Kind sitzt am Fenster und schaut raus auf den ADAC Ambulanzjet

Ihre ADAC Auslands-
krankenversicherung

Wir sind Ihnen nah, auch wenn Sie fern sind. 

  • Weltweit abgesichert bei ambulanter, stationärer und zahnärztlicher Heilbehandlung im Ausland.
  • Mit Krankenrücktransport.
  • Notfallservice rund um die Uhr für Sie erreichbar.
Ab 19,60 € im Jahr!
ADAC Auslandskrankenversicherung Basis als Jahresvertrag für Einzelpersonen ausgezeichnet von der Stiftung Warentest mit der Note Sehr Gut.

Auslandskrankenversicherung - Sinnvoller Schutz für jede Auslandsreise

Seit Monaten freuen Sie sich auf Ihre Tauchreise in Thailand. Sommer, Sonne, Strand und Meer und jede Menge tolle Meeresbewohner unter Wasser beobachten. Vor Ort dann: Fieber, Husten, Schnupfen, Ohrenschmerzen.

Statt Unterwasserwelt folgen Arztbesuch, Untersuchungen und Antibiotika. Gut zu wissen: eine Auslandskrankenversicherung ist bei Auslandsreisen immer sinnvoll.

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Die Auslandskrankenversicherung des ADAC ist Ihre private Krankenversicherung für Auslandsreisen. Sie bietet Ihnen weltweiten Schutz vor hohen finanziellen Belastungen, wenn Sie oder Ihre Familie im Ausland eine medizinische Heilbehandlung benötigen. Egal ob ambulant, stationär oder beim Zahnarzt.

Die gesetzliche/private Krankenversicherung leistet nur in den Ländern der Europäischen Union, der Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen. Dabei erstattet die gesetzliche Krankenkasse die Kosten, die dem Versicherten im jeweiligen Urlaubsland zustehen. Alle Kosten darüber hinaus trägt der Versicherte selbst.
Im europäischen Ausland trägt ein Reisender in der Regel alle Kosten selbst. Ein Krankenrücktransport in eine deutsche Klinik ist generell nicht abgedeckt. Die Auslandskrankenversicherung übernimmt als Ihre private Krankenversicherung alle im Ausland anfallenden Behandlungskosten.



Welche Vorteile bietet mir die Auslandskrankenversicherung?

  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Weltweiter Schutz ganzjährig auf jeder Auslandsreise
    Die Auslandskrankenversicherung bietet als Jahresvertrag Schutz bei Krankheit und Verletzung im Ausland. Weltweit, das ganze Jahr für die ersten 63 Tage jeder Reise. Ohne Selbstbeteiligung.
  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Kostenübernahme von Heilbehandlungen
    Bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung im Ausland, egal ob ambulant, stationär oder beim Zahnarzt, erstattet die Auslandskrankenversicherung die Kosten. Auch bei alternativer Medizin.
  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Schutz für die ganze Familie inklusive der Kinder
    Im Familienvertrag der Auslands-krankenversicherung können Sie sich und Ihre ganze Familie absichern. Kinder sind bis zum 23. Geburtstag mitversichert. Auch wenn Sie getrennt voneinander verreisen.

Was deckt die Auslandskrankenversicherung ab?

Die Auslandskrankenversicherung bietet Ihnen viele hilfreiche Leistungen, wenn Sie im Ausland eine medizinisch notwendige Heilbehandlung benötigen - ambulant, stationär und beim Zahnarzt. Die Leistungen erhalten Sie in Form einer Kostenerstattung oder als Serviceleistung:
  • Ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland, auch bei alternativer Medizin
  • Akut notwendige Zahnbehandlungen
  • Verbandsmittel und Untersuchungen
  • Versand von Brillen oder Medikamenten
  • Krankenrücktransport
  • Erstmalig notwendige Geh- und Laufhilfen, Physiotherapien, Lichttherapien, Massagen
  • 24/7-Notfallservice und Beratung zu deutsch- oder englischsprachigen Ärzten vor Ort

