Motorrad gebraucht kaufen: Kaufvertrag richtig ausfüllen
Probefahrt erfolgreich, Detailprüfung im Stand gemacht – wer sich für ein gebrauchtes Motorrad entscheidet, sollte unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen. Was Sie beachten sollten.
Nichts vergessen: ADAC Musterkaufvertrag verwenden
Privater Kauf: Ausschluss der Sachmängelhaftung zulässig
Erst prüfen, dann unterschreiben: Wichtiges zum Kaufvertrag
ADAC Musterkaufvertrag zum Download
Hier steht für Sie der ADAC Musterkaufvertrag speziell für den Motorradkauf bzw. -verkauf bereit:
Hinweis: Dieser Vertrag gilt nur für den privaten Verkauf von gebrauchten Motorrädern. Private Verkäuferinnen und Verkäufer können die gesetzliche Sachmängelhaftung durch den Vertrag ausschließen. Beim Verkauf von Unternehmer oder Unternehmerin an Verbraucher bzw. Verbraucherin ist ein Haftungsausschluss unwirksam.
Als Unternehmer oder Unternehmerin gilt, wer beim Verkauf im Rahmen seiner bzw. ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt. Zum Beispiel selbstständige Handwerker, Ärzte oder Architekten bzw. Handwerkerinnen, Ärztinnen oder Architektinnen, die ihr überwiegend gewerblich genutztes Fahrzeug verkaufen.
Hier finden Sie alle Informationen zur Haftung bei Mängeln am gebrauchten Motorrad.
Vollmachten für Kauf und Verkauf
Möchten Sie jemanden mit dem Kauf beziehungsweise Verkauf Ihres Motorrads beauftragen, können Sie dafür die ADAC Mustervollmachten verwenden:
Wichtige Tipps für Verkäufer
Mit diesen Tipps sind Sie beim Verkauf Ihres Motorrads auf der sicheren Seite:
Achten Sie darauf, dass der Käufer oder die Käuferin volljährig ist bzw. die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
Prüfen Sie, ob der Käufer oder die Käuferin den erforderlichen Führerschein hat, wenn er bzw. sie eine Probefahrt machen will. Lassen Sie sich für die Dauer der Probefahrt ein Pfand geben.
Teilen Sie dem Käufer oder der Käuferin alle Ihnen bekannte Mängel an dem Motorrad mit und nehmen Sie diese in den Kaufvertrag auf.
Vereinbaren Sie Barzahlung des vollen Kaufpreises bei Übergabe. Stundungen und Ratenzahlungen können zu Problemen führen.
Händigen Sie dem Käufer bzw. der Käuferin die Zulassungsbescheinigung Teil II erst aus, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist.
Schicken Sie die ausgefüllten Verkaufsmeldungen an die Kfz-Zulassungsstelle und Ihre Versicherung. Bewahren Sie davon Kopien auf.
Meldet der Käufer bzw. die Käuferin das Motorrad nicht um, haften Sie weiter für Kfz-Steuer und Versicherungsprämie. Am besten fahren Sie mit dem Käufer bzw. der Käuferin zur Zulassungsstelle und melden das Motorrad sofort um. Oder setzen Sie es vor Übergabe außer Betrieb.
Wichtige Tipps für Käufer
Diese Tipps sind wichtig für Käufer und Käuferinnen:
Lassen Sie das Motorrad vor Unterschrift zum Beispiel in einem ADAC Prüfzentrum checken. Machen Sie eine Probefahrt, notieren Sie sich dabei Auffälligkeiten.
Sind Fahrzeugteile nicht mehr im Originalzustand (Umrüstung von Auspuffanlage, Beleuchtung etc.), prüfen Sie die Eintragung in den Zulassungspapieren oder lassen Sie sich die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) aushändigen.
Achten Sie darauf, dass Zusatzausstattung und Zubehör im Kaufvertrag vollständig aufgeführt werden.
Fragen Sie den Verkäufer bzw. die Verkäuferin nach möglichen Unfallschäden und lassen Sie diese in den Vertrag aufnehmen. Auch die Gesamtfahrleistung und die Zahl der Vorbesitzer und Vorbesitzerinnen sollten im Vertrag stehen.
Wenn Sie nicht mit dem Eigentümer bzw. der Eigentümerin selbst verhandeln, lassen Sie sich eine schriftliche Vollmacht für den Verkauf und den Ausweis des oder der Bevollmächtigten zeigen. Nehmen Sie die Daten und die Anschrift des oder der Bevollmächtigten mit in den Vertrag auf.
Lassen Sie sich alle Schlüssel aushändigen.
Die auf das Motorrad abgeschlossenen Versicherungen (Haftpflicht und Kasko) gehen mit dem Kauf auf Sie über. Sie können die bestehenden Versicherungen aber kündigen und einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.
Melden Sie das Motorrad unverzüglich um. Dazu wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsstelle (Hauptwohnsitz).
Kaufvertrag richtig ausfüllen
Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und lesen Sie sich den Kaufvertrag aufmerksam durch. Sollten Teile des Vertrags schon vorab ausgefüllt sein, prüfen Sie die Angaben und ergänzen Sie diese bei Bedarf. Stimmen die Daten mit den Fahrzeugpapieren überein?
Füllen Sie den Vertrag und die Verkaufsmeldungen am besten gemeinsam vollständig aus. Besonders wichtig sind folgende Angaben:
Vollständige Namen und Adressen der Vertragsparteien (bzw. Bevollmächtigten)
Ausweis- bzw. Passnummern beider Vertragsparteien
Fahrzeugidentifikationsnummer des Motorrads
Kaufpreis
Mögliche Unfallschäden oder sonstige Beschädigungen bzw. Mängel
Zusatzausstattung und Zubehör vollständig aufgeführt und beschrieben
Die Übergabe des Motorrads
Das Motorrad sollte erst nach Zahlung des Kaufpreises übergeben werden. Achten Sie darauf, dass dabei auch folgende Dinge den Besitzer bzw. die Besitzerin wechseln:
Originalschlüssel (bei Schlüsselkopien nach dem Verbleib der Originale fragen)
Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
EU-Übereinstimmungsbescheinigung (EU-CoC)
Bericht der letzten Hauptuntersuchung
Teilegutachten, Unbedenklichkeitserklärung oder ABE von Zubehör- oder Anbauteilen
Serviceheft und Betriebsanleitung
Zubehör und/oder Motorradkleidung