Tipps: Gebrauchtes Wohnmobil kaufen

1950er Volkswagen Transporter T1 Wohnmobil mit offenen Türen in einem Park geparkt
Auch gebraucht sind Wohnmobile oft noch teuer© iStock.com/Sjo

Immer mehr Menschen hat das Campingfieber gepackt. Viele von ihnen träumen vom eigenen Wohnmobil oder Wohnwagen. ADAC Juristinnen und Juristen geben Tipps, worauf Sie beim Kauf und Verkauf achten sollten.

  • Geringer Wertverlust: Auch gebrauchte Camper sind teuer

  • Camper-Basics: Dichtigkeit prüfen und maximale Zuladung beachten

  • Kaufvertrag: Welche Vereinbarungen wichtig sind

Wer sich einen gebrauchten Camper kaufen möchte, sollte auf einige Dinge achten. Die ADAC Checkliste und der ADAC Musterkaufvertrag für den Wohnmobilkauf helfen Käufern und Verkäufern, nichts zu übersehen.

Welcher Camper passt zu mir?

Angesichts der riesigen Modellvielfalt auf dem Wohnmobil-Markt ist es wichtig, sich vor dem Kauf zu überlegen, welche Art zu reisen am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.

  • Sind Sie allein, zu zweit oder mit Ihrer Familie unterwegs?

  • Reicht ein Kastenwagen oder bevorzugen Sie einen Alkoven bzw. ein teil- oder vollintegriertes Wohnmobil?

  • Planen Sie vor allem Wochenendausflüge oder hauptsächlich längere Urlaubsfahrten?

  • Wo soll das Wohnmobil stehen? Haben Sie genug Platz dafür oder muss es untergestellt werden?

  • Welches Budget steht Ihnen zur Verfügung? Brauchen Sie einen Wohnmobilkredit?

  • Welche Ausstattung und wie viel Zuladung sind Ihnen wichtig?

Tipp: Wenn Sie noch nie mit einem Camper unterwegs waren, empfiehlt es sich, erst einmal ein Wohnmobil zu mieten und das Camping-Leben zu testen.

ADAC Kaufvertrag für Wohnmobile

Sie können für den Kauf eines gebrauchten Campers den ADAC Musterkaufvertrag für Wohnmobile verwenden. Hier steht er zum Download bereit:

Kaufvertrag für gebrauchte Wohnmobile
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Dichtigkeit und Zuladung checken

Beim Kauf eines Wohnmobils, egal ob vom Händler oder einem privaten Verkäufer, sollten Sie einige wichtige Punkte prüfen. Die Checkliste der ADAC Juristinnen und Juristen hilft Ihnen, nichts Wichtiges zu vergessen.

ADAC Checkliste Wohnmobilkauf
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Entscheidungshilfe für den Wohnmobilkauf
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Wohnmobil auf Feuchtigkeit untersuchen

Eindringendes Wasser kann erhebliche Feuchtigkeitsschäden im Wohnmobil verursachen, wie zum Beispiel Schimmel, Aufquellen von Holzteilen oder Kurzschlüsse in der Elektrik. Durch regelmäßige Dichtigkeitsprüfungen kann man solche Schäden vermeiden. Eine jährliche Dichtigkeitsprüfung ist meist Voraussetzung für die Garantie vieler Wohnmobilhersteller.

Tipp der ADAC Juristen: Fragen Sie nach, ob das Wohnmobil regelmäßig auf Feuchtigkeit geprüft wurde oder lassen Sie vor dem Kauf eine Feuchtemessung vornehmen. Lassen Sie sich im Kaufvertrag ausdrücklich zusichern, dass das Wohnmobil keinen Feuchtigkeitsschaden hat. Verlassen Sie sich dabei nicht nur auf mündliche Zusagen.

Auf Zuladung achten

Vor dem Kauf sollten Sie nach der maximalen Zuladung des Wohnmobils fragen. Umfangreiche Sonderausstattung kann die Zuladungsmöglichkeit erheblich reduzieren. Fahren Sie im Zweifel vor dem Kauf mit dem Wohnmobil auf die Waage. Wer mit einem überladenen Wohnmobil unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld – das kann vor allem im Ausland sehr teuer werden.

Wohnmobil beim Händler kaufen

Als Privatkundin oder -kunde haben Sie beim Kauf vom Händler den Vorteil, dass dieser für Sachmängel mindestens ein Jahr haften muss. Voraussetzung für die Haftung ist, dass der Mangel bei Übergabe vorgelegen hat und der Händler Sie nicht darüber aufgeklärt hat.

Innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf wird zugunsten des Verbrauchers angenommen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. Der Verkäufer kann diese gesetzliche Vermutung widerlegen, zum Beispiel, wenn er beweisen kann, dass der Mangel nach der Übergabe durch falsche Nutzung oder einen Zufall entstanden ist. Das muss der Verkäufer aber konkret nachweisen, bloße Vermutungen reichen nicht.

Darauf sollten Sie achten

  • Junge Gebrauchte statt Neu: Wer ein junges gebrauchtes Wohnmobil kauft, kann lange Lieferzeiten für Neufahrzeuge umgehen. Viel günstiger sind gebrauchte Modelle aber oft nicht – Wohnmobile sind sehr wertstabil. Mietfahrzeuge sind oft zu attraktiven Preisen zu haben, allerdings sollten Sie diese besonders genau auf Schäden prüfen. Wichtig: Bei ehemaligen Mietfahrzeugen gilt für die Hauptuntersuchung nur ein Intervall von 12 Monaten.

  • Feuchtigkeit ist ein großes Thema: Bestehen Sie auf einer aktuellen Feuchtigkeitsmessung und lassen Sie sich das Ergebnis schriftlich geben. Ein Wasserschaden kann sehr teuer werden. Lassen Sie sich alle wichtigen Punkte – wie Sonderausstattung, Unfallfreiheit oder das Fehlen von Wasserschäden – schriftlich im Kaufvertrag zusichern.

  • Probefahrt nicht vergessen: Machen Sie eine Probefahrt, bevor Sie den Vertrag unterschreiben. Nur so können Sie Technik, Fahrverhalten und Komfort realistisch einschätzen.

Checkliste für die Probefahrt
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Tipp: Kaufen Sie beim Händler in der Nähe, damit Sie bei Sachmängeln für die Reparatur nicht weit zum Verkäufer fahren müssen.

Alle Informationen zu Ihren Rechten beim Gebrauchtwagenkauf

Wohnmobil von privat kaufen

Beim Kauf von privat haftet der Verkäufer in der Regel nicht für Mängel. Er kann die gesetzliche Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausschließen. Testen und prüfen Sie daher ein gebrauchtes Wohnmobil genau, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben.

  • Fragen Sie den Verkäufer nach der Vorgeschichte und dem Zustand des Wohnmobils und lassen Sie sich alle Zusagen schriftlich im Kaufvertrag bestätigen (z.B. Unfallfreiheit, kein Feuchtigkeitsschaden, Sonderausstattung).

  • Achten Sie auf eigenhändige Reparaturen und Basteleien der Vorbesitzer (z.B. an Gas- und Wasserleitungen). Lassen Sie sich die Rechnungen für bisherige Reparaturen aushändigen.

  • Prüfen Sie, ob die letzte Gasprüfung gemacht wurde und das Wohnmobil eine Prüfplakette hat. Geprüft werden dabei Kochstellen, Kühlschränke und Heizungen. Die Gasprüfung ist alle zwei Jahre fällig. Sie wird im Prüfbuch eingetragen (das müssen Sie mitführen), und das Fahrzeug bekommt eine Prüfplakette. Viele Campingplätze lassen Wohnmobile und Wohnwägen nur mit gültiger Prüfplakette auf den Platz.

  • Verschweigt Ihnen der Verkäufer arglistig Mängel, die das Wohnmobil bei Übergabe hat, können Sie ihn dafür in Anspruch nehmen. Sie müssen die Arglist aber beweisen, was oft sehr schwierig ist. Ein Urteil zum Thema verschwiegener Mangel: Das LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass der Käufer bei Verschweigen eines Hagelschadens an einem Wohnwagen vom Kaufvertrag zurücktreten kann (Urteil vom 7.12.2020, Az. 10 O 309/20).

Gebrauchtes Wohnmobil verkaufen

Wenn Sie Ihr privates Wohnmobil verkaufen wollen, sollten Sie genau darauf achten, was Sie im Kaufvertrag erklären. Für den Verkauf können Sie den ADAC Wohnmobilkaufvertrag verwenden.

Beim privaten Verkauf können Sie zwar die gesetzliche Sachmängelhaftung ausschließen und haften nicht für Mängel, die Ihnen beim Verkauf nicht bekannt sind. Für Erklärungen und Zusicherungen haften Sie aber trotzdem. Das gilt auch für die Zusicherung, dass das Wohnmobil keinen Wasserschaden aufweist. Das muss nicht immer nur ein Wassereintritt von außen sein. Auch über eine geplatzte Wasserleitung sollten Sie den Käufer bzw. die Käuferin aufklären.

