Flugstornierung und Reiserücktritt: Das müssen Sie wissen
Wenn bei der Urlaubsplanung etwas dazwischenkommt, wollen Sie die gebuchte Reise vielleicht absagen oder den Flug stornieren. ADAC Juristinnen und Juristen sagen, was Ihnen jetzt zusteht.
Flug selbst stornieren: Steuern, Gebühren und Zuschläge zurückverlangen
Pauschalreise: Rücktritt oft nur gegen Stornogebühren möglich
Reiserücktrittsversicherung springt bei Storno- und Rückreisekosten ein
Flug kostenlos stornieren: Geht das?
Einen gebuchten Flug können Sie jederzeit stornieren, ohne besonderen Grund oder zum Beispiel wegen Krankheit. Die reinen Flugkosten bekommen Sie aber in der Regel nicht erstattet. Wollen Sie einen Flug nicht antreten ohne zu stornieren, sehen Sie Ihr Geld überhaupt nicht wieder.
Wenn Sie einen Flug stornieren, fallen je nach Tarif Kosten an. Eine kostenfreie Stornierung und Rückzahlung des vollständigen Ticketpreises bieten die Airlines meist nur bei Volltarif-Buchungen an. Bei Sondertarifen ist in den Vertragsbedingungen (AGB) oft der Rücktritt ausgeschlossen oder es sind Stornokosten vereinbart. Ist in den AGB nichts anderes geregelt, kann die Airline 5 Prozent des Ticketpreises behalten.
Die im Ticketpreis enthaltenen Steuern, Gebühren und Zuschläge können Fluggäste aber immer zurückfordern – selbst bei "nicht stornierbaren Tarifen". Das gilt, wenn deutsches Recht zur Anwendung kommt. Der Grund: Sie fallen nur an, wenn der Passagier tatsächlich mitfliegt.
ADAC Tipp: Vergleichen Sie verschiedene Tarife vor der Buchung. Flexible Tarife sind oft teurer, dafür bekommen Sie aber den Flugpreis bei einer Stornierung erstattet.
Sie können das ADAC Musterschreiben nutzen, um Steuern, Gebühren sowie Zuschläge und gegebenenfalls den Flugpreis zurückzufordern:
Airline storniert Flug: Geld zurück
Der volle Ticketpreis wird in der Regel nur erstattet, wenn die Airline den Flug von sich aus absagt oder den Fluggast unberechtigt nicht mitnimmt. Zusätzlich kann der Fluggast in bestimmten Fällen eine Entschädigung von bis zu 600 Euro erhalten. Wie, das erfahren Sie hier.
Pauschalreise kostenlos stornieren?
Pauschalreisende können jederzeit von der gebuchten Reise zurückzutreten. Der Reiseveranstalter kann aber Stornogebühren verlangen. Wie hoch diese sind, ist in den Geschäftsbedingungen geregelt. Die Gebühren müssen angemessen sein. In diesen Fällen können Sie die Pauschalreise ohne Stornogebühren absagen und den Reisepreis zurückverlangen:
Es liegt ein erheblicher Reisemangel vor, den der Veranstalter nicht beseitigen kann.
Der Reiseveranstalter hat einen wesentlichen Bestandteil der Reise einseitig geändert oder den Reisepreis nachträglich erheblich erhöht.
Die Reise ist durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt, zum Beispiel bei akuter Terrorgefahr oder Naturkatastrophen.
Reiserücktrittsversicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung ersetzt die Storno- und Rückreisekosten. Die Vertragsbedingungen regeln, in welchen Fällen die Versicherung zahlen muss. Versicherte Risiken sind zum Beispiel Krankheit, Schwangerschaft, Tod eines nahen Angehörigen oder Unfall. Sie müssen den Eintritt des Versicherungsfalls in jedem Fall unverzüglich melden.