FAQ zum ADAC Auslandskrankenschutz

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Wann leistet die Auslandskrankenversicherung in Verbindung mit dem Coronavirus?

Erkranken Sie als versicherte Person oder eine mitversicherte Person am Coronavirus, wenn Sie sich im Ausland befinden, übernimmt die ADAC Auslandskranken-Versicherung Ihre Kosten.

Auslandskrankenversicherung bei Covid-19


Hinweis: die dargestellten Inhalte gelten für Verträge mit Beginn ab 09.12.2019.


Allgemeine Fragen

Welche Reisen sind versichert?

Versichert sind alle Reisen ins Ausland, egal, ob Sie privat oder beruflich oder mit welchem Verkehrsmittel (Auto, Bus, Bahn, Flugzeug, Schiff, etc.) Sie unterwegs sind.

Was ist bei Vorerkrankungen zu beachten?

Wird eine chronische Erkrankung bereits vor dem versicherten Auslandsaufenthalte behandelt, gilt: Wir erstatten die Mehraufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland, die aufgrund einer Verschlechterung dieser chronischen Erkrankung erforderlich werden.

Bei Vorerkrankungen sollten Sie vor Reiseantritt Ihren behandelnden Arzt bezüglich der gesundheitlichen Risiken im Hinblick auf das Urlaubsziel und Art der Reise konsultieren.

Muss ich den ADAC über meine gebuchte Reise informieren?

Nein, Versicherungsschutz besteht für die ersten 63 Tage einer jeder Auslandsreise während der Vertragslaufzeit von einem Jahr.


Eine Information ist deshalb nicht notwendig. Bitte heben Sie jedoch Ihren Nachweis der Ausreise aus Deutschland (z.B. Bus / Bahn / Flugticket) für einen möglichen Schadensfall auf.

Bin ich während eines beruflichen Aufenthaltes im Ausland versichert?

Ja, Versicherungsschutz besteht neben privaten Urlaubsreisen auch für beruflich bedingte Auslandsaufenthalte (Ausnahme: Berufssportler) für die ersten 63 Tage jeder Reise während der Laufzeit der Versicherung. Außerdem sind Aufenthalte z.B. als Au-Pair, während eines Studiums oder schulische Auslandsaufenthalte versichert. 

Wenn Sie länger als 63 Tage im Ausland unterwegs sind, empfehlen wir den Abschluss des ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit.

Können Sie mir eine englische/spanische Versicherungsbestätigung (für USA / Russland / Kuba) ausstellen?

Gerne stellen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung in englischer oder spanischer Sprache aus. Sie können die Bestätigung folgendermaßen beantragen:

 

  • persönlich in einer Geschäftsstelle
  • telefonisch unter: + 49 89 / 7676 – 6632 (Mo-Fr von 07:00 – 18:00 Uhr)
  • per Fax unter: + 49 89 / 7676 – 6346
  • per E-Mail an: service@adac.de

Teilen Sie uns hierzu bitte Ihre Mitglieds- oder Kundennummer sowie die Vor- und Nachnamen und die Geburtsdaten der mitversicherten, mitreisenden Personen ((Ehe)Partner, minderjährige Kinder) und den Reisezeitraum mit.

Gibt es beim Auslandskrankenschutz eine Versichertenkarte/einen Versicherungsschein, die/den ich im Ausland mitführen muss?

Mit dem ADAC Auslandskrankenschutz sind Sie im Ausland privat krankenversichert. Eine Versichertenkarte, wie Sie sie von der gesetzlichen / privaten Krankenversicherung in Deutschland kennen, benötigen Sie nicht. Sinnvoll ist allerdings die Mitführung des ADAC Auslandskrankenschutz Serviceheftes. Sie finden dort alle wichtigen Informationen und Telefonnummern. 

In meiner gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Reisekrankenversicherung enthalten. Bin ich dann doppelt versichert?

Die gesetzliche Krankenversicherung gilt nur in den Ländern der Europäischen Union, der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen sowie in den Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.
In Ländern außerhalb der EU darf seit 01.01.2013 kein kostenloser Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkasse mehr angeboten werden. Das bedeutet, dass Sie in diesem Fall die Kosten selbst übernehmen müssten, die teilweise sehr hoch ausfallen können.

Ich bin privat versichert. Benötige ich überhaupt einen Auslandskrankenschutz?

In Ihrer privaten Krankenversicherung sind Sie nicht automatisch im Ausland geschützt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über den Leistungsumfang.
Ihre Vorteile: Umfangreicher Schutz im Ausland. Mit dem ADAC Auslandskrankenschutz verzichten Sie auf eine mögliche Selbstbeteiligung in der PKV und können sich gleichzeitig Ihre Beitragsrückgewähr Ihrer privaten Krankenversicherung sichern.

Geltungsbereich und Geltungsdauer

In welchen Ländern gilt die ADAC Auslandskrankenversicherung?

Unsere Auslandsreisekrankenversicherung schützt Sie auf der ganzen Welt mit Ausnahme Deutschlands und des Landes, in dem Sie einen Wohnsitz haben.

Wie lange gilt der Schutz auf Reisen?

