Umgang mit MPU-Gutachten: Was Betroffene jetzt unbedingt beachten sollten

Der Betroffene sollte sich das Medizinisch-Psychologische-Gutachten ausschließlich selbst zustellen lassen. Hintergrund ist, dass das weitere Vorgehen vom jeweiligen Ergebnis der Begutachtung abhängt.
Eine medizinisch-psychologische Untersuchung endet mit einem Gutachten
Nicht immer ist das Ergebnis positiv – was dann?
Gutachten selbst kann nicht unmittelbar richterlich überprüft werden
Als Betroffener sollte man sich das Gutachten ausschließlich selbst zustellen lassen, da das weitere Vorgehen vom jeweiligen Ergebnis abhängig ist. Ist das Gutachten positiv, so ist das Ziel erreicht: Das Gutachten wird der Führerscheinstelle vorgelegt und der Führerschein wird wiedererteilt bzw. nicht entzogen.
Was sollte man bei einem negatives MPU-Gutachten beachten?
Bei einer negativen MPU sollten Sie das Gutachten nicht an die Führerscheinstelle weitergegeben. Nehmen Sie den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zurück. Dadurch können Sie einen Ablehnungsbescheid und den damit verbundenen Eintrag im Fahreignungsregister vermeiden. Der Antrag kann jederzeit wieder neu gestellt werden. Dies sollte sinnvoller Weise aber erst dann geschehen, wenn die im Gutachten aufgezeigten Defizite nicht mehr bestehen. Mehr zur Vorbereitung auf die MPU
Sollten Sie noch im Besitz Ihrer gültigen Fahrerlaubnis sein und droht eine Entziehung wegen Eignungszweifeln durch die Fahrerlaubnisbehörde, ist es ebenfalls ratsam ein negatives Gutachten nicht vorzulegen. Zwar schließt dann die Behörde auf die Nichteignung des Fahrerlaubnisinhabers und entzieht die Fahrerlaubnis, Sie können jedoch später den Antrag auf Wiedererteilung jederzeit erneut stellen und den erforderlichen Eignungsnachweis durch ein neues positives Gutachten erbringen.
Was tun bei unklarem Ergebnis?
Sollten Sie unsicher sein, was den Inhaltes des Gutachtens angeht, dann ist es ratsam direkt Kontakt mit der Begutachtungsstelle oder einem Verkehrspsychologen Ihres Vertrauens aufzunehmen. So wird der Inhalt des Gutachtens nochmals erläutert und man erhält Klarheit darüber, wie man durch eine Änderung des Verhaltens die Fahreignung zukünftig sicher stellen kann.
Was bedeutet „bedingt geeignetes“ MPU-Gutachten?
Das Begutachtungsergebnis kann auch „bedingt geeignet“ lauten. In diesem Fall ist meist eine Nachschulungsempfehlung im Gutachten enthalten. Das bedeutet, dass noch persönliche Defizite in Bezug auf die Fahreignung bestehen. Kurse zur Wiederherstellung der Fahreignung können diese ausräumen. Die Fahrerlaubnisbehörde macht in diesen Fällen die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von der Teilnahme an einer entsprechenden Nachschulung abhängig. Die Begutachtungsstelle oder ein Verkehrspsychologe helfen bei der Wahl des passenden Kurses.
Kann man das Gutachten rechtlich überprüfen lassen?
Bei einem negativen oder bedingt geeigneten MPU-Ausgang stellt sich oft die Frage nach einer rechtlichen Überprüfung des Gutachtens. Das Gutachten selbst kann nicht unmittelbar vor Gericht überprüft werden, vielmehr wird das Gutachten erst nach der Entziehung der Fahrerlaubnis oder Ablehnung des Wiedererteilungsantrags im Rahmen des Verwaltungsverfahrens geprüft. Lesen Sie was der ADAC dazu sagt
Einzelne Wertungen des Gutachters sind – soweit sie nicht wissenschaftlichen Grundsätzen widersprechen – zu akzeptieren. Da die Erfolgsaussichten oft gering sind und sich das Verwaltungsverfahren lange hinziehen kann, macht die fundierte Vorbereitung auf eine MPU regelmäßig mehr Sinn. Wenn rechtliche Schritte angestrebt werden, ist die anwaltliche Beratung sinnvoll. Auch hier helfen die Rechtsexperten des ADAC.
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