Alle Fakten zum Aufbauseminar für Fahranfänger

Ein Fahranfänger wird von der Polizei kontrolliert
Wer in der Probezeit etwa mit mehr als 20 km/h zu schnell erwischt wird, muss zum Aufbauseminar© ADAC/Beate Blank

In der Probezeit gelten strenge Regeln für Fahranfänger. Werden diese missachtet, kann ein Aufbauseminar angeordnet werden. Die wichtigsten Infos zu Inhalt, Dauer, Ablauf und Kosten.

  • Aufbauseminar bei einem A- oder zwei B-Verstößen

  • Aufbauseminar besteht aus Theorie-Sitzungen und Beobachtungsfahrt

  • Kosten zwischen 200 und 500 Euro

Wann droht ein Aufbauseminar?

Rechts überholt? Handy am Steuer? Wer als Fahranfänger innerhalb der Führerschein-Probezeit bei gravierenden Verstößen im Straßenverkehr erwischt wird, kann zu einem Aufbauseminar, auch Nachschulung genannt, verpflichtet werden.

Unterschieden wird zwischen schwerwiegenden Verstößen (Kategorie A) und weniger schwerwiegenden Verstößen (Kategorie B). Die Fahrerlaubnisbehörde verhängt ein Aufbauseminar, wenn Fahranfänger einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße innerhalb der Probezeit begehen. Durchgeführt wird es von Fahrschulen und speziell dafür ausgebildeten Fahrlehrern.

Was sind A-Verstöße?

Regelmissachtungen dieser Kategorie sind so schwerwiegend, dass sie gleich beim ersten Verstoß ein Aufbauseminar nach sich ziehen. Darüber hinaus werden sie mit einem Bußgeld ab 60 Euro sowie Punkt(en) im Fahreignungsregister geahndet. Die Probezeit verlängert sich um zwei auf vier Jahre. Häufige A-Delikte sind beispielsweise:

Auch etliche Vergehen, die gegen das Strafgesetzbuch verstoßen, zählen zur A-Kategorie, wie zum Beispiel Fahrerflucht oder fahrlässige Körperverletzung.

Was sind B-Verstöße? 

Ein B-Verstoß ist weniger schwerwiegend als ein A-Verstoß und zieht erst beim zweiten Mal ein Aufbauseminar nach sich. Somit werden zwei B-Verstöße wie ein A-Verstoß gewertet. Ein einzelner B-Verstoß wirkt sich noch nicht auf die Probezeit aus. Häufige B-Delikte sind beispielsweise: 

Dauer und Ablauf des Aufbauseminars

Aufbauseminiar zur theoretischen Führerscheinprüfung
Aufbauseminare werden von speziell dafür ausgebildeten Fahrlehrern durchgeführt© ADAC/Markus Hannich

Ist ein Aufbauseminar angeordnet, muss der Fahranfänger dieses innerhalb einer festgelegten Frist (meist zwei Monate) absolvieren. Sechs bis maximal zwölf Personen können zeitgleich einen solchen Kurs besuchen und müssen diesen innerhalb von zwei bis vier Wochen durchlaufen.

Hat der Fahranfänger das Seminar abgeschlossen, erhält er eine Bescheinigung, die er der Behörde vorlegen muss. Tut er dies nicht innerhalb der gesetzten Frist, wird ihm der Führerschein entzogen und erst bei Vorlage der Bescheinigung neu erteilt.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger umfasst vier Theorie-Sitzungen von je 135 Minuten (zuzüglich Pausenzeiten) sowie eine Beobachtungsfahrt (Fahrprobe) von 30 Minuten. Letztere findet zwischen der ersten und zweiten Sitzung mit jeweils bis zu drei Teilnehmern statt. Für jeden Teilnehmer werden dabei 45 Minuten veranschlagt: 30 Minuten Fahrprobe plus 15 Minuten Nachbesprechung.

