Häufige Rechtsfragen – ADAC Juristen antworten

Ein Mann hat viele Fragen
Wer Antworten auf juristische Fragen sucht, findet sie bei den ADAC Juristen© Shutterstock/Ollyy

ADAC Juristinnen und Juristen beraten Mitglieder zu allen Themen rund um die Mobilität im In- und Ausland. Aber auch viele Verbraucherthemen sind Teil der täglichen Beratungen. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

  • Rechtsberatung gehört zu den wichtigsten Leistungen des Clubs

  • ADAC Sofort-Rechtshilfe ist kostenlos für alle Mitglieder

  • Experten beantworten Fragen direkt am Telefon

Die Rechts-Expertinnen und -Experten beantworten Fragen rund um den Straßenverkehr, etwa nach Unfällen oder bei Bußgeldbescheiden aus dem In- und Ausland. Auch Fragen zu Führerscheinumtausch oder MPU zählen zu ihren Kompetenzen. Zudem geben sie Rat im Zusammenhang mit dem Ausland, sei es bei Unfällen oder Problemen mit Inkassounternehmen wegen nicht bezahlter Maut. Neu- oder Gebrauchtwagenkauf oder Probleme mit der Werkstatt sind ebenfalls Teil der täglichen Rechtsberatung, genauso wie das Reiserecht.

Beispiele aus der Beratung der Juristen

Verkehrsrecht

Ich bin bei uns im Ort geblitzt worden. Jetzt habe ich einen Anhörungsbogen bekommen, ich war 24 km/h zu schnell. Was passiert jetzt?

Antwort der ADAC Juristinnen und Juristen:

Man ist erst einmal nur verpflichtet, Namen und Anschrift (Halterdaten) zu bestätigen. Alle anderen Angaben sind freiwillig, d.h., für den Fall, dass Sie selbst gefahren sind, müssen Sie keine Angaben zum Fahrer oder zur Messung machen. Die Behörde muss selbst ermitteln, wer am Steuer saß. Wenn das Foto gut ist, kommt im nächsten Schritt der Bußgeldbescheid.

Bei dieser Übertretung drohen nach dem Bußgeldkatalog 115 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Gegen den Bußgeldbescheid kann man innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, dann prüft das Gericht, ob die Messung korrekt war. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides bei der Behörde eingegangen sein.

Man kann auch einfach zahlen, dann ist die Sache erledigt, und der Punkt wird in Flensburg eingetragen. Nach 2,5 Jahren wird er wieder getilgt.

Mehr zum Ablauf des Bußgeldverfahrens

Ich wurde mit 1,4 Promille am Steuer erwischt. Der Führerschein wurde mir gleich bei der Kontrolle entzogen. Im Strafbefehl steht jetzt, dass die Sperrfrist acht Monate beträgt. Wie berechnet sich diese Frist?

Antwort der ADAC Juristinnen und Juristen:

Bei der Festsetzung der Sperrfrist wird berücksichtigt, wie lange der Führerschein bereits weg ist. Der Richter hat im vorliegenden Fall festgelegt, dass noch weitere acht Monate Sperrzeit ab Unterzeichnung des Strafbefehls angemessen erscheinen.

Unfall und Versicherung

Ich hatte einen unverschuldeten Unfall, aber die Versicherung meldet sich nicht. Was kann ich tun? Bekomme ich für diese Zeit Nutzungsausfall?

Antwort der ADAC Juristinnen und Juristen:

Wer von der Versicherung des Unfallgegners Geld haben möchte, muss seine Ansprüche aktiv geltend machen. Am einfachsten geht das über einen Anwalt. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung die Kosten für den Anwalt. Er weiß, welche Zeit für die Prüfung des Falls durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung noch angemessen ist.

Nutzungsausfall steht dem Geschädigten grundsätzlich nur für die Wartezeit bis zur Fertigung des Sachverständigengutachtens und die Dauer der Reparatur zu, nicht aber für die gesamte Bearbeitungsdauer des Schadensfalls. Wer die Kosten für die Reparatur nicht vorstrecken kann, hat aber Anspruch auf Erstattung anfallender Kreditkosten.

Ich habe einen Unfall selbst verschuldet und meine Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen. Diese besteht darauf, dass sie den Gutachter stellt. Habe ich nicht das Recht, selbst einen Gutachter zu wählen? Wertminderung und Nutzungsausfall will sie auch nicht bezahlen.