Sichert der Verkäufer zu, dass kein Wasser-/Feuchtigkeitsschaden vorliegt, sprechen die Gerichte dem Käufer bzw. der Käuferin in der Regel ein Rücktrittsrecht zu, wenn doch ein solcher festgestellt wird. Sichern Sie beim Verkauf also nichts zu, was Sie nicht mit Bestimmtheit wissen. Im Zweifel sollten Sie im ADAC Wohnmobilkaufvertrag "keine Angabe" ankreuzen. Oder Sie lassen das Wohnmobil auf Feuchtigkeit prüfen und legen die Bescheinigung darüber beim Verkauf vor.

Wohnwagen kaufen oder verkaufen

Grünweißer Retro Wohnwagen auf Wiese mit orangefarbenem Sonnenstuhl, Tisch, Hocker und Kühbox davor ..
Auf was Sie beim Kauf eines gebrauchten Wohnwagens achten sollten© Maya/Stock.Adobe.com

Grundsätzlich gelten die oben genannten Tipps auch für den Kauf eines gebrauchten Wohnwagens. Überlegen Sie sich im Vorfeld, was Ihnen an dem Wohnwagen wichtig ist und welche Ausstattung Sie wirklich brauchen. Nehmen Sie sich Zeit, mehrere Fahrzeuge zu besichtigen und zu vergleichen. Der Zustand des Wohnwagens ist wichtiger als das Alter. Auf folgende Punkte sollten Sie beim Wohnwagen aber besonders achten:

  • Achten Sie auf die Reifen. Diese dürfen bei Wohnwagen mit 100 km/h-Zulassung nicht älter als 6 Jahre sein. Das gilt unabhängig von der Profiltiefe.

  • Die Bremsen müssen in sicherem Zustand sein.

  • Fragen Sie nach einem Feuchtigkeits- und Hagelschaden. Achten Sie hier vor allem auf Dachluken und Falze und darauf, ob der Wohnwagen innen muffig riecht.

  • Achten Sie auf Anhängelast, Stützlast und Zug-Gesamtgewicht.

  • Untersuchen Sie die Deichsel auf Beschädigungen oder Abnutzung.

  • Fragen Sie, ob der Wohnwagen gefahren oder für Dauercamping genutzt wurde. Das kann den Zustand von Reifen und Bremsen beeinflussen.

  • Achten Sie auf Lüftungsöffnungen bei Stauraum und Staufächern. Auch Kleiderschränke sollten hinterlüftet sein.

  • Die Gasanlage sollte in sicherem Zustand sein.

Sie können für den Kauf eines gebrauchten Wohnwagens den ADAC Musterkaufvertrag verwenden:

Kaufvertrag für gebrauchte Wohnwagen
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Alles, was Sie zum Fahren mit Wohnwagen wissen müssen.

Recht? Logisch! Alle Videos zu Wohnmobil und Wohnwagen

In diesen Youtube-Videos klären ADAC Juristen kurz und bündig rechtliche Fragen zu Wohnmobil und Wohnwagen, zum Beispiel zu Führerschein, Ladung, Verkehrsregeln und Maut im Ausland, Abstellen im Wohngebiet, Freistehen und Lieferverzögerungen beim Kauf.

Mängel: Diese Rechte haben Sie

Grundsätzlich dürfen Sie ein funktionsfähiges, d.h. ein fahrtüchtiges Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit funktionierender und einsatzbereiter Ausstattung erwarten. Ausnahme: Es ist etwas anderes vertraglich vereinbart (z.B. Ausschluss der Sachmängelhaftung beim Privatkauf). Bei Mängeln können Sie vom Händler Nachbesserung verlangen, in bestimmten Fällen ist der Rücktritt vom Vertrag oder eine Kaufpreisminderung möglich. Alle Infos zu Ihren Rechten bei Mängeln am gebrauchten Wohnmobil oder Wohnwagen

Was ist ein Mangel und was nicht? Ein Sachmangel liegt vor, wenn:

  • die Kaufsache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat,

  • sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder

  • sie nicht den Werbeaussagen entspricht.

Das heißt: Wenn die gekaufte Sache nicht so funktioniert oder aussieht, wie versprochen oder erwartet, dann ist das ein Sachmangel. ADAC Juristinnen und Juristen haben die Rechtsprechung zum Thema Wohnmobil zusammengefasst.

Rechtsprechungsübersicht - Wohnmobil / Wohnwagen
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Ausnahme: Haben Sie von einer Privatperson gekauft und im Kaufvertrag die Sachmängelhaftung ausgeschlossen, haftet der Verkäufer oder die Verkäuferin nicht für Mängel, die er bzw. sie selbst nicht kannte. Eine Haftung ist nur dann möglich, wenn der sie nachweislich arglistig getäuscht oder eine Zusicherung oder Beschaffenheitsgarantie abgegeben hat.

Weitere Tipps zum Wohnmobilkauf: Campingportal PiNCAMP

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