Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Das sollten Sie unbedingt beachten
Wer bei einem Verkehrsunfall verletzt wurde und Schmerzensgeld fordern will, der sollte von Anfang an einen Anwalt einschalten. ADAC Juristinnen und Juristen geben Tipps, damit Sie nach einem Unfall zu Ihrem Recht kommen.
Tipp 1: Gehen Sie sofort zu einem Arzt, um Verletzungen zu dokumentieren
Tipp 2: Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen
Tipp 3: Kostenfreie Erstberatung für Clubmitglieder bei ADAC Vertragsanwälten
Wer hat Anspruch auf Schmerzensgeld?
Wer durch einen Unfall unverschuldet verletzt wird, dem steht außer bei Bagatellverletzungen ein Schmerzensgeldanspruch zu. Wichtig: Suchen Sie unbedingt unverzüglich einen Arzt auf, wenn Sie verletzt sind. Der Arzt dokumentiert die Verletzungen. Das ist unerlässlich, wenn Sie Schmerzensgeld fordern möchten.
Wie viel Schmerzensgeld steht mir zu?
Während die Höhe des Schadens bei reinen Blechschäden meist leichter zu bestimmen ist, ist die Berechnung des Schmerzensgeldes in vielen Fällen weitaus komplexer. So benötigen Sie als Geschädigte bzw. Geschädigter möglichst umfangreiche und detaillierte ärztliche Atteste, die auch den Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) enthalten sollten.
Mit den darin festgestellten Verletzungen können Vergleichsurteile in den sogenannten Schmerzensgeldtabellen gesucht werden, die den Versicherungen, Anwälten und Gerichten als Orientierung bei der Bemessung des Schmerzensgeldes dienen.
Muss man einen Anwalt einschalten?
Auch wenn das Recht auf Ihrer Seite ist, ist es in vielen Fällen schwierig, Ihre Schmerzensgeldforderung durchzusetzen. Um zu vermeiden, dass Sie als Unfallopfer gerade beim Thema Schmerzensgeld eine Enttäuschung erleben, empfiehlt sich der frühzeitige Gang zum Anwalt. Unterschreiben Sie außerdem keine Abfindungserklärung der gegnerischen Versicherung, ohne vorher Ihren Anwalt befragt zu haben.
Als ADAC Mitglied erhalten Sie eine kostenfreie Erstberatung telefonisch oder vor Ort bei einem der 500 ADAC Vertragsanwältinnen und Vertragsanwälte:
Rechtsanwaltskosten geltend machen
Nutzen Sie Ihr Recht, einen Rechtsanwalt einzuschalten, möglichst zeitnah. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung auch Ihre Anwaltskosten tragen.
Schmerzensgeldtabellen – Beispiele
Es gibt verschiedene Schmerzensgeldtabellen. Sie alle sind Sammlungen von Gerichtsurteilen und dienen lediglich der Orientierung, um die Höhe des Schmerzensgeldes im Einzelfall zu bestimmen.
Ein Standardwerk ist die Schmerzensgeldtabelle "SchmerzensgeldBeträge" von Hacks/Wellner/Klein/Kohake (ehemalige ADAC Schmerzensgeldtabelle), die im Deutschen Anwaltverlag erscheint. Die ADAC Juristinnen und Juristen haben Auszüge dieser Schmerzensgeldtabelle für Sie zusammengestellt:
Schmerzensgeldtabelle: Beispiele Armfraktur
Verletzungsgrad | Symptome | Höhe |
---|---|---|
leicht | Fraktur ohne Dauerschäden | ca. 1600 - 5000 Euro |
mittel | komplizierte Frakturen | ca. 5000 - 15000 Euro |
schwer | komplizierte Heilbehandlung, Dauerschaden | ca. 15.000 - 65.000 Euro |
Schmerzensgeldtabelle: Beispiele HWS-Verletzungen
Verletzungsgrad | Symptome | Höhe |
---|---|---|
leicht | HWS-Verletzung | ca. 200 - 1500 Euro |
mittel | mehrwöchige Dauer, langwierige Heilbehandlung | ca. 1500 - 5000 Euro |
schwer | schwieriger Heilungsverlauf, evtl. Dauerschaden | ca. 5000 - 70.000 Euro |
Schmerzensgeldtabelle: Beispiele Wirbelsäulenverletzung
Verletzungsgrad | Symptome | Höhe |
---|---|---|
leicht | Verstauchung, Schmerzen | ca. 600 - 2500 Euro |
mittel | Fraktur | ca. 2500 - 7000 Euro |
schwer | ggf. Lähmungserscheinung, schwieriger Heilungsverlauf, Schmerzen | ca. 7000 - 110.000 Euro |
Schmerzensgeld für psychische Schäden
Folge eines Verkehrsunfalles kann auch eine psychische Erkrankung sein, die nicht unbedingt mit einer physischen Verletzung zusammenhängen muss. Ein Beispiel wäre eine durch den Unfall ausgelöste posttraumatische Belastungsstörung.
Aber auch Personen, die nicht unmittelbar am Unfall beteiligt waren, können, zum Beispiel durch den Tod eines nahen Angehörigen, einen sogenannten Schockschaden erleiden. Der Bundesgerichtshof hat auch in diesen Fällen einen Schmerzensgeldanspruch bejaht.
Unterschätzt: Haushaltsführungsschaden
Wer bei einem Unfall schwer verletzt wird, hat gegen den Verursacher einen Anspruch auf Ausgleich des Haushaltsführungsschadens. Dieser bemisst sich danach, welche Tätigkeiten die verletzte Person vor dem Unfall im Haushalt ausgeübt hat, und welche nach dem Unfall nicht mehr erfüllt werden können.
Wird aufgrund des Unfalls eine Haushaltshilfe eingestellt, müssen die Kosten hierfür erstattet werden. Fallen keine Kosten an, weil ein Familienangehöriger die Tätigkeiten im Haushalt übernimmt, dann ist in der Regel der Wert dieser Tätigkeiten zu erstatten.
Wenn Sie oder Ihr Anwalt wissen wollen, wie hoch der Haushaltsführungsschaden ist, dann kann der Fragebogen zum Haushaltsführungsschaden beim ADAC kostenpflichtig angefordert werden: ADAC e.V., Juristische Zentrale, Hansastraße 19, 80686 München, Fax 089 76 76 25 99, E-Mail: recht@adac.de. Auf der Basis Ihrer Angaben im Fragebogen wird das EDV-gestützte Gutachten erstellt. Die Kosten des Verfahrens betragen 250 Euro inklusive Mehrwertsteuer und Versandkosten.
Checkliste: Verkehrsunfall
Das sollten Sie nach einem Unfall beachten, um Ansprüche gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu sichern und Kostenfallen zu vermeiden:
Gehen Sie bei Schmerzen und Verletzungen sofort zum Arzt.
Informieren Sie vorsorglich Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung.
Unterschreiben Sie keine pauschalen Abtretungserklärungen, egal ob von einer Werkstatt oder einem Mietwagenunternehmen.
Mietwagen und Gutachten erst nach Rücksprache mit einem Anwalt, um nicht auf Kosten sitzen zu bleiben.
Ob es sinnvoll ist, Ihre eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen, klären Sie bitte mit einem Anwalt.
Nutzen Sie den Unfallbericht zur Dokumentation des Unfalls und informieren Sie sich mit der ADAC Broschüre "Was tun nach einem Unfall?" über das richtige Verhalten bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche: