Führerschein 2024: Um diese Änderungen geht es
Die EU will 2024 die Regeln für den Führerschein reformieren. Was sich auch in Deutschland ändern könnte – hier der Stand des Gesetzgebungsverfahrens.
Keine obligatorischen Gesundheitschecks für alle
Befristung aller Führerscheine
Digitaler Führerschein fürs Smartphone
Die EU arbeitet an einer 4. Führerscheinrichtlinie mit dem Ziel einer deutlichen Reduzierung der Unfallzahlen. Über die Position des Verkehrsausschusses des EU-Parlamentes und des EU-Ministerrats im bisherigen Gesetzgebungsverfahren wurde viel diskutiert. Am 28.2.2024 hat das EU-Parlament über seine endgültige Position abgestimmt und in diesem Zusammenhang obligatorische Gesundheitsuntersuchungen und kürzere Umtauschfristen für Senioren mehrheitlich abgelehnt. ADAC Expertinnen und Experten berichten im Folgenden über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens.
Position des EU-Parlaments
Im März 2023 hatte die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Änderung der Führerscheinrichtlinie vorgelegt. Neben den Positionen des Ministerrates und des Verkehrsausschusses des EU-Parlamentes war auch der Kommissionsvorschlag Teil des Gesetzgebungsverfahrens. Das EU-Parlament hat sich nun am 28.2.2024 unter anderem zu folgenden Themen geäußert.
Fahrtauglichkeits-Checks
Alle Mitgliedstaaten sollten nach dem Entwurf der Richtlinie Führerscheine von Personen ab 70 auf maximal 5 Jahre befristen. So hätten Verkehrstauglichkeitsüberprüfungen oder Auffrischungskurse in allen Mitgliedstaaten leichter eingeführt werden können. Der Verkehrsausschuss wollte sogar verpflichtende Gesundheitsüberprüfungen für alle bei Erwerb, Umtausch und Verlängerung des Führerscheins. Dieser Idee hat das EU-Parlament jetzt mehrheitlich eine Absage erteilt.
Stattdessen soll zukünftig jeder EU-Mitgliedstaat entscheiden, ob bei der Ausstellung und Erneuerung des Führerscheins die Antragsstellenden die eigene Fahrtauglichkeit selbst beurteilen dürfen oder ob sie ein Arzt mit möglichst geringem Aufwand auf ausreichendes Sehvermögen und bestehende Herz-Kreislauf-Erkrankungen hin überprüft.
Fristen für Führerscheine
Führerscheine für Motorräder und Autos sollen mindestens 15 Jahre und für Lastkraftwagen und Busse 5 Jahre gültig sein. Eine Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Führerscheins für ältere Menschen fand keine Mehrheit, da das Recht auf Freizügigkeit und Teilnahme am wirtschaftlichen und sozialen Leben gewährleistet sein muss. Das Parlament sprach sich damit klar gegen eine Diskriminierung von Senioren aus.
Digitaler Führerschein
Mit der 4. Führerscheinrichtlinie soll auch der digitale Führerschein kommen: Bei einer Polizeikontrolle oder bei der Autovermietung soll die entsprechende App auf dem Smartphone ausreichen.
Der Scheckkarten-Führerschein soll erhalten bleiben, falls der Bewerber den digitalen Führerschein nicht erwerben kann oder will. Er könnte aber einen QR-Code anstelle des heutigen Chips tragen, um ihn fälschungssicherer zu machen.
Erfahren Sie mehr zum Stand des digitalen Führerscheins.
Probezeit und Fahranfänger
Bisher wird nur beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis der Führerschein "auf Probe" erteilt. Bei den Klassen AM (Kleinkrafträder bis 50 cm³, bis 45 km/h), L und T (land- und forstwirtschaftliche Führerscheine) gibt es dagegen keine Probezeit.
Informationen zur aktuellen Probezeit finden Sie hier.
Das EU-Parlament hat nun eine EU-weite Probezeit von mindestens zwei Jahren beschlossen. Für Fahranfänger in der Probezeit, die einen weiteren Führerschein erwerben, soll es nach den Plänen des Parlamentes jedoch eine Änderung geben: Für sie würde es auch beim zweiten Führerschein bei der Restprobezeit der ersten Klasse bleiben. Beträgt die Restprobezeit jedoch weniger als 6 Monate, dann verlängert sie sich automatisch auf 6 Monate.