Besonderes Aufbauseminar nach Drogen- oder Alkoholmissbrauch

Dieses spezielle Seminar richtet sich an Fahranfänger, die wegen Drogen- oder Alkoholmissbrauchs am Steuer auffällig geworden sind. Nach einem individuellen Vorgespräch der sechs bis zwölf Kursteilnehmer mit einem anerkannten Verkehrspsychologen folgen drei Sitzungen von je 180 Minuten in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen. Die Teilnehmer müssen zwischen den Sitzungen Kursaufgaben anfertigen.

Was ist das Ziel eines Aufbauseminars?

Die Teilnehmer sollen während des Seminars ihr Fahrverhalten reflektieren und ihr Risikobewusstsein schärfen, sodass sie im Straßenverkehr keine gefährlichen Situationen mehr hervorrufen. Das soll durch das Lösen von Aufgaben und Bearbeiten bestimmter Themen in Paar- und Kleingruppen, moderierte Gruppengespräche und Diskussionen erreicht werden. Außerdem erhalten die Teilnehmer ein Begleitheft mit Informationen, Arbeitsmaterialien sowie Aufgaben, die zum Teil zwischen den Sitzungen zu bearbeiten sind.

Während der Fahrprobe soll geklärt werden, in welchen Situationen sich der Fahranfänger unangemessen bzw. unsicher verhält. Im Anschluss daran tauschen Fahrer, Seminarleiter und Mitfahrer ihre Eindrücke untereinander aus.

Wie viel kostet ein Aufbauseminar?

Im Prinzip legen die Fahrschulen die Kosten selbst fest. Diese bewegen sich im Schnitt zwischen 200 und 500 Euro. Der ADAC empfiehlt, die örtlichen Preise zu vergleichen.

Was droht, wenn man nicht teilnimmt?

Wer nicht innerhalb der gesetzten Frist an einem angeordneten Aufbauseminar teilnimmt, dem wird der Führerschein entzogen. Erst wenn der Fahranfänger die Teilnahmebescheinigung bei der Behörde vorgelegt hat, kann der Führerschein neu erteilt werden.

Ein begonnenes Aufbauseminar muss vollständig durchlaufen werden. Dies bedeutet, dass man Teile des Seminars, darunter auch die Fahrprobe, nicht zu einem späteren Zeitpunkt in einem anderen Seminar nachholen kann. Der Grund: Die Sitzungen bauen aufeinander auf, wobei es dem Seminarleiter obliegt, je nach Fragen und Beiträgen der Teilnehmer unterschiedliche Akzente zu setzen. Dies bedeutet, dass sich die Nachschulungen in gewissem Maß voneinander unterscheiden können.

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Was geschieht bei erneuten Verstößen?

Wer im Anschluss an ein Aufbauseminar innerhalb der verlängerten Probezeit erneut einen A- bzw. zwei B-Verstöße begeht, wird schriftlich verwarnt. Außerdem wird dem Verkehrssünder nahegelegt, innerhalb von zwei Monaten freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Folgen nach Ablauf dieser zweimonatigen Frist erneut ein A- bzw. zwei B-Verstöße, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Der Führerschein darf frühestens nach drei Monaten neu erteilt werden. Die Teilnahme oder Nichtteilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung ist dabei irrelevant.

Für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist noch keine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich. Eine MPU-Anordnung kann jedoch im Einzelfall bereits wegen der Tat selbst erfolgen (z.B. Trunkenheitsfahrt mit mehr als 1,6 Promille). Wenn nach einer Neuerteilung in der (Rest-)Probezeit ein A- bzw. zwei B-Verstöße begangen werden, ist die Fahreignung zweifelhaft, und die Fahrerlaubnisbehörde fordert ein positives MPU-Gutachten.

Achtung: Das gilt auch, wenn das Aufbauseminar nicht rechtzeitig absolviert wird, dieses zur (vorübergehenden) Entziehung der Fahrerlaubnis führt und nach der Wiederteilung erneut ein A- bzw. zwei B-Verstöße begangen werden.

Weitere Informationen zur MPU finden Sie hier.