Antwort der ADAC Juristinnen und Juristen:

In den Versicherungsbedingungen steht, dass der Versicherer entscheidet, ob und welcher Gutachter das Fahrzeug besichtigt. Ein Recht auf freie Gutachterwahl besteht hier nicht, anders als bei einem Kfz-Haftpflichtschaden. Zudem ist die Kaskoversicherung nach den meisten Versicherungsbedingungen eine reine "Schadenversicherung", sodass andere Positionen wie Nutzungsausfall oder Wertminderung leider nicht versichert sind.

Vor vier Wochen habe ich ein anderes Fahrzeug beim Ausparken an der Stoßstange leicht beschädigt. Jetzt hat der Geschädigte bei meiner Versicherung einen sehr hohen Kostenvoranschlag eingereicht, den die Versicherung auch ausgleichen will. Ich glaube nicht, dass ich einen derart hohen Schaden verursacht habe. Was kann ich tun?

Antwort der ADAC Juristinnen und Juristen:

Selbst wenn die Beteiligten vor Ort keinen Schaden oder nur einen geringfügigen Schaden feststellen, können die Reparaturkosten dennoch erheblich sein und weitaus höher als erwartet.

Ob und welche Zahlungen an den Geschädigten geleistet werden, entscheidet die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers im Rahmen der sogenannten Regulierungsvollmacht. Diese ist im Versicherungsvertrag vereinbart und gibt dem Versicherer ein weites Ermessen. Nur bei einer völlig unsachgemäßen Regulierung (z.B. es werden viele für Sie sprechende Zeugen nicht angehört) ist eine Klage gegen den Versicherer wegen Fehlregulierung sinnvoll.

Ich habe alkoholisiert (1,2 Promille) einen Unfall verursacht. Den Schaden am gegnerischen Fahrzeug hat meine Versicherung mit 1200 Euro reguliert. Nun will sie das Geld von mir zurück, und ich soll auch noch zurückgestuft werden. Kann das sein?

Antwort der ADAC Juristinnen und Juristen:

Die Antwort findet sich in Ihrem Versicherungsvertrag. In den meisten Versicherungsverträgen ist ein sogenannter "Regress wegen Obliegenheitsverletzungen" enthalten. Für den Fall, dass Sie beispielsweise mit 1,2 Promille ein Kraftfahrzeug führen, also im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit (mehr als 1,1 Promille), ist hier vereinbart, dass die Versicherung Regress bis zu 5000 Euro nehmen kann. Unabhängig vom Regress erfolgt zudem noch – wie in jedem Schadensfall – eine Rückstufung in den Schadensfreiheitsklassen.

Auslandsrecht

Ich war vor einem Monat in den Niederlanden und bin auf der Autobahn statt der zulässigen 130 km/h mit 145 km/h (nach Abzug der Toleranz) geblitzt worden. Jetzt fordert mich das Centraal Justitieel Incassobureau aus Leeuwarden auf, ein Bußgeld von 110 Euro zu bezahlen. Was passiert, wenn ich das nicht mache?

Antwort der ADAC Juristinnen und Juristen:

Wenn die Geldbuße nicht bezahlt wird, erfolgen zunächst noch zwei Mahnungen, in denen sich der Bußgeldbetrag zunächst um 50 Prozent, dann um 100 Prozent erhöht. Wird dann immer noch nicht bezahlt, kann das Centraal Justitieel Incassobureau (= Zentrale Bußgeldstelle der niederländischen Justiz) das Bußgeld in Deutschland zwangsweise eintreiben. Punkte in Flensburg gibt es allerdings für einen Verkehrsverstoß im Ausland nicht.

Weitere Informationen zu Bußgeldern aus den Niederlanden

Ich möchte über Österreich in die Schweiz zum Skiurlaub fahren. Brauche ich Winterreifen und Schneeketten?

Antwort der ADAC Juristinnen und Juristen:

In Österreich müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen vom 1. November bis 15. April Winter- bzw. Ganzjahresreifen mit M+S-Kennung montiert sein. Schneeketten müssen dann aufgezogen sein, wenn dies durch ein Verkehrsschild angeordnet wird.

In der Schweiz gibt es keine Winterreifenpflicht. Wer aber mit Sommerreifen den Verkehr behindert, muss mit einem Bußgeld rechnen. Kommt es zu einem Unfall, kann dies zu einer erheblichen Mithaftung führen. Auch hier wird die Schneekettenpflicht durch Schilder angezeigt.