Beim ADAC Auslandskrankenschutz sind Sie die ersten 63 Tage jeder Auslandsreise während der Laufzeit der Versicherung geschützt. 
Wenn Sie sich länger als 2 Monate (63 Tage) im Ausland aufhalten, bieten wir den ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit an.

 

Bitte beachten Sie: seit dem 07.12.2019 bietet die Auslandskrankenversicherung des ADAC noch stärkere Leistungen. Haben Sie bereits vorher die Auslandskrankenversicherung abgeschlossen, gilt der Schutz für die ersten 45 Tage Ihrer Auslandsreise. Wir beraten Sie gerne persönlich unter 089/76 76 66 32 oder in einer unserer Geschäftsstellen, wenn Sie sich die neuen Leistungen sichern wollen.

 

Gibt es eine Auslandsreisekrankenversicherung für längere Auslandsreisen (z.B. Au-Pair, Studium, Langzeit-Urlaub)?

Ja, für Reisen von 2-24 Monaten bieten wir den ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit an.
 

Fragen zu den Leistungen

Welche Leistungsgrenzen gibt es in der ADAC Auslandskrankenversicherung?

Im Tarif Premium erhalten Sie
 
  • für eine Personenbergung: max. 10.000 €
  • für eine Bestattung im Todesfall vor Ort: max. 10.000 €
  • als Übergangsleistung bei einem Krankenhausaufenthalt: bis max. 3.000 €
  • als Sofortleistung: max. 5.000 €
  • im Auslands-Patienten-Rechtsschutz: max. 100.000 €
  • als Invaliditätsleistung: max. 20.000 €
  • als Unfallhilfeleistung nach einem Unfall: max. 2.100 € für einen Fahrzeugumbau, max. 5.200 € für medizinische Hilfsmittel
  • als Todesfallleistung: 5.000 €

Ist ein Krankentransport beinhaltet und was sind die Voraussetzungen dafür?

Krankenrücktransport:
Wenn Sie im Ausland eine medizinisch notwendige Heilbehandlung benötigen und diese länger als 14 Tage dauern würde, organisiert der ADAC Ambulance Service, soweit medizinisch sinnvoll und vertretbar, Ihren Rücktransport in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt. Falls erforderlich, bringen wir Sie per Ambulanz-Jet nach Deutschland zurück. Die Kosten übernehmen wir in voller Höhe. 

Ersttransport:
Versichert im ADAC Auslandskrankenschutz ist der medizinisch notwendige Ersttransport zum nächst erreichbaren oder geeigneten Arzt bzw. Krankenhaus. Wenn der Transport von einem Hubschrauber durchgeführt wird, (Entscheidung der Rettungsleitstelle vor Ort im Ausland) ist dieser entsprechend versichert.

Sind ärztliche Behandlungen im Ausland bei einer Schwangerschaft versichert?

Versichert ist die ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen und von medizinisch bedingten Schwangerschaftsunterbrechungen. Zudem ist die Behandlung von Fehl- und Frühgeburten versichert. 
Nicht versichert sind hingegen z.B. Kontroll-, Vorsorge- und Routineuntersuchungen.

Bin ich versichert, wenn ich durch einen Krankenhausaufenthalt länger als 63 Tage im Ausland bin?

Der Versicherungsschutz endet spätestens 63 Tage nach Beginn des jeweiligen Auslandsaufenthaltes. Ist die geplante Rückreise innerhalb der 63 Tage der Auslandsreise aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich der Versicherungsschutz bis zum Tage der Transportfähigkeit.

Ich plane einen Tauchurlaub. Sind im Falle eines Tauchunfalls auch die Kosten für eine Druckkammerbehandlung in meinem Auslandskrankenschutz mitversichert?

Im Rahmen des ADAC Auslandskrankenschutz erstatten wir die Kosten bei akuten, unerwarteten Erkrankungen und Verletzungen für die stationäre Krankenhausbehandlung, einschließlich einer notwendigen Druckkammerbehandlung.
Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich im Vorfeld Ihrer Reise erkundigen, wo sich in Ihrem Tauchgebiet Krankenhäuser mit Dekompressionskammer befinden.

Fragen zum Vertrag

Wann beginnt und endet der Versicherungsvertrag des ADAC Auslandskrankenschutzes?

Der Versicherungsvertrag beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, frühestens einen Tag nach Eingang des Antrages. 

Der ADAC Auslandskrankenschutz ist ein Verlängerungsvertrag. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie die Versicherung nicht spätestens einen Monat vor Vertragsablauf schriftlich kündigen. Ein Neuabschluss ist nicht erforderlich. 

Wenn Sie sich bei Antragstellung bereits im Ausland befinden, beginnt der Versicherungsschutz erst mit der nächsten Ausreise aus Deutschland.

Was bedeutet sofortiger Versicherungsschutz?

Wenn Sie noch heute ins Ausland reisen und keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben, können Sie den ADAC Auslandskrankenschutz noch heute online abschließen und erhalten sofortigen Versicherungsschutz. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich noch in Deutschland befinden. Bereits eingetretene Versicherungsfälle sind dabei nicht versichert. 

