Auto-Kaufvertrag: Das sollten Verkäufer und Käufer wissen

Verkäufer übergibt Käufer den Autoschlüssel
Der "Schlüsselmoment" beim Autoverkauf© Shutterstock/MUNGKHOOD STUDIO

Beim Verkauf eines Autos unter Privatleuten kann es schon einmal zu Problemen kommen. Diese Punkte sind für die Parteien wichtig, damit der Kaufvertrag gut über die Bühne geht.

  • Neutrale Gebrauchtwagenuntersuchung machen lassen

  • Schriftlichen Kaufvertrag abschließen und Probefahrt durchführen

  • Auto möglichst vor Übergabe ummelden

Die wichtigsten Tipps, damit Verkäufer und Käufer beim Abschluss eines Kaufvertrags nichts Wichtiges vergessen oder übersehen. Außerdem: Der ADAC Musterkaufvertrag und eine Checkliste für die Probefahrt zum Download.

ADAC Kaufvertrag zum Downloaden

Der ADAC Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs steht hier zum Download bereit:

Kaufvertrag für den Privatkauf von Gebrauchtwagen
PDF, 182 KB
PDF ansehen

Für einen gewerblichen Verkauf von Unternehmer an Unternehmer finden Sie hier das passende Formular:

Kaufvertrag für den Kauf von Gebrauchtwagen durch Unternehmer
PDF, 191 KB
PDF ansehen

ADAC Musterverträge, Vollmachten und andere Vorlagen

Die ADAC Rechtsberatung bietet eine Vielzahl von Vollmachten, Kaufverträgen und Musterschreiben kostenlos zum Download an. Darunter Muster-Kaufverträge für verschiedene Fahrzeuge wie Wohnmobile, Motorräder, Oldtimer oder Anhänger.

Gebrauchtwagen untersuchen lassen

Junger Mann mit Mechaniker im ADAC Prüfzentrum
In einem ADAC Prüfzentrum wird das Auto auf Herz und Nieren untersucht© ADAC/Gerd George

Für beide Vertragspartner ist es hilfreich, das Auto durch den ADAC prüfen zu lassen. Mit einem Untersuchungsprotokoll ist das Auto besser verkäuflich. Denn für Laien ist es nicht einfach, den Zustand des Fahrzeugs zu beurteilen. Den ADAC Gebrauchtwagen-Check kann man bei den Prüfzentren des Clubs und bei ADAC Vertragssachverständigen machen lassen.

Wichtig bei der Probefahrt

Schon bei der Probefahrt muss man darauf achten, dass die Käuferin bzw. der Käufer volljährig ist und den entsprechenden Führerschein besitzt. Geht der Interessent alleine auf Probefahrt, sollte man sich ein Pfand (zum Beispiel Personalausweis) aushändigen lassen. Außerdem sollte man das Auto vor der Probefahrt auf Beschädigungen untersuchen.

Im besten Fall ist das Auto zum Zeitpunkt der Probefahrt vollkaskoversichert. Darauf vertrauen darf man beim Kauf von Privat aber nicht. Deshalb sollte man vor der Probefahrt unbedingt nachfragen, wer im Schadensfall haftet. Besteht keine abweichende Vereinbarung, haftet der Probefahrer voll für einen selbstverschuldeten Schaden. Käufer und Verkäufer sollten vor der Probefahrt vereinbaren, wer bei einem Unfall zum Beispiel die Selbstbeteiligung tragen muss. Das gilt auch, wenn das Auto vollkaskoversichert ist.

Mit der ADAC Vereinbarung über die Probefahrt können Sie alle wichtigen Punkte regeln:

Vereinbarung über die Probefahrt mit einem gebrauchten Fahrzeug
PDF, 66,9 KB
PDF ansehen

Nehmen Sie als Käuferin oder Käufer die ADAC Checkliste zur Probefahrt mit und haken Sie alle wichtigen Punkte ab:

Checkliste für die Probefahrt
PDF, 256 KB
PDF ansehen

Ummeldung des Autos

Sollte der Käufer das Fahrzeug nicht ummelden, haftet der Verkäufer weiter für die Kfz-Steuer und die Versicherungsprämie. Daher rät der ADAC, dass beide Parteien des Kaufvertrags gemeinsam zur Zulassungsstelle fahren und das Auto ummelden.

