Wer eine MPU machen musste, stellt sich häufig die Frage, wie es danach weitergeht. Ist das Gutachten positiv, so ist das Ziel erreicht: Sie legen es der Führerscheinstelle vor und bekommen Ihren Führerschein wieder oder dürfen ihn behalten. Aber was, wenn man die MPU nicht besteht? ADAC Juristinnen informieren. Negatives MPU-Gutachten nicht an die Behörde weitergeben Freiwillig verzichten nur nach anwaltlicher Beratung Gutachten nur bedingt richterlich überprüfbar MPU nicht bestanden: Was tun? Ein negatives MPU-Gutachten müssen und sollten Sie nicht an die Führerscheinstelle weitergeben. Nehmen Sie den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zurück. So vermeiden Sie, dass man Ihnen durch einen Eintrag im Fahreignungsregister den Negativstempel aufdrückt, den die Fahrerlaubnisbehörde erneut gegen Sie verwerten könnte. Mehr zur Vorbereitung auf die MPU Sind Sie noch im Besitz Ihrer Fahrerlaubnis und droht eine Entziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde, ist es ebenfalls ratsam, ein negatives Gutachten nicht vorzulegen. Zwar entzieht die Behörde dann die Fahrerlaubnis, Sie können den Antrag auf Neuerteilung jedoch jederzeit erneut stellen und den erforderlichen Eignungsnachweis durch ein neues (positives) Gutachten erbringen. Was tun bei unklarem Ergebnis? Bestehen Zweifel im Hinblick auf den Inhalt des Gutachtens, sollten Sie direkt Kontakt mit der Begutachtungsstelle oder einem Verkehrspsychologen Ihres Vertrauens aufnehmen. Mit diesem können Sie den Inhalt des Gutachtens nochmals erläutern und eventuell bestehende Unklarheiten besprechen. Freiwillig verzichten? In manchen Fällen kann es auch Sinn machen, freiwillig auf die Fahrerlaubnis zu verzichten, sofern man noch in ihrem Besitz ist. Dieses Vorgehen ist allerdings nur empfehlenswert, wenn Sie Ihren Führerschein ohnehin verlieren werden, weil Sie entweder die Frist zur Beibringung des Gutachtens nicht einhalten können oder die MPU nicht bestanden haben. Verzichten sollten Sie aber nur, wenn Sie nicht vorhaben, gegen die Anordnung der MPU vorzugehen. Nach dem Verzicht ist eine Überprüfung der Anordnung nämlich nicht mehr möglich. Sie sollten sich deswegen immer anwaltlich beraten lassen, bevor Sie eine Verzichtserklärung abgeben. Was bedeutet "bedingt geeignet"? Das Begutachtungsergebnis kann auch "bedingt geeignet" lauten. In diesem Fall enthält das Gutachten meist eine Nachschulungsempfehlung. Das bedeutet, dass noch persönliche Defizite in Bezug auf die Fahreignung bestehen. Kurse zur Wiederherstellung der Fahreignung können diese ausräumen. Die Fahrerlaubnisbehörde macht in diesen Fällen die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von der Teilnahme an einer entsprechenden Nachschulung abhängig. Die Begutachtungsstelle oder ein Verkehrspsychologe helfen bei der Wahl des passenden Kurses. Gutachten rechtlich überprüfen? Bei einem negativen oder bedingt geeigneten MPU-Ausgang stellt sich oft die Frage nach der Möglichkeit einer rechtlichen Überprüfung. Das Gutachten selbst kann ein Gericht nicht unmittelbar überprüfen. Will der Betroffene aber gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis (z.B. wegen Nichtvorlage des Gutachtens) oder die Ablehnung seines Widererteilungsantrags klagen, wird im Rahmen dessen vom Gericht überprüft, ob die MPU-Anordnung rechtmäßig erfolgt ist. Einzelne Wertungen des Gutachters sind – soweit sie nicht wissenschaftlichen Grundsätzen widersprechen – zu akzeptieren. Da die Erfolgsaussichten oft gering sind und sich das Verwaltungsverfahren lange hinziehen kann, macht die fundierte Vorbereitung auf eine MPU regelmäßig mehr Sinn. Wer rechtliche Schritte einleiten will, sollte sich anwaltlich beraten lassen. Auch hier helfen die Rechtsexperten des ADAC. Mehr zum Thema MPU – Medizinisch-Psychologische Untersuchung