Mehr zur Winterausrüstung im europäischen Ausland

Ich war im Urlaub in Ungarn und habe jetzt eine hohe Rechnung von einer Inkassofirma wegen nicht bezahlter Maut bekommen, obwohl ich vorher eine E-Vignette gekauft habe. Wie kann das sein?

Antwort der ADAC Juristinnen und Juristen:

Die ungarische Autobahngesellschaft schaltet bei Mautverstößen die Firma Ungarische Autobahninkasso (UAI) ein. Auch wenn Sie die Vignette bezahlt haben, kann bei der Registrierung ein Fehler passiert sein, der zu einem Mautverstoß führt. Verstöße können beispielsweise die Wahl der falschen Gebührenkategorie, Fehler bei der Erfassung des Kennzeichens oder ein falscher Gültigkeitszeitraum sein.

Neben der eigentlichen Mautgebühr werden bei einem Verstoß auch Zusatzgebühren gefordert. Berechtigte Mautnachforderungen können auch in Deutschland vollstreckt werden.

Informationen und welche Forderungen nicht durchgesetzt werden können

Ich hatte mit meinem Auto einen Unfall in Frankreich mit einem französischen Unfallgegner. Wonach richten sich meine Ansprüche?

Antwort der ADAC Juristinnen und Juristen:

Bei der Regulierung Ihres Schadens gilt französisches Schadenersatzrecht. Sie können Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung in Frankreich anmelden oder die Schadensabwicklung über einen Regulierungsbeauftragten der französischen Haftpflichtversicherung in Deutschland vorantreiben. Sollten Sie sich verletzt haben, wäre das Einschalten eines französischen Rechtsanwalts zu empfehlen.

Informationen zum französischen Recht, zur Schadensabwicklung und Anwaltsadressen

Autokauf und Werkstattbesuch

Ich habe mir ein gebrauchtes Auto gekauft, nach drei Monaten habe ich Mängel festgestellt. Welche Rechte habe ich gegen den Verkäufer?

Antwort der ADAC Juristinnen und Juristen:

Ein privater Verkäufer kann die Haftung für Mängel im Kaufvertrag z.B. mit dieser Formulierung ausschließen: "Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung verkauft." Hier finden Sie die ADAC Musterkaufverträge.

Der Gebrauchtwagenhändler haftet mindestens ein Jahr für Mängel, die das Auto bei der Übergabe hatte. Tritt innerhalb eines Jahres nach Kauf ein Mangel auf, wird zugunsten des Käufers bzw. der Käuferin vermutet, dass dieser schon bei Übergabe vorhanden war. Der Käufer kann zunächst die kostenlose Reparatur (Nachbesserung) verlangen. Wie viele Nachbesserungsversuche der Käufer oder die Käuferin hinnehmen muss, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Bleibt die Nachbesserung erfolglos, kann man eine Kaufpreisminderung oder evtl. auch einen Rücktritt vom Kaufvertrag wählen.

Mehr zum Thema Mängel am Gebrauchten

Ich möchte mein Auto verkaufen. Muss ich es abmelden, bevor das Auto an den Käufer übergeben wird, und welches Risiko habe ich, wenn ich es nicht abmelde?

Antwort der ADAC Juristinnen und Juristen:

Es gibt keine Verpflichtung, das Auto vor der Übergabe abzumelden. Sinnvoll ist es allerdings schon. Denn nur so gehen Sie sicher, dass Ihre Kfz-Steuerpflicht und Verpflichtung zur Zahlung der Versicherungsprämie enden.

Die Steuerpflicht des Verkäufers endet erst mit der Um- bzw. Abmeldung oder der Stilllegung des Autos. Der Eingang einer Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle reicht dafür nicht aus.

Übergeben Sie das Auto in angemeldetem Zustand, sollten Sie unbedingt eine Veräußerungsanzeige an die Versicherung und die Zulassungsstelle schicken.

Alle Tipps der ADAC Juristen zum Gebrauchtwagenkauf

Ich habe festgestellt, dass bei dem Auto, das ich mir vor Kurzem gekauft habe, der Tacho manipuliert wurde. Welche Rechte habe ich gegenüber dem Verkäufer?

Antwort der ADAC Juristinnen und Juristen:

Ist die Gesamtlaufleistung im Kaufvertrag angegeben, kommt ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Kaufpreisminderung in Betracht.

Beim Kauf vom Händler kann der Verbraucher erwarten, dass der Tachostand der Laufleistung entspricht. Deshalb können Sie auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn nur der abgelesene Tachostand im Vertrag steht oder gar keine Vereinbarung über die Laufleistung getroffen wurde.

