Coronainfektion im Ausland: Schutz mit der Auslandskrankenversicherung bei medizinischer Behandlung

Ihre Auslandskranken-versicherung bei Corona

Medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland wegen Covid-19.

 
  • Kostenerstattung von ambulanter und stationärer Behandlung sowie von Medikamenten
  • Krankenrücktransport
  • Für Sie und Ihre ganze Familie weltweit für die ersten 63 Tage jeder Reise

Was bietet die Auslandskrankenversicherung, wenn ich im Ausland an Corona erkranke?

Auslandskrankenversicherung: Paar glücklich am Strand
  • Weltweiter Schutz, ganzjährig auf jeder Reise für die ersten 63 Tage (2 Monate)
  • Behandlung als Privatpatient und freie Auswahl unter den Krankenhäusern im Ausland
  • Organisation sowie Kostenübernahme von zahlreichen Hilfsmaßnahmen, wie Krankenrücktransport, ambulante und stationäre Behandlung, Rooming-In und viele mehr
  • Mit dem Sofortschutz auch dann abschließbar, wenn die Reise am selben Tag beginnen soll
  • Mit dem Familienvertrag Schutz für die gesamte Familie inkl. der Kinder bis zum 23. Geburtstag

Hinweis: die Auslandskrankenversicherung leistet bei Corona dann, wenn Sie im Ausland ersichtliche Krankheitssymptome haben und deswegen zum Arzt gehen.

Welche Leistungen erhalte ich von der Auslandskrankenversicherung in Zusammenhang mit Corona?

Tarif Basis

Die Auslandskrankenversicherung bietet im Tarif Basis bei Covid-19 u.a. folgende Leistungen:

  • Kostenerstattung bei stationärer und ambulanter Behandlung
  • Erstattung von Untersuchungs- und Medikamentenkosten

Tarif Exklusiv

Die Auslandskrankenversicherung bietet im Tarif Exklusiv bei Covid-19 u.a. folgende Leistungen:
 
  • Inklusive Leistungen aus dem Tarif Basis
  • Zahlung von Krankenhaustagegeld bei stationärem Aufenthalt für 30 Tage
  • Zahlung einer Übergangsleistung bei Aufenthalt in einer Klinik ab dem 31. Tag

Tarif Premium

Die Auslandskrankenversicherung bietet im Tarif Premium bei Covid-19 u.a. folgende Leistungen:
 
  • Inklusive Leistungen aus Tarif Basis
  • Inklusive Leistungen aus Tarif Exklusiv
  • Auslands-Schadensersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht z.B. bei Behandlungsfehlern
  • Auslands-Unfallschutz

Wann leistet meine Auslandskrankenversicherung, wenn ich mich im Ausland mit dem Coronavirus infiziere?

Grundsätzlich leistet die Auslandskrankenversicherung dann, wenn Sie im Ausland wegen Corona medizinisch behandelt werden müssen. Sie erstattet die Kosten für die Heilbehandlung im Ausland. Die durch eine Quarantäne entstandenen Kosten werden nicht übernommen.

Die Auslandskrankenversicherung übernimmt Ihre Arztkosten, wenn

 

  • Sie die Auslandskrankenversicherung vor Grenzübertritt abgeschlossen haben
  • Sie als versicherte Person oder die mitversicherten Personen im Ausland an Corona erkranken und aufgrund dessen eine medizinische Heilbehandlung notwendig ist
  • Sie als versicherte Person oder die mitversicherten Personen aufgrund des begründeten Verdachts auf eine Infektion (Krankheitssymptome ersichtlich) ärztlich untersucht werden müssen und das Corona-Testergebnis für die Kostenabrechnung vorliegt
  • Sie als versicherte Person oder die mitversicherten Personen auf einem Kreuzfahrtschiff in Quarantäne müssen, bei Ihnen oder den mitversicherten Personen ein ärztlich attestiertes, positives Corona-Ergebnis vorliegt und eine medizinisch, notwendige Heilbehandlung erfolgt
  • Sie als versicherte Person oder eine der mitversicherten Personen einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport vom Urlaubsland ins Heimatland benötigen
Die Auslandskrankenversicherung übernimmt Ihre Arztkosten nicht, wenn 

 

  • Sie die Auslandskrankenversicherung abschließen möchten, wenn Sie bereits auf Reisen sind
  • Sie als versicherte Person oder eine der mitversicherten Personen vorsorglich einen Corona-Test machen
  • Sie als versicherte Person oder eine der mitversicherten Personen im Ausland in Quarantäne sind und Ihnen dadurch zusätzliche Kosten entstehen (z.B. Verlängerung der Reise wegen verspäteter Rückreise)
  • Sie als versicherte Person oder die mitversicherten Personen in Deutschland wegen einer Coronainfektion ärztlich behandelt werden müssen
  • Sie als versicherte Person oder die mitversicherten Personen (keine Krankheitssymptome vorhanden) sich wegen eines Kontaktes zu einer positiv getesteten Person im Ausland testen lassen
  •  Sie als versicherte Person oder die mitversicherten Personen auf einem Kreuzfahrtschiff in Quarantäne müssen, das Testergebnis aber negativ ausfällt
Tipp Icon

Wie kann ich mich in der ADAC Auslandskrankenversicherung gegen die finanziellen Folgen des Coronavirus absichern?

