Auto ummelden: So funktioniert es reibungslos

Ein Gebrauchtwagen wechselt den Halter oder ein Autobesitzer zieht von einem Zulassungsbezirk in einen anderen um: In diesen beiden Fällen ist eine Kfz-Ummeldung notwendig. Das müssen Sie beachten.
Beim Halterwechsel sind der Zulassungsstelle mehrere Dokumente vorzulegen
Die Ummeldung ist unter bestimmten Voraussetzungen auch online möglich
In vielen Fällen kann das alte Kennzeichen behalten werden
Wer die Ummeldung des Autos versäumt, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen
8,2 Millionen Fahrzeuge wurden 2019 deutschlandweit umgemeldet, allein 7,2 Millionen, weil das Kfz an einen neuen Halter ging. Meist ist der Grund dafür ein Verkauf des Autos. Ein Fahrzeug kann aber auch durch Erbschaft, innerhalb der Familie oder durch eine Trennung auf einen anderen Besitzer übergehen. Rund eine Million Mal war der Grund für das Ummelden des Autos der Umzug des Halters in einen anderen Zulassungsbezirk.
Diese Dokumente sind zum Ummelden erforderlich

Für die Ummeldung eines Autos ist die örtliche Kfz-Zulassungsstelle zuständig. Je nachdem, ob es sich um einen Umzug unter Mitnahme des Fahrzeugs – mit oder ohne Kennzeichen – handelt oder um eine Ummeldung auf einen neuen Halter – mit oder ohne Kennzeichenmitnahme –, sind unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Am besten klären Sie dies vorab mit der Zulassungsstelle.
Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.
Soll ein Vertreter die Ummeldung vornehmen, braucht er seinen Personalausweis, eine Vollmacht des Halters und eine Kopie des Ausweises des Halters.Die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung.
Sie dient als Nachweis der Haftpflichtversicherung – hier finden Sie weitere Informationen zur eVB-Nummer.Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein) und II (ehemals Fahrzeugbrief).
Die Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Das SEPA-Lastschriftmandat, also die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer.
Die alten Nummernschilder, wenn ein Kennzeichenwechsel erforderlich ist.
Das COC-Papier, wenn es um ein Importfahrzeug geht.
Falls Sie zum Beispiel einen Neuwagen an- oder Ihren Gebrauchten abmelden möchten, lesen Sie hier, was beim An- und Abmelden eines Autos zu beachten ist.
Wie das Ummelden online funktioniert
Seit 2019 können Autos auch über das Online-Portal der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle umgeschrieben werden. Voraussetzung dafür ist ein neuer Personalausweis mit der aktivierten Online-Ausweisfunktion samt PIN. Zudem müssen beide Zulassungsbescheinigungen verdeckte Sicherheitscodes haben. Bezahlt werden die Gebühren mit der Kredit- oder Bankkarte. Hier erfahren Sie, wie die Kfz-Zulassung online im Detail abläuft.
Wann das alte Nummernschild am Auto bleiben kann

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands können die bisherigen Kennzeichen bleiben. In diesem Fall ist der Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Berichtigung der Adresse vorzulegen. Wer innerhalb eines Zulassungsbezirkes umzieht und das alte Kennzeichen behalten möchte, muss ebenfalls in der Zulassungsbescheinigung Teil I eine Adressänderung vornehmen lassen. Weitere Informationen, wie Sie bei einem Umzug das Autokennzeichen behalten können, lesen Sie hier.
Die Möglichkeit der Mitnahme des alten Kennzeichens besteht auch bei einem Verkauf des Fahrzeugs, selbst wenn der Käufer in einem anderen Zulassungsbezirk als dem, in dem das Kennzeichen zugeteilt wurde, wohnt.
Das ist bei der Versicherung zu beachten
Beim Verkauf eines angemeldeten Autos geht der Versicherungsvertrag automatisch auf den Käufer über. Der Käufer und neue Fahrzeughalter des Kfz kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats erfolgen. Bei einem Verkauf kann auch die Versicherung den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Bei einem Umzug kann sich die Regionalklasse ändern. Die Versicherung teilt dem Halter eine neue eVB-Nummer mit.
Um die eVB-Nummer sollte sich der Halter rechtzeitig kümmern, weil sie bei der Ummeldung vorzulegen ist.
Was das Ummelden und sein Versäumen kosten
Wird das Auto anlässlich eines Halterwechsels oder Umzugs umgemeldet, ob innerhalb eines oder zwischen verschiedenen Zulassungsbezirken, werden dafür Gebühren von ca. 17 Euro fällig, wenn das Auto sein Kennzeichen behält. Bei der Zuteilung eines neuen Kennzeichens sind es etwa 28 Euro.
Für neue Kennzeichen – falls erforderlich – sind rund 25 Euro einzukalkulieren.
Das Auto-Ummelden muss unverzüglich – in der Regel innerhalb einer Woche – nach Verkauf bzw. Umzug erfolgen. Wer der Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro. Es wird nicht erhoben, wenn die Kfz-Zulassungsstelle keinen fristgerechten Termin vergeben kann.