Tachomanipulation: Jeder dritte Gebrauchtwagen betroffen
Trotz der EU-Verordnung zum Schutz vor Tachomanipulation (2017) wird kräftig weiter betrogen: Eine ADAC Untersuchung beweist, dass auch die Kilometerstände neuer Autos leicht manipulierbar sind. Einige Autohersteller zeigen, dass es auch anders geht.
Laut Polizei ist bei jedem dritten Gebrauchtwagen der Tacho manipuliert
ADAC Tipps: So erkennen Sie gefälschte Kilometerstände
Audi- und VW-Fahrzeuge verwenden HSM-Technik
Das Drehen am Tachometer ist meist kinderleicht, geht schnell und wird ab 50 Euro "angeboten". Die Polizei geht aufgrund ihrer Ermittlungsergebnisse bei einer großen Razzia im Jahr 2011 davon aus, dass an jedem dritten in Deutschland verkauften Gebrauchtwagen der Tacho manipuliert wird. So steigern die Betrüger den Wert im Durchschnitt um 3000 Euro pro Auto, täuschen Gebrauchtwagenkäufer und -käuferinnen oder die Leasingfirma. Geschätzter Gesamtschaden in Deutschland: jährlich rund 6 Milliarden Euro.
Stimmt der Kilometerstand meines Autos?
Eine "handwerklich sauber" durchgeführte Tachomanipulation können Werkstätten und die allermeisten Kfz-Sachverständigen nicht entlarven. Auch die meisten OBD-Dongles beherrschen das nicht. Daher sollten Gebrauchtwagenkäufer und -käuferinnen prüfen, ob sich Unstimmigkeiten ergeben.
Fahrzeughistorie prüfen
Überprüfen Sie Reparaturrechnungen, AU- und TÜV-Berichte, Tankbelege (bei Verwendung einer Tankkarte steht dort der Kilometerstand), Eintragungen im Inspektionsheft und Ölwechsel-Aufkleber bzw. Anhänger auf Plausibilität. So ist ein Ölwechsel spätestens nach 40.000 Kilometern fällig. Wenn also ein Auto angeblich erst 100.000 Kilometer auf der Uhr hat und der nächste Ölwechsel bei 180.000 Kilometern fällig ist, stimmt etwas nicht.
Nehmen Sie Kontakt mit dem Vorbesitzer auf, der in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragen ist. Fragen Sie diesen nach den im ersten Punkt genannten Unterlagen. Klären Sie, mit welchem Kilometerstand das Fahrzeug verkauft wurde. Weitere Vorbesitzer stehen teilweise auch im Serviceheft.
Verlassen Sie sich nicht auf Verkäuferangaben wie "Kilometerstand laut Tacho" oder "Kilometerstand abgelesen". Sie sind weitgehend unverbindlich. Bestehen Sie auf der schriftlichen Angabe der "tatsächlichen Laufleistung" in einem ADAC Kaufvertrag.
Lassen Sie einen Gebrauchtwagencheck durchführen: in einem ADAC Prüfzentrum oder von einem ADAC Sachverständigen.
Achten Sie bei einem Gebrauchtwagen nicht nur auf den Kilometerstand, sondern auch auf den Pflegezustand und die Betriebsbedingungen bei den Vorbesitzern. Ein Fahrzeug mit wenigen Kilometern, die auf verschleißfördernden Kurzstreckenfahrten absolviert wurden, kann mehr strapaziert sein als eines mit vielen Kilometern, die vor allem schonend auf Langstrecken gefahren wurden.
Lassen Sie in der Werkstatt Fehler- und Wartungsintervall-Speicher auslesen. Die bei Fehlereinträgen teilweise protokollierten Kilometerstände dürfen nicht höher sein als der im Kombiinstrument angezeigte Gesamtkilometerstand.
