Alte Behördenfahrzeuge werden online und in öffentlichen Kfz-Versteigerungen verkauft. Was man beim Kauf von Dienstwagen oder beschlagnahmten Autos beachten sollte. Für wen sich der Kauf lohnt So finden Sie die Angebote Diese Besonderheiten gelten Ministerien, Behörden und Verwaltungen des Bundes und der Länder haben umfangreiche Fuhrparks, die ständig modernisiert werden. Und damit gibt es jede Menge Fahrzeuge, die per Versteigerung ausgemustert und verkauft werden. Doch wie läuft das ab? Und was sollten Interessenten beachten? Hier die Antworten auf alle wichtigen Fragen. Welche Fahrzeuge kann man kaufen? Bei den Auktionen kommt grundsätzlich alles unter den Hammer. In der Regel online, in NRW auch direkt vor Ort. Versteigert werden unter anderem: kommunale Sonderfahrzeuge wie Schneefräsen oder Bauhof-Unimogs aus den Fuhrparks der Städte und Gemeinden zivile und militärische Dienstwagen, Polizeiautos, Einsatzfahrzeuge, Lkw Rettungswagen, Feuerwehrautos, Polizei- und Bundeswehrbusse beschlagnahmte oder eingezogene Fahrzeuge Wo stehen die Behördenautos? Je nach Anbieter und Vorbesitzer parken die Fahrzeuge an ganz unterschiedlichen Stellen. Bei einer Versteigerung der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen stehen die Autos zum Beispiel in einer Halle in Düsseldorf. Dort können Interessierte sie nur unter schriftlicher Voranmeldung am Tag der Versteigerung ab 8 Uhr besichtigen. Bei zoll-auktion.de und Vebeg, der Treuhandgesellschaft zur Verwertung von Eigentum des Bundes, lagern die Fahrzeuge bundesweit in den jeweiligen Dienststellen. Deshalb kann eine weite Anreise zur Besichtigung erforderlich sein, die sich nicht immer lohnt. Auch dort ist eine schriftliche Voranmeldung nötig. Kann ich die Autos Probe fahren? Meist sind die Autos abgemeldet und können deshalb nicht mit dem alten Kennzeichen Probe gefahren werden. Auch mit roten Kennzeichen oder Überführungskennzeichen ist eine Testfahrt nur selten möglich. Stimmt die Beschreibung der Autos? In der Regel sind die Fahrzeuge kurz und genau beschrieben. Erkennbare Mängel, fehlende Teile und die Gesamtfahrleistung sind in den Auktionsangeboten erwähnt. Dennoch kommt es vor, dass der Anbieter nicht alle Schäden aufgeführt hat. Das Risiko tragen Käuferinnen und Käufer. Weitere Infos gibt es nur telefonisch und unverbindlich von den einzelnen Dienststellen. Gibt es Garantie oder Gewährleistung? Bei manchen Fahrzeugen ist die Neuwagen-Garantie des Herstellers noch nicht abgelaufen. Sie ist vom Verkäufer auf einen neuen Besitzer übertragbar und gibt das Recht auf die kostenlose oder kostenanteilige Reparatur von Material- und Verarbeitungsmängeln. Die versteigernden Ministerien, Behörden und Verwaltungen geben darüber hinaus keine Garantien für die Gebrauchten. Zur Gewährleistung: Die gesetzliche Haftung für Sachmängel ist in der Regel ausdrücklich ausgeschlossen. Kundinnen und Kunden können also zum Beispiel keine Nachbesserung verlangen, wenn ihnen nach der Übergabe noch Mängel auffallen. Bei Fahrzeugen ohne Papiere (zum Beispiel beschlagnahmte Autos) erhalten Käuferinnen und Käufer übrigens eine Eigentumsbescheinigung und eine Verlusterklärung. Damit können sie beim Straßenverkehrsamt neue Papiere beantragen. Wie kann man bezahlen? Je nach Auktion verlangt der Auktionator Bargeld oder EC- oder Kreditkarte. Bei der NRW-Finanzverwaltung ist der Kaufpreis spätestens 60 Minuten nach Ende der Versteigerung zu bezahlen. Das Konto sollte deshalb vorher ausreichend gedeckt und gegebenenfalls das Tageslimit zum Abheben (Verfügungsrahmen) erhöht sein. Auch die Zahlung mit mehreren Karten ist zulässig. Ersteigerte Autos kann man in der Regel nicht finanzieren