Auto ummelden: Kosten & notwendige Unterlagen

Menschen warten vor KFZ-Zulassungsstelle
Millionen Ummeldungen bedeuten Hochbetrieb in den Zulassungsstellen© ADAC/Theo Klein

Ein Gebrauchtwagen wechselt den Halter, oder ein Autobesitzer zieht von einem Zulassungsbezirk in einen anderen um: In diesen Fällen muss das Auto umgemeldet werden. Das müssen Sie dabei beachten.

  • Die Ummeldung ist teilweise auch online möglich

  • Das alte Kennzeichen kann oft behalten werden

  • Wer nicht ummeldet, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen

Wenn ein schon angemeldetes Fahrzeug den Halter oder die Halterin wechselt und auf jemand Neuen zugelassen wird, spricht man von einer Besitzumschreibung. Gründe für eine Ummeldung können aber auch ein Umzug und eine Namensänderung sein.

Auto ummelden: Welche Dokumente?

Fahrzeugbrief, Zulassungsbescheinigung Teil II
Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist auch als Fahrzeugbrief bekannt© ADAC

Für die Ummeldung eines Autos ist die örtliche Kfz-Zulassungsstelle zuständig. Je nachdem, ob es sich um einen Umzug oder um eine Ummeldung auf einen neuen Halter oder eine neue Halterin handelt, sind unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Diese Unterlagen sind immer notwendig:

  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.
    Soll ein Vertreter oder eine Vertreterin die Ummeldung vornehmen, brauchen sie ihren Personalausweis, eine Vollmacht des Halters bzw. der Halterin und eine Kopie des Ausweises des Halters bzw. der Halterin

  • Die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung.
    Sie dient als Nachweis der Haftpflichtversicherung – hier finden Sie weitere Informationen zur eVB-Nummer

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein)

  • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung des Fahrzeugs (HU-Bericht oder Eintrag im Fahrzeugschein)

  • Das SEPA-Lastschriftmandat, also die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Bei einem Halterwechsel wird außerdem die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemaliger Fahrzeugbrief) benötigt. Dasselbe gilt, wenn ein neues Kennzeichen ausgestellt wird.

Kann man online ummelden?

ulassungsbescheinigung Teil 2 mit verdecktem Sicherheitscode für ein internetbasiertes Zulassungsverfahren.
Für das Ummelden online wird ein Sicherheitscode benötigt© imago images/Arnulf Hettrich

Seit 2019 können Autos auch über das Online-Portal der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle umgeschrieben werden. Voraussetzung dafür ist ein neuer Personalausweis mit der aktivierten Online-Ausweisfunktion oder ein elektronischer Aufenthaltstitel. Zudem müssen beide Zulassungsbescheinigungen verdeckte Sicherheitscodes haben. Bezahlt werden die Gebühren mit der Kredit- oder Bankkarte. Hier erfahren Sie, wie die Kfz-Zulassung online im Detail abläuft.

Kann man das alte Kennzeichen behalten?

Viele verschiedene Kennzeichen
Oft ist bei Verkauf oder Umzug kein neues Kennzeichen erforderlich© imago images/Action Pictures

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands können die bisherigen Kennzeichen bleiben. In diesem Fall ist der Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Berichtigung der Adresse vorzulegen. Auch wer nur innerhalb eines Zulassungsbezirks umzieht und das alte Kennzeichen behalten möchte, muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I eine Adressänderung vornehmen lassen. Weitere Informationen, wie Sie bei einem Umzug das Autokennzeichen behalten können, lesen Sie hier.

Die Möglichkeit der Mitnahme des alten Kennzeichens besteht übrigens auch bei einem Verkauf des Fahrzeugs, selbst wenn der Käufer oder die Käuferin in einem anderen Zulassungsbezirk als dem, in dem das Kennzeichen zugeteilt wurde, wohnen.

Was gilt für die Versicherung?

Beim Verkauf eines angemeldeten Autos geht der Versicherungsvertrag automatisch auf den Käufer bzw. die Käuferin über. Der Käufer bzw. die Käuferin und der neue Fahrzeughalter bzw. die neue Fahrzeughalterin des Kfz kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss des laufenden Versicherungsjahrs kündigen, wobei die Kündigung innerhalb eines Monats erfolgen muss. Auch die Versicherung kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Bei einem Umzug kann sich die sogenannte Regionalklasse ändern, sodass sich auch die Prämie ändern kann. Die Versicherung teilt dem Halter bzw. der Halterin bei Änderungen eine neue eVB-Nummer mit. 

Um die eVB-Nummer sollte sich der Halter bzw. die Halterin rechtzeitig kümmern, weil sie bei der Ummeldung benötigt wird.

Was kostet die Kfz-Ummeldung?

Wird das Auto anlässlich eines Halterwechsels oder Umzugs umgemeldet, werden dafür Gebühren von ca. 17 Euro fällig, wenn das Auto sein Kennzeichen behält. Bei der Zuteilung eines neuen Kennzeichens sind es etwa 27 Euro.

Für neue Kennzeichen – falls erforderlich – müssen Sie rund 25 Euro einkalkulieren.

Das Ummelden muss unverzüglich – in der Regel innerhalb einer Woche – nach Verkauf bzw. Umzug erfolgen. Wer der Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro.