Rote Ampel überfahren – was droht bei einem Rotlichtverstoß?

Bei Rot über eine Ampel fahren kann teuer werden
Bei Rot über eine Ampel fahren kann teuer werden© Shutterstock/monticello

Bei Rot über die Ampel fahren ist gefährlich und kann teuer werden: Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbot.

  • Entscheidend ist, wie lange die Ampel schon Rot war

  • Auch Radfahrer und Fußgänger zahlen Bußgeld

  • Clubjuristen wissen, ob sich ein Einspruch lohnt

Ampeln regeln den Verkehr auf den Straßen und sorgen so für Sicherheit. Wer bei Rot die Ampel überfährt und erwischt wird, zahlt laut Bußgeldkatalog mindestens 90 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg – bei schweren Fällen droht ein Fahrverbot. Und auch schon das Überqueren der Kreuzung bei Gelb kann ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen.

Haltlinienverstoß kostet zehn Euro

Ein Rotlichtverstoß liegt immer dann vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer trotz roter Ampel los- oder weiterfährt, zum Beispiel in die Kreuzung. Eine entscheidende Rolle spielt hierbei die Haltlinie. Wenn diese überfahren wird, aber das Fahrzeug kurz hinter ihr zum Stehen gebracht wird, so dass der geschützte Bereich noch nicht überfahren wurde, liegt lediglich ein Haltlinienverstoß vor. Dann wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro fällig.

Einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß

Deutlich teurer wird es aber bei Überfahren einer roten Ampel. Dann liegt ein so genannter Rotlichtverstoß vor. Entscheidend für die Höhe der Geldbuße ist die Zeit, wie lange die Ampel bereits auf Rot stand, beziehungsweise ob eine Gefährdung hinzukam. Hierbei wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden.

Von einem einfachen Rotlichtverstoß wird ausgegangen, wenn die Ampel überfahren wird und dabei weniger als eine Sekunde Rot ist. Die Folge: 90 Euro Bußgeld und ein Punkt im Verkehrseignungsregister in Flensburg. Werden zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, andere Autos oder Gegenstände beschädigt, werden zwei Punkte fällig, das Bußgeld erhöht sich auf bis zu 200 Euro und es gibt einen Monat Fahrverbot.

War die Ampel länger als eine Sekunde Rot, so spricht man von einem qualifizierten Rotlichtverstoß: 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Hinzu kommt ein Monat Fahrverbot. Auch hier gilt: bei Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer oder Beschädigungen steigt die Höhe des Bußgeldes auf bis zu 320 Euro.

Bei Gelb noch schnell über die Ampel

Diese Situation kennt jeder Autofahrer: die Ampel springt von Grün auf Gelb, da kann man doch noch schnell rüber. Doch auch bei einer gelben Ampel gilt, Auto zum Stehen bringen und die Ampel nicht mehr überqueren. Bei Missachtung drohen 10 Euro Bußgeld.

Teuer wird es, wenn ein moderner Ampelblitzer installiert ist. Der kann auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung messen. Und wer bei Gelb schnell noch über die Kreuzung will, gibt häufig Gas. Dann kommt auch noch ein Bußgeld für zu schnelles Fahren hinzu.

So lange dauern Gelbphasen in der Regel

Zulässige Höchstgeschwindigkeit

Gelbphase

bei 50 km/h

3 Sekunden

bei 60 km/h

4 Sekunden

bei 70 km/h

5 Sekunden

über 70 km/h

Lichtzeichenanlagen sollen nicht eingerichtet werden

Abbiegen beim Grünpfeil

Wenn als Zusatzschild ein Grünpfeil an der Ampel angebracht ist, gestattet dies das Rechtsabbiegen auch bei einer roten Ampel. Wichtig: dabei muss besonders auf den Querverkehr, Fußgänger und Radfahrer geachtet werden.

Zudem muss zunächst an der Haltlinie gestoppt werden, sonst werden ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.

Was tun bei Blaulicht und Martinshorn?

Wenn Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn auftauchen, sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, die Fahrbahn freizumachen. Wenn der Weg nicht durch rechts ranfahren freigemacht werden kann, ist auch das vorsichtige Einfahren bei Rot in eine Kreuzung ausnahmsweise erlaubt.

Schätzung der Rotlichtzeit durch einen Polizisten?

Durch Anklicken des Vorschaubildes mit dem Play-Button werden Sie auf die Internetseite von YouTube weitergeleitet. Für deren Inhalte und Datenverarbeitung ist der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich. ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock

Auch ohne Blitzerfoto kann ein Rotlichtverstoß geahndet werden. Die bloße gefühlsmäßige Schätzung durch einen Polizeibeamten kann zur Feststellung eines einfachen Rotlichtverstoßes genügen, aber nicht für einen qualifizierten – also wenn die Rotlichtdauer mehr als eine Sekunde betragen haben soll.

