Kindersitz fürs Auto: Tipps zum Kauf
Ein passender Sitz im Auto für Ihr Kind ist gesetzlich vorgeschrieben – und für die Sicherheit des Kindes beim Autofahren unverzichtbar. Tipps, worauf Sie beim Kauf eines Kindersitzes achten sollten.
Grundsätzlich gilt: Erst informieren und testen, dann kaufen
Kindersitze müssen eine gültige Zulassung haben
Kleinkindersitze zur Gurtbefestigung oft nur gebraucht erhältlich
Kindersitztests helfen bei der Auswahl
Grundsätzlich sollten sich Eltern beim Kauf eines Kindersitzes an Testurteilen orientieren. Doch Vorsicht: Jede Institution testet anders. Im Gegensatz zum vorgeschriebenen Zulassungstest für Kindersitze gibt es für Tests von Verbraucherorganisationen oder Zeitschriften, die meist höhere Anforderungen stellen, leider kein einheitliches Test- und Bewertungsverfahren.
Zum Teil werden nur sogenannte Praxistests durchgeführt, die zwar die Handhabung der Kindersitze berücksichtigen, aber keine Crashtest-Prüfungen beinhalten. Auch unterschiedliche Crash-Konfigurationen (zum Beispiel Aufprallgeschwindigkeit, Sitz- oder Schlafposition, ein oder mehrere Versuche usw.) oder nur die Betrachtung eines einzelnen Crash-Szenarios können Ergebnisunterschiede bei einem Kindersitzmodell bewirken.
Insbesondere bei "Billig"-Kindersitzen sollten Testurteile in die Kaufentscheidung einbezogen werden. Solche Sitze erfüllen zwar die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen, weisen aber bei den anspruchsvolleren Bedingungen wie im ADAC Kindersitztest häufig Mängel bei Sicherheit und Bedienung auf. Unter Umständen sind günstige Auslaufmodelle von Markenherstellern, für die ältere Testergebnisse vorliegen, die bessere Wahl als aktuelle "Billig"-Kindersitze.
Eine reine Sitzerhöhung im Auto ohne Rücken- oder Kopfabstützung bieten keine gute Schultergurtführung und auch keinen Schutz beim Seitenaufprall, sie würden den ADAC Kindersitztest nicht bestehen. Daher werden sie vom ADAC nicht getestet.
Einbauprobe: Vor Kauf im Auto testen
Es ist unbedingt erforderlich, mit Ihrem Kind und dem Kindersitz im eigenen Auto eine Einbauprobe durchzuführen – denn nicht jeder Kindersitz passt gleich gut in jedes Fahrzeug. Vor allem bei älteren Automodellen können durch lange Gurtschlossbefestigungen oder eine ungünstige Gurthöhe Probleme mit der Standfestigkeit bei bestimmten Kindersitzen auftreten. Der Sitz muss jedoch möglichst stramm und standsicher im Fahrzeug eingebaut werden. Besonders bei Babyschalen und Kindersitzen mit Fangkörper sollten Sie prüfen, ob die Gurtlänge im Auto ausreicht.
Am besten lassen Sie sich in einem Fachgeschäft beraten, denn Bedienungsfehler wirken sich negativ auf die Sicherheit aus. Beachten Sie auch immer die Hinweise und Angaben in der Bedienungsanleitung des Kindersitzes und im Handbuch des Fahrzeugs.
Prüfsiegel beachten
Seit September 2024 dürfen im Handel nur noch Kindersitze verkauft werden, die eine Zulassung nach der Norm UN Reg. 129 haben. Denn bereits ein Jahr zuvor trat EU-weit ein schrittweises Verkaufsverbot für Kindersitze mit der älteren Norm UN Reg. 44 in Kraft. Somit durften ab September 2023 entsprechende Kindersitzmodelle nicht mehr hergestellt oder importiert werden, ein Abverkauf von Lagerware war aber bis August 2024 noch möglich.
Ein Verwendungsverbot von Kindersitzen mit UN ECE Reg. 44/04 und UN ECE Reg. 44/03 Zulassung ist nicht geplant, bereits vorhandene Sitze dürfen somit weiterhin ohne Einschränkung genutzt werden. Sehr alte Kindersitze mit den alten Normen ECE-R 44/01 und 44/02 dürfen bereits seit April 2008 nicht mehr verwendet werden.
Hier finden Sie weitere Details zu Kindersitz-Normen i-Size und der bis vor kurzem noch gültigen Norm UN ECE Reg. 44.
So lesen Sie das Prüfsiegel (i-Size) richtig
Neue Sitze zur Gurtbefestigung fehlen
Zwar sind inzwischen die meisten Fahrzeuge auf zwei Sitzplätzen mit Isofix-Verankerungen ausgestattet, aber auf dem Beifahrersitz, der dritten Sitzreihe von Vans, in Wohnmobilen oder in Oldtimern können Kindersitze meist nur mit dem Fahrzeuggurt befestigt werden.
Das Problem: Die Kindersitzhersteller bringen fast nur noch Isofix-Modelle im oberen Preissegment zur Zulassung. Davon besonders betroffen sind die integralen Sitze zur Gurtbefestigung für Kleinkinder von 1 bis 4 Jahren. Da hier das Angebot an neuen Kindersitzen sehr klein ist – die getesteten Modelle Britax Römer King Pro, Graco Slimfit R129 und Joie Every Stage R129, Nuna Tres LX werden angeboten –, ist zu erwarten, dass sich viele Eltern auch auf dem Gebrauchtmarkt umsehen.
Wie alt darf ein Kindersitz sein?
Nicht alle Kindersitze entsprechen den aktuellen gesetzlichen Standards. Wer also einen gebrauchten Kindersitz kaufen will, sollte einiges beachten.
Spezielle Sitze für Kinder mit Behinderung
Für Kinder mit Handicap werden meist Systeme benötigt, in denen die Kinder möglichst lange besonders gut abgestützt sind oder das Gurtschloss vom Kind nicht leicht geöffnet werden kann. Teilweise werden diese Anforderungen auch von herkömmlichen Kindersitzen erfüllt.
Behindertengerechte Kindersitze werden auch über Reha- und Sanitätsgeschäfte angeboten. Für Kinder mit Hüftdysplasie gibt es spezielle Sitze von verschiedenen Herstellern (z.B. Britax Römer, Maxi Cosi oder Bébé Confort).
Weitere Informationen hierzu unter: rehakids.de, ato-form.com, hernik.de und thomashilfen.de
Viele weitere Tipps rund um das Thema Kindersicherung finden Sie beim ADAC Kindersitzberater.
Fachliche Beratung: Andreas Ratzek, ADAC Technik Zentrum