Tarife und Leistungen der ADAC Auslandskrankenversicherung im Überblick

Tarif Basis
  • Erstattung bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung im Ausland, ambulant, stationär und beim Zahnarzt
  • Erstattung von Medikamenten und Untersuchungen
  • Krankenrücktransport
  • Erstattung bei Personenbergung bis
    10.000 €
  • Medizinischer Informationsservice
Tarif Exklusiv
+ Leistungen aus Tarif Basis
  • Zahlung von Krankenhaustagegeld für die ersten 30 Tage Krankenhaus-Aufenthalt (30 € pro Tag)
  • Zahlung einer Übergangsleistung bei Krankenhaus-Aufenthalt ab dem 31. Tag bis zu 1.000 €
  • Zahlung einer Übergangsleistung bei Krankenhaus-Aufenthalt ab dem 53. Tag bis zu 2.000 €
  • Sofortzahlung von 5.000 € bei Herzinfarkt, Schlaganfall oder schwerer Verletzung
Tarif Premium
+ Leistungen aus Tarif Basis und Exklusiv
  • Auslands-Patienten-Rechtsschutz: Kostenübernahme bis 100.000 € je Rechtsfall
  • Invaliditätsleistungen nach einem Unfall im Ausland: je nach Grad der Invalidität Zahlung von 20.000 € bis maximal 70.000 €
  • Unfall-Hilfeleistung nach einem Unfall im Ausland: Zahlung bis zu 5.200 € für medizinische Hilfsmittel und bis zu 2.100 € für einen Fahrzeugumbau
  • Todesfall-Leistung nach einem Unfall im Ausland: bei Tod Zahlung von 5.000 € an berechtigte Erben bis 12 Monate nach dem Unfall
  • Beratungsservice nach Unfall, z.B. Nennung von Fachkliniken vor Ort

So bewerten Kunden die ADAC Versicherung AG

aus 119 Bewertungen
4.1 / 5
"Schnell, einfach und unkompliziert."
Bewertung nach Online Abschluss
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Krankenrücktransport in der Auslandskrankenversicherung

Ambulanz-Jet des ADAC auf dem Rollfeld
ADAC Ambulanz-Service: 2024 mehr als 3.803 Krankentransporte auf dem Luftweg
Die Auslandskrankenversicherung organisiert in allen Tarifen Ihren Krankenrücktransport nach Deutschland sobald dies medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Wenn nötig, mit dem ADAC Ambulanz-Jet, der eigenen Flugzeugflotte des ADAC Ambulanz-Service. 
  • Sinnvoll = nach ärztlicher Prognose dauert die stationäre Behandlung im Ausland länger als 14 Tage.
  • Medizinisch vertretbar = der Transport schadet dem Patienten nicht und setzt ihn keinem unverhältnismäßig hohen Risiko aus.
Ihre Auslandskrankenversicherung zahlt Ihre Kosten sowie die Kosten für eine Begleitperson, wenn dies medizinisch erforderlich oder angeordnet ist. Bei minderjährigen Kindern übernehmen wir die Transportkosten der Begleitperson in jedem Fall. 

Beratungsleistungen nach einem Krankenrücktransport

In den Tarifen Exklusiv und Premium beraten wir Sie telefonisch zu:
  • möglichen Leistungsträgern in Deutschland
  • Rehakliniken
  • Spezialisierten Beratungsstellen für behindertengerechte Wohnungs- und Fahrzeuganpassungen
  • Sozialrechtlichen Fragestellungen
  • Maßnahmen der beruflichen Wiedereingliederung
Weitere häufige Fragen zum Krankenrücktransport
Telefon und Notruf Symbol

ADAC Ambulanz-Service: Im Notfall immer erreichbar!

Krankenrücktransport, Heimholung von Kindern und Haustieren, Gepäck-Rückholung, Hilfe in Notlagen und nach einem Unfall oder Überführung im Todesfall.

​Als zuverlässiger Partner für Reisende ist der ADAC Ambulanz-Service 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, für Sie da! So waren es 2024 mehr als 49.700 Hilfeleistungen, die der ADAC Ambulanz-Service erbracht hat. Ein eigenes ADAC Ärzte-Team betreut Sie auf Wunsch in Abstimmung mit Ihrem Arzt vor Ort und ist rund um die Uhr für Sie und Ihre Angehörigen da.

Fordern Sie im Notfall unsere Serviceleistungen aus dem Ausland an. Die entstehenden Telefonkosten erstatten wir Ihnen in der Auslandskrankenversicherung.

