Kindersitz fürs Auto: Alle Tipps zum Kauf

Ein passender Sitz im Auto für Ihr Kind ist gesetzlich vorgeschrieben – und für die Sicherheit des Kindes beim Autofahren unverzichtbar. Tipps, worauf Sie beim Kauf eines Kindersitzes achten sollten.
Kinder bis 12 Jahre oder bis zu 150 Zentimeter Größe brauchen einen Kindersitz
Die Kindersitze müssen nach UN-ECE-Norm zugelassen sein
Grundsätzlich gilt: Erst informieren und testen, dann kaufen
Integralen Kindersitzen zur Gurtbefestigung droht Verkaufsverbot
Kindersitztests helfen bei der Auswahl
Grundsätzlich sollte man sich beim Kindersitzkauf an Testurteilen orientieren. Doch Vorsicht: Jede Institution testet anders. Im Gegensatz zum vorgeschriebenen Zulassungstest für Kindersitze gibt es für Tests von Verbraucherorganisationen oder Zeitschriften, die meist höhere Anforderungen stellen, leider kein einheitliches Test- und Bewertungsverfahren.
Zum Teil werden nur sogenannte Praxistests durchgeführt, die zwar die Handhabung der Kindersitze berücksichtigen, aber keine Crashtest-Prüfungen beinhalten. Auch unterschiedliche Crash-Konfigurationen (z.B. Aufprallgeschwindigkeit, Sitz- oder Schlafposition, ein oder mehrere Versuche usw.) oder nur die Betrachtung eines einzelnen Crash-Szenarios können Ergebnisunterschiede bei einem Kindersitzmodell bewirken.
Insbesondere bei "Billig"-Kindersitzen sollten Testurteile in die Kaufentscheidung einbezogen werden. Solche Sitze erfüllen zwar die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen, weisen aber bei den anspruchsvolleren Bedingungen wie im ADAC Verbraucherschutztest häufig Mängel bei Sicherheit und Bedienung auf. Unter Umständen sind günstige Auslaufmodelle von Markenherstellern, für die ältere Testergebnisse vorliegen, die bessere Wahl als aktuelle "Billig"-Kindersitze.
Reine Sitzerhöher ohne Rücken- oder Kopfabstützung bieten keine gute Schultergurtführung und auch keinen Schutz beim Seitenaufprall, sie würden beim ADAC Kindersitztest nicht bestehen. Daher werden sie vom ADAC nicht getestet.
ADAC Kindersitz-Test Herbst 2021
Im aktuellen Test wurden 26 verschiedene Kindersitze in puncto Sicherheit, Bedienung, Ergonomie und Schadstoffgehalt geprüft.
Einbauprobe: Vor dem Kauf im eigenen Auto testen
Es ist unbedingt erforderlich, mit Ihrem Kind und dem Kindersitz im eigenen Auto eine Einbauprobe durchzuführen – denn nicht jeder Kindersitz passt gleich gut in jedes Fahrzeug. Vor allem bei älteren Automodellen können durch lange Gurtschlossbefestigungen oder eine ungünstige Gurthöhe Probleme mit der Standfestigkeit bei bestimmten Kindersitzen auftreten. Der Sitz muss jedoch möglichst stramm und standsicher im Fahrzeug eingebaut werden. Besonders bei rückwärtsgerichteten Systemen (z.B. Babyschalen) und Kindersitzen mit Fangkörper sollten Sie prüfen, ob die Gurtlänge im Auto ausreicht.
Am besten lassen Sie sich in einem Fachgeschäft beraten, denn Bedienungsfehler wirken sich negativ auf die Sicherheit aus. Beachten Sie auch immer die Hinweise und Angaben in der Bedienungsanleitung des Kindersitzes und im Handbuch des Fahrzeugs.
Achten Sie auf das Prüfsiegel des Kindersitzes

Auf jeden Fall sollte der neue Kindersitz über ein Prüfsiegel mit der aktuellen Prüfnorm verfügen. Die Kindersitze mit den alten Normen ECE-R 44/01 und 44/02 dürfen seit April 2008 nicht mehr verwendet werden. Folgende drei Normen sind derzeit parallel zugelassen:
i-Size / UN ECE Reg. 129
UN ECE Reg. 44/04
UN ECE Reg. 44/03
Hier finden Sie weitere Details zu den verschiedenen Kindersitz-Normen i-Size und UN ECE Reg. 44.
Integralen Kindersitzen droht Verkaufsverbot
Ab September 2023 dürfen Kindersitze, die nach der älteren UN ECE Reg. 44 zugelassen wurden, nicht mehr verkauft werden. Das ist zumindest der Plan der EU-Kommission. Nach diesem Datum dürfen nur noch Kindersitze mit der neueren UN-ECE-Reg.-129-Zulassung angeboten werden.
Nur: Die Kindersitzhersteller konzentrieren sich bei den neuen Sitzmodellen und dem neueren und aufwendigeren Zulassungsverfahren überwiegend auf das obere Preissegment – und da ist die Nachfrage nach Isofix besonders groß.
Noch gibt es eine sehr große Auswahl an Produkten für Kleinkinder zum Gurteinbau, viele davon wurden vom ADAC mit "gut" oder "befriedigend" bewertet – dieses Segment ist aber vom geplanten Verkaufsverbot besonders stark betroffen.
Es gibt aktuell nur einen integralen Kindersitz für Kleinkinder bis ca. 4 Jahre, der nach der neuen UN Reg. 129 zugelassen ist und sich auch mit dem Fahrzeuggurt im Auto befestigen lässt: den Nuna Tres LX. Der wurde allerdings im ADAC Test nur mit "ausreichend" beurteilt, ist mit einem erhöhten Verletzungsrisiko beim Frontcrash keine empfehlenswerte Alternative.
Das Problem: Isofix ist zwar seit November 2014 für alle Neufahrzeuge vorgeschrieben, doch aktuelle Autos haben meist nur zwei Sitzplätze mit Isofix – der mittlere Rücksitzplatz, die dritte Sitzreihe oder der Beifahrersitz haben in der Regel kein Isofix. Vom Verkaufsverbot betroffen wären daher auch Besitzer aller älteren Autos, Old- und Youngtimer sowie Wohnmobilen.
Wie alt darf ein Kindersitz sein?
Nicht alle Kindersitze entsprechen den aktuellen gesetzlichen Standards. Wer also einen gebrauchten Kindersitz kaufen will, sollte einiges beachten.
Spezielle Kindersitze für Kinder mit Behinderung
Für Kinder mit Handicap werden meist Systeme benötigt, in denen die Kinder möglichst lange besonders gut abgestützt sind oder das Gurtschloss vom Kind nicht leicht geöffnet werden kann. Teilweise werden diese Anforderungen auch von herkömmlichen Kindersitzen erfüllt.
Behindertengerechte Kindersitze werden auch über Reha- und Sanitäts-Geschäfte angeboten. Für Kinder mit Hüftdysplasie gibt es spezielle Sitze von verschiedenen Herstellern (z.B. Britax Römer, Maxi Cosi oder Bébé Confort).
Weitere Informationen hierzu unter: rehakids.de*, ato-form.com*, hernik.de* und thomashilfen.de*
Viele weitere Tipps rund um das Thema Kindersicherung finden Sie beim ADAC Kindersitzberater.
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