Bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung im Auslandssemester, auf Work & Travel und Co.
Für Auslandsaufenthalte bis zu 24 Monate, auch kurzfristig verlängerbar
Ohne Selbstbeteiligung für Reisen bis 63 Tage
Richtig krankenversichert im Auslandssemester, auf Work & Travel oder als Au-Pair
Als Student planen Sie gerade, das nächste Semester Ihres Studiums an einer Universität im Ausland, z.B. in Kanada, zu verbringen und möchten anschließend noch ein paar Wochen etwas vom Land sehen. Stellen Sie sich vor, Sie haben währenddessen einen Unfall und müssen deshalb in einem Krankenhaus vor Ort ärztlich behandelt werden. Die dabei entstandenen Arztkosten sind enorm hoch.
Wussten Sie, dass Ihre gesetzliche Krankenversicherung jedoch nur innerhalb der EU leistet und auch dabei Leistungen wie ein Krankenrücktransport nach Deutschland nicht enthalten sind?
Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Auslandskrankenversicherung für den Auslandsaufenthalt. Sie ist ein wichtiger Schutz und leistet unter anderem dann, wenn Sie ambulant oder stationär im Ausland behandelt werden müssen.
Das bietet die Auslandskrankenversicherung für Studenten
Medizinisch notwendige Heilbehandlung
Die Auslandskranken-versicherung übernimmt die Kosten für Studenten, wenn sie im Ausland ambulant oder stationär behandelt werden müssen. Auch bei einer zahnärztlichen Behandlung.
Organisation und Kostenübernahme von Hilfeleistungen
Ein Krankenrücktransport oder das Rooming-In einer Begleitperson sind Beispiele für die zahlreichen Hilfeleistungen, die Studenten im Ausland bekommen.
Behandlung als Privatpatient im Ausland
Studenten haben freie Wahl unter den Krankenhäusern, wenn sie während Ihres Auslandsaufenthaltes stationär behandelt werden müssen. Die Kostenerstattung erfolgt gemäß den Versicherungsbedingungen.
Weltweite Gültigkeit der Auslandskrankenversicherung für Ihr Auslandssemester
Gehen Studenten ins Ausland, gilt es, die zeitliche Gültigkeit der Auslandskrankenversicherung zu beachten. Überlegen Sie sich daher, wie lange Sie im Ausland bleiben wollen.
Auslandskrankenversicherung Langzeit für Reisen zwischen 2 - 24 Monate
z.B. bei einem Auslandssemester, als Au Pair oder für ein Work and Travel als Einzelvertrag.
Auslandskrankenversicherung für Reisen bis maximal 63 Tage (2 Monate)
z.B. für einen Urlaub oder ein 6-wöchiges Auslandspraktikum während der Semesterferien. Die Auslandskrankenversicherung gibt es als Einzel- und Familienvertrag.
Die Auslandskrankenversicherung und die Auslandskrankenversicherung Langzeit gelten weltweit, also auch, wenn Sie Ihr Auslandssemester in den USA oder in Kanada verbringen.
Beiträge und Altersgrenzen für Studenten in der Auslandskranken-versicherung
Beiträge und Altersgrenzen in der Auslandskrankenversicherung Langzeit für 2 -24 Monate
Grundsätzlich müssen Studenten 18 Jahre alt, also volljährig, sein, um eine Auslandskrankenversicherung Langzeit abschließen zu können. Folgendes gilt:
Unter 27 Jahren zahlen Sie einen Beitrag ab 41,90 €.
Ab 27 Jahren zahlen Sie ab 57,50 €.
Ab 66 Jahren kostet der Versicherungsbeitrag ab 149,40 €.
Ab 76 Jahren kostet die Auslandskrankenversicherung Langzeit ab 420,50 €.
Der genaue Beitrag ist natürlich immer davon abhängig, für wie lange Sie die Auslandskrankenversicherung Langzeit abschließen. Die Höchstversicherungsdauer sind 24 Monate.
Beiträge und Altersgrenzen in der Auslandskrankenversicherung für 63 Tage
Für volljährige Studenten sind auch in der Auslandskrankenversicherung die Altersgrenzen nicht relevant. Beitragserhöhungen erfolgen ab 67 Jahren und ab 77 Jahren. Der Beitrag ist zum einen davon abhängig, welchen der drei angebotenen Tarifen Sie wählen. Der Einzelvertrag kostet Studenten im
Sparen als Student: Familienvertrag in der Auslandskrankenversicherung
Mit dem Familienvertrag der Auslandskrankenversicherung sind Studenten bis zum 23. Geburtstag automatisch bei Ihren Eltern mitversichert, solange Sie noch zu Hause leben. Selbst dann, wenn Sie ohne Ihre Eltern verreisen. Studenten müssen in diesem Fall keine eigene Auslandskrankenversicherung abschließen.
Bitte beachten: Bei einem Auslandsaufenthalt länger als 2 Monate, wie etwa ein Auslandssemester von mindestens 6 Monaten, müssen Studenten eine eigene Auslandskrankenversicherung Langzeit abschließen. Hier werden nur Einzelverträge angeboten.
Leistungen der Auslandskrankenversicherung für Studenten
Egal, wie lange Sie verreisen: die Auslandskrankenversicherung bietet Ihnen als Student, z.B. für Ihr Auslandssemester, umfangreiche Leistungen, sollten Sie im Ausland eine medizinisch notwendige Heilbehandlung benötigen.
Beziehen Sie Leistungen der Auslandskrankenversicherung, müssen Sie als Student dabei selbst keine Kosten tragen. Die Auslandskrankenversicherung für 63 Tage gibt es ohne Selbstbeteiligung.
Auszug aus den Leistungen
Erstattung von ambulanten und stationären ärztlichen Behandlungen
Bei medizinisch notwendigen Heilbehandlungen im Ausland erstatten wir Ihnen als Student die Kosten für die Erstversorgung durch den Notarzt inkl. Transport zum Arzt oder Krankenhaus und die notwendigen ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen.
Wir übernehmen außerdem neben Ihren medizinisch notwendigen Heilbehandlungen die Kosten für Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus. Zusätzlich werden von uns die Kosten für das Rooming-In einer Begleitung im selben Krankenhauszimmer getragen.
Krankenrücktransport
Wir übernehmen die Kosten für den von uns organisierten Krankenrücktransport, sofern dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Das ist z.B. dann, wenn die Behandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Wir bringen Sie entweder an Ihren Wohnsitz in Deutschland oder in das an Ihrem Wohnort nächstgelegene Krankenhaus, das aus medizinischer Sicht geeignet ist.
Ebenso zahlen wir die Kosten für Ihre Begleitperson, wenn die Begleitung medizinisch erforderlich oder angeordnet ist.
Kostenerstattung von Untersuchungsmethoden, Arznei- und Heilmittel
Wir erstatten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Zusätzlich leisten wir auch für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis bewährt haben, wie zum Beispiel bei Akupunktur zur Schmerztherapie.
Verordnet Ihnen der zugelassene Behandler eine medizinisch notwendige Physiotherapie, Strahlenbehandlung, Lichtbehandlung, Massage oder ein erstmalig notwendiges Hilfsmittel wie eine Geh- oder Laufhilfe, bekommen Sie die dafür angefallenen Kosten von uns zurück.
Erstattung von Behandlungskosten beim Zahnarzt
Wir erstatten dir als Student die Kosten für die schmerzstillende zahnärztliche Behandlung inklusive einfacher Füllungen. Ebenso übernehmen wir die Reparaturkosten von Zahnersatz und kieferorthopädischen Geräten oder die Anfertigung von provisorischem Zahnersatz.
Kostenerstattung bei einer Personenbergung
Wenn du im Urlaub erkrankst oder dich verletzt und deswegen von einem Rettungsdienst gesucht, gerettet oder geborgen werden musst, zahlen wir dir diese Kosten bis 10.000 € pro versicherte Person zurück. Dies gilt auch im Todesfall.
Überführung oder Bestattung im Todesfall
Auf einer Reise verstorbene Personen überführen wir im Todesfall nach Deutschland und übernehmen die anfallenden Kosten. Ebenso zahlen wir, wenn statt der Überführung eine Beerdigung oder eine Feuerbestattung am Sterbeort erfolgt. Pro versicherte Person erstatten wir die Kosten bis zu 10.000 €.
Medizinischer Informationsservice
Unsere Experten informieren Sie bereits bei den Vorbereitungen für Ihre Auslandsreise über vorgeschriebene oder empfohlene Schutzimpfungen für das Reisegebiet und, soweit möglich, über deutsch oder englischsprechende Ärzte oder den Namen eines Krankenhauses in der Nähe des Reiseziels.
Die Auslandskrankenversicherung für Studenten im Überblick
Auslandskrankenversicherung
Altersbegrenzung: ab 18 Jahren abschließbar
Leistungszeitraum: für alle Reisen in einem Jahr für maximal 2 Monate (63 Tage) ab Grenzübertritt, auch bei Covid-19
Reiseart: Urlaub mit Freunden, Auslandspraktikum während der Semesterferien, Sommerjob im Ausland
Vertragsart: Einzelvertrag, oder im Familienvertrag der Eltern mitversichert sein, wenn Sie jünger als 23 Jahre sind und zu Hause wohnen
Gültigkeit: weltweit, auch in USA und Kanada
Inklusive: ADAC Medical App des ADAC e.V.