ADAC Ambulanz-Service: +49 89 76 76 76

So hilft die Auslandskrankenversicherung im Ausland

Wann zahlt die Auslandskrankenversicherung? Wann zahlt die Auslandskrankenversicherung nicht?

Grüner Haken
Die Auslandskrankenversicherung erstattet Ihnen:

  • Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen
  • Kosten für Untersuchungen
  • Kosten für verordnete Arzneimittel, Verbandsstoffe oder Verbände
  • Kosten für Krankenrücktransport
  • Kosten für Rooming-In
  • Kosten für Personenbergung (max. 10.000 €)
  • Kosten für einen Dolmetscher (max. 200 €)
  • Kosten für den Besuch eines Angehörigen bei Ihnen im Krankenhaus (max. 1.000 €)
  • Kosten für Betreuung und Rückreise der mitversicherten, minderjährigen Kinder
  • Kosten für Gepäck-Rückholung
  • Kosten für die Rückholung von Ihrem Haustier (Hund oder Katze)
  • Kosten für Überführung Verstorbener oder Beerdigung vor Ort 
  • Telefonkosten
  • Kosten für Behandlungen bei akuter Verschlechterung chronischer Krankheiten im Ausland
Rotes Kreuz
Die Auslandskrankenversicherung erstattet nicht:

  • Kosten für Behandlung in Deutschland
  • Kosten für eine extra Heilbehandlung im Ausland
  • Kosten für Hypnose oder Psychotherapie im Ausland
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in ein Kriegsgebiet reisen
  • Wenn Sie sich als Berufssportler während der aktiven Teilnahme an einem Wettkampf verletzt haben
  • Wenn Ihre Erkrankung oder Verletzung auf einer Sucht beruht
günstige Versicherung ADAC

Was kostet die Auslandskranken-versicherung?

Die Auslandskrankenversicherung können Sie in weniger als 2 Minuten ganz einfach berechnen und abschließen. Mit dem Sofortigen Schutz können Sie die Auslandskrankenversicherung auch dann abschließen, wenn Sie noch am selben Tag verreisen.

Ihr Versicherungsbeitrag ist abhängig von

  1. Ihrem Alter: Der Beitrag Ihrer Auslandskrankenversicherung erhöht sich jeweils ab einem Alter von 66 Jahren sowie ab 76 Jahren.
  2. Ihrem Tarif: Sie haben die Wahl zwischen den Tarifen Basis, Exklusiv und Premium.
  3. Ihrer Vertragsart: Sie haben in der Auslandskrankenversicherung die Wahl zwischen einem Einzelvertrag oder einem Familienvertrag.
  4. Ihrem Zahlungsrhythmus: Sie schließen die Auslandskrankenversicherung einmalig ab und sind das ganze Jahr über versichert. Den Jahresbeitrag können Sie einmal jährlich zahlen oder monatlich.
  5. Ihrer Mitgliedschaft: Die Auslandskrankenversicherung kann auch von Personen ohne Mitgliedschaft abgeschlossen werden. ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt.

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Persönlichen Schutz berechnen

Für wen ist die Auslandskrankenversicherung sinnvoll?

Ob Städtetrip mit dem Partner, mit Freunden in die Berge, Urlaub am Meer mit der Familie oder auf Geschäftsreise: die Reisekrankenversicherung ist für alle sinnvoll, die gerne viel und oft verreisen. Sie bietet zuverlässigen Schutz für:
  • Singles und Paare: Allein oder zu Zweit, die Auslandskrankenversicherung versichert Sie im Einzelvertrag und Ihren Partner (Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, nichtehelicher Partner bei gemeinsamen Wohnsitz) im Familienvertrag.
  • Familien mit Kinder: Kinder werden schnell krank oder verletzen sich beim Spielen. Im Familienvertrag sind Kinder bis zum 23. Geburtstag mitversichert, auch wenn sie zum Beispiel mit Oma und Opa verreisen. Zur Auslandskrankenversicherung für Familien
  • Senioren/Rentner: Gerade in späteren Jahren steigen die Erkrankungen und Verletzungsgefahren - auch auf Reisen. In einigen Ländern ist das Gesundheitssystem nicht mit dem Deutschen vergleichbar. Zur Auslandskrankenversicherung für Senioren
  • Junge Leute/Studenten: Junge Erwachsene reisen gerne und viel. Um nicht auf hohen Behandlungskosten im Ausland sitzen zu bleiben, ist eine Auslandskrankenversicherung empfehlenswert. Bis zum 23. Geburtstag sind junge Erwachsene im Familienvertrag der Eltern mitversichert.Zur Auslandskrankenversicherung für Studenten

Für Reisende, die zum Beispiel auf Kuba, im Iran, in Katar oder in Russland einreisen möchten, ist der Nachweis einer gültigen Auslandskrankenversicherung sogar Pflicht.

