Betrug beim Autokauf und -verkauf: Vorsicht vor diesen Tricks
Der Autokauf und -verkauf im Internet geht schnell und einfach. Bei allzu verlockenden Angeboten sollte man aber hellhörig sein. ADAC Clubjuristen informieren über die häufigsten Betrugsmaschen.
Betrüger versuchen, beim Autokauf im Internet Geld herauszuschlagen
Initiative Sicherer Autokauf im Internet: Gemeinsam stark gegen Betrug
Wie Sie Betrugsmaschen erkennen und sich richtig verhalten
Immer wieder fallen Käuferinnen und Käufer oder Verkäuferinnen und Verkäufer beim Gebrauchtwagenkauf auf betrügerische Maschen herein. Welche das sind, und wie Sie sich richtig verhalten, wenn Sie Verdacht schöpfen.
ADAC zur Initiative Sicherer Autokauf
Aufklärung ist der beste Schutz vor Betrügerinnen und Betrügern. Unter diesem Motto machen sich ADAC, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, AutoScout24, mobile.de und Kleinanzeigen in der Initiative "Sicherer Autokauf im Internet" (ISAK) gemeinsam stark gegen Betrug.
Die ISAK informiert Verbraucherinnen und Verbraucher über Sicherheitsfragen für den sicheren Autokauf oder -verkauf im Internet und bietet konkrete Hilfestellung bei kritischen Situationen oder Betrugsverdacht.
Auf der Website der Initiative Sicherer Autokauf im Internet können Sie sich über bekannte Betrugsmaschen informieren und bekommen Hilfe für den Autokauf bzw. -verkauf im Internet.
Für den Autokauf: ADAC Checkliste
Der ADAC hat für Sie eine Checkliste zusammengestellt, die Sie beim Autokauf verwenden können. Sie hilft Ihnen, den Verkäufer einzuschätzen, die richtigen Fragen zu stellen und beim Rundgang um das Auto und der Probefahrt nichts Wichtiges zu vergessen.
Vorsicht Betrug: Infos für Käufer
Der ADAC rät: Vorsicht bei traumhaften Angeboten. Leisten Sie keine Anzahlungen, und seien Sie hellhörig bei Überweisungen an angeblich sichere Treuhandkonten. Das sind die häufigsten Betrügereien.
Besonders bei der Bezahlung ist Vorsicht geboten. Online-Plattformen wie zum Beispiel AutoScout24 oder mobile.de dienen nur der Kontaktvermittlung. Die Identität bzw. die Seriosität der Anbieter und die eingestellten Inserate werden in der Regel nicht überprüft.
Leisten Sie als Käuferin oder Käufer keine Vorauszahlungen. Seien Sie vorsichtig, wenn der Verkäufer oder die Verkäuferin Vorkasse verlangt. Am besten wechselt das Geld nur im persönlichen Kontakt und gegen Übergabe von Fahrzeug und Zulassungspapieren den Besitzer.
Ein Verkäufer oder eine Verkäuferin bietet im Internet ein hochwertiges Auto (meist mit Standort im EU-Ausland) zum Schnäppchenpreis an. Die Käuferin bzw. der Käufer soll den Kaufpreis an ein angeblich sicheres Treuhand- bzw. Transportunternehmen bezahlen. Hierzu benutzen die Betrüger professionell gestaltete Internetseiten. Die gut gefälschten Internetseiten verschwinden aber nach kurzer Zeit aus dem Netz, das Geld ist weg.
In manchen Fällen erhält der Käufer bzw. die Käuferin eine Nachricht, dass das Geld zurücküberwiesen werde, weil es Schwierigkeiten mit dem Konto gebe. Das ist aber in der Regel reine Hinhaltetaktik und erschwert die Rückforderung des Geldes.
Ein Auto mit deutscher Zulassung und Standort Ausland wird günstig im Internet angeboten. Der Anbieter oder die Anbieterin erklären die deutsche Zulassung mit z.B. einem Todesfall in der Familie. Sie bieten dem potenziellen Käufer bzw. der potenziellen Käuferin per E-Mail an, das Auto vor einer endgültigen Kaufentscheidung mehrere Tage zu testen. Dafür sollen die Transportkosten und ein Teil des Kaufpreises als Sicherheit an ein Verschiffungsunternehmen überweisen werden. Der Interessent bzw. die Interessentin zahlt, ein Auto wird aber nie geliefert.
Ein Inserat im Internet, ein Treffen mit einem seriös wirkenden Verkäufer bzw. einer seriös wirkenden Verkäuferin, Kfz-Brief, Kfz-Schein, Serviceheft, HU-Bericht und Originalschlüssel werden übergeben, die Fahrgestellnummer stimmt. Doch beim Ummelden des Wagens stellt sich heraus, dass das Auto als gestohlen gemeldet ist und die Fahrzeugpapiere gefälscht sind.
Zum Schutz sollten sich Käufer bzw. Käuferin und Verkäufer bzw. Verkäuferin direkt bei der Zulassungsstelle treffen und das Fahrzeug gemeinsam ummelden.
Infos für Auto-Verkäufer
Betrüger haben es auch auf Verkäufer und Verkäuferinnen abgesehen, die ihr Fahrzeug im Internet inserieren. Ob Sie die Fahrgestellnummer herausgeben dürfen und andere Fragen beantworten den ADAC Clubjuristinnen und -juristen.
