AM Führerschein: Roller & Moped ab 15 fahren
Jugendliche in ganz Deutschland können den Roller-Führerschein der Klasse AM mit 15 machen. Für welche Fahrzeuge er gilt und welche Einschränkungen es gibt.
Klasse AM für 15-Jährige in allen Bundesländern möglich
Bis zum 16. Geburtstag gilt AM nur in Deutschland
Keine Fahrten ins Ausland vor dem 16. Geburtstag erlaubt
Wer auf dem Land selbstständig zur Schule oder in den nächsten Ort kommen will und noch kein Auto fahren darf, hat mit einem eigenen Roller oder Moped viel mehr Möglichkeiten. Umso besser, dass das Mindestalter für den dafür nötigen Führerschein vor ein paar Jahren von 16 auf 15 gesenkt wurde.
Führerschein AM mit Schlüsselziffer 195
Wer die Fahrerlaubnis der Klasse AM bereits mit 15 erwirbt, dem wird zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Die Schlüsselziffer 195 bedeutet, dass die Fahrerlaubnis der Klasse AM mit der Auflage erteilt wurde, dass diese bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland gilt. Fahrten ins Ausland sind damit verboten.
AM: Was darf man ab wann fahren?
Die Klasse AM berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis nach Klasse AM wurde in Deutschland auf 15 Jahre gesenkt. Klasse AM, gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres jedoch nur im Inland. Fahrten ins Ausland sind damit verboten.
Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:
Krafträder
zweirädrige Krafträder
dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max. 425 kg)