Unfall im Ausland: Was tun?
Wenn es mit dem Auto kracht, heißt es Ruhe bewahren. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Versicherung, Grüne Karte, Polizei und wie der ADAC Sie beim Unfall im Ausland unterstützt.
Das sollten Sie griffbereit haben
Hier finden Sie die deutsche Version des Europäischen Unfallberichts.
Die Merkblätter "Unfall im Ausland“ können Sie als Mitglied kostenfrei für Ihr Urlaubsland anfordern.
Die mehrsprachige Version des Europäischen Unfallberichtes können Sie hier herunterladen.
Häufige Fragen nach einem Unfall im Ausland
Einen Europäischen Unfallbericht, erhältlich beim ADAC (siehe Link unten). Merkblätter, worauf bei einem Unfall in Ihrem Reiseland sonst noch zu achten ist, gibt es ebenfalls beim Club. Auch wichtig und vorgeschrieben: Warndreieck, Warnwesten, Verbandkasten etc.
Die Grüne Karte wird kostenlos von der eigenen Kfz-Versicherung ausgegeben und dient im Ausland als Nachweis der Haftpflichtversicherung. Darauf stehen alle relevanten Daten zu Auto und Versicherung.
In den Mitgliedsstaaten der EU plus Schweiz, Serbien, Norwegen, Island und Liechtenstein wird dieser Nachweis bei einem Unfall nicht mehr benötigt, kann aber hilfreich sein. In anderen Ländern wie z.B. Albanien, Bosnien-Herzegowina, Türkei, Russland und Nordmazedonien ist die Grüne Karte verpflichtend.
Tipp: Falls Sie nicht sicher sind, fragen Sie vorher bei Ihrem Kfz-Versicherer nach, ob sie das Dokument für Ihr Reiseland benötigen.
Name und Anschrift des Fahrers bzw. des Halters, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsscheinnummer, ggf. die Nummer der Grünen Karte. Im Europäischen Unfallbericht werden alle relevanten Daten abgefragt. Am besten füllen Sie ihn zusammen mit dem Unfallgegner aus. Wichtig: In manchen Ländern stehen Infos zur Haftpflicht auf einer Plakette an der Windschutzscheibe, z. B. in Italien.
Immer wenn jemand verletzt ist. Außerdem wenn der Sachschaden hoch ist, wenn Sie sich nicht mit dem Unfallgegner einigen können, er keinen Versicherungsnachweis hat oder Unfallflucht begeht. Gut zu wissen: In einigen Ländern, z. B. Frankreich, ist die Polizei nicht verpflichtet, Bagatellunfälle aufzunehmen, in anderen Ländern dagegen muss sie bei jedem Sachschaden gerufen werden. Was wo gilt, steht in den ADAC Merkblättern. Wichtig: Bitten Sie die Polizei um ein Unfallprotokoll!
Wenden Sie sich an die ADAC Notrufzentrale (Kontakt siehe unten). Die Mitarbeiter besprechen mit Ihnen, wie es weitergeht. Liegt ein Totalschaden vor, können Sie hier auch abklären, ob Ihr Fahrzeug im Ausland verschrottet wird. Im Rahmen der Plus-Mitgliedschaft werden u. a. die Kosten für Abschleppen (bis zu 300 €), Fahrzeugrücktransport bzw. Verschrottung bei wirtschaftlichem Totalschaden übernommen.
Wenn es in einem EU-Land, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein gekracht hat, können Sie Ansprüche in Deutschland geltend machen. Beim Zentralruf der Deutschen Autoversicherer, Tel. 0800 25 02 600 (kostenlos), erfahren Sie, wer als Regulierungsbeauftragter zuständig ist. Es gilt das Schadensersatzrecht des Unfalllands. In den meisten Ländern außerhalb der EU müssen Sie sich direkt an die ausländische Versicherung wenden.
In jedem Land sind die Kosten, die geltend gemacht werden können, unterschiedlich. So werden Ausgaben für Anwalt und Gutachter oft nicht ersetzt, auch bei Mietwagen und Nutzungsausfall gelten andere Regeln (detaillierte Infos in den Merkblättern). Je nach den Umständen kann es sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten.
Verletzungen sollten von der Polizei protokolliert werden. Um Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen, ist es besser, einen Arzt vor Ort aufzusuchen und sich die Verletzung attestieren zu lassen. Deutsche Atteste werden von ausländischen Versicherungen meist nicht anerkannt. Gerade Personenschäden werden, je nach Land, sehr unterschiedlich bewertet. Hier kann ein Anwalt im Unfallland hilfreich sein. Die Kosten werden von einer Rechtschutzversicherung übernommen.
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