Ein Kaufinteressent bzw. eine Kaufinteressentin meldet sich auf Ihr Inserat. Unter dem Vorwand, den Besichtigungstermin für das Fahrzeug zu bestätigen, fordert er oder sie Sie auf, Ihre Adresse per E-Mail zu bestätigen oder ein "Ok" zu versenden oder er bzw. sie schickt eine "Test-E-Mail" mit der Bitte um Bestätigung.
Diese E-Mails sind in Wahrheit aber eine Kaufvertragsbestätigung – meist zu einem deutlich niedrigeren Preis als der tatsächliche Wert des Autos.
Sobald Sie die E-Mail abgeschickt haben, verlangt der Betrüger bzw. die Betrügerin die Erfüllung des Vertrages, also den Verkauf des Autos zum (angeblich) vereinbarten geringeren Preis. Er bzw. sie droht, rechtliche Schritte einzuleiten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages zu verlangen, wenn Sie ihm bzw. ihr das Auto nicht verkaufen wollen oder es inzwischen an jemanden anderen verkauft haben. Der Betrüger bzw. die Betrügerin behauptet, mit Ihrer E-Mail einen Beweis für einen gültigen Kaufvertrag zu haben. In Ausnahmefällen können sie damit vor Gericht sogar Recht bekommen.
Nach dem Einstellen eines Verkaufsinserats erhalten Sie einen Anruf von einem Interessenten oder einer Interessentin, die Ihr Fahrzeug kaufen möchten. Allerdings könne er oder sie es nicht selbst abholen, sondern möchte eine Spedition mit der Abholung beauftragen. Um Vertrauen zu gewinnen, schlägt er bzw. sie vor, Ihnen vorab eine Zahlungsbestätigung eines Online-Bezahlsystems zuzuschicken. Beim Übergabetermin wird das Auto dann durch den beauftragten Spediteur abgeholt.
Im Nachhinein behauptet der Betrüger bzw. die Betrügerin, das Fahrzeug nicht erhalten zu haben und friert das vermeintlich überwiesene Geld ein. So wird der grundsätzlich sinnvolle Käuferschutz des Online-Bezahlsystems durch die Betrüger ausgehebelt. Weil der Verkäufer bzw. die Verkäuferin mit der Bestätigung der Spedition nicht eindeutig nachweisen kann, dass der Käufer oder die Käuferin das Auto bekommen hat, wird diesen das Geld zugesprochen.
Ein Autohändler kontaktiert private Autoverkäufer oder -verkäuferinnen und bietet einen sehr guten Kaufpreis für den Gebrauchtwagen. Der Verkäufer bzw. die Verkäuferin soll das Fahrzeug zum Käufer bzw. der Käuferin bringen. Dort (unter Umständen nach langer Anfahrt) angekommen, besteht der Händler zunächst auf einer Fahrzeugprüfung. Aufgrund diverser Mängel will er dann nur einen reduzierten Kaufpreis zahlen.
Sie kommen vom Einkauf zurück, an Ihrem Wagen klemmt ein Kärtchen eines Aufkäufers. Versprechungen wie "Zahle Höchstpreise in bar" klingen auf den ersten Blick verlockend. Hinter diesen Angeboten verbergen sich meist Händler, die Autos für den Export suchen.
Es handelt sich nicht generell um unseriöse Machenschaften. Vorsicht ist aber in jedem Fall geboten.
Kopieren/scannen Sie niemals Fahrzeugpapiere oder Ausweispapiere und schicken diese per E-Mail an Kaufinteressenten. Betrüger im Ausland könnten die Fahrgestellnummer für ein gestohlenes Fahrzeug verwenden. Die alte FIN wird in diesen Fällen herausgeschliffen und die FIN von Ihrem Fahrzeug einschlagen. So bekommt ein gestohlenes Fahrzeug eine neue Identität (sog. Autodoublette).
Sicher gehen: Tipps der ADAC Juristen
Schriftlichen Kaufvertrag schließen: Bestehen Sie auf einem schriftlichen Kaufvertrag. Die ADAC Musterkaufverträge helfen, alles Wesentliche festzuhalten.
Nicht unter Druck setzen lassen: Lassen Sie sich nicht zu einer schnellen Entscheidung drängen. Das könnte ein Anhaltspunkt dafür sein, dass ein Angebot nicht seriös ist.
Auto abmelden: Melden Sie Ihr Auto vor dem Verkauf ab. Sonst haften Sie weiter für die Versicherungsprämie und Kfz-Steuer, wenn der Käufer den Wagen nicht ummeldet.
Lange Anfahrten: Vermeiden Sie eine lange Anfahrt zum Käufer bzw. der Käuferin. Es besteht das Risiko, dass der Käufer bzw. die Käuferin vor Ort den Preis drücken will. Unter Umständen geben Sie sich mit einem zu niedrigen Kaufpreis zufrieden, damit Sie die Fahrt nicht umsonst unternommen haben.
Auch offline wachsam sein
Betrugsversuche finden natürlich nicht nur online statt. Auch im direkten Kontakt gibt es Fallstricke, auf die man achten sollte.
Das gilt zum Beispiel, wenn man ein Auto im Ausland kaufen will. Hier sollte man nach der genauen Historie des Fahrzeugs (zum Beispiel Anzahl Fahrzeughalter, Herkunftsland) fragen und sich explizit nach Unfallschäden erkundigen. Denn oft werden Fahrzeuge günstig im Ausland repariert, die Arbeiten halten dabei deutschen Standards aber häufig nicht stand. Das kann sich im schlimmsten Fall auf die Sicherheit des Autos auswirken. In solchen Fällen ist es ratsam, einen Gutachter mit an Bord zu holen.