Menschen warten vor einer KFZ Zulassungsstelle
Erste Anlaufstelle nach dem Verkauf: Die Zulassungsstelle© imago images/Schöning

Alternativ kann man das Auto dort vor der Übergabe außer Betrieb setzen lassen. Tipp der ADAC Juristen: Mit den entstempelten Kennzeichen kann der Käufer bis zum Ende des Tages noch auf direktem Weg nach Hause fahren, wenn die bisherige Kfz-Versicherung diese Fahrt noch abdeckt. Wer unsicher ist, fragt vorsichtshalber bei der Versicherung nach.

Wird ein abgemeldetes Auto verkauft, braucht der Käufer für die Abholung ein Kurzzeit- bzw. Ausfuhrkennzeichen oder einen Anhänger. Im abgemeldeten Zustand darf das Auto nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum stehen.

Tipps und Infos rund ums Fahrzeug. Kostenlos vom ADAC

Haftung bei Mängeln und Unfallschäden

Der ADAC Musterkaufvertrag enthält einen sogenannten Sachmängelhaftungsausschluss. Diese Klausel schützt den Verkäufer davor, dass der Käufer Ansprüche für unbekannte Mängel stellen kann.

Mann zeigt auf Schaden an seinem Auto
Der Verkäufer ist verpflichtet, auf Schäden am Fahrzeug hinzuweisen© iStock.com/Albina Gavrilovic

Wichtig: Der Verkäufer muss dem Käufer in jedem Fall alle ihm bekannten Mängel und (auch geringfügige) Unfallschäden ungefragt nennen. Wer unsicher ist, ob sein Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt wurde oder Mängel hat, kreuzt im Vertrag "keine Angaben" an. Bei "soweit bekannt" handelt es sich um eine Erklärung nach bestem Wissen und Gewissen. Für ihre Richtigkeit haftet der Verkäufer nicht - außer er verschweigt arglistig einen Mangel.

Alle Informationen zu den Rechten bei Mängeln am Gebrauchtwagen

Das müssen Verkäufer beachten

Der Verkäufer trägt den vollständigen Namen und die Anschrift des Käufers in beide Ausfertigungen des Vertrags ein. Das Gleiche gilt für die Verkaufsmeldungen an Versicherung und Zulassungsstelle. Er vergleicht dabei die Daten mit dem Pass oder Personalausweis des Käufers und überträgt sie in den Kaufvertrag.

Zulassungsbescheinigung II
Erst nach der Bezahlung wird die Zulassungsbescheinigung II übergeben© imago images/photothek

Vereinbaren Sie möglichst die Zahlung des vollen Kaufpreises in bar. Von einer Ratenzahlung oder Stundung rät der ADAC ab, denn gerade beim Privatverkauf kann das schnell zu Ärger führen. Wenn möglich, sollte man die Echtheit des Geldes bei der eigenen Bank prüfen lassen und erst dann die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) übergeben.

Nach dem Verkauf kopiert der Verkäufer die Verkaufsmeldungen und schickt die Originale an die Zulassungsstelle und an die Versicherungsgesellschaft.

Das ist wichtig für Käufer

Der Käufer prüft die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren und fragt nach der CoC-Bescheinigung. Falls der Vertrag mit einem Vertreter des Verkäufers geschlossen wird, muss dieser eine schriftliche Vollmacht sowie Ausweis oder Pass vorlegen. Der Käufer notiert sich seine Kontaktdaten.

Den Kaufvertrag sollte man in jedem Fall schriftlich schließen. Lassen Sie Zusatzausstattung und Zubehör vollständig in den Kaufvertrag aufnehmen. Reicht der Platz dafür nicht aus, kommt ein Ergänzungsblatt dazu, das beide Parteien unterschreiben.

Mit dem Kauf gehen Haftpflicht- und Kaskoversicherung auf den Käufer über. Er sollte prüfen, ob diese die gewünschten Konditionen bietet. Bei Bedarf kann der Käufer die bisherige Versicherung kündigen (Frist: ein Monat nach Erwerb des Autos) und einen neuen Vertrag abschließen.

Verkauf gebrauchter E-Autos

Nissan Leaf ZE0 fahrend auf einer Straße
Auch bei E-Autos wie dem Nissan Leaf wächst der Gebrauchtwagenmarkt© Nissan

Durch die steigende Bedeutung der E-Mobilität kommt es immer öfter zum privaten Verkauf gebrauchter E-Autos. Dabei sind einige Besonderheiten zu beachten, etwa der Zustand der Antriebsbatterien – mit einem Batterietestprotokoll lässt sich der Gebrauchte meist besser verkaufen. Daher gibt es ein eigenes ADAC Formular für den Kaufvertrag:

Kaufvertrag für gebrauchte Elektrofahrzeuge
PDF, 207 KB
PDF ansehen