Betrug beim Autokauf und -verkauf
Wenn Sie beim Autokauf auf allzu verlockende Angebote stoßen, ist Vorsicht geboten. Betrüger versuchen immer wieder, Geld zu ergaunern. Die ADAC Juristen informieren über die häufigsten Betrugsmaschen im Internet.
Betrüger versuchen, beim Autokauf im Internet Geld herauszuschlagen
Initiative Sicherer Autokauf im Internet: Gemeinsam stark gegen Betrugsmaschen
Wie Sie Betrugsmaschen erkennen und wie Sie sich richtig verhalten
Immer wieder fallen Käufer oder Verkäufer beim Gebrauchtwagenkauf auf betrügerische Maschen herein. Welche das sind und wie Sie sich richtig verhalten, wenn Sie Verdacht schöpfen.
ADAC unterstützt die "Initiative sicherer Autokauf im Internet"
Aufklärung ist der beste Schutz vor Betrügern. Unter diesem Motto arbeiten ADAC, Polizei, Autoscout24, mobile.de und Ebay Kleinanzeigen in der "Initiative Sicherer Autokauf im Internet" zusammen. Die Initiative soll Menschen, die ein Auto online kaufen oder verkaufen wollen, zum Thema Sicherheit sensibilisieren.
Silvia Schattenkirchner, Leiterin Verbraucherrecht der Juristischen Zentrale des ADAC, sagt: "Wir sind sehr froh, eBay Kleinanzeigen als neues Mitglied zu begrüßen. Das Unternehmen bringt viel Expertise zur Sicherheit im Internet mit. Das ist eine Bereicherung für die Initiative. Es ermöglicht uns, in Zukunft noch mehr Menschen zu erreichen und über Betrugsmaschen beim Onlinekauf aufzuklären." Und Harald Schmidt, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes ergänzt: "Mit eBay Kleinanzeigen haben wir ein neues Mitglied gewonnen, das nicht nur besonderen Wert auf Sicherheit im Internet legt, sondern auch auf einen großen Erfahrungsschatz hinsichtlich des Automobilhandels zurückgreifen kann."
Auf der Website der Initiative Sicherer Autokauf im Internet* können Sie sich über bekannte Betrugsmaschen informieren und bekommen Hilfe für den Autokauf bzw. -verkauf im Internet.
ADAC Checkliste für den Gebrauchtwagenkauf
Der ADAC hat für Sie eine Checkliste zusammengestellt, die Sie beim Autokauf verwenden können. Sie hilft Ihnen, den Verkäufer einzuschätzen, die richtigen Fragen zu stellen und beim Rundgang um das Auto und der Probefahrt nichts Wichtiges zu vergessen.
Häufige Betrugsmaschen
Der ADAC rät: Vorsicht bei traumhaften Angeboten! Leisten Sie keine Anzahlungen und seien Sie hellhörig bei Überweisungen an angeblich sichere Treuhandkonten! Die ADAC Clubjuristinnen und -juristen informieren über die häufigsten Betrügereien.
Vorschneller Kaufvertrag
Auf eine Internetannonce meldet sich ein potenzieller Käufer per E-Mail und fragt nach, ob das konkrete Auto zu dem veranschlagten Preis noch zu haben sei. Wenn ja, würde er es gern kaufen. Der Verkäufer bestätigt das per Mail (z.B. "ja, das passt für mich"). Später schickt der Verkäufer dem Käufer in einer gesonderten Mail einen ADAC-Musterkaufvertag mit der Bitte, diesen zu unterschreiben und zurückzuschicken.
Der potenzielle Käufer weigert sich aber, diesen Vertrag mit dem enthaltenen Ausschluss der Sachmängelhaftung zu unterzeichnen, und beruft sich darauf, dass dies nicht vereinbart gewesen sei. Es handele sich um ein abgeändertes Angebot, das der Käufer nur dann akzeptiere, wenn der Verkäufer das Fahrzeug um 1000 Euro weniger abgebe. Ansonsten gelte das, was ausgemacht sei (also Kaufvertrag ohne einen Ausschluss der Sachmängelhaftung).
Tipp der ADAC Juristen: Machen Sie schon bei der Anfrage des potenziellen Käufers klar, dass der Kaufvertrag erst mit Unterschrift unter einen Musterkaufvertrag zustande kommen soll. Seien Sie vorsichtig mit Aussagen wie z.B. "das passt für mich" oder "ich bin einverstanden", da bereits dadurch ein Kaufvertrag zustande kommen kann.
Phishing-Mails
Sogenannte Phishing-Mails sind Nachrichten, die von einem vermeintlich seriösen Unternehmen versendet werden und die Empfänger dazu auffordern, private und vertrauliche Daten, wie zum Beispiel Passwörter und PINs, freizugeben. Die E-Mail enthält meist einen Link, der den Nutzer auf eine neue Website leitet. Diese sieht der echten Seite oft täuschend ähnlich, ist jedoch gefälscht. Wer dort seine persönlichen Daten oder Kennwörter eingibt, ermöglicht Kriminellen ein leichtes Spiel.
