Geld zurück: Reisemangel richtig reklamieren

Runtergekommene Hotelzimmer
Bei einem Reisemangel bekommen Pauschalurlauber den Reisepreis anteilig zurück © Shutterstock/Antlio

Schmutziger Pool, Ungeziefer im Hotel, Baulärm oder Flugverspätung – bei Ärger im Pauschalurlaub können Sie den Reisepreis mindern. ADAC Juristinnen und Juristen geben Tipps, wie Sie Reisemängel richtig reklamieren.

  • Schon in Urlaub: Reisemangel bei der Reiseleitung melden

  • Wieder zu Hause: Beim Reiseveranstalter Minderung verlangen

  • So viel Geld gibt es zurück: ADAC Tabelle zur Reisepreisminderung

Endlich Urlaub! Man freut sich auf Entspannung und will einfach eine schöne Zeit haben. Wie schade, wenn die Urlaubsfreude leidet, weil die Pauschalreise Mängel hat. Das sind Ihre Rechte, wenn Sie sich zum Beispiel über Krabbeltiere im Hotelzimmer oder einen dreckigen Pool ärgern.

Eine Pauschalreise ist ein Paket von mindestens zwei verschiedenen Reiseleistungen. Der typische Fall: Man bucht online oder im Reisebüro ein Leistungspaket aus Hotel und Flug.

Was Sie am Urlaubsort tun müssen

Bei Ärger im Pauschalurlaub müssen Sie schon vor Ort tätig werden, um sich Ihre Ansprüche zu sichern.

  • Mangel melden: Wenden Sie sich an die Reiseleitung, das Reisebüro oder den Reiseveranstalter (nicht die Rezeption des Hotels), wenn Sie Mängel feststellen. Schildern Sie die Mängel, damit sie möglichst schnell behoben werden können. Dazu können Sie das ADAC Musterschreiben verwenden.

ADAC Musterschreiben Mängelanzeige
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  • Beweise sichern: Machen Sie Fotos, lassen Sie sich den Mangel vom Personal vor Ort bestätigen oder sprechen Sie Zeugen für den Reisemangel an.

  • Frist setzen: Fordern Sie den Veranstalter ausdrücklich zur Behebung des Mangels auf. Setzen Sie ihm dafür eine angemessene Frist, außer es ist sofortige Abhilfe nötig. Ein Beispiel: Man kann ein Taxi zum Flughafen nehmen, wenn man den Flug sonst wegen Verspätung des Transferbusses verpassen würde.

  • Kostenersatz und Ersatzunterkunft: Beseitigt der Reiseveranstalter den Mangel nicht innerhalb der Frist (z.B. anderes Zimmer), können Sie selbst tätig werden und die Kosten ersetzt verlangen. Kann der Veranstalter den Mangel gar nicht beheben, muss er eine Ersatzleistung (z.B. Unterbringung in anderem Hotel) anbieten. Ist diese nicht mindestens gleichwertig, muss er den Reisepreis herabsetzen.

Reise wegen Mängeln stornieren?

Sie können die Reise kündigen, wenn ein erheblicher Reisemangel vorliegt, der nicht behoben werden kann. Das Gleiche gilt, wenn sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände (z.B. Naturereignisse oder terroristische Anschläge) die Reise erheblich beeinträchtigen.

Für Reiseleistungen, die wegen der Kündigung nicht mehr erbracht werden, müssen Sie nichts bezahlen. Was Sie schon gezahlt haben, bekommen Sie anteilig zurückerstattet.

Alle Infos, wenn Sie den Urlaub schon vor Reisebeginn stornieren müssen.

Reisepreis mindern: Wie geht das?

Nach der Reise können Sie eine Reisepreisminderung beim Veranstalter geltend machen. Dazu sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

  • Richten Sie den Anspruch auf Reisepreisminderung an den Reiseveranstalter, nicht an Ihr Reisebüro.

  • Fordern Sie eine Reisepreisminderung und beschreiben Sie die Reisemängel möglichst genau.

  • Verwenden Sie das ADAC Musterschreiben und schicken Sie es per Einschreiben mit Rückschein an den Veranstalter.

ADAC Musterschreiben Reisepreisminderung
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Pauschalreisende können bei Problemen mit dem Flug neben der Minderung des Reisepreises eine Ausgleichszahlung bei der Airline geltend machen. Dabei ist aber zu beachten, dass eine gegenseitige Anrechnung der Ansprüche möglich ist. Sie können die Ausgleichszahlung online mit dem ADAC Entschädigungsrechner berechnen.

ADAC Tabelle Reisepreisminderung

Wie viel Geld Sie bei einem Reisemangel zurückbekommen, hängt vom Einzelfall ab. Dabei wird die individuelle Beeinträchtigung der Reise berücksichtigt. So bekommt man zum Beispiel je nach Befall des Hotelzimmers mit Ungeziefer unterschiedlich viel Preisminderung.

