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Auslandskrankenversicherung für Studenten
Bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung im Auslandssemester, auf Work & Travel und Co.
Für Auslandsaufenthalte bis zu 24 Monate, auch kurzfristig verlängerbar
Ohne Selbstbeteiligung für Reisen bis 63 Tage
Richtig krankenversichert im Ausland
Eine Auslandskrankenversicherung für Studenten übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland. Dazu gehören beispielsweise Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Notfallbehandlungen sowie ein medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport nach Deutschland. Sie eignet sich besonders für Auslandssemester, Work & Travel, Auslandspraktika, Au-Pair-Aufenthalte, Sprachreisen oder Weltreisen.
Gesetzliche Krankenversicherungen leisten außerhalb Deutschlands häufig nur eingeschränkt oder gar nicht, eine Auslandskranken-versicherung schützt Studenten daher vor hohen Gesundheitskosten im Ausland. Kurz Gesagt: Wer für Studium, Praktikum oder Reisen ins Ausland geht, egal wie lange, sollte seinen Krankenversicherungsschutz prüfen und gegebenenfalls durch eine Auslandskrankenversicherung ergänzen.
Schnelleinstieg
Was ist eine Auslandskrankenversicherung für Studenten?
Eine Auslandskrankenversicherung für Studenten übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts. Sie ergänzt den Schutz der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und leistet weltweit bei Krankheit, Unfall oder Notfällen im Ausland.
Typische Leistungen
Kostenerstattung für ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland
Erstattung von Arznei- und Heilmittel
Zahnärztliche Notfallbehandlungen
Krankenrücktransport
Bergungskosten
Überführung im Todesfall
Brauchen Studenten eine Auslandskrankenversicherung?
Ja. Die gesetzliche Krankenversicherung reicht bei Auslandsaufenthalten oft nicht aus. Diese übernimmt außerhalb Deutschlands oft nur eingeschränkte oder gar keine Leistungen. Eine Auslandskrankenversicherung schützt Studenten vor hohen Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland und übernimmt bei Bedarf auch einen Krankenrücktransport nach Deutschland.
Welche Versicherung ist wann sinnvoll, wenn Studenten ins Ausland gehen?
Reise-Situation
Empfohlene Versicherung
Urlaub bis 63 Tage
Auslandskrankenversicherung
Auslandspraktikum in den Semesterferien
Auslandskrankenversicherung
Auslandssemester
Auslandskrankenversicherung Langzeit
Erasmus-Aufenthalt
Auslandskrankenversicherung Langzeit
Work and Travel
Auslandskrankenversicherung Langzeit
Au-Pair-Aufenthalt
Auslandskrankenversicherung Langzeit
Weltreise
Auslandskrankenversicherung Langzeit
Welche Leistungen sind im Ausland versichert?
Ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland
Medikamente, Heil- und Hilfsmittel
Zahnärztliche Notfallbehandlungen
Krankenrücktransport nach Deutschland
Bergungs- und Rettungskosten
Wie lange gilt eine Auslandskrankenversicherung für Studenten?
Im Ausland können Studenten für Urlaubs-Reisen oder für Langzeitaufenthalte versichert werden.
Auslandskrankenversicherung Langzeit für Reisen zwischen 2 - 24 Monate, z.B. bei einem Auslandssemester, als Au Pair oder für ein Work and Travel als Einzelvertrag.
Auslandskrankenversicherung für Reisenbis maximal 63 Tage (2 Monate), z.B. für einen Urlaub oder ein 6-wöchiges Auslandspraktikum während der Semesterferien. Die Auslandskrankenversicherung gibt es als Einzel- und Familienvertrag.
Die Auslandskrankenversicherungen gelten weltweit, also auch, wenn Sie in die USA oder nach Kanada fahren.
So können Sie sparen
Mit dem Familienvertrag der Auslandskrankenversicherung sind Studenten bis zum 23. Geburtstag automatisch bei Ihren Eltern mitversichert. Selbst dann, wenn Sie ohne Ihre Eltern verreisen. Studenten müssen in diesem Fall keine eigene Auslandskrankenversicherung abschließen.
Bitte beachten: Bei einem Auslandsaufenthalt länger als 2 Monate, wie etwa ein Auslandssemester von mindestens 6 Monaten, müssen Studenten eine eigene Auslandskrankenversicherung Langzeit abschließen. Hier werden nur Einzelverträge angeboten.
Auszug aus den Leistungen
Erstattung von ambulanten und stationären ärztlichen Behandlungen
Bei medizinisch notwendigen Heilbehandlungen im Ausland erstatten wir Ihnen als Student die Kosten für die Erstversorgung durch den Notarzt inkl. Transport zum Arzt oder Krankenhaus und die notwendigen ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen.
Wir übernehmen außerdem neben Ihren medizinisch notwendigen Heilbehandlungen die Kosten für Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus. Zusätzlich werden von uns die Kosten für das Rooming-In einer Begleitung im selben Krankenhauszimmer getragen.