Lassen Sie im Verdachtsfall das Produktionsdatum von Tacho und Steuergeräten in der Werkstatt ermitteln: Es könnte sein, dass diese bei der Manipulation beschädigt und danach ersetzt worden sind. Ein Tacho oder ein Steuergerät mit Herstellungsjahr 2021 (meist ins Gehäuse eingeprägt oder per Aufkleber hinterlegt) passt nicht zu einem 2019 hergestellten Fahrzeug. Es sei denn, der Vorbesitzer kann einen Tausch wegen eines Defekts belegen. Dann wird aber bei vielen Herstellern der echte Gesamtkilometerstand in das neue Kombiinstrument übertragen.
Zwar schreibt die EU-Verordnung 2017/1151 vor, dass der Kilometerstand im Auto systematisch geschützt werden muss. Das Gesetz gilt seit September 2017 für neue Fahrzeugmodelle und seit September 2018 für alle Neuwagen. Doch bis heute vermissen ADAC Experten eine detaillierte Vorschrift, wie genau dieser Schutz aussehen und welche neutrale Stelle ihn überprüfen soll. Die Folge: Es wird munter weiter betrogen. Kommt ein neues Auto auf den Markt, gibt es dafür vielfach bereits nach einem Jahr ein Angebot, den Tacho zu manipulieren.
Audi und VW verwenden HSM-Technik
Bei der Auswertung von einschlägigen Internetseiten fiel den ADAC Experten auf, dass dies bei Audi A3 (ab 2020) und VW Golf 8 (ab Ende 2019) fünf Jahre lang nicht mehr zutraf. Die Vermutung lag nahe, dass diese Modelle besser gegen Tachobetrug geschützt sein könnten als viele andere Modelle auch höherer Preisklassen.
Rückfragen bei den beiden Herstellern unterstrichen das: Laut Audi und Volkswagen werden die vom ADAC seit Langem geforderten Computerchips mit HSM (Hardware Secure Module) mittlerweile eingesetzt.
Außerdem wurden beispielsweise Signaturen für Software-Integrität von 1024 auf 3072 Bit erhöht. Man sei der ADAC Empfehlung gefolgt und habe das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) eingeschaltet, das neutrale Beratung und Zertifizierung anbietet. Bei der Absicherung gegen Tachobetrug habe man keinen kleinen, sondern einen großen Schritt gemacht, der ohne HSM-Einsatz so nicht möglich gewesen wäre.
Volkswagen sagte gegenüber dem ADAC: "Tachobetrug ist kein Kavaliersdelikt." Auslöser für die intensiven Bemühungen seien die vielen Presseberichte sowie die Einschätzung der hohen Zahl an Manipulationen gewesen. Der Gesamtschaden für die Gesellschaft falle damit höher aus als bei Autodiebstahl. Audi nutzt HSM-Module nach eigenen Angaben auch bei den aktuellen Modellen von A4 und A6.
Manipulation mit "Voltage Glitching"
Allerdings gibt es inzwischen erste Angebote, um auch beim VW Golf 8 den Kilometerstand zu manipulieren. Dies geht jedoch nicht mehr einfach durch das Anstecken eines Manipulations-Gerätes an die Diagnose-Buchse (OBD). Vielmehr muss das Kombi-Instrument ausgebaut werden, es sind Drähte und kleinste SMD-Bauteile zu löten. Danach nutzen die neuesten Manipulationsgeräte das sogenannte Voltage Glitching, um den Prozessor durch schnelles Aus- und Wiedereinschalten der Versorgungsspannung in einen instabilen Zustand zu bringen.
Jetzt können die Tachobetrüger also die vorhandenen Absicherungen umgehen und den Kilometerstand manipulieren. Volkswagen hat bereits erste Maßnahmen dagegen angekündigt und will das Problem weiterhin bekämpfen. Dies gilt auch für Seat Leon und Škoda Octavia.
Gegen Voltage Glitching sind derzeit offenbar die in der Automobilindustrie verwendeten Chips nicht geschützt. Über diese Art von Seitenkanal-Angriff gelang auch Berliner Forschenden Ende 2023 das Hacken des Infotainment- und Autopilot-Chips eines Tesla Model 3.