Sind nur einzelne Tage betroffen, wird die Minderung meist anteilig am Tagesreisepreis berechnet. Das heißt: Es wird der Preis ermittelt, den die Reise pro Tag kostet. In der folgenden Tabelle finden Sie die Minderungssätze für die häufigsten Mängel, die bei einer Pauschalreise auftreten können:

Mangel bei Pauschalreise

Reisepreisminderung

Verzögerung beim Flug

5 bis 150 % des Tagesreisepreises

Änderung des Abflug-/ Ankunftsflughafens

5 bis 100 % des Tagesreisepreises

Wechsel der Fluggesellschaft

Bis zu 70 % des Tagesreisepreises

Gepäck verspätet oder verloren

15 bis 50 % des Reisepreises pro betroffenem Urlaubstag

Schmutz im Hotel oder Hotelzimmer

3 bis 60 % des Reisepreises pro betroffenem Urlaubstag

Fehlender Balkon/ Terrasse/ Ausblick

5 bis 75 % des Reisepreises

Ungeziefer im Hotel

5 bis 100 % des Reisepreises

Swimmingpool fehlt oder ist verschmutzt

Bis zu 25 % des Reisepreises

Fehlende und eingeschränkte Sportmöglichkeiten/ Animation/ Disko

Bis zu 15 % des Reisepreises

Baulärm

Bis zu 60 % des Reisepreises

Beeinträchtigung durch Unwetter

Bis zu 100 % des Reisepreises

ADAC Juristische Zentrale, Stand Juli 2024

War Ihr Fall nicht mit dabei? Weitere Fälle finden Sie in der ausführlichen ADAC Reisepreisminderungstabelle, in der ADAC Juristinnen und Juristen viele Urteile deutscher Gerichte zu Reisemängeln zusammengestellt haben:

ADAC Reisepreisminderungstabelle
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Gutschein oder Geld zurück?

Der Reiseveranstalter muss die Reisepreisminderung auszahlen. Einen Reisegutschein für künftige Reisen müssen Sie nicht akzeptieren.

Hinweis: Lösen Sie einen Verrechnungsscheck des Reiseveranstalters nicht ohne Widerspruch ein, wenn Sie mit der Höhe der Reisepreisminderung nicht einverstanden sind. Denn dann gilt das Angebot des Veranstalters auf einen außergerichtlichen Vergleich als angenommen, und man kann später nichts mehr nachfordern.

Zahlt der Reiseveranstalter trotz Zahlungsfrist und Mahnung die geforderte Reisepreisminderung nicht, können Sie mit einem Mahnbescheid gegen den Reiseveranstalter vorgehen. Haben Sie damit keinen Erfolg, sollten Sie sich über das weitere Vorgehen von einem ADAC Vertragsanwalt beraten lassen.

Rechtstipps zum Mahnverfahren
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Wann verjähren die Ansprüche?

Ihre Ansprüche auf Minderung des Reisepreises verjähren zwei Jahre nach dem planmäßigen Ende der Reise. Diese Frist darf der Reiseveranstalter nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verkürzen.

Verpatzter Urlaub: Schadenersatz

Kommt es bei der Reise zu erheblichen Mängeln, können Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die nutzlos aufgewendete Urlaubszeit verlangen. Der Anspruch steht neben der Minderung des Reisepreises oder der Kündigung. Das sind die Voraussetzungen:

  • Es liegt ein Reisemangel vor, der die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt.

  • Sie haben den Mangel vor Ort sofort angezeigt.

  • Ein Verschulden des Reiseveranstalters müssen Sie nicht nachweisen. Es wird vom Gesetz schon vermutet.

Es gibt keinen Schadenersatz, wenn der oder die Reisende den Mangel selbst verschuldet hat. Das Gleiche gilt, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen oder ein Dritter den Mangel verschuldet hat.

Panoramablick aus der Luft über den tropischen Strand von Sansibar
Türkise Traumfarben: Die Insel Sansibar vor der Küste von Tansania © iStock.com/golero

Die Höhe der Entschädigung wird im Einzelfall berechnet. Dabei werden der Reisepreis, die Reisedauer und der Grad der Beeinträchtigung berücksichtigt. Hat Ihre Reise zum Beispiel gar nicht stattgefunden, können Sie eine Entschädigung für alle vertanen Urlaubstage verlangen. War der Urlaub erheblich beeinträchtigt, gibt es für jeden betroffenen Tag Schadenersatz.

Ferienwohnung, Ferienhaus oder Hotel

Hat die gemietete Ferienwohnung oder das individuell gebuchte Hotel Mängel, richten sich Ihre Rechte vor allem nach dem Mietrecht. Ist deutsches Recht anwendbar (z.B. weil Sie die Unterkunft direkt beim deutschen Vermieter gebucht haben), kommen folgende Ansprüche gegen den Vermietenden in Betracht:

  • Mietminderung: Bei einem Mangel kann man vom Vermieter eine Mietminderung verlangen. Kontaktieren Sie den Vermieter oder die Vermieterin möglichst schnell und verlangen Sie die Beseitigung des Mangels. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach Dauer und Umfang der Beeinträchtigung.

  • Schadenersatz ist zum Beispiel denkbar, wenn der Vermieter trotz Fristsetzung den Mangel nicht beseitigt hat, und Ihnen dadurch nachweislich Schäden entstanden sind. Anspruch auf Erstattung entgangener Urlaubsfreude hat man im Mietrecht nicht.

  • Kündigung: Bei einem erheblichen Mangel ist eine außerordentliche Kündigung des Vertrages denkbar. Das heißt: Der Mangel ist so gravierend, dass das Hotel bzw. die Ferienwohnung nicht oder nur in geringem Umfang nutzbar ist.

Wichtiger Hinweis: Liegt die Unterkunft im Ausland, kommt in der Regel ausländisches Recht zur Anwendung. Entscheidend sind dann die gesetzlichen Regelungen vor Ort und Ihre Vertragsbedingungen.

Wichtige Urteile, neue Verkehrsregeln. Direkt vom ADAC

ADAC Broschüre Reiserecht

In der ADAC Broschüre lesen Sie alles über Ihre Rechte bei einer Pauschalreise und alles Wichtige bei direkter Buchung von Flug, Hotel oder Ferienhaus:

Broschüre: Ihr Recht auf Reisen
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