Die ADAC Auslandskrankenversicherung bietet Ihnen drei Tarife mit Leistungen ganz nach Ihrem Bedarf:


1. Tarif Basis ab 19,60 €: Leistungen für die medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland
2. Tarif Exklusiv ab 27,40 €: Tarif Basis + Leistungen für die Genesungszeit
3. Tarif Premium ab 44,80 €: Tarif Exklusiv + Unfall- und Todesfall-Leistungen + Auslands-Patienten-Rechtschutz

Mehr Details zur Auslandskrankenversicherung

Persönlichen Schutz berechnen

Corona: Welche Reiseversicherung ist neben der Auslandskranken-versicherung noch sinnvoll?

Reiser�cktrittsversicherung bei Corona: Schutz bei Erkrankung und Quarant�ne

Wenn Sie Ihre Reise bereits gebucht haben, vor Reiseantritt jedoch an Corona erkranken und deshalb die Reise stornieren müssen, fallen unter Umständen hohe vertraglich geschuldete Stornokosten an.

Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie gegen diese hohen Kosten bei

  • Reiserücktritt
  • Reiseabbruch

Voraussetzung dabei ist immer, dass Ihnen ein positiver Laborbefund (PCR-Test) vorliegt.

Sie erhalten Leistungen bei Erkrankung und Quarantäne, auch wenn Sie keine Symptome haben.

Reiserücktrittsversicherung bei Covid-19


Wichtige Informationen für Ihren bevorstehenden Thailand-Urlaub zu Corona-Zeiten finden Sie hier:

Thailand zu Corona-Zeiten


Was muss ich über die Auslandskrankenversicherung in Zusammenhang mit dem Coronavirus noch wissen?

Unter welchen Voraussetzungen ist ein Krankenrücktransport möglich, wenn ich im Ausland am Coronavirus erkranke?

Eine Erkrankung an COVID-19 an sich stellt keinen Anspruch auf einen Krankenrücktransport dar.

Ein Krankenrücktransport wird bedingungsgemäß durchgeführt, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Sinnvoll kann der Rücktransport z. B. dann sein, wenn nach ärztlicher Prognose die stationäre Behandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Medizinisch vertretbar bedeutet, dass der Transport dem Patienten keinen Schaden zufügt oder ihn einem unverhältnismäßig hohen Risiko aussetzt.

Mehr Informationen zum Krankenrücktransport

Bin ich bei Erkankung am Coronavirus auch dann versichert, wenn ich mich aufgrund der Quarantäne und der Behandlung länger als 63 Tage im Ausland befinde? 

Müssen Sie sich aufgrund einer Infizierung mit dem Coronavirus medizinisch behandeln lassen und sind deshalb aus medizinischen Gründen nicht transportfähig, verlängert sich der Schutz der Auslandskrankenversicherung über den 63. Tag des Auslandsaufenthaltes hinaus bis zur Wiederherstellung Ihrer Transportfähigkeit. Ein entsprechendes ärztliches Attest muss vorgelegt werden.

Ist der Coronatest bei Ihnen negativ, wenden Sie sich am besten an Ihren Reiseveranstalter oder an die örtlichen Behörden. In der Regel kommt das Land, das die Quarantäne verhängt hat, für die zusätzlich anfallenden Quarantäne-Kosten auf.

Wo bekomme ich die fremdsprachige Bestätigung, dass die Auslandskrankenversicherung auch bei Corona leistet?

Gerne können wir Ihnen eine fremdsprachige Versicherungsbestätigung der Auslandskrankenversicherung ausstellen.

Sie können die Bestätigung folgendermaßen beantragen:

 

  • persönlich in einer Geschäftsstelle
  • telefonisch unter: + 49 89 / 7676 – 6632 (Mo-Fr von 07:00 – 19:00 Uhr Ortszeit)
  • per Fax unter: + 49 89 / 7676 – 6346
  • per E-Mail an: service@adac.de

Teilen Sie uns hierzu bitte Ihre Mitglieds- oder Kundennummer sowie die Vor- und Nachnamen und die Geburtsdaten der mitversicherten, mitreisenden Personen ((Ehe)Partner, minderjährige Kinder) und den Reisezeitraum mit.

Wann leistet die Auslandskrankenversicherung, wenn ich eine Vorerkrankung habe?

Wenn Sie bereits vor Reiseantritt aufgrund einer chronischen Erkrankung in Behandlung sind, erstattet Ihnen Ihre Auslandskrankenversicherung die Mehraufwendungen für die medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland bei einer Verschlechterung Ihrer chronischen Krankheit.
Bei Vorerkrankungen sollten Sie vor Reiseantritt Ihren behandelnden Arzt bezüglich der gesundheitlichen Risiken im Hinblick auf das Urlaubsziel und Art der Reise konsultieren.

In Zeiten von Corona sollten Sie beachten, dass Sie mit bestimmten chronischen Erkrankungen zur Risikogruppe zählen. Halten Sie sich vor Ort an die geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen.

Was ist, wenn ich trotz Corona länger als 63 Tage verreisen möchte?

Der ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit bietet Ihnen Schutz bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung im Ausland an, wenn Sie länger als 63 Tage verreisen. Sie können die Auslandskrankenversicherung Langzeit für einen Zeitraum zwischen 2 - 24 Monate abschließen. Sie genießen im Falle einer Coronaerkrankung den selben Schutz wie mit dem ADAC Auslandskrankenschutz.

Zur Auslandskrankenversicherung Langzeit