Auch Betrug durch Kilometerfilter soll erschwert werden
Volkswagen hat außerdem Maßnahmen umgesetzt, die auch die Manipulation durch sogenannte Kilometerfilter unterbinden sollen. Kilometerfilter kommen dann von Betrügern verstärkt zum Einsatz, wenn ein Auto nachträglich nicht manipulierbar ist: Sie werden ins Auto eingebaut und bewirken, dass nur ein Drittel bis die Hälfte der Kilometer gezählt werden.
Sie können aber im Gegensatz zur direkten elektronischen Manipulation zumindest von einer Werkstatt oder bei der Hauptuntersuchung entdeckt und so auch geahndet werden – jedenfalls, solange sie im Auto verbaut sind.
Video: So einfach lässt sich ein Tacho manipulieren
Aktuelle Autos immer noch manipulierbar
Leider sichern aber die meisten Hersteller ihre Autos nicht genügend gegen Tachomanipulation. Die EU-Verordnung gegen Tachobetrug greift bei vielen Herstellern noch nicht.
Eine ADAC Stichprobe (2021) bei drei Fahrzeugen bewies: Noch immer ließ sich bei vielen aktuellen Autos der Kilometerstand schnell und einfach manipulieren. Dazu wurden stichprobenartig drei Autos, die ab Werk schon geschützt sein müssten, mit einem frei erhältlichen Gerät manipuliert: ein Ford Kuga von 2019, ein Opel Grandland X von 2020 und ein Peugeot 208 von 2019.
Das Ergebnis: Der Kilometerstand sprang nach Anschließen des Manipulationsgeräts meist nach wenigen Minuten auf den beliebig gefälschten Wert um. Bei den Modellen von Ford und Peugeot reichte schon das Anstecken an die OBD-Diagnosebuchse, beim Opel musste zusätzlich der Tacho angesteckt werden. Das erledigen entsprechende "Dienstleister" im Handumdrehen für wenige Hundert Euro. Für über 170 Autos ab 2019 hat der ADAC ebenfalls passende Menüpunkte in den Manipulationsgeräten gefunden.
Zusätzlich wurden vom ADAC die Internetseiten der Hersteller von Geräten zur "Tachojustierung" ausgewertet. Ergebnis: Kaum kommen neue Fahrzeugmodelle auf den Markt, gibt es auch Angebote, um den Kilometerstand zu manipulieren.
So arbeiten die Tachobetrüger
Die Tachotrickser verwenden handliche, leicht bedienbare Manipulationsgeräte, die ab etwa 150 Euro legal erhältlich sind. Diese Geräte enthalten Software, mit der die allermeisten Autos binnen Sekunden auf einen gewünschten Kilometerstand manipuliert werden können.
Bei der Mehrzahl der Fahrzeuge kann der Kilometerstand ohne Ausbau des Tachos oder anderer Teile beliebig verstellt werden: durch Anschluss des Manipulationsgeräts an die gesetzlich vorgeschriebene Diagnosebuchse.
Tachos werden nicht nur kurz vor dem Verkauf eines Gebrauchtwagens manipuliert. Kilometerstände zu frisieren ist, weil es so einfach geht, auch während der Nutzung des Autos üblich, damit die falschen Daten in die Fahrzeughistorie der Herstellerwerkstatt eingetragen werden und so weniger Laufleistung vortäuschen. Auf diese Weise werden etwa Leasingfirmen bei der vereinbarten Laufleistung oder beim Restwert betrogen.
Viele Opfer sind aber private Gebrauchtwagenkäufer oder -käuferinnen. Die kann es neben dem überhöhten Kaufpreis noch ein zweites Mal treffen. Etwa wenn sie meinen, dass der Zahnriemenwechsel laut Tachostand noch Zeit hat. Wenn dann der Zahnriemen wegen nicht erkannten Überschreitens des Wechselintervalls reißt, kann dies schlimmstenfalls zu einem Tausende Euro teuren Motorschaden führen.
