Begleitetes Fahren: Alle Regeln zum Führerschein ab 17
Begleitetes Fahren wird der Führerschein ab 17 genannt. Aber was bedeutet das für den Führerscheinneuling und seine Begleiter? Was ist bei der Anmeldung zu beachten und für welche Fahrerlaubnisklassen gilt B 17?
B 17 gilt bis zum 18. Geburtstag nur für Fahrten in Deutschland (Ausnahme: Österreich)
Mit der Klasse B werden auch die Klassen AM und L erteilt
Mit bestandener Prüfung bekommt man eine Prüfungsbescheinigung
Mit der Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ - auch "B 17" oder "Führerschein mit 17" genannt - wurde das Mindestalter für den Führerscheinerwerb der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt. Gleichzeitig besteht jedoch die Auflage, bis zum 18. Geburtstag, den Pkw nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung mit ihrem Namen eingetragenen Person zu führen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu B17
Bereits 6 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres kann man sich in einer Fahrschule zur Fahrausbildung für die Klasse B oder BE anmelden und einen entsprechenden Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Dem Antrag müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen. Im Antrag müssen die Namen der Begleitpersonen bereits enthalten sein – eine nachträgliche Erweiterung ist jedoch möglich.
Nach dem Absolvieren der regulären Ausbildung in der Fahrschule wird die übliche Führerscheinprüfung für die Klassen B bzw. BE abgenommen: Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag gemacht werden.
Nein. Wird die Prüfung bestanden, so wird eine Prüfungsbescheinigung anstelle des Scheckkartenführerscheins ausgehändigt. Der Scheckkartenführerschein muss bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres händigt die Fahrerlaubnisbehörde den Kartenführerschein aus. Da die Prüfungsbescheinigung nur bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gilt, muss dieser Antrag jedoch rechtzeitig gestellt werden.
Nein. Beim Fahren muss daher immer auch ein amtliches Ausweisdokument mitgeführt werden (z.B. der Personalausweis).
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Die Prüfungsbescheinigung gilt nur in Deutschland als "Führerscheinersatz". Im Ausland wird das Dokument nicht als ordnungsgemäßer Nachweis über das Bestehen einer gültigen Fahrerlaubnis anerkannt. Eine Ausnahme gilt für Österreich: Dort wird auf Basis eines Erlasses des österreichischen Verkehrsministeriums vom 17.Juli 2012 auch eine deutsche Prüfungsbescheinigung anerkannt (aber nur bis zum 18. Geburtstag).
Wichtig: Sobald Ihr im Besitz des Kartenführerscheins und nicht mehr nur der Prüfungsbescheinigung seid und eine erste Fahrt ins Ausland plant, solltet ihr Euch über die Sonderregelungen für Führerscheinneulinge informieren, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung beginnt sofort die Probezeit nach § 2a StVG – sofern nicht bereits früher eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben wurde. Sie dauert, wie beim erstmaligen Fahrerlaubniserwerb, 2 Jahre.
Mit der Klasse B werden auch die Klassen AM und L erteilt.
Ja. Die Klassen AM und L dürfen auch ohne Begleitperson gefahren werden. Die Prüfungsbescheinigung und ein amtliches Ausweisdokument müsst Ihr jedoch dabei haben. Auf Antrag kann für diese Klassen auch ein Kartenführerschein ausgestellt werden.
Bei jeder Fahrt eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren, die namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist. Die Begleitperson darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfungsbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister haben und muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Darüber hinaus darf die Begleitperson den Fahranfänger dann nicht begleiten, wenn sie mehr als 0,5 Promille Blutalkohol hat oder unter der Wirkung berauschender Mittel steht.
Nein. Alle Begleiter müssen jedoch in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Begleiter ist nur der, der in der Bescheinigung namentlich genannt ist. Eine Schulung ist nicht vorgeschrieben, Fahrschulen bieten jedoch freiwillige Infoveranstaltungen an.
Die Begleitperson darf den Fahranfänger dann nicht begleiten, wenn sie mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut hat oder unter der Wirkung berauschender Mittel steht.
Zum Promillerechner - Berechnen Sie Ihren Promille-Wert und die dafür typischen Strafen.
Nein. Die Begleitperson steht dem Fahranfänger vor und während der Fahrt nur als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie greift nicht aktiv in das Fahrgeschehen ein.
Wird die Prüfungsbescheinigung nicht mitgeführt oder trotz Verlangens nicht ausgehändigt, wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 € verhängt.
Fährt der Fahranfänger ohne die in der Prüfbescheinigung benannte Begleitperson, drohen ihm ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Außerdem wird die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE widerrufen. Da es sich um einen "schwerwiegenden Verstoß" innerhalb der Probezeit handelt, darf eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis nur nach Teilnahme an einem Aufbauseminar erfolgen.
Nein. Die miterteilten Klassen AM und L bleiben bestehen. Für diese Klassen wird dann ein Kartenführerschein ausgestellt. Nach einem Widerruf der Fahrerlaubnis darf eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE nur nach Teilnahme an einem Aufbauseminar erfolgen.
Die Begleitperson kann sowohl auf dem Beifahrersitz, als auch auf der Rücksitzbank sitzen.
Das begleitete Fahren ab 17 bringt Sicherheit
15 Jahre nach der Einführung ist das "Begleitete Fahren ab 17" den meisten bekannt und wird von den Begleitern positiv beurteilt. Meistens schlüpfen die Eltern, aber auch Großeltern, Nachbarn oder Freunde in die Rolle des Begleiters. Mit den erfahrenen Begleitern sammeln die Fahranfänger kräftig Fahrpraxis: Im Durchschnitt rund 1400 Kilometer. Zum Vergleich: In der Fahrausbildung in der Fahrschule sind sie vorher etwa 500 Kilometer am Steuer. "Ich habe gemerkt, wie mein Kind sicherer geworden ist", gab eine der Befragten an. Und auch Ulrich Chiellino, Leiter ADAC Verkehrspolitik, sieht "einen großen Sicherheitsgewinn" durch das Modell. "Diese Fahrpraxis verringert das Unfallrisiko von Fahranfängern", sagt Chiellino, das bestätige auch eine Studie des Bundesamts für Straßenwesen.
Anfänger am Steuer, ein Elternteil auf dem Beifahrersitz – das klingt nach Meinungsverschiedenheiten. Passiert in der Wirklichkeit aber nicht so oft: Nur 30 Prozent der Befragten gaben an, dass sie Konflikte erlebt hätten. Häufigster Auslöser waren unterschiedliche Einschätzungen von Verkehrssituationen, die als zu hoch empfundene Geschwindigkeit oder Besserwisserei des Fahranfängers.