Krankenrücktransport
Wir übernehmen die Kosten für den von uns organisierten Krankenrücktransport, sofern dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Das ist z.B. dann, wenn die Behandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Wir bringen Sie entweder an Ihren Wohnsitz in Deutschland oder in das an Ihrem Wohnort nächstgelegene Krankenhaus, das aus medizinischer Sicht geeignet ist.
Ebenso zahlen wir die Kosten für Ihre Begleitperson, wenn die Begleitung medizinisch erforderlich oder angeordnet ist.
Kostenerstattung von Untersuchungsmethoden, Arznei- und Heilmittel
Wir erstatten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Zusätzlich leisten wir auch für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis bewährt haben, wie zum Beispiel bei Akupunktur zur Schmerztherapie.
Verordnet Ihnen der zugelassene Behandler eine medizinisch notwendige Physiotherapie, Strahlenbehandlung, Lichtbehandlung, Massage oder ein erstmalig notwendiges Hilfsmittel wie eine Geh- oder Laufhilfe, bekommen Sie die dafür angefallenen Kosten von uns zurück.
Erstattung von Behandlungskosten beim Zahnarzt
Wir erstatten dir als Student die Kosten für die schmerzstillende zahnärztliche Behandlung inklusive einfacher Füllungen. Ebenso übernehmen wir die Reparaturkosten von Zahnersatz und kieferorthopädischen Geräten oder die Anfertigung von provisorischem Zahnersatz.
Kostenerstattung bei einer Personenbergung
Wenn du im Urlaub erkrankst oder dich verletzt und deswegen von einem Rettungsdienst gesucht, gerettet oder geborgen werden musst, zahlen wir dir diese Kosten bis 15.000 € pro versicherte Person zurück. Dies gilt auch im Todesfall.
Überführung oder Bestattung im Todesfall
Auf einer Reise verstorbene Personen überführen wir im Todesfall nach Deutschland und übernehmen die anfallenden Kosten. Ebenso zahlen wir, wenn statt der Überführung eine Beerdigung oder eine Feuerbestattung am Sterbeort erfolgt. Pro versicherte Person erstatten wir die Kosten bis zu 10.000 €.
Medizinischer Informationsservice
Unsere Experten informieren Sie bereits bei den Vorbereitungen für Ihre Auslandsreise über vorgeschriebene oder empfohlene Schutzimpfungen für das Reisegebiet und, soweit möglich, über deutsch oder englischsprechende Ärzte oder den Namen eines Krankenhauses in der Nähe des Reiseziels.
Die Auslandskrankenversicherung des ADAC für Studenten
Auslandskrankenversicherung
Altersbegrenzung: ab 18 Jahren abschließbar
Leistungszeitraum: für alle Reisen in einem Jahr für maximal 2 Monate (63 Tage) ab Grenzübertritt, auch bei Covid-19
Reiseart: Urlaub mit Freunden, Auslandspraktikum während der Semesterferien, Sommerjob im Ausland
Vertragsart: Einzelvertrag, oder im Familienvertrag der Eltern mitversichert sein, wenn Sie jünger als 23 Jahre sind und zu Hause wohnen
Gültigkeit: weltweit, auch in USA und Kanada
Die Auslandskrankenversicherung gibt es für Studenten auch, wenn sie keine ADAC Mitgliedschaft haben. ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt.
Was kostet die Auslandskrankenversicherung für Studenten?
Beiträge und Altersgrenzen in der Auslandskrankenversicherung Langzeit für 2 -24 Monate
Grundsätzlich müssen Studenten 18 Jahre alt, also volljährig, sein, um eine Auslandskrankenversicherung Langzeit abschließen zu können. Folgendes gilt:
Unter 27 Jahren zahlen Sie einen einmaligen Beitrag ab 41,90 € für 2 Monate.
Ab 27 Jahren zahlen Sie einmalig ab 57,50 € für 2 Monate.
Ab 66 Jahren kostet der Versicherungsbeitrag einmalig ab 149,40 € für 2 Monate.
Ab 76 Jahren kostet die Auslandskrankenversicherung Langzeit einmalig ab 420,50 € für 2 Monate.
Der genaue Beitrag ist natürlich immer davon abhängig, für wie lange Sie verreisen und die Auslandskrankenversicherung Langzeit abschließen. Die Höchstversicherungsdauer beträgt 24 Monate.
Beiträge und Altersgrenzen in der Auslandskrankenversicherung für 63 Tage
Für volljährige Studenten sind auch in der Auslandskrankenversicherung die Altersgrenzen nicht relevant. Beitragserhöhungen erfolgen ab 67 Jahren und ab 77 Jahren. Der Beitrag ist zum einen davon abhängig, welchen der drei angebotenen Tarifen Sie wählen. Der Einzelvertrag kostet Studenten im
Das Auslandsabenteuer für Studenten: ein Auslandssemester. Ob über Erasmus oder selbst organisiert: wichtig ist die richtige Krankenversicherung. Denn die gesetzlichen Krankenversicherung leistet nur beschränkt oder gar nicht.
Eine Weltreise sollte gut geplant sein. Von Reisezielen, über wichtige Dokumente für die Reise sowie den wichtigsten Versicherungsschutz für die Weltreise haben wir auf nachfolgender Seite alles Wichtige zusammengefasst.