Die Verjährungsfrist beträgt beim Gebrauchtwagenkauf ein Jahr. Sind Sie vom Verkäufer nachweisbar arglistig getäuscht worden, können Sie den Kaufvertrag innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis anfechten. Der Nachweis der arglistigen Täuschung ist aber oft schwierig.

Mehr Informationen zur Tachomanipulation

Mein Auto ist in der Reparatur. Die Werkstatt hat schon mehrere Versuche gemacht, findet den Fehler aber nicht. Muss ich die Reparaturversuche bezahlen?

Antwort der ADAC Juristinnen und Juristen:

Die Werkstatt hat auch dann einen Anspruch auf Bezahlung, wenn die Reparatur nicht erfolgreich war.

Voraussetzung ist aber, dass die Reparatur sinnvoll war und auch für einen Fachmann vor der Durchführung der Reparatur nicht klar war, welche Arbeiten an welchem Teil erfolgreich sein werden. Oft ist die Fehlersuche aufwendiger als die eigentliche Reparatur.

Tipps bei Ärger mit der Autowerkstatt

Meine Werkstatt hat die Reparatur mangelhaft durchgeführt. Kann ich die Nachbesserung in einer anderen Werkstatt machen lassen?

Antwort der ADAC Juristinnen und Juristen:

Sie können einen Mangel in einer anderen Werkstatt beseitigen lassen und der ersten Werkstatt die Kosten in Rechnung stellen, wenn Sie dieser vorher eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt haben und die Werkstatt den Mangel innerhalb der Frist nicht beseitigt hat.

Eine Fristsetzung ist nicht nötig, wenn die Nachbesserung durch die erste Werkstatt schon zweimal fehlgeschlagen ist und Ihnen weitere Nachbesserungsversuche nicht zugemutet werden können oder wenn die Werkstatt die Mangelbeseitigung komplett verweigert.

Tipps bei Ärger mit der Autowerkstatt

Wichtige Urteile, neue Verkehrsregeln. Direkt vom ADAC

Reiserecht

Ich habe eine Pauschalreise gebucht. Der Pool der Ferienanlage ist sehr schmutzig, und nebenan wird gebaut. Der Lärm vermiest mir den Urlaub. Wie verhalte ich mich bei solchen Mängeln?

Antwort der ADAC Juristinnen und Juristen:

Zeigen Sie Mängel noch während der Reise bei Reiseleitung bzw. Reiseveranstalter an und verlangen Sie Abhilfe. Sichern Sie vorsichtshalber Beweise (z.B. Fotos, Zeugenaussagen).
Von zu Hause aus können Sie dann innerhalb von zwei Jahren nach Ihrer Rückkehr Ansprüche auf z.B. Reisepreisminderung geltend machen.

ADAC Tabelle zur Höhe der Reisepreisminderung (pdf)

ADAC Musterschreiben und alle Informationen zu Ihren Rechten bei Reisemängeln

Mein Flug wurde von der Airline abgesagt. Welche Rechte habe ich als Fluggast?

Antwort der ADAC Juristinnen und Juristen:

Bei der Annullierung von Flügen, Nichtbeförderung oder einer mehr als dreistündigen Verspätung haben Passagiere (ab zwei Stunden Wartezeit) ein Recht auf Betreuungsleistungen (Verpflegung, Hotel etc.).

Bei einer Annullierung Ihres Fluges haben Sie (abhängig von der Flugdistanz) Anspruch auf eine Ausgleichszahlung (250 bis 600 Euro). Die Airline muss aber keine Ausgleichszahlung leisten, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen.

Mehr Informationen zur Flugverspätung und Annullierung von Flügen

Flugentschädigung: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Kann ich meine Pauschalreise kündigen, wenn an meinem Reiseziel ein Hurrikan heranzieht?

Antwort der ADAC Juristinnen und Juristen:

Sowohl Reisende als auch der Reiseveranstalter können vor der Reise kostenfrei zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise oder die Anreise durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird.

Das betrifft z.B. Kriegshandlungen und andere schwerwiegende Beeinträchtigungen der Sicherheit wie Terrorismus und erhebliche Gesundheitsrisiken. Auch Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Erdbeben fallen in diese Kategorie.

Nach Antritt der Reise kann beim Auftreten unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nur der Reisende den Vertrag kündigen. Der Reiseveranstalter kann das dann nicht mehr.

Alle Informationen zum Reiserücktritt