Bußgeldverfahren in den Niederlanden: Das gilt bei Strafzetteln und Bußgeldern

Ein Stationärer Blitzer in Holland
Auch geringfügige Verkehrsverstöße werden in den Niederlanden hartnäckig verfolgt© iStock.com/Peter de Kievith

Zu schnell gefahren oder falsch geparkt: Bußgelder für Verkehrsverstöße in den Niederlanden können teuer werden. Was Sie rund um das Bußgeldverfahren wissen sollten, erläutern die ADAC Juristen.

  • Bußgelder in Deutschland vollstreckbar

  • Hohe Aufschläge bei verspäteter Zahlung

  • Sonderfall: Kommunale Parksteuern

Wie schnell darf man fahren?

Wer auf niederländischen Straßen nicht geblitzt werden will, sollte sich an die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten halten: Auf Autobahnen gilt zwischen 6 Uhr und 19 Uhr 100 km/h und nachts zwischen 19 Uhr und 6 Uhr 120 km/h bzw. 130 km/h – je nach Beschilderung. Innerorts sind 50 km/h und außerorts 80 km/h erlaubt.

Informieren Sie sich vor Fahrten ins Ausland am besten immer über die Tempolimits in Europa.

Bußgeld: Wie hoch?

Die Bußgelder für Verkehrsverstöße in den Niederlanden wurden zuletzt angehoben. Die neuen Sätze gelten seit 1. März 2024 und sind generell deutlich höher als die Bußen in Deutschland. Härter bestraft werden also Ordnungswidrigkeiten, die seit dem 1. März 2024 begangen werden.

Hier finden Sie mehr zur Erhöhung der Bußgelder in den Niederlanden.

Verstoß


Bußgeld/Strafe


Parkverstoß


120 Euro


20 km/h zu schnell


216 Euro


Über 50 km/h zu schnell


einkommensabhängige Geldstrafe


Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes


180 Euro


Rotlichtverstoß


300 Euro


Handy am Steuer


420 Euro


Alkohol am Steuer


ab 300 Euro


Quelle: ADAC e.V., Stand: 21.2.2024

Gut zu wissen: Für Verkehrsverstöße in den Niederlanden gibt es keine Punkte in Flensburg.

Nutzen Sie den ADAC Bußgeldrechner für Bußgeldhöhen im Ausland.

Wer ist verantwortlich?

In den Niederlanden haftet immer der Halter des Fahrzeugs für Verstöße. Ausnahmen hiervon gelten nur in folgenden Fällen:

  • Das Kfz wurde gegen den Willen des Halters benutzt (z.B. bei Fahrzeugdiebstahl).

  • Das Fahrzeug wurde gewerblich vermietet.

  • Der Halter war zum Verstoßzeitpunkt nicht mehr Eigentümer (bei Verkauf und noch nicht erfolgter Ummeldung).

Wer versendet die Bescheide?

Wird der Fahrer oder die Fahrerin vor Ort "erwischt", und ist das Fahrzeug nicht in den Niederlanden zugelassen, so kann die Polizei direkt ein Bußgeld verlangen. Wer jedoch nicht zahlt oder von einer automatischen Überwachungsanlage geblitzt wurde, bekommt einen Bußgeldbescheid nach Hause geschickt. Die Bescheide werden von der zentralen Bußgeldstelle, dem Centraal Justitieel Incasso Bureau/CJIB in Leeuwarden versandt.

Einspruch: Aber wie?

Einspruch gegen den Bescheid kann man innerhalb von sechs Wochen ab Versendungsdatum des Bußgeldbescheides beim zuständigen Staatsanwalt einlegen. Der Einspruch ist nur in niederländischer Sprache möglich. Bei der Übersetzung kann ein Übersetzungsprogramm im Internet weiterhelfen.

Was, wenn ich nicht zahle?

Wird das Bußgeld nicht innerhalb der in dem Bescheid genannten Frist gezahlt, erhöht sich der Betrag mit der ersten Mahnung um 50 Prozent und mit der zweiten Mahnung um 100 Prozent.

Wichtige Urteile, neue Verkehrsregeln. Direkt vom ADAC

Vollstreckung in Deutschland?

Nicht bezahlte Bußgelder können nicht nur in den Niederlanden, sondern auch in Deutschland innerhalb einer Vollstreckungsverjährungsfrist von drei Jahren zwangsweise eingetrieben werden. Wenn Ratenzahlung vereinbart wurde, beträgt die Frist vier Jahre.

Informieren Sie sich über die Vollstreckung von Bußgeldern aus dem Ausland.

Gut zu wissen: Nur Behörden dürfen polizeiliche Geldbußen und -strafen eintreiben. In Deutschland ist hierfür ausschließlich das Bundesamt für Justiz zuständig.

Besonderheit bei Parkverstößen: Kommunen verhängen Parksteuer

Es gibt in den Niederlanden auch Parkverstöße, die nicht von der zentralen Bußgeldstelle CJIB, sondern über die jeweilige Gemeinde geahndet werden. Hierbei handelt es sich nicht um polizeiliche Bußgelder, sondern um kommunale Parksteuern.

Wer nicht bezahlt oder die Parkzeit überschreitet, erhält von der Gemeinde eine Nachforderungsgebühr in Höhe von ca. 65 Euro. Häufig beauftragen die Gemeinden hiermit private Inkassofirmen.

Als Steuerforderungen können kommunale Parkforderungen, im Gegensatz zu polizeilichen Parkstrafen, nicht grenzüberschreitend vollstreckt werden. In den Niederlanden bleiben die Forderungen aber innerhalb einer Frist von fünf Jahren vollstreckbar.