ADAC Auto-Kaufvertrag: Das sollten Verkäufer und Käufer wissen

Wer einen Gebrauchtwagen privat kaufen oder verkaufen will, sollte einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen. Was Sie beachten sollten und wie Sie den Kaufvertrag richtig ausfüllen.
ADAC Musterkaufvertrag als Download
Kauf und Verkauf von Privat: Ausschluss der Sachmängelhaftung zulässig
Erst prüfen, dann unterschreiben: Wichtiges zum Kaufvertrag
Damit Käufer und Verkäufer beim Abschluss eines Kaufvertrags nichts übersehen, haben die ADAC Juristen und Juristinnen die wichtigsten Tipps zusammengestellt. Außerdem: Der ADAC Musterkaufvertrag und eine Checkliste für die Probefahrt zum Download.
ADAC Kaufvertrag downloaden
Für jeden Kaufvertrag gilt eine gesetzliche Sachmängelhaftung von zwei Jahren, wenn nichts anderes vereinbart ist. Als Privatperson können Sie diese Haftung vertraglich ausschließen, wenn Sie Ihr gebrauchtes Fahrzeug verkaufen wollen.
Mit einer entsprechenden Ausschlussklausel haften Sie nicht für Mängel an dem Fahrzeug, die Sie nicht kannten. Der ADAC Kaufvertrag enthält einen Ausschluss der Sachmängelhaftung und steht hier zum Download bereit:
Hinweis: Dieser Vertrag gilt nur für den privaten Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen.
Verkauft ein Unternehmer an eine Privatperson (Verbraucherin oder Verbraucher), ist ein Haftungsausschluss unwirksam. Als Unternehmer gilt, wer beim Verkauf im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt. Zum Beispiel, wenn ein selbstständiger Handwerker, Architekt oder eine Anwältin ihr überwiegend gewerblich genutztes Fahrzeug verkauft.
ADAC Musterverträge, Vollmachten und andere Vorlagen
Die ADAC Rechtsberatung bietet eine Vielzahl von Vollmachten, Kaufverträgen und Musterschreiben kostenlos zum Download an. Darunter Muster-Kaufverträge für verschiedene Fahrzeuge wie Wohnmobile, Motorräder, Oldtimer oder Anhänger.
Wichtige Tipps für Verkäufer
Mit diesen Tipps sind Sie beim Verkauf Ihres Gebrauchten auf der sicheren Seite:
Achten Sie darauf, dass der Käufer oder die Käuferin volljährig ist bzw. die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
Prüfen Sie vor der Probefahrt, ob der Käufer oder die Käuferin den erforderlichen Führerschein hat. Verlangen Sie ein Pfand für die Probefahrt und klären Sie die Haftungsfrage. Die ADAC Mustervereinbarung für die Probefahrt können Sie hier downloaden:
PDF ansehenLaden Sie sich hier die ADAC Mustervereinbarung für eine Probefahrt herunterPDF, 66,9 KBTeilen Sie dem Käufer oder der Käuferin alle Ihnen bekannten Mängel an dem Fahrzeug mit und nehmen Sie diese in den Kaufvertrag auf.
Im ADAC Prüfzentrum wird das Auto gründlich untersucht© ADAC/Gerd George Lassen Sie das Auto vor dem Verkauf technisch prüfen. Mit einem Untersuchungsprotokoll ist das Auto besser verkäuflich. Den ADAC Gebrauchtwagen-Check kann man bei den Prüfzentren des Clubs und bei ADAC Vertragssachverständigen machen lassen.
Vereinbaren Sie, dass der volle Kaufpreis bei der Übergabe in bar zu zahlen ist, denn Stundungen und Ratenzahlungen können zu Problemen führen. Hier finden Sie Tipps zur sicheren Bezahlung und Hinweise zu den häufigsten Betrugsmaschen beim Autokauf.
Möchten Sie vorhandenes Zubehör vor dem Verkauf noch entfernen oder nicht mit verkaufen, können Sie das im Vertrag vermerken.
Händigen Sie dem Käufer die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erst aus, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist.
