Auslandskrankenversicherung Wichtig für Senioren auf Reisen
Schutz bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung im Ausland, egal ob ambulant oder stationär
Mit weltweiter Gültigkeit
Für Reisen bis zu 24 Monate
Reisen im Ruhestand
Endlich ist er erreicht: der wohlverdiente Ruhestand nach einem langen Arbeitsleben. Genügend Zeit, lang gehegte Urlaubsträume zu verwirklichen und die Welt zu bereisen: mehrere Wochen mit dem Wohnmobil durch Kanada, den Winter über nach Florida oder auf die Kanaren oder in den Sommerurlaub mit den Enkeln.
Das Risiko, im Urlaub zu erkranken oder einen Unfall zu erleiden, steigt jedoch im Alter. Eine Behandlung im Ausland kann sehr schnell zu einer finanziellen Belastung werden. Die gesetzlichen Krankenkassen leisten nur innerhalb Europas und übernehmen meist auch dann nicht alle Kosten. Die Auslandskrankenversicherung schützt auch Senioren auf allen Reisen weltweit und bietet im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit im Urlaub zahlreiche Leistungen.
Was auch Sie als Senior grundsätzlich bei Abschluss einer Auslandskrankenversicherung beachten müssen, welche Auslandskrankenversicherung für Ihre Reise die richtige ist und welche Leistungen Sie bekommen, haben wir für Sie zusammengefasst.
Die Highlights der Auslandskrankenversicherung - Für unbeschwertes Reisen im Ruhestand
Ambulante und stationäre Heilbehandlung
Die Auslandskranken-versicherung übernimmt die Kosten auch für Senioren, wenn sie im Ausland ambulant oder stationär behandelt werden müssen. Einschließlich Arzneimittel. Pflege, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus sind mit abgedeckt.
Übernahme alternativer Medizin und medizinischer Hilfsmittel
Die Auslandskranken-versicherung erstattet Senioren zahlreiche Behandlungs-methoden. Auch bei alternativer Medizin. Sie übernimmt zum Beispiel Akupunktur, medizinisch notwendige Physiotherapien, Massagen, Lichttherapien sowie Geh-, Steh- oder Laufhilfen.
Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport
Die Auslandskranken-versicherung übernimmt die Organisation und Kosten eines Krankenrücktransportes auch von Senioren. An den Wohnsitz oder in ein geeignetes Krankenhaus am Wohnort. Auch die Kosten für die Begleitperson werden je nach Fall übernommen.
Senioren im Urlaub: Weltweiter Versicherungsschutz mit der Auslandskrankenversicherung
Mit der Auslandskrankenversicherung ist man weltweit auf allen Reisen ins Ausland geschützt. Senioren können also auch sorglos den Winter in Florida verbringen, mit dem Partner in die Karibik fliegen oder mit der ganzen Familie einen Strandurlaub machen. Bei der Wahl der richtigen Auslandskrankenversicherung muss lediglich die Reisedauer beachtet werden. Man unterscheidet:
Auslandskrankenversicherung für Reisen bis 63 Tage (2 Monate)
Für den Urlaub mit den Enkeln am Strand, die Wanderreise durch Irland oder die Städtereise nach Stockholm. Auch bei Covid-19.
Schutz das ganze Jahr über auf jeder Reise mit drei leistungsstarken, bedarfsgerechten Tarifen
Als Einzel- oder Familienvertrag, damit der Ehe- oder Lebenspartner im Alter mitversichert ist
Auslandskrankenversicherung Langzeit für Reisen zwischen 2 und 24 Monaten
Für Senioren, die den Winter in Florida verbringen, für längere Zeit nach Thailand möchten oder die Familie im Ausland für mehrere Monate besucht.
Schutz für eine geplante Auslandsreise bis zu 24 Monate
Als Einzelvertrag
100 € Selbstbeteiligung im Schadenfall - beteiligt sich z.B. die Krankenkasse mit mehr als 100 € am Schadenfall, dann erfolgt die Erstattung der Auslandskrankenversicherung Langzeit ohne Selbstbeteiligung
Altersgrenzen für Senioren in der Auslandskrankenversicherung
Die relevanten Altersgrenzen für Senioren in der Auslandskrankenversicherung und in der Auslandskranken-versicherung Langzeit sind: 66 Jahre und 76 Jahre. Ab diesem Zeitpunkt erhöhen sich jeweils die Versicherungsbeiträge.
In der Auslandskrankenversicherung Langzeit müssen Senioren außerdem beachten, dass
ab 66 Jahren die maximal mögliche Versicherungsdauer 12 Monate
ab 76 Jahren die maximal mögliche Versicherungsdauer 6 Monate
Leistungen der Auslandskrankenversicherung: Darauf können sich auch Senioren verlassen
Die Auslandskrankenversicherung bietet weltweiten, bedarfsgerechten Schutz. Sie leistet in Form von Kostenerstattungen oder Service-Leistungen. Damit kann man sich auch als Senior und im Ruhestand auf bewährte ADAC Qualität verlassen und seine Reisen genießen.
Service-Leistungen der Auslandskrankenversicherung im Überblick
Versand von Brillen und Arzneimittel
Medizinischer Informations-Service vor der Reise
Dolmetscher-Service vor Ort
Krankenrücktransport
Überführung Verstorbener
Gepäckrückholung
Auszug der Erstattungs-Leistungen der Auslandskrankenversicherung
Auslandskrankenversicherung für die ersten 63 Tage der Reise
Tarif Basis z.B. ab 38,00 € im Jahr ab 66 Jahren
Kostenerstattung bei medizinischer Heilbehandlung im Ausland, ambulant und stationär
Kostenübernahme von Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus
Kostenerstattung bei Rooming-In einer Begleitperson
Kostenerstattung von Untersuchungsmethoden sowie von Heil- und Arzneimittel, die von der Schulmedizin anerkannt sind sowie alternativer Behandlungsmethoden
Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport
Erstattung von Zahnarzt-Kosten
Kostenrückerstattung bei Personenbergung bis 10.000 €
Überführung oder Bestattung im Todesfall (bis zu 10.000 €)
Tarif Exklusiv z.B. ab 53,30 € im Jahr ab 66 Jahren
30 € Krankenhaustagegeld pro Tag für die ersten 30 Tage Krankenhaus-Aufenthalt im Ausland
1.000 € Übergangsleistung bei Krankenhaus-Aufenthalt ab dem 31. Tag
2.000 € Übergangsleistung bei Krankenhaus-Aufenthalt ab dem 53. Tag
Sofortzahlung von 5.000 € bei schwerem Herzinfarkt/Schlaganfall oder schwerer Verletzung
Leistungen aus dem Tarif Basis
Tarif Premium z.B. ab 77,80 € im Jahr ab 66 Jahren
Auslands-Patienten-Rechtsschutz: Kostenübernahme bis 100.000 € je Rechtsfall
Invaliditätsleistungen nach einem Unfallim Ausland: je nach Invalidität Zahlung von bis zu 70.000 €
Unfall-Hilfeleistung nach einem Unfall im Ausland: Zahlung bis zu 5.200 € für medizinische Hilfsmittel und bis 2.100 € für einen Fahrzeugumbau
Todesfall-Leistung: bei Tod Zahlung von 5.000 € an berechtigte Erben bis 12 Monate nach dem Unfall
Beratungsservice nach einem Unfall, z.B. Nennung von Fachkliniken vor Ort
Wir kümmern uns im Ernstfall auch um Ihren Vierbeiner!
Insbesondere ältere Menschen haben Hund oder Katze, damit sie Gesellschaft haben. Doch nun möchten Sie den den Winter auf den Kanaren oder in Florida verbringen, Ihr Vierbeiner soll mit. Sie sorgen sich jedoch, sollte Ihnen etwas passieren, was dann aus Ihrem Liebling wird.
Die Auslandskrankenversicherung hilft auch Senioren mit dem Vierbeiner! Sollten Sie sich selbst aufgrund eines Versicherungsfalls nicht um Ihr Haustier kümmern können, bringen wir Ihren Hund oder Ihre Katze nach Hause. Egal, wie lange und wohin Sie verreisen.
Sie haben Sorge, dass Ihrem Liebling im Urlaub etwas passiert und hohe Tierarztkosten anfallen?
Die ADAC Haustier-Reiseversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz bei Erkrankung und Verletzung Ihres Vierbeiners. Wenn Sie im Ausland sind - egal, ob mit oder ohne Ihr Haustier. Mit freier Tierarztwahl. Für die ersten 63 Tage Ihrer Reise. Ohne Selbstbeteiligung.
Auslandskrankenversicherung in der ADAC Mitgliedschaft enthalten?
Sie sind seit über 20 Jahren Mitglied beim ADAC. Nun benötigen Sie für Ihre Reisen im Ruhestand eine Auslandskrankenversicherung. Sie fragen sich, ob Ihre ADAC Mitgliedschaft eine Auslandskrankenversicherung automatisch beinhaltet. Wir haben für Sie das Wichtigste in unserem Ratgeber zusammengefasst.
Was muss ich als Senior noch zur Auslandskrankenversicherung wissen?
Was muss ich zum Krankenrücktransport für mich als Senior in der Auslandskrankenversicherung wissen?
Ein Krankenrücktransport wird in der Auslandskrankenversicherung bedingungsgemäß durchgeführt, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Sinnvoll kann der Rücktransport z. B. dann sein, wenn nach ärztlicher Prognose die stationäre Behandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Medizinisch vertretbar bedeutet, dass der Transport dem Patienten keinen Schaden zufügt oder ihn einem unverhältnismäßig hohen Risiko aussetzt.
Ebenso zahlen wir die Kosten für eine Begleitperson, wenn die Begleitung medizinisch erforderlich oder angeordnet ist.
Der Krankenrücktransport ist in der Auslandskrankenversicherung und in der Auslandskrankenversicherung Langzeit enthalten.
In der Auslandskrankenversicherung für bis zu 63 Tage gilt in den Tarifen Exklusiv und Premium: Nach einem von uns durchgeführtem Krankenrücktransport beraten wir Sie auch als Senior telefonisch zu möglichen Leistungsträgern in Deutschland, zu Rehakliniken, spezialisierten Beratungsstellen für behindertengerechte Wohnungs- und Fahrzeuganpassungen, zu sozialrechtlichen Fragestellungen und zu Maßnahmen der beruflichen Wiedereingliederung. So können Sie auch im Ruhestand Ihre Reisen unbeschwert genießen.
Was ist für Senioren ein Versicherungsfall in der Auslandskrankenversicherung?
Ein Versicherungsfall in der Auslandskrankenversicherung tritt unabhängig des Alters dann ein, wenn im Ausland während Ihrer Reise eine Heilbehandlung medizinisch notwendig wird. Dazu zählt auch, wenn sich Ihre chronische Krankheit im Urlaub plötzlich verschlechtert und Sie deshalb von einem Arzt vor Ort behandelt werden müssen, Sie einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall erleiden oder nach einem Unfall eine Gehhilfe benötigen.
Was muss ich im Alter bei Vorerkrankungen beachten?
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie bereits vor Reiseantritt aufgrund einer chronischen Erkrankung, wie zum Beispiel Rheuma, in Behandlung sind, erstattet Ihnen Ihre Auslandskrankenversicherung die Mehraufwendungen für die medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland bei einer Verschlechterung Ihrer chronischen Krankheit.
Bei Vorerkrankungen sollten Sie vor Reiseantritt Ihren behandelnden Arzt bezüglich der gesundheitlichen Risiken im Hinblick auf das Urlaubsziel und Art der Reise konsultieren.
An welchen Ärzte und in welche Krankenhäuser darf ich mich als Senior bei gesundheitlichen Beschwerden im Ausland wenden?
Grundsätzlichen haben Sie in der Auslandskrankenversicherung die freie Wahl unter den Krankenhäusern und Ärzten im Ausland. Dabei sind folgende Behandler möglich:
Ärzte
Zahnärzte
Chiropraktiker
Heilpraktiker
Osteopathen
Bei den Krankenhäusern im Ausland gilt es für Sie auch als Senior zu beachten:
Das Krankenhaus muss im Aufenthaltsland anerkannt sein.
Das Krankenhaus muss unter ständiger ärztlicher Leitung stehen.
Das Krankenhaus muss über ausreichend diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen.
Das Krankenhaus muss eine Krankenakte führen.
Eine Übersicht über Krankenhäuser und deutsch oder englisch sprechende Ärzte in der Nähe Ihres Urlaubsortes erhalten Sie als von unserem Medizinischen Informationsservice unter der +49 89 76 76 77.
Wann erhalte ich in der Auslandskrankenversicherung keine Leistungen? Welche Ausschlüsse gibt es für mich als Senior?
Die Auslandskrankenversicherung leistet u.a. grundsätzlich nicht, wenn
Sie in Deutschland medizinisch behandelt werden und Ihnen als Senior dadurch Kosten entstehen
Sie für eine geplante Heilbehandlung, z.B. eine Kur, ins Ausland reisen
Sie trotz Reisewarnung in ein Kriegsgebiet reisen
eine Erkrankung oder Verletzung auf einer Sucht beruhen
Ich fahre mit meinen Enkeln 2 Wochen in den Urlaub. Sind meine Enkel in meiner Auslandskrankenversicherung mitversichert?
In der Auslandskrankenversicherung sind die Enkel des Versicherungsnehmers nicht mitversichert.
Ihre Tochter oder Ihr Sohn können aber eine eigene Auslandskrankenversicherung für Familien abschließen. Darin sind Kinder bis zum 23. Geburtstag versichert, also auch Ihre Enkel. Zu den Kindern zählen Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder.
Der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung für Familien gilt auch dann, wenn Ihre Enkel mit Ihnen und ohne die Eltern verreisen.
Kann ich als Senior die Auslandskrankenversicherung und die Auslandskrankenversicherung Langzeit miteinander kombinieren?
Nein. Eine Kombination ist nicht möglich.
Wenn Sie also bereits eine Auslandskrankenversicherung bis 63 Tage abgeschlossen haben, nun aber zum ersten Mal den Winter über mehrere Monate im Ausland verbringen möchten, müssen Sie eine eigene Auslandskrankenversicherung Langzeit für den kompletten Zeitraum abschließen.
Was ist, wenn der Krankenhausaufenthalt länger dauert als die gewählte Versicherungsdauer? Was muss ich als Senior in der Auslandskrankenversicherung beachten?
Grundsätzlich endet der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung spätestens nach Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer.
Ist die geplante Rückreise jedoch aus medizinischen Gründen innerhalb der vereinbarten Versicherungsdauer nicht möglich, verlängert sich der Versicherungsschutz bis zum Tage der Transportfähigkeit.
Ich verbringe den Winter im Ausland, möchte über Weihnachten jedoch meine Enkel in Deutschland besuchen. Bin ich als Senior mit der Auslandskrankenversicherung versichert?
Ein Zwischenaufenthalt in Deutschland ist in der Auslandskrankenversicherung nicht versichert. Die Auslandskrankenversicherung gilt grundsätzlich nur im Ausland, ab Grenzübertritt.
Krank oder verletzt im Ausland? Wir sind rund um die Uhr für Sie da!
Sie selbst oder Ihr im Familienvertrag mitversicherter Ehe- bzw. Lebenspartner sind im Ausland erkrankt? Der ADAC Ambulanzdienst ist das ganze Jahr rund um die Uhr für Sie erreichbar! Fordern Sie direkt telefonisch unsere Serviceleistungen an.
ADAC Ambulanzdienst (rund um die Uhr erreichbar) Tel.:+49 89 76 76 76
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