Flug annulliert: Wann Sie bei Flugausfall Entschädigung bekommen

Ihr Flug wurde annulliert oder verlegt? ADAC Juristen erklären, wie Sie sich am Flughafen richtig verhalten und wie Sie erfolgreich eine Entschädigung fordern.
Bis zu 600 Euro Entschädigung bei Flugannullierung und Flugausfall
Ansprüche auch drei Jahre rückwirkend geltend machen
ADAC Entschädigungsrechner: Mit minimalem Aufwand Ansprüche prüfen
Das sind die wichtigsten Neuerungen der EU-Fluggastrechte, sie gelten bei Flugverspätungen oder der Annullierung von Flügen. Die Airlines haben voraussichtlich bis Herbst 2027 Zeit, die Neuerungen umzusetzen.
Neun Monate Frist, um Entschädigungen geltend zu machen.
Personen, die ein Kind bis 14 Jahre begleiten, dürfen ohne zusätzliche Gebühren mit dem Kind zusammensitzen. Das Gleiche gilt für Menschen mit Behinderungen und deren erforderliche Begleitpersonen.
Airlines dürfen keine Gebühren verlangen, wenn Fluggäste die digitale Bordkarte in ausgedruckter Form nutzen.
Fluggesellschaften müssen Reisende aktiv über mögliche Entschädigungsansprüche informieren und Anträge innerhalb von 30 Tagen bearbeiten.
Verbot von "No-Show"-Klauseln: Der Rückflug darf nicht allein deshalb verfallen, weil der Hinflug nicht genutzt wurde.
Einmalige kostenlose Korrektur des Namens auf dem Flugticket.
Unverändert bleibt: Entschädigung ab drei Stunden Verspätung sowie die bisherigen Entschädigungsbeträge von 250, 400 oder 600 Euro.
Flug annulliert: Wann bekomme ich Entschädigung?
Wird Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert und liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor, haben Sie Anspruch Entschädigung. Die genaue Höhe der sogenannten Ausgleichszahlung hängt von der Flugstrecke ab.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugausfall?
Je nach Flugstrecke können Sie 250 bis 600 Euro Entschädigung verlangen, wenn Ihr EU-Flug weniger als 14 Tage im Voraus annulliert wird. Das gilt auch für Geschäftsreisende und ist in der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geregelt.
Wann gilt der Flug als annulliert?
Der EuGH hat entschieden, dass ein EU-Flug als annulliert anzusehen ist, wenn er um mehr als eine Stunde vorverlegt wird. Flugreisenden steht daher auch in diesem Fall eine Entschädigung zu.
Was ist ein EU-Flug?
Ein EU-Flug liegt dann vor, wenn Ihr Flug in der Europäischen Union (EU) startet oder Ihr Zielflughafen innerhalb der EU liegt und Sie diesen mit einer europäischen Airline anfliegen.
Flug annulliert: Wie verhalte ich mich am Flughafen?
Sie stehen am Flughafen, und der Flug wurde gestrichen. Das sind die ersten Schritte, die Sie nun machen sollten.
Informationen einholen: Erkundigen Sie sich beim Ansprechpartner Ihrer Airline nach der Sachlage.
Bestätigen lassen: Lassen Sie sich den Grund der Annullierung oder Flugverspätung bestätigen.
Belege aufheben: Sammeln Sie Nachweise für Ausgaben (z.B. für Getränke und Mahlzeiten).
Zeugen suchen: Fragen Sie Mitreisende als Zeugen nach ihren Kontaktdaten.
Bei Pauschalreise: Kontaktieren Sie zusätzlich den Reiseveranstalter.
Hinweise zum weiteren Vorgehen finden Sie in der ADAC Checkliste. Damit haben Sie die wichtigsten Punkte im Blick und können nichts Wesentliches vergessen. Die Checkliste gibt es hier zum Download.
Muss die Airline einen Ersatzflug anbieten?
Wer seine Reise trotz einer Annullierung antreten will, hat bei EU-Flügen folgende Rechte:
Sie können eine gleichwertige Ersatzbeförderung von der Airline verlangen. Das heißt, die Airline muss Ihnen einen Ersatzflug anbieten.
Bei Pauschalreisen muss sich der Reiseveranstalter um einen Ersatzflug kümmern.
Wird kein Ersatzflug angeboten, dürfen Sie selbst einen Flug buchen. Die Kosten dafür können Sie später in Rechnung stellen.