So einfach geht's
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Lösung: Datenübertragung per SIM
Eine zusätzliche, aber noch nicht umgesetzte Lösung des Problems Tachobetrug kann aus Sicht des ADAC die Connect-Technik ermöglichen. Denn die meisten Neuwagen sind heute mit fest verbauter SIM-Karte ausgerüstet. Diese überträgt neben vielen anderen Daten auch den Kilometerstand an den Hersteller. Das hat zu Überlegungen in der EU-Kommission geführt, auf diesem Weg auch regelmäßig den Kilometerstand an eine behördliche Stelle zu senden.
Der ADAC begrüßt diese Lösung, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
Die Übermittlung darf vom Fahrzeughalter oder der Halterin nicht abgelehnt werden können wie beispielsweise bei den Kraftstoffverbrauchsdaten.
Der Schutz personenbezogener Daten muss vollumfänglich gewährleistet bleiben.
Der Kilometerstand muss bereits an der Quelle systematisch geschützt sein, damit keine falschen Werte übertragen werden. Denn: Es gibt schon seit 20 Jahren sogenannte Kilometerfilter, nach deren Einbau nur noch die Hälfte der gefahrenen Kilometer angezeigt werden.
Dem Verbraucher dürfen durch die Datenübertragung keine Mehrkosten entstehen.
Die Abfrage des Kilometerstands darf keine zusätzlichen Kosten für den Verbraucher verursachen.
Allerdings sollte jedem klar sein: Kilometerstände, die per Connect-System übermittelt werden, bedeuten noch keinen Schutz vor Tachobetrug, sondern gegebenenfalls eine Erleichterung, bereits begangene Straftaten aufzudecken. Besser wäre es, diese Straftaten von vornherein zu verhindern.
Tachobetrug: ADAC fordert klare Regelung
Alle Neuwagen müssen seit 2018 durch die "Verwaltungsvorschrift für die EG-Typgenehmigung" systematisch gegen Manipulation des Kilometerstands geschützt sein. Doch dies ist nur ein Zwischenschritt. Der ADAC appelliert an den Gesetzgeber, der neuen Regelung rasch konkrete Ausführungsbestimmungen folgen zu lassen:
Detaillierte Vorgaben, wie gut der Kilometerstand gegen Manipulation geschützt sein muss
International anerkannte und bewährte Prozesse, wie z.B. Common Criteria/ISO 15408 nutzen
Die Autohersteller dürfen sich nicht selbst zertifizieren, sondern müssen ihre Schutzmaßnahmen von neutraler Seite überprüfen lassen, z.B. durch das Bundesamt für Informationssicherheit in der Informationstechnik
Der Verbraucher bzw. die Verbraucherin muss erkennen können, ob ein Auto zeitgemäß gegen Tachobetrug geschützt ist
Tachostand in Datenbanken: Zu unsicher
Die EU hat sich beim Kampf gegen Tachobetrug klar gegen Kilometerstands-Datenbanken ausgesprochen. Auch die ADAC Experten halten Datenbanken für keine gute Lösung:
Unsicher: Kilometerstände können vor dem Eintrag technisch nicht auf Richtigkeit überprüft werden. Somit stehen auch manipulierte Kilometerstände unerkannt in den Datenbanken.
Lückenhaft: Viele Datenbanken beginnen mit der ersten Hauptuntersuchung (Fahrzeugalter: drei Jahre). Zu diesem Zeitpunkt sind insbesondere Leasingfahrzeuge oft schon manipuliert.
Teuer: Jeder Abruf eines Kilometerstands oder ein Zertifikat kosten Geld (bis zu 30 Euro). Außerdem müssen Werkstätten und andere meldende Stellen erst einmal Gebühren bezahlen, bevor sie Einträge vornehmen dürfen. Letztlich werden diese Kosten auf den Verbraucher umgelegt. Demgegenüber wäre die zeitgemäße technische Sicherung des Kilometerstands im Auto deutlich billiger (etwa 1 Euro pro Fahrzeug).