Rat der ADAC Juristen: Auch Online-Fahrzeugbörsen werden für solche Angriffe genutzt. Um sich vor Phishing-Mails zu schützen, sollten Sie auf bestimmte Merkmale wie zum Beispiel eine möglicherweise gefälschte Absender-Adresse, fehlerhafte Rechtschreibung achten. Seien Sie vorsichtig, wenn Sie dazu aufgefordert werden, persönliche Daten einzugeben oder preiszugeben.
Nachträgliches Drücken des Preises
Ein Autohändler kontaktiert private Autoverkäufer und bietet einen sehr guten Kaufpreis für den Gebrauchtwagen. Der Verkäufer soll das Fahrzeug zum Käufer bringen. Dort (unter Umständen nach langer Anfahrt) angekommen, besteht der Händler zunächst auf einer Fahrzeugprüfung. Aufgrund diverser Mängel will er dann nur einen reduzierten Kaufpreis zahlen.
Scheckbetrug
Ein Kaufinteressent aus dem Ausland meldet sich beim Verkäufer per E-Mail und akzeptiert sofort den Kaufpreis. Unter einem Vorwand wird ein Scheck mit einem sehr viel höheren Betrag an den Verkäufer geschickt. Der Differenzbetrag soll dann vom Verkäufer entweder über Western Union an ein Verschiffungsunternehmen überwiesen oder an den Abholer des Autos bar übergeben werden. Nach ein paar Wochen platzt der zunächst gutgeschriebene Scheck und der Verkäufer bleibt auf dem überwiesenen oder ausgezahlten Betrag sitzen.
Transportkosten
Ein Auto mit deutscher Zulassung und Standort Ausland wird günstig im Internet angeboten. Der Anbieter erklärt die deutsche Zulassung mit z.B. einem Todesfall in der Familie. Er bietet dem potentiellen Käufer per Mail an, das Auto vor einer endgültigen Kaufentscheidung mehrere Tage zu testen. Dafür sollen die Transportkosten und ein Teil des Kaufpreises als Sicherheit an ein Verschiffungsunternehmen überweisen werden. Der Interessent zahlt, ein Auto wird aber nie geliefert.
Treuhandkonto
Ein Verkäufer bietet im Internet ein hochwertiges Auto – meist mit Standort im EU-Ausland - zum Schnäppchenpreis an. Der Käufer soll den Kaufpreis an ein angebliches sicheres Treuhand- bzw. Transportunternehmen bezahlen. Hierzu benutzen die Betrüger professionell gestaltete Internetseiten, die seriös wirken. Die gut gefälschten Internetseiten erschwinden aber nach kurzer Zeit aus dem Netz, das Geld ist weg. In manchen Fällen erhält der Käufer eine Nachicht, dass das Geld zurücküberwiesen werde, weil es Schwierigkeiten mit dem Konto gebe. Das ist aber in der Regel reine Hinhaltetaktik und erschwert die Rückforderung des Geldes.
Schätzung des Kaufpreises durch einen Sachverständigen
Ein Händler verspricht für einen Gebrauchtwagen einen hohen Kaufpreis. Im Kaufvertrag wird aber kein konkreter Preis festgehalten. Stattdessen wird eine Klausel aufgenommen, dass der Preis erst durch Sachverständigenschätzung ermittelt wird. Dabei wird erst der Händlereinkaufpreis geschätzt und dann die Mehrwertsteuer abgezogen. Der sog. Händlereinkaufpreis liegt aber in der Regel weit unter den Erwartungen des Verkäufers. Wenn dann weitere Posten abgezogen werden, bleibt von dem erhofften Kaufpreis nichts mehr übrig.
Eintrag auf Exportliste
Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens bekommt ein Angebobt, das Auto in sog. Exportlisten aufzunehmen. Das Fahrzeug wird gegen eine Gebühr in eine Internetdatei aufgenommen. Auf anderen Internetseiten wird das kostenlos angeboten. Ein Kaufvertrag über das Auto kommt aber nicht zustande. Ob tatsächlich ein Käufer für das Fahrzeug gefunden wird, ist fraglich und wird auch nicht geschuldet.
Kaufe-Ihr-Auto-Kärtchen
Sie kommen vom Einkauf zurück, an Ihrem Wagen klemmt ein Kärtchen eines Aufkäufers. Versprechungen wie „Zahle Höchstpreise in bar“ klingen auf den ersten Blick verlockend. Hinter diesen Angeboten verbergen sich meist Händler, die Autos für den Export suchen.
Es handelt sich nicht generell um unseriöse Machenschaften. Vorsicht ist aber in jedem Fall geboten!
Vorsicht Preisverhandlungen
Im Regelfall versuchen die Kärtchen-Händler, den Kaufpreis extrem zu drücken! Das Kfz wird häufig „schlecht gemacht“, indem auf angebliche Mängel hingewiesen wird, um so den Preis herunterzuhandeln. Erkundigen Sie sich daher im Vorfeld, wie viel der Wagen wert ist.
Nicht unter Druck setzen lassen
Oft geben die Händler dem Verkäufer keine Bedenkzeit und wollen das Fahrzeug sofort mitnehmen. Lassen Sie sich nicht zu einer schnellen Entscheidung drängen! Das Drängen könnte ein Anhaltspunkt dafür sein, dass das Angebot nicht seriös ist.
Lange Anfahrt meiden
Wenn Sie eine lange Anfahrt zum Käufer haben und dieser drückt vor Ort den Preis, besteht das Risiko, dass Sie sich auch mit einem zu niedrigen Kaufpreis zufrieden geben, damit Sie die Fahrt nicht umsonst unternommen haben.
Kaufvertrag abschließen
Schließen Sie unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag. Die ADAC-Musterkaufverträge helfen, alles Wesentliche festzuhalten.
Auto abmelden
Melden Sie Ihr Auto vor dem Verkauf ab. Sonst haften Sie weiter für die Versicherungsprämie und Kfz-Steuer, wenn der Käufer den Wagen nicht ummeldet.
Vorsicht teure Telefonnummer
Achten Sie auf die auf dem Kärtchen angegebene Telefonnummer. Es könnte sein, dass es sich nicht um eine übliche Festnetz- oder Handynummer handelt, sondern eine teure 0190er- oder 0900er-Rufnummer dahintersteckt.
Gefälschte Fahrzeugpapiere
Ein Inserat im Internet, ein Treffen mit einem seriös wirkenden Verkäufer, Kfz-Brief, Kfz-Schein, Serviceheft, HU-Bericht und Originalschlüssel werden übergeben, die Fahrgestellnummer stimmt. Doch beim Ummelden des Wagens stellt sich heraus, dass das Auto als gestohlen gemeldet ist und die Fahrzeugpapiere gefälscht sind.
So funktioniert die Betrugsmasche
Bei der Masche wird ein Auto gestohlen, bei einem Einbruch in einer Zulassungsstelle werden Blanko-Zulassungspapiere gestohlen. Dann werden die Daten des Wagens in die gestohlenen Dokumente übertragen und schon hat das Auto „echte“ Papiere.
Auch bei einem Vergleich von Kfz-Brief mit der Fahrgestellnummer ist nicht feststellbar, dass es sich um gefälschte Dokumente handelt. An gestohlenen Sachen kann man kein Eigentum erwerben - auch dann nicht, wenn man nicht wusste, dass das Auto gestohlen ist. Das Fahrzeug wird von der Polizei sichergestellt, der Verkäufer ist mit dem Geld über alle Berge. Dem Käufer bleibt nur die Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten.
Schutz für den Käufer
Treffen Sie den Verkäufer direkt bei der Zulassungsstelle und melden Sie das Fahrzeug gemeinsam um.
Vorkassebetrug
Ganz besonders bei der Bezahlung des neuen Autos ist Vorsicht geboten. Online-Plattformen wie zum Beispiel AutoScout24 oder mobile.de dienen nur der Kontaktvermittlung. Eine Absicherung in Bezug auf die Identität der Anbieter, deren Seriosität oder der eingestellten Inserate gibt es daher meist nicht.
Rat der ADAC Juristen: Leisten Sie als Käufer keine Vorauszahlungen. Seien Sie hellhörig und vorsichtig, wenn der Verkäufer Vorkasse verlangt. Am besten wechselt das Geld immer im persönlichen Kontakt und nur gegen Übergabe des Fahrzeugs (und der Zulassungspapiere) den Besitzer.
Teure Rückrufnummern
Vorsicht, wenn Sie nach einem Inserat um Rückruf gebeten werden. Bei den Rückrufnummern handelt es sich vielfach um sehr teure Telefonnummern. Sie kommen in eine Warteschleife und zahlen eine hohe Verbindungsgebühr. Ein Käufer wird in der Regel nicht genannt.
Standgebühren
Ein Händler meldet sich auf Ihr Inserat und gibt vor, bereits einen Käufer für Ihr Auto an der Hand zu haben. Der Verkäufer müsse lediglich eine Gebühr (zum Beispiel für Probefahrt, Fahrzeugreinigung, Bearbeitung etc.) tragen. Es wird ein Mindestpreis für das Fahrzeug festgehalten. Außerdem werden Standkosten vereinbart, die eigentlich gar nicht anfallen, weil schon ein Käufer gefunden ist.
Der angebliche Käufer springt aber kurzfristig ab, ein anderer ist angeblich nicht zu finden. Wenn Sie den Vertrag irgendwann kündigen, müssen Sie nicht nur die Standkosten zusätzlich zu der bereits geleisteten Gebühr tragen. Oft enthalten solche Verträge Klauseln, dass bei Beendigung des Vertrages eine Gebühr in vierstelliger Höhe fällig wird.
*Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalte der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.