Wer die Reise nicht mehr antreten will, kann bei einer Annullierung des Fluges vom Vertrag zurücktreten und von der Airline die Erstattung des Flugpreises verlangen. Wurde schon ein erster Teilflug durchgeführt und der Anschlussflug annulliert, können Sie die Rückbeförderung zum Startpunkt verlangen.
Flugpassagiere haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten für Hin- und Rückflug, wenn die Airline einen Teil der Flugreise annulliert. Dafür müssen die Flüge Teil einer einheitlichen Buchung sein, für die nur ein Ticket ausgestellt ist. Das gilt unabhängig davon, von wo aus der Rückflug vorgesehen war. Im entschiedenen Fall hatte die Airline vor dem Abflug einen Teil des Hinflugs annulliert (BGH, Urteil vom 18.4.2023, Az.: X ZR 91/22).
Darf die Airline die Entschädigung kürzen?
Bei EU-Flügen kann die Airline die Entschädigung halbieren, wenn sie innerhalb einer bestimmten Zeit einen Alternativflug anbietet. Dazu muss sie Ihnen eine anderweitige Beförderung zum Endziel (Alternativflug) anbieten, dessen Ankunftszeit
bei Flugstrecken bis 1500 Kilometer nicht später als zwei Stunden oder
bei allen EU-Flugstrecken von mehr als 1500 Kilometern und allen anderen Flugstrecken zwischen 1500 und 3500 Kilometer nicht später als drei Stunden oder
bei allen nicht Nicht-EU-Flugstrecken von mehr als 3500 Kilometern nicht später als vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt.
Wann darf die Airline die Entschädigung verweigern?
Die Airline kann die Ausgleichszahlung verweigern, wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände vorliegen, wie zum Beispiel Unwetter, Streik, Naturkatastrophen und politische Unruhen.
In diesen Fällen muss sie allerdings nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um die Beeinträchtigung für den Fluggast so gering wie möglich zu halten.
In welchen Fällen bekomme ich keine Entschädigung?
Sie können keine Ausgleichszahlung verlangen, wenn die Airline Sie mindestens zwei Wochen vor Abflug über die Annullierung informiert hat.
Und auch in folgenden Fällen bekommen Sie keine Ausgleichszahlung:
Die Airline hat Sie 7 bis 14 Tage vor dem planmäßigen Abflug über die Annullierung informiert und Ihnen eine anderweitige Beförderung angeboten. Dabei darf der Flug frühestens zwei Stunden vor der ursprünglich geplanten Startzeit liegen und Ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen.
Die Airline hat Sie weniger als 7 Tage vor dem planmäßigen Abflug über die Annullierung informiert und Ihnen eine anderweitige Beförderung angeboten. Dabei darf der Flug frühestens eine Stunde vor der ursprünglich geplanten Startzeit liegen und Ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen.
Gibt es bei einer Pauschalreise zusätzlich Geld zurück?
Wer bei einer Pauschalreise mehr als vier Stunden später als geplant am Zielflughafen ankommt, kann auch eine Reisepreisminderung geltend machen. Der Grund: Eine vereinbarte Leistung aus Ihrem Reisevertrag wurde mangelhaft erbracht.
Üblicherweise können pro weiterer Stunde Flugverspätung 5 Prozent des Tagesreisepreises, höchstens aber 20 Prozent des Gesamtreisepreises angesetzt werden. Geringere Verspätungen sind nach Auffassung von Gerichten in der Regel eine bloße Unannehmlichkeit, die hinzunehmen ist.
Verkürzt sich Ihr Urlaub erheblich, weil Sie zum Beispiel bei einem einwöchigen Urlaub erst drei Tage später an Ihrem Zielflughafen ankommen, kann Ihnen auch Schadenersatz wegen Beeinträchtigung der gesamten Reise zustehen. Alternativ können Sie bei einem erheblichen Reisemangel vom Vertrag zurücktreten.
ADAC Entschädigungsrechner: So bekommen Sie die Entschädigung
Mit dem ADAC Entschädigungsrechner können Sie kostenfrei Ihre Ansprüche berechnen. Der ADAC unterstützt Sie, Ihre Rechte als Fluggast gegen die Airline durchzusetzen: Mit unserem personalisiertem Forderungsschreiben oder mit unserem Partner Fairplane mit Mitgliedervorteil.
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Nutzen Sie den ADAC Entschädigungsrechner, um keinen Anspruch zu übersehen. Sie können mit diesem ADAC Musterschreiben Ihre Ansprüche aber auch direkt bei der Airline geltend machen: