Bußgeldverfahren in den Niederlanden: Das gilt bei Strafzetteln und Bußgeldern

Zu schnell gefahren oder falsch geparkt – Geldstrafen für Verkehrsverstöße in den Niederlanden können teuer werden. Was Sie rund um das Bußgeldverfahren wissen sollten, erläutern die ADAC Clubjuristen.
Bußgeldbescheide sind in Deutschland vollstreckbar
Hohe Aufschläge bei verspäteter Zahlung
Sonderfall: Kommunale Parksteuern
Das kosten Verstöße in den Niederlanden
Die Bußgelder für Verkehrsverstöße in den Niederlanden wurden zuletzt angehoben. Die neuen Sätze gelten seit 1. März 2023 und sind deutlich höher als die Bußen in Deutschland. Hier finden Sie mehr zur Erhöhung der Bußgelder in den Niederlanden.
Nutzen Sie den ADAC Bußgeldrechner für Bußgeldhöhen im Ausland.
Informieren Sie sich über Tempolimits in Europa.
Wer ist für Verkehrsverstöße verantwortlich?
In den Niederlanden haftet immer der Halter bzw. die Halterin des Fahrzeugs für Verstöße. Ausnahmen hiervon gelten nur in folgenden Fällen:
Das Kfz wurde gegen den Willen des Halters bzw. der Halterin benutzt (z.B. bei Fahrzeugdiebstahl).
Das Fahrzeug wurde gewerblich vermietet.
Der Halter bzw. die Halterin war zum Verstoßzeitpunkt nicht mehr Eigentümer bzw. Eigentümerin (bei Verkauf und noch nicht erfolgter Ummeldung).
Wer versendet die Bußgeldbescheide?
Wird der Fahrer oder die Fahrerin vor Ort "erwischt", und ist das Fahrzeug nicht in den Niederlanden zugelassen, so kann die Polizei direkt ein Bußgeld verlangen. Wer jedoch nicht zahlt oder von einer automatischen Überwachungsanlage geblitzt wurde, bekommt einen Bußgeldbescheid nach Hause geschickt. Die Bescheide werden von der zentralen Bußgeldstelle, dem Centraal Justitieel Incasso Bureau/CJIB in Leeuwarden versandt.
Wie kann man Einspruch einlegen?
Einspruch gegen den Bescheid kann man innerhalb von sechs Wochen ab Versendungsdatum des Bußgeldbescheides beim zuständigen Staatsanwalt einlegen. Der Einspruch ist nur in niederländischer Sprache möglich. Bei der Übersetzung kann ein Übersetzungsprogramm im Internet weiterhelfen.
Was, wenn ich das Bußgeld nicht bezahle?
Wird das Bußgeld nicht innerhalb der in dem Bescheid genannten Frist gezahlt, erhöht sich der Betrag mit der ersten Mahnung um 50 Prozent und mit der zweiten Mahnung um 100 Prozent.
Vollstreckung in Deutschland möglich?
Nicht bezahlte Bußgelder können nicht nur in den Niederlanden, sondern auch in Deutschland innerhalb einer Vollstreckungsverjährungsfrist von drei Jahren zwangsweise eingetrieben werden. Wenn Ratenzahlung vereinbart wurde, beträgt die Frist vier Jahre.
Informieren Sie sich über die Vollstreckung von Bußgeldern aus dem Ausland.
Gut zu wissen: Nur Behörden dürfen polizeiliche Geldbußen und -strafen eintreiben. In Deutschland ist hierfür ausschließlich das Bundesamt für Justiz zuständig.
Besonderheit bei Parkverstößen: Kommunen verhängen Parksteuer
Es gibt in den Niederlanden auch Parkverstöße, die nicht von der zentralen Bußgeldstelle CJIB, sondern über die jeweilige Gemeinde geahndet werden. Hierbei handelt es sich nicht um polizeiliche Bußgelder, sondern um kommunale Parksteuern.
Wer nicht bezahlt oder die Parkzeit überschreitet, erhält von der Gemeinde eine Nachforderungsgebühr in Höhe von ca. 65 Euro. Häufig beauftragen die Gemeinden hiermit private Inkassofirmen.
Als Steuerforderungen können kommunale Parkforderungen, im Gegensatz zu polizeilichen Parkstrafen, nicht grenzüberschreitend vollstreckt werden. In den Niederlanden bleiben die Forderungen aber innerhalb einer Frist von fünf Jahren vollstreckbar.