oder leasen. Allerdings steht jedem eine Finanzierung über eine Bank frei. Wer versteigert Behördenfahrzeuge? Bayern versteigert seine Polizeifahrzeuge nicht zentral, sondern über die verschiedenen Polizeipräsidien des Freistaats. Mit diesen müssen sich Kaufinteressierte in Verbindung setzen. Abweichend davon versteigert das Polizeipräsidium Oberbayern Süd seit 2021 ausgesonderte Dienstfahrzeuge über das virtuelle Auktionshaus von Bund, Ländern und Gemeinden. Nordrhein-Westfalen versteigert seine Behördenautos und vom Zoll eingezogene Autos monatlich in Düsseldorf. Eine Übersicht der angebotenen Fahrzeuge des Zolls und von NRW-Behörden erscheint ein paar Tage vorher im Internet. Grundsätzlich kann jeder Interessent an den Versteigerungen teilnehmen und mitbieten. Beim virtuellen Auktionshaus der Bundeszollverwaltung finden sich viele Angebote alter Fahrzeuge von Bund, Ländern und Gemeinden. Auf dieser Online-Plattform des Finanzministeriums müssen sich Interessierte vorher registrieren, die Angebote sind schriftlich abzugeben, das Gebot ist bindend. Eine große Auswahl an alten Behördenfahrzeugen gibt es beim Verwertungsunternehmen des Bundes, der VEBEG. Neben zeitlich festgesetzten Auktionen finden auf der Seite auch Live-Auktionen statt. Zum Kauf stehen Fahrzeuge und Artikel des Bundes, der Länder und Kommunen sowie deren nachgeordnete Institutionen, der Bundeswehr und weiterer öffentlicher Einrichtungen und Unternehmen. Wie funktioniert die Abholung? Die genauen Modalitäten stehen in den Auktions-Ausschreibungen. Dort ist detailliert beschrieben, wann und wo das Fahrzeug abgeholt werden muss. Die Abholung ist bei der NRW-Finanzverwaltung zum Beispiel direkt nach der Auktion und am Folgetag möglich. Außerhalb dieser Zeiten kann man das Fahrzeug nur nach Absprache mit dem Versteigerungsbüro und Zahlung eines Standgeldes von 10 Euro pro Tag abholen. Ein Versand auf eigene Kosten ist nur nach Absprache mit dem jeweiligen Anbieter möglich. Da die Autos abgemeldet sind, sollte der neue Besitzer mit einem Fahrzeuganhänger oder Autotransporter zur Abholung erscheinen. Was, wenn das Auto nicht gefällt Zurückgeben kann ein Käufer das ersteigerte Auto nicht – höchstens versuchen, es über den normalen Gebrauchtwagen-Markt weiterzuverkaufen. Für wen lohnt sich der Kauf? Da die Preise meist unter dem üblichen Marktpreis liegen, rechnen sich solche Käufe oft. Allerdings muss man Risiken einkalkulieren: Oft weisen die Autos Schäden auf, die repariert werden müssen. Wer schrauben kann, ist also klar im Vorteil. Bei recht neuen und beschlagnahmten Fahrzeugen ist das Risiko in der Regel geringer. Mit Blaulicht und Martinshorn fahren? Blaulicht und Martinshorn sind für Privatpersonen verboten. Möchte man ein Fahrzeug mit solchen Einrichtungen privat nutzen, verlangen manche Behörden, dass sie vom Fahrzeug entfernt werden. Andere lassen es genügen, wenn sie unbrauchbar gemacht werden – zum Beispiel durch Abklemmen. Zur Klärung sollte man sich immer mit der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung setzen. Bundeswehr- oder Behördenfahrzeuge privat anmelden? Privatpersonen bekommen bei speziell ausgestatteten Fahrzeugen grundsätzlich keine Betriebserlaubnis für die private Nutzung. Dies gilt auch, wenn die Spezialausstattung entfernt wurde. Ein Beispiel könnte eine Pumpe an der Front bei einem Feuerwehrfahrzeug sein. Eine Betriebserlaubnis kann in solchen Fällen nur im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Da in der Regel kein Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung besteht, sollte man sich vor dem Erwerb unbedingt bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde danach erkundigen.