzer fehlerhaft messen oder falsch angebracht wurden.

Das Einschalten eines Anwalts für Verkehrsrecht ist in diesem Fall hilfreich, denn der weiß, wie zu verfahren ist, wenn Sie zu Unrecht einen Bußgeldbescheid erhalten haben. ADAC Mitglieder können sich an die kostenfreie Rechtsberatung des Clubs wenden.

Was droht bei Rotlichtverstoß im Ausland?

Wenn Sie im europäischen Ausland eine rote Ampel übersehen, kann dies teuer werden: Welche Bußgelder wo drohen, zeigt der ADAC Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland. Auch in Deutschland können Bußgelder aus EU-Staaten vollstreckt werden. Mit Österreich besteht zusätzlich ein eigenes Vollstreckungshilfeabkommen. Ein Rotlichtverstoß kostet hier mindestens 70 Euro.