Wie lange ist die Auslandskrankenversicherung gültig?

Die Auslandskrankenversicherung gilt ab dem Tag der Ausreise für die ersten 63 Tage jeder Reise. Sie ist ein Jahresvertrag, der von Jahr zu Jahr automatisch verlängert wird.

Sie können die Auslandskrankenversicherung auch mit sofortigem Versicherungsschutz abschließen. Der Versicherungsvertrag gilt dann ab sofort, sofern Sie sich bei Abschluss noch in Deutschland befinden.

Gut zu wissen: Für längere Reisen empfiehlt sich der Abschluss der ADAC Auslandskrankenversicherung Langzeit. Der Reisezeitraum ist flexibel wählbar zwischen 2 - 24 Monate. Der Versicherungsschutz endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit.

Stiftung Warentest sagt "Sehr Gut" - Auszeichnungen der Auslandskrankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung des ADAC bietet zahlreiche Leistungen in bewährter ADAC Qualität. Das sagt auch Stiftung Warentest (05/2025): Note "Sehr gut" (1,4) erhält der Tarif Basis, sowohl im Einzel- als auch im Familienvertrag.

ADAC Auslandskrankenversicherung Basis als Familienvertrag ausgezeichnet von der Stiftung Warentest mit der Note Sehr Gut.
Auslandskrankenversicherung im Jahresvertrag für Familien ausgezeichnet von der Stiftung Warentest mit der Note Sehr Gut.
ADAC Auslandskrankenschutz von Chip ausgezeichnet für den besten Onlineabschluss.

ADAC Auslandskrankenschutz ausgezeichnet von Chip für den besten Online Vertragsabschluss.

ADAC Reisekrankenversicherung ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Preis-Leistungs-Verhältnis 2025

ADAC Auslandskrankenschutz ausgezeichnet von Focus Money für das Fairste Preis-Leistungs-Verhältnis.

ADAC Reisekrankenversicherung ausgezeichnet von Focus Money als fairster Reisekrankenversicherer 2025

ADAC Auslandskrankenschutz von Focus Money ausgezeichnet als fairster Reisekrankenversicherer.

ADAC Reisekrankenversicherung ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Leistungsabwicklung 2025

ADAC Auslandskrankenschutz ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Leistungsabwicklung.

ADAC Reisekrankenversicherung ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Kundenberatung 2025

ADAC Auslandskrankenschutz ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Kundenberatung.

ADAC Reisekrankenversicherung ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Kundenkommunikation 2025

ADAC Auslandskrankenschutz ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Kundenkommunikation.

ADAC Reisekrankenversicherung ausgezeichnet von Focus Money für das fairste Produktangebot 2025

ADAC Auslandskrankenschutz ausgezeichnet von Focus Money für das fairste Produktangebot.

ADAC Auslandskrankenschutz: Kostenerstattung nach medizinischer Behandlung im Ausland

Schadenservice: Kosten in der Auslandskrankenversicherung einreichen

Sie oder eine mitversicherte Person sind im Urlaub erkrankt, mussten ärztlich behandelt werden und möchten nun die dabei entstandenen Kosten in der Auslandskrankenversicherung einreichen?

Mehr zum Schadenservice

Was sollte ich noch über die Auslandskrankenversicherung wissen:

Wenn Sie die Auslandskrankenversicherung vor dem 09.12.2019 abgeschlossen haben, erhalten Sie Leistungen für die ersten 45 Tage Ihrer Reise (ab Grenzübertritt). Mehr Informationen erhalten Sie unter www.adac.de/mein-adac.

Gerne beraten wir Sie auch unter der 089/76 76 66 32 (Mo-Fr, 8-18 Uhr) oder in einer der ADAC Geschäftsstellen.

