Punkte in Flensburg: Wann sie verfallen und gelöscht werden
Bei Rot über die Ampel oder zu schnell unterwegs und dafür Punkte in Flensburg kassiert? Wann sie verfallen, und wie Sie Punkte abbauen können. Die wichtigsten Regeln und Infos.
Abbau von Punkten: Maximal einer in fünf Jahren
Tilgungsfrist verlängert sich nicht mehr durch neue Punkte
Ab sechs Punkten kein Abbauseminar mehr möglich
Wann verfallen Punkte in Flensburg?
Mit der Einführung eines neuen Punktesystems im Mai 2014 änderte sich auch der Tilgungsvorgang. Seitdem gelten starre Fristen, das heißt, die Tilgungsfrist wird nicht dadurch verlängert, dass ein weiterer Punkt hinzukommt. Jede Eintragung wird nach Ablauf ihrer Frist automatisch getilgt.
Welche Tilgungsfristen gelten?
Zweieinhalb Jahre: Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt
Fünf Jahre: Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot
Fünf Jahre: Straftaten mit zwei Punkten
Zehn Jahre: Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug
Punkte aktiv abbauen: Ist das möglich?
Ja, aber nur eingeschränkt. Wer beim Stand von einem bis fünf Punkten freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnimmt, dem wird ein Punkt erlassen. Allerdings ist dieses freiwillige Seminar, auch Punkteabbauseminar genannt, nur einmal in fünf Jahren möglich. Bei sechs oder mehr Punkten kann man nicht mehr teilnehmen.
Das Seminar umfasst zwei Module: ein verkehrspädagogisches und ein verkehrspsychologisches. Es dient dem Zweck, die Hintergründe der Verstöße aufzuklären und alternative Verhaltensweisen aufzuzeigen. Nach der erfolgreichen Teilnahme reduziert sich das Gesamtkonto um einen Punkt. Das Seminar kostet rund 400 Euro und wird von Fahrschulen, TÜV und Dekra angeboten.
Das Punkteabbauseminar ist nicht zu verwechseln mit dem Aufbauseminar. Letzteres richtet sich an Fahranfänger in der Probezeit, die bestimmte Verkehrsverstöße begangen haben. Das Aufbauseminar wird von dafür zertifizierten Fahrschulen durchgeführt und ist ebenfalls kostenpflichtig. Hier finden Sie Infos zur Probezeit für Fahranfänger und zum Aufbauseminar.
Ab welchem Punktestand ist Schluss?
Bei acht Punkten ist das Limit des Punktekontos erreicht. Je nach Schwere des Delikts und Gefährdung der Verkehrssicherheit werden pro Verstoß ein bis maximal drei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen.
Die Maßnahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems sind abgestuft. Wer bis zu drei Punkte in Flensburg hat, ist dort lediglich für eine Bewertung seiner Fahreignung vorgemerkt, eine weitere Maßnahme ist hiermit nicht verbunden. Beim Stand von vier oder fünf Punkten erfolgt eine schriftliche Ermahnung, bei sechs oder sieben Punkten eine Verwarnung – beide jeweils kostenpflichtig. Hat das Punktekonto das Maximum von acht Punkten erreicht, wird die Fahrerlaubnis mit dieser dritten Maßnahme entzogen.
Punktekonto abfragen: Wie geht das?
Jeder hat Anspruch auf kostenlose Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER). Dabei sind gewisse Formalitäten zu beachten. So kann der Antrag vor Ort, schriftlich per Post oder online gestellt werden – nicht aber per Telefon. Auf dem Postweg erfolgt der Identitätsnachweis entweder durch eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift (kostenpflichtig) oder durch gut lesbare Kopien des Personalausweises oder des Passes (Vorder- und Rückseite). Wer einen Personalausweis mit Online-Funktion hat, kann den Antrag auf Punkteauskunft auch online beim Kraftfahrt-Bundesamt stellen.
Bußgeld, Punkte: Wann ist was fällig?
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden je nach Schwere unterschiedlich geahndet. Nicht jeder Verstoß führt zu Punkten. Was Verkehrsverstöße kosten, und welche Folgen sonst noch drohen, wird durch den bundesweit geltenden Bußgeldkatalog geregelt. Hier finden Sie einen Auszug dazu, was Verkehrsverstöße kosten.
Das Ordnungswidrigkeitengesetz sieht für geringfügige Verkehrsverstöße wie Falschparken ein Verwarnungsgeld von 5 bis 55 Euro vor. Die Höhe des Verwarnungsgelds hängt dabei vom Gewicht des Verstoßes ab. So kommt es z.B. auch darauf an, wie lange verkehrswidrig geparkt wurde oder ob es zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer gekommen ist. Bei Parkverstößen wird die Verwarnung üblicherweise als Knöllchen am Fahrzeug hinterlassen, bei geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen per Post zugeschickt.
Die Eintragungsgrenze für Punkte liegt eigentlich bei 60 Euro, d.h. Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße von mindestens 60 Euro belegt sind, führen zu Eintragungen im Fahreignungsregister. Verstöße gegen Kennzeichenvorschriften oder das Sonntagsfahrverbot bleiben – unabhängig von der Bußgeldhöhe – ohne Punkte.
Seit der Änderung der Bußgeldkatalogverordnung 2021 ist diese Systematik allerdings durchbrochen worden. Die Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen von 16 bis 20 km/h liegen jetzt zum Beispiel über der Grenze von 60 Euro, führen allerdings nicht zu einem Punkteeintrag.
Ordnungswidrigkeiten, die zusätzlich mit einem Fahrverbot belegt sind, führen hingegen immer zur Eintragung von Punkten. Detaillierte Infos zum Punktesystem erhalten Sie hier.
Neben Geldbuße und Punkten sieht der Bußgeldkatalog für besonders gravierende Verkehrsverstöße die Verhängung eines Fahrverbots vor. Dasselbe gilt, wenn bereits erhebliche Voreintragungen im Fahreignungsregister vorhanden sind. Das Fahrverbot wird für die Dauer von ein bis drei Monaten ausgesprochen und verbietet das Führen von Kraftfahrzeugen jeder Art. Hierunter fallen nicht nur führerscheinpflichtige Fahrzeuge, sondern beispielsweise auch Mofas.
Auch die Begehung von Verkehrsstraftaten führt zu Punkten in Flensburg, dazu zählen u.a. Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Im Rahmen einer Verurteilung kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, es werden dann drei Punkte eingetragen. Mit der Entziehung erlischt das Recht, führerscheinpflichtige Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss dann bei der Führerscheinstelle beantragt werden und führt unter Umständen zur Anordnung einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU).
Infos zur Vorbereitung auf die MPU lesen Sie hier.
Andere Straftaten, wie z.B. fahrlässige Körperverletzung oder Nötigung, werden nur dann in Flensburg eingetragen, wenn zusätzlich ein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Eine Verurteilung hat dann die Eintragung von zwei Punkten zur Folge.