Kriminalitätsfördernd: Eine Verbreitung von Kilometerstands-Datenbanken würde wahrscheinlich dazu führen, dass Kilometerstände noch systematischer manipuliert werden.
Tachomanipulation: So ist die Rechtslage
Herstellung und Verkauf der Manipulationsgeräte sind aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts erlaubt. Ein Verbot der Geräte in Deutschland würde nichts bringen, da die Anbieter im Ausland sitzen. Die Manipulation des Gesamtkilometerstands an sich ist auf Initiative des ADAC seit August 2005 gesetzlich verboten und wird mit bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet. Das Straßenverkehrsgesetz wurde hierzu durch §22b ergänzt.
Der bislang größte Schlag gegen die bandenmäßig organisierte Tachomafia gelang der Kriminalpolizei im März 2011: In München durchsuchten mehr als 500 Polizistinnen und Polizisten Wohnungen, Werkstätten, große Gebrauchtwagenmärkte. Auch in Köln und Dortmund griffen Ermittlerinnen und Ermittler zu. Ebenso in Österreich, der Schweiz, Bulgarien und Italien. Im Frühjahr 2012 wurde ein 41-jähriger Ingenieur, "das elektronische Hirn der Tachodreher", nach fast einem Jahr Untersuchungshaft und einem Geständnis zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt.
Der jüngste Erfolg gegen Tachobetrug gelang der Kriminalpolizei Augsburg. Ein Hinweis aus einer anderen Ermittlung führte zum Chef einer Chip-Tuning-Firma. Für 150 bis 250 Euro manipulierten er und zwei "Außendienstmitarbeiter" bundesweit Tachometer von Privatleuten oder Kleinunternehmern. So erinnert sich einer der ermittelnden Beamten, der namentlich nicht genannt werden möchte, an einen Taxiunternehmer, der "in großem Stil drehen ließ": 100.000 Kilometer oder mehr pro Fahrzeug.
Insgesamt wurden in rund 160 Fällen Manipulationen aufgedeckt, oftmals waren die Auftraggeber geständig. Mehr als 50 Autos wurden bundesweit beschlagnahmt, in eine Verwahrstelle gebracht und dort auf der Suche nach Beweisen wie Speichern oder Dateien "komplett zerpflückt".
Die Kosten fürs Abschleppen in die Verwahrstelle, fürs Zerlegen der Autos, für Gutachter und Strafbefehl – insgesamt mehrere Tausend Euro – zahlten am Ende die verurteilten Auftraggeber. "Uns ist es wichtig, öffentlich zu machen, dass wir Tachobetrug nachweisen können", sagt der Kripo-Beamte, "und dass es für die, die manipulieren lassen, sehr teuer werden kann."
Auch für die Tachotrickser wurde es teuer: Ihr gesamtes Equipment und auch die zur Manipulation benutzten Computer im Wert von mehreren Tausend Euro wurden ihnen abgenommen und eingezogen.
Der Kopf der Augsburger Tachotrickser wurde im September 2018 festgenommen, saß für drei Monate in Untersuchungshaft. Ende 2019 wurde er vom Amtsgericht Augsburg schließlich zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten (auf Bewährung) verurteilt. Als Bewährungsauflage wurde eine Zahlung von 2500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung angeordnet. Zudem wurde die Einziehung von Taterträgen in Höhe von knapp 10.000 Euro ausgesprochen.
Die Augsburger Staatsanwaltschaft ist sicher, dass es sich bei den aufgedeckten Fällen nur um die Spitze des Eisbergs handelt. "Aufgrund der Erkenntnisse, die in diesem Verfahren gewonnen wurden, gehen wir davon aus", sagt Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai, "dass es bundesweit bei Tachomanipulation eine nicht unerhebliche Dunkelziffer gibt."
