Führerscheinklassen in Deutschland: Überblick, Regeln und Unterschiede

Welche Führerscheinklassen gibt es in Deutschland und was dürfen Sie damit fahren? Hier finden Sie die komplette Übersicht – von Motorrad bis Lkw – inklusive Mindestalter, Erweiterungen und Besonderheiten.
Die Führerscheinklassen A, B, C und D gelten EU‑weit
Welche Klasse Sie brauchen, hängt von Fahrzeugart, Gewicht und Personenanzahl ab
Erweiterungen oder Einschränkungen werden durch Schlüsselzahlen angegeben
Führerscheinklassen regeln, welche Fahrzeuge Sie fahren dürfen. Doch die Vielzahl an Klassen sorgt oft für Verwirrung. Lesen Sie hier, welche Klassen es für welche Fahrzeuge gibt und worauf Sie achten müssen.
Welche Führerscheinklassen gibt es in Deutschland?
In Deutschland gibt es verschiedene Führerscheinklassen, die sich nach Fahrzeugart und Einsatzzweck richten.
Für zwei- und dreirädrige Kfz gelten die Klassen AM, A1, A2 und A.
Wer ein Auto fahren möchte, benötigt die Klasse B, für Anhänger gibt es die Klasse BE.
Für Lkws zum Zwecke der Güterbeförderung sind die Klassen C1, C1E, C und CE vorgesehen.
Wenn Sie Busse oder größere Kfz zur Personenbeförderung steuern möchten, brauchen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE.
Für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge wie Traktoren gelten schließlich die speziellen Klassen L und T.
Diese Führerscheinklassen gelten mit Ausnahme der Klassen L und T in allen EU-Mitgliedstaaten nach überwiegend einheitlichen Regeln und werden gegenseitig anerkannt. Nationale Sonderregelungen wie B196 oder begleitetes Fahren ab 17 (B17) gelten nur in Deutschland.
Motorrad Führerscheinklassen AM, A1, A2, A
Wer mit einem Motorrad, Roller, Trike oder Quad unterwegs sein will, der benötigt eine der folgenden vier Klassen: A, A1, A2 und AM.
Die Führerscheinklasse A1 umfasst Krafträder

mit Hubraum bis maximal 125 ccm,
einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt,
sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Die Führerscheinklasse A2 umfasst Krafträder
bis 35 kW Leistung,
bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Mit der Führerscheinklasse A dürfen Sie alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren.
Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:
Kleinkrafträder (Klasse L1e-B) bis 45 km/h
Dreirädrige Kleinkrafträder (Klasse L2e), zum Beispiel Minitrikes bis maximal 45 km/h
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Klasse L6e), Microcars mit max. 425 Kilogramm Leermasse (bei Elektroantrieb: ohne Traktionsbatterie). Höchstgeschwindigkeit von ebenfalls 45 km/h
Führerschein Klasse B und BE – Auto fahren und mehr
Die Fahrerlaubnisklassen B und BE sind die klassischen Pkw-Führerscheinklassen: Die Klasse B umfasst Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) bis 3500 kg und mit maximal acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, auch mit Anhänger mit einer zGM von maximal 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zGM der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt. Die Klasse BE berechtigt zum Ziehen von Anhängern über 750 kg bis maximal 3500 kg.
Typische Schlüsselzahlen der Klasse B
Schlüsselzahlen bei der Klasse B zeigen Erweiterungen oder Auflagen für die Pkw-Fahrerlaubnis an.
B184: Fahrzeuge der Klasse B in Begleitung (B17): Wer noch nicht volljährig ist, darf Fahrzeuge der Klasse B oder BE nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.
B96: Zugfahrzeug der Klasse B plus Anhänger über 750 kg, sofern die zGM der Fahrzeugkombination 4250 kg nicht übersteigt.
B196: Kraftfahrzeuge der Klasse A1 nur in Deutschland.
B197: Trotz Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug, dürfen Sie auch Schaltwagen fahren.
Lkw-Führerscheinklassen: C1, C1E, C und CE – einfach erklärt
Die Lkw-Führerscheinklassen erkennen Sie am Buchstaben C. Sie unterscheiden sich vor allem nach Gewicht des Fahrzeugs und danach, ob Sie Anhänger ziehen.
Klasse C1 und C1E: Leichtere Lkw und Kombinationen
Mit der Klasse C1 fahren Sie kleinere Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3500 bis 7500 kg. Das Fahrzeug darf höchstens acht Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz haben. Einen Anhänger bis 750 kg dürfen Sie mitführen.
Die Klasse C1E erweitert diese Berechtigung: Sie dürfen Anhänger über 750 kg ziehen und Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem schweren Anhänger sind erlaubt. Wichtig: Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg nicht überschreiten.
Klasse C und CE: Schwere Lkw
Mit der Klasse C fahren Sie schwere Lkw mit mehr als 3500 kg zulässiger Gesamtmasse. Das Fahrzeug darf ebenfalls maximal acht Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz haben. Einen Anhänger bis 750 kg dürfen Sie anhängen.
Die Klasse CE geht noch weiter. Mit ihr dürfen Kombinationen aus einem Lkw der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg fahren.
Wichtige Hinweise
Die Regelungen gelten für Fahrerlaubnisse, die seit dem 28. Dezember 2016 neu erteilt wurden.
Ältere Führerscheine (erteilt vor dem 28.12.2016) genießen Bestandsschutz.
Die Klassen C1 und C sind für die Güterbeförderung vorgesehen. Fahrzeuge zur Personenbeförderung, etwa Busse, dürfen Sie damit nicht fahren. Dafür brauchen Sie die Klassen D1 oder D.
Bus-Führerscheinklassen: D1, D1E, D und DE – verständlich erklärt
Wenn Sie einen Bus fahren möchten, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE. Welche Klasse für Sie passt, hängt vor allem von der Größe des Fahrzeugs und der Schwere des Anhängers ab.
Klasse D1 und D1E: Kleinere Busse bis 16 Personen
Mit der Klasse D1 dürfen Sie Busse fahren, die:
maximal 8 Meter lang sind,
für höchstens 16 Fahrgäste (zusätzlich zum Fahrer) ausgelegt sind und
einen Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse mitführen dürfen.
Die Klasse D1E erweitert diese Berechtigung: Hinter einem Fahrzeug der Klasse D1 dürfen Sie einen Anhänger über 750 kg ziehen.
Klasse D und DE: Große Busse mit mehr Fahrgästen
Mit der Klasse D fahren Sie Busse, die
für mehr als 8 Fahrgäste (zusätzlich zum Fahrer) gebaut sind und
einen Anhänger bis 750 kg mitführen dürfen.
Die Klasse DE geht einen Schritt weiter: Sie dürfen Anhänger über 750 kg an einen Bus der Klasse D koppeln.
Landwirtschaftliche Führerscheinklassen L und T – kurz erklärt
Die Führerscheinklassen L und T gelten für Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft. Sie dürfen nur Fahrzeuge fahren, die speziell für diese Zwecke gebaut sind und auch entsprechend eingesetzt werden.
Klasse L: Für langsamere Fahrzeuge und leichtere Einsätze
Mit der Klasse L dürfen Sie
Zugmaschinen bis 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit,
mit Anhänger bis 25 km/h und
außerdem selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen sowie Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h (auch mit Anhänger) fahren.
Klasse T: Für schnellere Zugmaschinen und leistungsstärkere Maschinen
Die Klasse T erlaubt mehr. Mit der Klasse T dürfen Sie
Zugmaschinen bis 60 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (auch mit Anhänger) und
selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h führen.
Wichtig: Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, dürfen Sie mit der Klasse T maximal 40 km/h fahren.
Lesen Sie hier mehr zum Thema Traktorführerschein.
Welchen Führerschein braucht man für Mofas und E-Scooter?
Für Mofas und E‑Scooter gelten in Deutschland besonders einfache Regeln:
Mofa: Prüfbescheinigung reicht