Die Auslandskrankenversicherung gibt es für Studenten auch, wenn Sie keine ADAC Mitgliedschaft haben.
Reiserücktrittsversicherung für Studenten im Ausland
Für Ihr Auslandssemester ist soweit alles vorbereitet, Flüge sind gebucht, die Unterkunft ist organisiert. Plötzlich werden Sie vor Abreise krank und müssen den Antritt Ihres Auslandssemesters verschieben? Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie unter anderem vor hohen Umbuchungskosten.
Was Studenten zur Auslandskrankenversicherung noch wissen müssen:
Kann ich die Auslandskrankenversicherung verlängern, wenn ich meinen Auslandsaufenthalt verlängere?
Hier müssen Sie als Student zwischen der Auslandskrankenversicherung und der Auslandskrankenversicherung Langzeit unterscheiden.
Auslandskrankenversicherung
Der Versicherungsvertrag beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, frühestens einen Tag nach Eingang des Antrages und gilt ein Jahr.
Der ADAC Auslandskrankenschutz ist ein Verlängerungsvertrag. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie die Versicherung nicht spätestens einen Monat vor Vertragsablauf schriftlich kündigen. Ein Neuabschluss ist nicht erforderlich.
Wenn Sie sich bei Antragstellung bereits im Ausland befinden, beginnt der Versicherungsschutz erst mit der nächsten Ausreise aus Deutschland.
Auslandskrankenversicherung Langzeit
Bei einer unvorhergesehenen Verlängerung des Auslandsaufenthalts kann bis zu einer Woche nach Ablauf des ursprünglichen ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit eine Anschlussversicherung beantragt werden. Dabei erhält der Versicherungsnehmer auch nur Leistungen für die Versicherungsfälle, die während der Laufzeit der Anschlussversicherung neu eingetreten sind.
Was ist, wenn ich meinen Auslandsaufenthalt als Student verkürze? Bekomme ich die bereits bezahlte Prämie in der Auslandskrankenversicherung zurück?
Grundsätzlich ist das in der Auslandskrankenversicherung Langzeit möglich, wenn Sie als Student Ihren Auslandsaufenthalt abbrechen oder gar nicht erst antreten. Die Prämie für nicht verbrauchte Monate kann Ihnen als Student unter folgenden Voraussetzungen in der Auslandskrankenversicherung Langzeit erstattet werden:
Die vorzeitige Rückreise muss nachgewiesen werden (z. B. durch Vorlage des Flugtickets).
Bei Stornierungen vor Versicherungsbeginn wird eine Geschäftsgebühr von 8 Euro erhoben.
Bei Erstattungen aufgrund einer vorzeitigen Heimreise wird eine Geschäftsgebühr von 10 % auf den Erstattungsbetrag erhoben.
Wichtig: Der Erstattungsbetrag ergibt sich aus der Differenz zwischen der gezahlten Prämie und der am Tag der Antragstellung auf Erstattung verbrauchten Prämie. Es werden nur volle Monate berücksichtigt.
Leistet die Auslandskrankenversicherung auch dann, wenn ich mich als Student während meines Auslandaufenthaltes mit Covid-19 infiziere?
Sowohl die Auslandskrankenversicherung als auch die Auslandskrankenversicherung Langzeit leisten, wenn Sie sich im Ausland mit Covid-19 infizieren und aufgrund dessen eine medizinisch notwendige Heilbehandlung benötigen. Die Kosten, die durch Quarantäne entstehen, werden nicht übernommen.
Was ist, wenn ich während meines Auslandssemesters für kurze Zeit nach Deutschland komme. Ist mein Zwischen-Aufenthalt in Deutschland versichert?
Nein, für Aufenthalte in Deutschland besteht kein Versicherungsschutz in der Auslandskrankenversicherung. Sie gilt nur im Ausland, ab Grenzübertritt.
Kann ich die Auslandskrankenversicherung und die Auslandskrankenversicherung Langzeit miteinander kombinieren?
Nein, eine Kombination der beiden ist nicht möglich.
Wenn Sie also bereits eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben, und nun als Student für ein Auslandssemester ins Ausland gehen, müssen Sie einen eigenen Vertrag der Auslandskrankenversicherung Langzeit abschließen.
Wie bekomme ich als Student eine Versicherungsbestätigung der Auslandskrankenversicherung?
Sie können die Bestätigung folgendermaßen beantragen:
Kann ich als Student (älter als 18 Jahre) die Auslandskrankenversicherung Langzeit über die Mitgliedschaft meiner Eltern zu den günstigeren Tarifen abschließen?
Nein, ein Abschluss über die Mitgliedschaft der Eltern ist nur bei minderjährigen Kindern möglich. Ab 18 Jahren kann aber ein Vertrag ohne ADAC Mitgliedschaft abgeschlossen werden.
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