Sollten Sie bereits einen ADAC Auslandskrankenschutz haben und eine kurzfristige Vertragsänderung vor Antritt Ihrer Reise vornehmen wollen, wenden Sie sich bitte an die +49 89 76 76 66 32 (Mo-Fr, 8-18 Uhr).

Wie kann ich kurzfristig eine Vertragsänderung vornehmen?

Wenn Sie den ADAC Auslandskrankenschutz bereits abgeschlossen haben, aber vor Reisebeginn kurzfristig etwas an Ihrem Vertrag ändern wollen (z.B. Erweiterung der Leistungen durch einen Tarifwechsel), so wenden Sie sich bitte an die +49 89 76 76 66 32 (Mo-Fr, 8-18 Uhr).

Welche Personen können im Rahmen des ADAC Auslandskrankenschutzes versichert werden?

Der Einzelvertrag versichert Sie selbst als Versicherungsnehmer. 
 
Beim Familienvertrag sind Sie, Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft und die Kinder bis zum 23. Geburtstag versichert. Der nichteheliche Lebenspartner und dessen Kinder bis zum 23. Geburtstag sind mitversichert, wenn Sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
 

Kann der ADAC Auslandskrankenschutz auch von Personen ohne ADAC Mitgliedschaft abgeschlossen werden?

Die ADAC Auslandskrankenversicherung kann auch ohne Mitgliedschaft abgeschlossen werden. ADAC Mitglieder profitieren von einem günstigen Mitgliederpreis.

 

Ich möchte meine ADAC Mitgliedschaft kündigen. Bleibt meine Auslandskrankenversicherung bestehen?

Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen, ist die Fortführung Ihres ADAC Auslandskrankenschutz zu den vergünstigten Konditionen nicht mehr möglich.

Der Vertrag wird zum Beginn des Versicherungsjahres, das auf die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft folgt, auf den Tarif für Personen ohne Mitgliedschaft umgestellt. Nach der Umstellung erhalten Sie von uns ein Schreiben, in dem Sie über die Fortführung Ihrer Versicherung im neuen Tarif und Ihr damit verbundenes außerordentliches Kündigungsrecht informiert werden.

 

Mein Kind wird im Urlaub 18 Jahre alt. Besteht während des Urlaubs noch Versicherungsschutz?

Beim Familienvertrag des ADAC Auslandskrankenschutz sind Kinder bis zum 23. Geburtstag mitversichert.

 

Fragen zum Schadenfall

Was muss ich tun, wenn ich im Notfall Unterstützung von meiner Auslandsreisekrankenversicherung benötige?

Im Notfall melden Sie sich bitte direkt beim ADAC Ambulanz-Service. Dieser ist rund um die Uhr für Sie erreichbar und hilft Ihnen, wenn Sie oder ein mitversichertes Familienmitglied im Urlaub in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Der ADAC Ambulanz-Service nimmt dann direkt Kontakt mit dem Krankenhaus auf und kümmert sich um alles weitere. Die anfallenden Kosten werden direkt zwischen Krankenhaus und der ADAC Versicherung AG abgerechnet.

ADAC Ambulanz-Service: +49 89 76 76 76

Muss ich bei Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung in Vorkasse treten?

Ambulante Behandlungen:
Diese zahlen Sie vor Ort. Das Original der Arztrechnung, sowie die Rezepte und die Originalquittungen der Medikamente können Sie dann bei uns zur Erstattung einreichen. 

Stationäre Krankenhausbehandlung:
Hier geben wir – soweit erforderlich – dem Krankenhaus eine Zahlungsgarantie von bis zu 13.000,- €. Bitte kontaktieren Sie hierzu den ADAC Ambulance Service: Tel. +49 89 76 76 76. Unser Ambulanzdienst nimmt unverzüglich Kontakt mit dem Krankenhaus auf und rechnet direkt mit diesem ab.

 

Welche Unterlagen muss ich im Schadensfall einschicken? Und wohin?

Folgende Unterlagen werden für die Kostenerstattung benötigt: 

  • Ausgefülltes Schadenformular (online oder als PDF-Ausdruck) Schadenmeldeformular
  • Rechnungen mit Zahlungsbeleg
  • bei Medikamenten die ärztliche Verordnung
  • Nachweis über den Zeitpunkt des Grenzübertritts ins Ausland

Natürlich können Sie Ihren Schadenfall auch schriftlich oder telefonisch melden. 

Hinweis für die USA: Bitte lassen Sie die Abrechnung des Krankenhauses über das Formular "HCFA", die des Arztes über das Formular "UB" erstellen.

Gibt es beim Auslandskrankenschutz eine Selbstbeteiligung im Schadensfall?

Beim ADAC Auslandskrankenschutz gibt es keine Selbstbeteiligung.

 

Gibt es eine Übersicht über Ärzte und Krankenhäuser in meinem Reiseland?

Über unseren Medizinischen Infoservice erhalten Sie die Adressen deutsch oder englisch sprechender Ärzte bzw. von Kliniken in der Nähe Ihres Aufenthaltsorts im Ausland.
 
Medizinischer Info-Service: +49 89 76 76 77