Schicken Sie die ausgefüllten Verkaufsmeldungen an die Kfz-Zulassungsstelle und Ihre Versicherung. Bewahren Sie davon Kopien auf. Meldet der Käufer das Fahrzeug nicht um, haften Sie weiter für Steuer und Versicherungsprämie. Am besten fahren Sie mit dem Käufer zur Zulassungsstelle und melden das Fahrzeug ab. Alternativ können Sie das Auto dort vor der Übergabe außer Betrieb setzen lassen.
Wichtige Tipps für Käufer
Lassen Sie den Gebrauchten vor Unterschrift technisch überprüfen. Dazu können Sie zum Beispiel eine Gebrauchtwagenuntersuchung beim ADAC durchführen lassen.
Machen Sie eine Probefahrt und notieren Sie sich dabei Auffälligkeiten. Vor der Probefahrt sollten Sie klären, wer im Schadensfall haftet. Ohne besondere Vereinbarung haftet der Probefahrer bei eigenem Verschulden voll. Käufer und Verkäufer sollten festlegen, wer etwa die Selbstbeteiligung trägt – auch bei Vollkasko. Die ADAC Checkliste für die Probefahrt können Sie hier herunterladen:
PDF ansehenCheckliste für die ProbefahrtPDF, 256 KBNutzen Sie die ADAC Checkliste für den Gebrauchtwagenkauf. Damit kommen Sie den wichtigsten Mängeln selbst auf die Spur. Sie steht hier kostenlos zum Download bereit:
PDF ansehenCheckliste für den GebrauchtwagenkaufPDF, 237 KBFragen Sie nach möglichen Unfallschäden und lassen Sie diese in den Vertrag aufnehmen.
Auch die Zahl der Vorbesitzer sollte im Vertrag stehen.
Überprüfen Sie die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren und fragen Sie nach dem Baujahr. Es kann von der Erstzulassung abweichen. Achten Sie auch auf das Alter der Reifen und prüfen Sie die Profiltiefe.
Sind Teile des Fahrzeugs nicht mehr im Originalzustand, prüfen Sie die Eintragung in den Zulassungspapieren oder lassen Sie sich die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) aushändigen.
Achten Sie darauf, dass Zusatzausstattung vollständig aufgeführt ist.
Prüfen Sie, ob Bremsen und Licht funktionieren. Lassen Sie sich die Bedienungsanleitungen und die Allgemeine Betriebserlaubnis zu Anbauteilen aushändigen.
Achten Sie auf eine gültige HU Plakette.
Wenn Sie nicht mit dem Eigentümer selbst verhandeln, lassen Sie sich eine schriftliche Vollmacht und den Ausweis des Bevollmächtigten zeigen. Nehmen Sie die Daten und die Anschrift mit in den Vertrag auf.
Lassen Sie sich alle Schlüssel aushändigen. Fragen Sie bei Schlüsselkopien nach dem Verbleib der Originale.
Die für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen gehen mit dem Kauf auf Sie über. Sie können die bestehenden Versicherungen aber kündigen und einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.
Melden Sie das Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle unverzüglich um.
Erst prüfen, dann unterschreiben
Schauen Sie sich das Fahrzeug erst genau an, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben
ADAC Kaufvertrag richtig ausfüllen
Die ADAC Juristen und Juristinnen haben wichtige Tipps für das Ausfüllen des Kaufvertrages.
Nehmen Sie sich Zeit, den Kaufvertrag durchzulesen. Prüfen Sie dabei auch vorausgefüllte Teile des Vertrages und ergänzen Sie diese bei Bedarf.
Füllen Sie den Vertrag und die Verkaufsmeldungen am besten gemeinsam vollständig aus. Achten Sie auf vollständige Namen und Adressen der Vertragsparteien (bzw. Bevollmächtigten). Nehmen Sie die Ausweis- bzw. Passnummern beider Vertragsparteien auf. Bei der Anzahl der Vorbesitzer ist der Verkäufer mit anzugeben.
Achten Sie darauf, dass der ausgehandelte Kaufpreis korrekt im Vertrag steht und denken Sie daran, das Häkchen bei "keinen Unfallschaden" zu setzen, wenn Ihnen die Unfallfreiheit zugesichert wurde.