Krankenrücktransport:
Wenn im Ausland eine Heilbehandlung medizinisch notwendig wird und diese länger als 14 Tage dauert, organisiert der ADAC Ambulance Service, soweit medizinisch sinnvoll und vertretbar, Ihren Rücktransport in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt. Falls erforderlich, bringen wir Sie per Ambulanz-Jet nach Deutschland zurück. Die Kosten übernehmen wir in voller Höhe. 

Mehr Informationen zum Krankenrücktransport


Ersttransport:
Versichert im ADAC Auslandskrankenschutz ist der medizinisch notwendige Ersttransport zum nächst erreichbaren oder geeigneten Arzt bzw. Krankenhaus. Wenn der Transport von einem Hubschrauber durchgeführt wird (Entscheidung der Rettungsleitstelle vor Ort im Ausland), ist dieser entsprechend versichert.

Der ADAC Auslandskrankenschutz ist ein Jahresschutz. Sie können den Vertrag auch ohne Verlängerung in der Geschäftsstelle beantragen. Dieser Vertrag endet dann automatisch nach einem Jahr, eine Kündigung Ihrerseits ist nicht notwendig. Versichert sind die ersten 63 Tage jeder Ihrer Auslandsreisen in diesem Jahr.

Wichtige Hinweise:

Im Internet können Sie die ADAC Auslandskrankenversicherung nur mit Verlängerung abschließen.

Sie können die Auslandskrankenversicherung auch mit sofortigem Versicherungsschutz abschließen. So erhalten Sie noch heute den Versicherungsschutz und können direkt in den Urlaub fahren. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich bei Abschluss noch in Deutschland befinden. Sollten Sie bereits einen ADAC Auslandskrankenschutz besitzen und vor Ihrer Abreise eine kurzfristige Vertragsänderung vornehmen wollen, wenden Sie sich bitte an die +49 89 76 76 66 32 (8-18 Uhr, Mo-Fr).

Der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung besteht auf der ganzen Welt mit Ausnahme Deutschlands und des Landes, in dem ein Wohnsitz für die versicherte Person besteht.

Insbesondere bei Fernreisen sollten Sie sich über die Bestimmungen in dem Land, in das Sie verreisen, informieren. Zu folgenden Ländern erhalten Sie von uns weitere Informationen:

Auslandskrankenversicherung USA

Auslandskrankenversicherung Kuba

Auslandskrankenversicherung Russland

Grundsätzlich endet der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung spätestens 63 Tage nach Beginn des jeweiligen Auslandsaufenthaltes. Ist die geplante Rückreise innerhalb der 63 Tage der Auslandsreise aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich der Versicherungsschutz bis zum Tage der Transportfähigkeit.

Die Auslandskrankenversicherung schützt Sie, wenn Sie wegen einer Schwangerschaftskomplikation oder einer medizinisch bedingten Schwangerschaftsunterbrechung im Ausland zum Arzt müssen. Auch bei einer Früh- oder Fehlgeburt sichert Sie die Auslandskrankenversicherung ab.

Kontroll-, Vorsorge- und Routineuntersuchungen hingegen sind nicht abgedeckt.

Gerne können wir Ihnen eine fremdsprachige Versicherungsbestätigung der Auslandskrankenversicherung ausstellen.

Sie können die Bestätigung folgendermaßen beantragen:
  • persönlich in einer Geschäftsstelle
  • telefonisch unter: + 49 89 76 76 66 32 (Mo-Fr, 8 - 18 Uhr Ortszeit)
  • per E-Mail an: service@adac.de

Teilen Sie uns hierzu bitte Ihre Mitglieds- oder Kundennummer sowie die Vor- und Nachnamen und die Geburtsdaten der mitversicherten, mitreisenden Personen ((Ehe)Partner, minderjährige Kinder) und den Reisezeitraum mit.
Im Rahmen des ADAC Auslandskrankenschutz erstatten wir die Kosten bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung, einschließlich einer notwendigen Druckkammerbehandlung.
Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich im Vorfeld Ihrer Reise erkundigen, wo sich in Ihrem Tauchgebiet Krankenhäuser mit Dekompressionskammern befinden.
Ja, eine Auslandskrankenversicherung kann als Vorsorgeaufwendung abgesetzt werden.
Ob sich das lohnt und welche anderen Versicherungen angegeben werden können, erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema: "Versicherungen von der Steuer absetzen"