Punkte in Flensburg: Was Verkehrssünder wissen müssen

Kraftfahrtbundesamt in Flensburg
Hüter der Punkte: Das KBA in Flensburg© dpa/Frank Molter

Wer in Deutschland über eine rote Ampel fährt oder erheblich zu schnell unterwegs war, kassiert Punkte. Wie Sie die Punkte in Flensburg abfragen können und wie viele Punkte Sie haben dürfen, erfahren Sie hier.

  • 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis

  • Kostenlose Auskunft über den Punktestand

  • Punkte können aktiv abgebaut werden

Nicht jeder Verkehrsverstoß führt zu Punkten. Es werden nur die in Anlage 13 der Fahrerlaubnisverordnung genannten Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten eingetragen.

Wie lassen sich Punkte abfragen?

Jeder hat Anspruch auf kostenlose Auskunft aus dem Fahreignungsregister. Wer den neuen Personalausweis (ausgestellt nach dem 1.11.2010) mit Online-Ausweisfunktion besitzt, kann auch einen Online-Antrag stellen.

Der Antrag kann alternativ auch schriftlich per Post gestellt werden. Eine Auskunft am Telefon oder per Fax sind nicht möglich. Dabei müssen Sie Ihre Identität entweder durch eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift (kostenpflichtig) oder durch eine gut lesbare Kopien des Personalausweises oder des Passes (Vorder- und Rückseite) nachweisen.

Video: Tipps zur Punkteabfrage

Im Video erklärt ADAC Jurist Levin Schneider die Online-Punkteabfrage ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock, Video: © ADAC e.V.

Musterschreiben für die Punkteabfrage

Musterschreiben für Punkteabfrage in Flensburg
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Wie viele Punkte gibt es für Verstöße?

Für Ordnungswidrigkeiten gibt es einen Punkt, für grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten werden zwei Punkte eingetragen, und drei Punkte werden im Fahreignungsregister in Flensburg für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis eingetragen. Wer beispielsweise einen Geschwindigkeitsverstoß von 21 km/h begeht, muss mit einem Punkt rechnen. Ab 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts begeht man eine grobe Ordnungswidrigkeit und es werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen.

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Wie viele Punkte darf man haben?

Hat man eine bestimmte Zahl an Punkten gesammelt, kann es zu gebührenpflichtigen Führerscheinmaßnahmen kommen. Es gibt drei Maßnahmen: Ermahnung, Verwarnung und Entziehung

Punkte

Maßnahme

4 bis 5

Ermahnung

6 bis 7

Verwarnung

ab 8

Entziehung

Mit der Ermahnung wird man zu einer Veränderung seines Verhaltens aufgefordert. Man erhält hier außerdem den Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar zum Punkteabbau. Nachdem man eine Verwarnung bekommt, ist eine solche Teilnahme nicht mehr möglich. Ob eine dieser Maßnahmen ergriffen wird bzw. welche, entscheidet der Punktestand zum Zeitpunkt der Tatbegehung. Die Punkte entstehen nämlich mit der Tatbegehung, sofern die Tat später rechtskräftig geahndet wird.

Was passiert bei 8 Punkten?

Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Das bedeutet, man muss seinen Führerschein abgeben und verliert die Berechtigung, Kraftfahrzeuge zu führen. Man gilt dann als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.

Eine neue Fahrberechtigung darf frühestens nach Ablauf von sechs Monaten erteilt werden. Hierbei muss dargelegt werden, dass man wieder geeignet ist, Kraftfahrzeuge zu führen. Eine positive MPU ist deshalb zwingend notwendig.

Kann man Punkte abbauen?

Wer beim Stand von einem bis fünf Punkten freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnimmt, bekommt einen Punkt erlassen. Punkte durch freiwillige Seminarteilnahme können nur einmal in fünf Jahren abgebaut werden.

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Welche Tilgungsfristen gelten?

Es gelten starre Tilgungsfristen, das heißt, die Tilgungsfrist wird nicht dadurch verlängert, dass ein weiterer Punkt hinzukommt. Jede Eintragung wird nach Ablauf ihrer Frist automatisch getilgt und aus dem Punktekonto in Flensburg entfernt.

Verstöße

Tilgungsfrist

Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt

2,5 Jahre

Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten

5 Jahre

Straftaten mit 2 Punkten

5 Jahre

Straftaten mit 3 Punkten

10 Jahre