Prüfen Sie, ob Unfallschäden, sonstige Beschädigungen oder Mängel im Vertrag stehen und Zusatzausstattung oder Zubehör vollständig aufgeführt ist. Wenn Sie sich nicht sicher sind, machen Sie keine Angaben ins Blaue. Kreuzen Sie "keine Angaben" an.
Vollmachten für Kauf und Verkauf
Wollen Sie jemanden mit dem Kauf oder Verkauf beauftragen, können Sie die ADAC Mustervollmacht verwenden:
So läuft die Übergabe
Die Übergabe findet im Idealfall erst nach Zahlung des gesamten Kaufpreises statt. Bei einer Anzahlung besteht die Gefahr, dass man dem Geld hinterherläuft. Achten Sie darauf, nicht nur das Auto, sondern auch folgende Dinge zu übergeben:
Originalschlüssel, Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief), COC-Bescheinigung (bei Einfuhrfahrzeugen) und Bericht der letzten Hauptuntersuchung
Serviceheft, Betriebsanleitungen und Zubehör (z.B. Ladekabel beim E-Auto)
Werkstattrechnungen und ADAC Untersuchungsprotokoll
So geht die Ummeldung des Autos

Sollte der Käufer das Fahrzeug nicht ummelden, haftet der Verkäufer weiter für die Kfz-Steuer und die Versicherungsprämie. Daher rät der ADAC, dass beide Parteien des Kaufvertrags gemeinsam zur Zulassungsstelle fahren und das Auto ummelden. Alternativ kann man das Auto dort vor der Übergabe außer Betrieb setzen lassen.
Tipp der ADAC Juristen: Mit den entstempelten Kennzeichen kann der Käufer bis zum Ende des Tages noch auf direktem Weg nach Hause fahren, wenn die bisherige Kfz-Versicherung diese Fahrt noch abdeckt. Wer unsicher ist, fragt vorsichtshalber bei der Versicherung nach. Wird ein abgemeldetes Auto verkauft, braucht der Käufer für die Abholung ein Kurzzeit- bzw. Ausfuhrkennzeichen oder einen Anhänger. Ein abgemeldetes Auto darf nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum stehen.
Haftung für Mängel und Unfallschäden
Der ADAC Musterkaufvertrag enthält einen sogenannten Sachmängelhaftungsausschluss. Diese Klausel schützt den privaten Verkäufer davor, dass der Käufer Ansprüche für unbekannte Mängel stellen kann. Alle Informationen zur Haftung bei Mängeln am gebrauchten Fahrzeug.
Wichtig für Käufer

Als Käufer sollten Sie ausdrücklich nach Unfallschäden fragen, denn auch reparierte Schäden mindern den Wert des Fahrzeugs. Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn es durch äußere Einwirkung beschädigt wurde. Das Ausmaß des Schadens ist dafür nicht entscheidend. Geringfügige Lackkratzer, übliche Gebrauchsspuren und kleine Schönheitsfehler gelten nicht als Unfallschaden.
Wichtig für Verkäufer
Als Verkäufer müssen Sie dem Käufer alle bekannten Mängel und (auch geringfügige) Unfallschäden ungefragt mitteilen. Wenn Sie nicht der Erstbesitzer sind und unsicher sind, ob das Fahrzeug vor Ihrer Besitzzeit Unfallschäden oder Mängel erlitten hat, kreuzen Sie im Vertrag "keine Angaben" an. Kreuzen Sie "soweit bekannt" an, heißt das, Sie handeln nach bestem Wissen und Gewissen. Für die Richtigkeit haften Sie nicht, es sei denn, Sie verschweigen arglistig einen Mangel.
Kauf und Verkauf gebrauchter E-Autos
Beim privaten Kauf oder Verkauf gebrauchter E-Autos ist der Zustand der Antriebsbatterien wichtig. Mit einem Protokoll über einen Batterietest lässt sich der Gebrauchte meist besser verkaufen. Hier können Sie den speziell auf E-Autos zugeschnittenen ADAC Mustervertrag für gebrauchte E-Autos downloaden: