Unfall im Ausland: Was tun?

Wer im Ausland einen Unfall hat, muss einiges beachten. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Versicherung, Grüne Karte, Polizei und wie der ADAC unterstützt.
Welche Dokumente Sie bei Reisen mit dem Auto dabei haben sollten
Wann und wo die Grüne Karte noch benötigt wird
Bei Verletzten immer die Polizei rufen
Niemand, der in den wohlverdienten Urlaub fährt, rechnet mit einem Unfall. Wenn es doch kracht, sollte man einige Dinge parat haben und wissen, was im jeweiligen Fall zu tun ist. Die wichtigsten allgemeinen Tipps plus spezielle Informationen für einzelne Urlaubsländer.
Was sollten Sie bei einem Unfall im Ausland griffbereit haben?
Einen Europäischen Unfallbericht, erhältlich beim ADAC. Merkblätter, worauf bei einem Unfall in Ihrem Reiseland sonst noch zu achten ist, gibt es ebenfalls beim Club (siehe ganz unten). Auch wichtig und vorgeschrieben: Warndreieck, Warnwesten, Verbandkasten.
Grüne Versicherungskarte: Wann und wo wird sie gebraucht?
Die Grüne Karte wird kostenlos von der eigenen Kfz-Versicherung ausgegeben und dient im Ausland als Nachweis der Haftpflichtversicherung. Darauf stehen alle relevanten Daten zu Auto und Versicherung.
In den Mitgliedsstaaten der EU plus Schweiz, Serbien, Norwegen, Island und Liechtenstein wird dieser Nachweis bei einem Unfall nicht mehr benötigt, kann aber hilfreich sein. Neu: Seit dem 2. August 2021 wird auch in Großbritannien und Montenegro keine Grüne Karte mehr benötigt. Die Europäische Kommission hat der Teilnahme dieser Länder am multilateralen Abkommen (Kennzeichenabkommen) zugestimmt.
In anderen Ländern wie z.B. Albanien, Bosnien-Herzegowina, Türkei, Russland und Nordmazedonien ist die Grüne Karte verpflichtend.
Tipp: Falls Sie nicht sicher sind, fragen Sie vorher bei Ihrem Kfz-Versicherer nach, ob sie das Dokument für Ihr Reiseland benötigen.
Welche Daten des Unfallgegners brauchen Sie?
Name und Anschrift des Fahrers bzw. des Halters, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsscheinnummer, ggf. die Nummer der Grünen Karte. Im Europäischen Unfallbericht werden alle relevanten Daten abgefragt. Am besten füllen Sie ihn zusammen mit dem Unfallgegner aus. Wichtig: In manchen Ländern stehen Infos zur Haftpflicht auf einer Plakette an der Windschutzscheibe.
Rechtsberatung: So hilft der ADAC
Sie sind ADAC Mitglied und haben noch Fragen?
Per Telefon sind unsere Clubjuristen unter 089 76 76 24 23 (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr) für Sie da.
Wann sollte unbedingt die Polizei kommen?
Immer wenn jemand verletzt ist. Außerdem wenn der Sachschaden hoch ist, wenn Sie sich nicht mit dem Unfallgegner einigen können, er keinen Versicherungsnachweis hat oder Unfallflucht begeht. Gut zu wissen: In einigen Ländern, z. B. Frankreich, ist die Polizei nicht verpflichtet, Bagatellunfälle aufzunehmen, in anderen Ländern dagegen muss sie bei jedem Sachschaden gerufen werden. Was wo gilt, steht in den ADAC Merkblättern. Wichtig: Bitten Sie die Polizei um ein Unfallprotokoll!
Sie können nicht mehr weiterfahren: Was jetzt?
Die ADAC Auslands-Notrufstationen sind für Mitglieder zentral aus dem jeweiligen Land unter der Telefonnummer +49 89 22 22 22 erreichbar. Die Mitarbeiter besprechen mit Ihnen, wie es weitergeht.
Wie und wo können Sie Ansprüche geltend machen?
Wenn es in einem EU-Land, der Schweiz, Norwegen, Großbritannien, Island oder Liechtenstein gekracht hat, können Sie Ansprüche in Deutschland geltend machen. Beim Zentralruf der Deutschen Autoversicherer, Tel. 0800 25 02 600 (kostenlos), erfahren Sie, wer als Regulierungsbeauftragter zuständig ist. Es gilt das Schadensersatzrecht des Unfalllands. In den meisten Ländern außerhalb der EU müssen Sie sich direkt an die ausländische Versicherung wenden.
Gutachter, Mietwagen, Nutzungsausfall, Anwalt: Was steht Ihnen zu?
In jedem Land sind die Kosten, die geltend gemacht werden können, unterschiedlich. So werden Ausgaben für Anwalt und Gutachter oft nicht ersetzt, auch bei Mietwagen und Nutzungsausfall gelten andere Regeln (detaillierte Informationen finden Sie in den Merkblättern des jeweiligen Landes, die Sie als ADAC Mitglied kostenfrei anfordern können). Je nach den Umständen kann es sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten.
Schmerzensgeld: Was ist bei Verletzungen und Personenschäden zu tun?
Verletzungen sollten von der Polizei protokolliert werden. Um Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen, ist es besser, einen Arzt vor Ort aufzusuchen und sich die Verletzung attestieren zu lassen. Deutsche Atteste werden von ausländischen Versicherungen meist nicht anerkannt. Gerade Personenschäden werden, je nach Land, sehr unterschiedlich bewertet. Hier kann ein Anwalt im Unfallland hilfreich sein. Die Kosten werden von einer Rechtschutzversicherung übernommen.
Frankreich, Italien, Österreich: Unfälle passieren überall
Welche Rechte haben Sie nach nach einem Verkehrsunfall im Ausland? Die Regulierung ist von Land zu Land verschieden. Hier die wichtigsten Infos zu einzelnen Urlaubsländern.
Unfall in Frankreich
Wie sollten Sie bei einem Sach- oder Personenschäden nach einem Unfall in Frankreich vorgehen? Clubjuristen informieren.
Unfall in Italien
Alles was Sie zur Unfallregulierung nach einem Schaden in Italien wissen müssen.
Unfall in Kroatien
Was Sie bei einem Sach- oder Personenschäden nach einem Unfall in Kroatien wissen sollten? Clubjuristen informieren.
Unfall in den Niederlanden
Wie sind die ersten Schritte nach einem Unfall in den Niederlanden? Was ist zu tun?
Unfall in Österreich
Informieren Sie sich über die Schadenabwicklung nach einem Unfall in Österreich.
Unfall in Polen
Wo ist der Schaden nach einem Unfall in Polen geltend zu machen? Clubjuristen informieren.
Unfall in Portugal
Informieren Sie sich über die Schadenabwicklung nach einem Unfall in Portugal.
Unfall in der Schweiz
Wichtige Informationen zur Geltendmachung eines Schadens nach einem Unfall in der Schweiz.
Unfall in Spanien
Alles was Sie zur Unfallregulierung nach einem Schaden in Spanien wissen müssen.
Unfall in der Türkei
Wichtige Informationen zur Geltendmachung eines Schadens nach einem Unfall in der Türkei.
Deutsche Version des Europäischen Unfallbericht zum Download