ADAC Vertragsanwalt: Jetzt Anwalt in Ihrer Nähe finden
Über 500 ADAC Vertragsanwältinnen und Vertragsanwälte stehen Ihnen mit ihrer Kompetenz zur Verfügung. Jetzt Vertragsanwalt in Ihrer Nähe finden.
ADAC Mitgliedervorteil: Erstberatung kostenfrei
Mitglieder sparen rund 200 Euro Beratungsgebühr
Auch Nicht-Mitglieder können die Fachkompetenz nutzen
Ein besonderer Service für Club-Mitglieder: Das erste Beratungsgespräch bei ADAC Vertragsanwältinnen und -anwälten ist kostenlos.
Wählen Sie eine ADAC Vertragsanwältin oder einen Vertragsanwalt in Ihrer Nähe in der ADAC Vertragsanwalt-Suche mithilfe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes aus. Nehmen Sie direkt Kontakt auf und vereinbaren Sie als Club-Mitglied einen Gesprächstermin.
Die ADAC Vertragsanwälte mit ihrer eigenen Kanzlei bieten einen besonderen Service für Club-Mitglieder: Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos. Damit sparen Mitglieder ca. 190 Euro (zzgl. MwSt.) – so viel kostet eine juristische Erstberatung bei einem niedergelassenen Rechtsanwalt normalerweise.
Nur wer sich als Fachanwalt für Verkehrsrecht spezialisiert hat, kann als Vertragsanwältin bzw. Vertragsanwalt des ADAC berufen werden. Sie tauschen sich kontinuierlich mit den ADAC Juristinnen und Juristen in der Zentrale des ADAC zu aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen aus. Alle unsere Anwältinnen und Anwälte sind damit stets auf dem neuesten juristischen Stand und können Sie optimal bei Ihrem Anliegen unterstützen.
Auch wer kein ADAC Mitglied ist, kann von der Fachkompetenz der ADAC Vertragsanwältinnen und -anwälte profitieren. Hierbei fallen die gesetzlichen Gebühren an. Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, kann diese die Kosten übernehmen. Die ADAC Vertragsanwältinnen und -anwälte beraten und unterstützen Sie gerne.
Rechtsberatung im Ausland
ADAC Mitgliedern stehen (kostenpflichtig) deutschsprachige ADAC Vertrauensanwälte im Ausland zur Verfügung:
Bei Problemen im Ausland können Sie sich als ADAC Mitglied an einen unserer ADAC Vertrauensanwälte in über 30 Ländern wenden. Wir empfehlen vor der Beauftragung des Anwalts bei der Rechtsschutzversicherung eine Kostendeckungszusage einzuholen, da die Anwaltskosten vom Mandanten getragen werden müssen.
Sie erhalten zur Rechtsberatung durch einen ausländischen Anwalt einen Zuschuss von bis zu 52 Euro. Stellt der ausländische Anwalt für die Erstberatung einen höheren Betrag für seine Leistung in Rechnung, muss die über den Zuschuss hinausgehende Differenz vom Mitglied selbst getragen werden.
Der Zuschuss zur Rechtsberatung durch einen ausländischen Anwalt beträgt bis zu 200 Euro. Stellt der ausländische Anwalt für die Erstberatung einen höheren Betrag in Rechnung, muss die über den Zuschuss hinausgehende Differenz vom Mitglied selbst getragen werden.