Während der Probezeit sollen zudem europaweit strengere Vorschriften und Strafen gelten. Als Beispiele wurden Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss, Geschwindigkeitsüberschreitungen, die Benutzung von nicht zugelassenen Fahrzeugen, fehlende Sicherheitsausrüstung und Fahren ohne Fahrerlaubnis benannt. Die Mitgliedstaaten dürfen darüber hinaus zusätzliche strengere Vorschriften für ihr Staatsgebiet erlassen.
B17 – Begleitetes Fahren ab 17
Seit einigen Jahren kann der Pkw-Führerschein (Klasse B) in Deutschland bereits mit 17 Jahren erworben werden. Es soll nun eine EU-weite Regelung des Begleiteten Fahren für die Fahrerlaubnisklassen B, C und C1 eingeführt werden. Die Mitgliedstaaten können jedoch in ihrem Hoheitsgebiet strengere Bedingungen und Vorschriften für die von ihnen ausgestellten Führerscheine festlegen, sodass es weiterhin Unterschiede in der EU geben wird.
Klasse B: Gewichtsgrenze
Derzeit umfasst der Autoführerschein der Klasse B nur Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von 3,5 Tonnen, mit bis zu 8 Sitzplätzen plus Fahrersitz. Es dürfen außerdem Anhänger mit einer zGM von maximal 750 kg mitgeführt werden. Ist der Anhänger schwerer als 750 kg zGM, dann darf das Gespann maximal 3500 kg zGM wiegen.
Diese Grenzen möchte das EU-Parlament für Personen, die die Klasse B schon 2 Jahre besitzen, ändern:
Bei Wohnmobilen, Krankenwagen und Sonderfahrzeugen (wie Feuerwehrwagen) soll die Gewichtsgrenze der Klasse B – unabhängig von der Antriebsart – auf 4250 kg angehoben werden.
Für alle anderen Fahrzeuge der Klasse B soll sich die zulässige Gesamtmasse von maximal 3500 kg auf 4250 kg erhöhen. Wichtig: Diese Änderung soll nur bei alternativen Antriebsarten kommen. Ein Betrieb mit Anhängern über 750 kg zGM ist nicht vorgesehen.
Für Fahrzeuge zur Personenbeförderung (8 Sitzplätze plus Fahrer) soll außerdem die Gespann-Regelung geändert werden: Diese Fahrzeuge mit alternativen Antrieben bis 4250 kg zGM sollen mit einem Anhänger bis maximal 750 kg gefahren werden dürfen. Dann wäre zukünftig ein Gespann mit einer zulässigen Masse von bis zu 5000 kg erlaubt.
Lkw und Bus: Mindestalter
In Deutschland kann derzeit die Klasse C für Lkw erst mit 21 Jahren, die Klasse D für Busse erst mit 24 Jahren erworben werden. Um dem Mangel an Berufskraftfahrern entgegenzuwirken, haben sich die Abgeordneten darauf verständigt, dass bereits 18-Jährigen der Erwerb eines Lkw-Führerscheins oder Busses mit bis zu 16 Fahrgästen gestattet werden soll, wenn sie im Besitz eines Befähigungsnachweises sind.
Auch 17-Jährige sollen die Lkw-Fahrerlaubnis erwerben können, wenn sie von einem erfahrenen Fahrzeugführer begleitet werden.
Lesen Sie mehr zu den aktuellen Regelungen zum Erwerb von Lkw- oder Busklassen.
So geht es weiter
Jetzt müssen sich noch das Parlament, die Kommission und der Ministerrat im sogenannten Trilog auf eine gemeinsame Position einigen. Erst nach der Europawahl im Juni wird das Thema weiter behandelt werden. Mit einem Kompromissvorschlag wird im Herbst 2024 gerechnet.
Sobald die neue EU-Führerscheinrichtlinie beschlossen ist, muss Deutschland sie jedoch erst noch in nationales Recht umsetzen, damit die Änderungen auch hierzulande in Kraft treten.