Sie wollen nach Ihrem Studium ein Jahr nach Australien, um dort zu jobben? Oder auf eine Farm nach Kanada? Denken Sie dafür an die richtige Auslandskrankenversicherung. Mit dieser sind Sie bei Erkrankung oder Unfall im Ausland bestens geschützt. Achten Sie darauf, dass der Versicherungsschutz die gesamte Reisedauer abdeckt.
Reiserücktrittsversicherung für Studenten im Ausland
Für Ihr Auslandssemester ist soweit alles vorbereitet, Flüge sind gebucht, die Unterkunft ist organisiert. Plötzlich werden Sie vor Abreise krank und müssen den Antritt Ihres Auslandssemesters verschieben? Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie unter anderem vor hohen Umbuchungskosten.
Häufige Fragen und Antworten zur Auslandskrankenversicherung für Studenten:
Kann ich die Auslandskrankenversicherung verlängern, wenn ich meinen Auslandsaufenthalt verlängere?
Hier müssen Sie als Student zwischen der Auslandskrankenversicherung und der Auslandskrankenversicherung Langzeit unterscheiden.
Auslandskrankenversicherung
Der Versicherungsvertrag beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, frühestens einen Tag nach Eingang des Antrages und gilt ein Jahr.
Der ADAC Auslandskrankenschutz ist ein Verlängerungsvertrag. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie die Versicherung nicht spätestens einen Monat vor Vertragsablauf schriftlich kündigen. Ein Neuabschluss ist nicht erforderlich.
Wenn Sie sich bei Antragstellung bereits im Ausland befinden, beginnt der Versicherungsschutz erst mit der nächsten Ausreise aus Deutschland.
Auslandskrankenversicherung Langzeit
Bei einer unvorhergesehenen Verlängerung des Auslandsaufenthalts kann bis zu einer Woche nach Ablauf des ursprünglichen ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit eine Anschlussversicherung beantragt werden. Dabei erhält der Versicherungsnehmer auch nur Leistungen für die Versicherungsfälle, die während der Laufzeit der Anschlussversicherung neu eingetreten sind.
Was ist, wenn ich meinen Auslandsaufenthalt als Student verkürze? Bekomme ich die bereits bezahlte Prämie in der Auslandskrankenversicherung zurück?
Grundsätzlich ist das in der Auslandskrankenversicherung Langzeit möglich, wenn Sie als Student Ihren Auslandsaufenthalt abbrechen oder gar nicht erst antreten. Die Prämie für nicht verbrauchte Monate kann Ihnen als Student unter folgenden Voraussetzungen in der Auslandskrankenversicherung Langzeit erstattet werden:
Die vorzeitige Rückreise muss nachgewiesen werden (z. B. durch Vorlage des Flugtickets).
Bei Stornierungen vor Versicherungsbeginn wird eine Geschäftsgebühr von 8 Euro erhoben.
Bei Erstattungen aufgrund einer vorzeitigen Heimreise wird eine Geschäftsgebühr von 10 % auf den Erstattungsbetrag erhoben.
Wichtig: Der Erstattungsbetrag ergibt sich aus der Differenz zwischen der gezahlten Prämie und der am Tag der Antragstellung auf Erstattung verbrauchten Prämie. Es werden nur volle Monate berücksichtigt.
Leistet die Auslandskrankenversicherung auch dann, wenn ich mich als Student während meines Auslandaufenthaltes mit Covid-19 infiziere?
Sowohl die Auslandskrankenversicherung als auch die Auslandskrankenversicherung Langzeit leisten, wenn Sie sich im Ausland mit Covid-19 infizieren und aufgrund dessen eine medizinisch notwendige Heilbehandlung benötigen. Die Kosten, die durch Quarantäne entstehen, werden nicht übernommen.
Was ist, wenn ich während meines Auslandssemesters für kurze Zeit nach Deutschland komme. Ist mein Zwischen-Aufenthalt in Deutschland versichert?
Nein, für Aufenthalte in Deutschland besteht kein Versicherungsschutz in der Auslandskrankenversicherung. Sie gilt nur im Ausland, ab Grenzübertritt.
Kann ich die Auslandskrankenversicherung und die Auslandskrankenversicherung Langzeit miteinander kombinieren?
Nein, eine Kombination der beiden ist nicht möglich.
Wenn Sie also bereits eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben, und nun als Student für ein Auslandssemester ins Ausland gehen, müssen Sie einen eigenen Vertrag der Auslandskrankenversicherung Langzeit abschließen.
Wie bekomme ich als Student eine Versicherungsbestätigung der Auslandskrankenversicherung?
Sie können die Bestätigung folgendermaßen beantragen:
Kann ich als Student (älter als 18 Jahre) die Auslandskrankenversicherung Langzeit über die Mitgliedschaft meiner Eltern zu den günstigeren Tarifen abschließen?
Nein, ein Abschluss über die Eltern ist nur bei minderjährigen Kindern möglich. Ab 18 Jahren kann aber ein Vertrag ohne ADAC Mitgliedschaft abgeschlossen werden.
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