Ein Mofa fährt maximal 25 km/h. Dafür brauchen Sie keinen klassischen Führerschein, sondern nur eine Mofa-Prüfbescheinigung und Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein. Wer bereits einen Führerschein besitzt oder vor dem 1.April 1965 geboren ist benötigt keine zusätzliche Prüfbescheinigung, um ein Mofa zu fahren.
E‑Scooter: Ganz ohne Führerschein
Für E‑Scooter (Elektro-Tretroller) brauchen Sie weder Führerschein noch Prüfbescheinigung. Sie müssen jedoch mindestens 14 Jahre alt sein.
Wer braucht Personenbeförderungsschein & Berufskraftfahrerqualifikation?
Unabhängig von der jeweiligen Fahr-Berechtigung für das konkrete Fahrzeug oder Gespann, müssen Sie zusätzliche Regeln beachten, falls Sie entgeltlich oder geschäftlich fahren – zum Beispiel als Berufskraft-, Bus- oder Taxifahrer. Gegebenenfalls brauchen Sie dann einen Personenbeförderungsschein oder die Berufskraftfahrerqualifikation.
Ab welchem Alter gelten die Führerscheinklassen?
| Führerscheinklasse | Fahrzeuge | Mindestalter | |
|---|---|---|---|
AM | Mopeds, Roller, Quads, Leichtkfz (bis 45 km/h) | 15 (nur in Deutschland), 16 (für Fahrten im Ausland) | |
A1 | Leichtkrafträder (bis 125 ccm, max. 11 kW) | 16 | |
A2 | Motorräder (max. 35 kW / 48 PS) | 18 | |
A | Alle zwei- und drei-rädrigen Kfz | 20 (bei 2 Jahren Vorbesitz A2), 24 (Direkteinstieg) | |
B | Pkw und kleine Anhänger | 18, 17 (begleitetes Fahren) | |
B96 | Pkw mit Anhänger (bis 4,25 t zGM in der Kombination) | 18 | |
BE | Pkw mit Anhänger (bis 3,5 t zGM) | 18 | |
C1, C1E | Leichte LKW, Wohnmobile (bis 7,5 t) | 18 | |
C, CE | Schwere LKW (über 3,5 t zG) | 21 | |
D1, D1E | Kleinbusse (max. 16 Sitzplätze) | 21 | |
D, DE | Busse (mehr als 8 Sitzplätze) | 24 | |
T | Traktoren, landwirtschaftliche Zugmaschinen | 16 | |
L | Landwirtschaftliche Zugmaschinen | 16 |
Was bedeuten die Schlüsselzahlen?
Schlüsselzahlen im Führerschein geben zusätzliche Einschränkungen oder Auflagen an, die für Ihre Fahrerlaubnis gelten, zum Beispiel, dass Sie nur mit Brille oder Kontaktlinsen fahren dürfen. Sie befinden sich auf der Rückseite des Führerscheins in Feld 12 neben der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse.
Umfassende Informationen zu den Schlüsselzahlen im Führerschein finden Sie hier.