Auch direkte Werbung für Tachomanipulation in Zeitungen und im Internet ist verboten, da das Gesetz bereits das Angebot einer rechtswidrigen Dienstleistung untersagt. Dieses Verbot wird jedoch vielfach unterlaufen, sodass solche Anzeigen und Internetseiten in der Praxis weiterhin stark verbreitet sind (meist unter den Stichworten "Tachojustierung" oder "Tachoanpassung").
Gebrauchtwagenkauf: Diese Daten zum Auto gibt es kostenlos
Valide Daten zum Gebrauchtwagen können sowohl dem Käufer bzw. der Käuferin ein Stück Sicherheit bieten als auch dem Verkäufer oder der Verkäuferin dabei helfen, Vertrauen in ihr Angebot zu schaffen – auch wenn sich aus Sicht des ADAC auf diese Weise Tachobetrug nicht zuverlässig aufdecken lässt.
Was viele nicht wissen: Sie müssen nicht zwangsläufig die kostenpflichtigen Services von privaten Anbietern nutzen. Folgende Daten zum eigenen Fahrzeug lassen sich auch kostenlos abrufen:
Kennzeichen
Hersteller, Modell, Fahrgestellnummer, Versionsbezeichnung
Schlüssel- und Typnummer
Datum der Erstzulassung und Zahl der Vorbesitzer, nächste Hauptuntersuchung
Technische Daten wie Maße, Leer- und Gesamtgewicht, Achslasten, Bereifungsgröße
Anhängelast, Zahl der Sitzplätze, Kraftstoff, Hubraum (bei Verbrennern), Nennleistung, Höchstgeschwindigkeit, Stand-/Fahrgeräusch, Emissionsklasse, CO₂-Wert, für Steuerklasse wichtige Zusatzinformationen, Nummer der Typgenehmigung und deren Datum (wichtig zur Beurteilung, ob ein Auto schon den neuen Bestimmungen zum Schutz des Kilometerstands gemäß EU 2017/1151 genügen muss)
Hinweise zu Wechsel-, Saison-, Oldtimer-, Elektro- oder grünem Kennzeichen
Halter- und Versicherungsdaten
Umschreibungen auf andere Halter bzw. Halterinnen
Abgelesene Kilometerstände bei den jüngsten Hauptuntersuchungen und ob Prüfplakette zugeteilt wurde
Und so geht's:
1. Möglichkeit: Mit elektronischem Personalausweis
Wer über den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verfügt, kann für alle auf ihn zugelassenen Fahrzeuge einen mehrseitigen Datenauszug kostenlos vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) anfordern. Erforderlich sind dazu der Personalausweis und die Ausweis-App2. Das dauert nur wenige Minuten und wird auch Autoverkäufern und -verkäuferinnen vom ADAC empfohlen. Denn damit zeigen Sie, dass Sie nichts zu verbergen haben. Kaufinteressierte sollten gezielt nach diesem Datenauszug fragen.
2. Möglichkeit: Anfrage an die Fahrzeug-System-Daten GmbH
Wem die Daten der letzten Hauptuntersuchung, dort abgelesene Kilometerstände, Messwerte der Bremsenprüfung sowie dabei festgestellte Mängel und erteilte Hinweise genügen, kann bei der Fahrzeug-System-Daten GmbH (FSD) gemäß §15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anfragen. Dazu die Anfrage in das Kontaktformular auf fsd-web.de eintragen und Kopie/Scan des eigenen Personalausweises sowie von Zulassungsbescheinigung Teil I oder II des eigenen Autos beifügen. Per Brief ist die Anfrage zu richten an: Fahrzeug-System-Daten GmbH, Wintergartenstraße 4, 01307 Dresden.
Hier finden Sie Informationen zur Versteigerung von Behördenfahrzeugen. Und hier zur Preisentwicklung bei Gebrauchtwagen.
Fachliche Beratung: Arnulf Thiemel, ADAC Technik Zentrum