Nur bei einer sehr langen Rotphase oder einer gezielten Rotlichtüberwachung, beispielsweise mit geeichter Stoppuhr, ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß nachweisbar.  

Vorsicht beim Zusatzzeichen "Bei Rot hier halten"

Wenn unmittelbar vor einer Ampel von rechts eine Straße einmündet, werden häufig zwei Haltelinien angebracht, die erste vor der Ampel und die zweite vor der Einmündung.

Wird das Zusatzzeichen "bei Rot hier halten" an der zweiten Haltelinie aufgestellt, liegt ein Rotlichtverstoß vor, wenn die zweite Haltelinie bei Rotlicht überfahren wird. Gibt es keine Haltelinie, so ist das Zusatzzeichen als bloße Empfehlung zu sehen. Bei einem Vorbeifahren an der Einmündung droht daher kein Bußgeld. Bei einem Unfall muss jedoch mit einer Mithaftung gerechnet werden.

Als Fahrradfahrer bei Rot über die Ampel

Für Radfahrer gelten die Ampeln der Autofahrer. Nur wenn sie sich auf einer Radverkehrsführung befinden, gelten die besonderen Radfahrerampeln. Oder kombinierte Ampeln für Fußgänger und Fahrradfahrer.

Auch für Fahrradfahrer gibt es den einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß. Beim einfachen Rotlichtverstoß wird ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro fällig. Bei Gefährdung sind es 100 Euro. Bei Unfall oder Sachbeschädigung beträgt das Bußgeld 120 Euro. Dazu kommt jeweils ein Punkt in Flensburg.

Ist die Ampel länger als eine Sekunde Rot liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor: Dies kostet 100 Euro Bußgeld, bei Gefährdung 160 Euro und bei einem Unfall oder Sachbeschädigung 180 Euro – sowie ein Punkt in Flensburg.

Durch Anklicken des Vorschaubildes mit dem Play-Button werden Sie auf die Internetseite von YouTube weitergeleitet. Für deren Inhalte und Datenverarbeitung ist der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich. ∙ Bild: © ADAC/Shutterstock

Rotlichtverstoß als Fußgänger

Auch Fußgänger zahlen, wenn sie bei Rot über die Straße gehen. Das Überqueren einer roten Ampel kostet fünf Euro, bei einem Unfall zehn Euro.

Sogar bei einem Rotlichtverstoß zu Fuß kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dies können die Behörden beispielsweise festlegen, wenn ein Fußgänger mehrmals auffällig und aktenkundig wird.

Das droht in der Probezeit für Fahranfänger

In der Probezeit für Fahranfänger wird führerscheinrechtlich zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. A-Verstöße sind beispielsweise Trunkenheit am Steuer oder Geschwindigkeitsüberschreitungen. Auch ein Rotlichtverstoß fällt in diese Kategorie. Dabei ist es egal, ob es sich um einen einfachen oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt.

In der Probezeit bedeutet dies zusätzlich zum Bußgeld und Punkten die Teilnahme an einem Aufbauseminar. Wer dem nicht nachkommt, dem kann sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Bußgeldbescheid: Lohnt sich ein Einspruch?

Gegen jeden Bußgeldbescheid kann zunächst Einspruch eingelegt werden. Vor allem wenn berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Messung bestehen. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass Blitzer fehlerhaft messen oder falsch angebracht wurden.

Das Hinzuziehen eines Anwalts für Verkehrsrecht ist in diesem Fall hilfreich, denn diese wissen, wie zu verfahren ist, wenn Sie zu Unrecht einen Bußgeldbescheid erhalten haben.

ADAC Mitglieder können sich an die kostenfreie Rechtsberatung des Clubs wenden.

Rote Ampel im Ausland überfahren

Wenn Sie im europäischen Ausland eine rote Ampel übersehen, kann dies teuer werden: Welche Bußgelder wo drohen, zeigt der ADAC Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland.

Auch in Deutschland können Bußgelder aus EU Staaten vollstreckt werden. Mit Österreich besteht zusätzlich ein eigenes Vollstreckungshilfeabkommen. Ein Rotlichtverstoß kostet hier mindestens 70 Euro.

Alexander Schnaars
Alexander Schnaars
Redakteur
Kontakt
Stephan Miller
Stephan Miller
Fach-Autor
Kontakt

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?