Seit Monaten freuen Sie sich auf Ihre Tauchreise in Thailand. Sommer, Sonne, Strand und Meer und jede Menge tolle Meeresbewohner unter Wasser beobachten. Vor Ort dann: Fieber, Husten, Schnupfen, Ohrenschmerzen. Statt Unterwasserwelt folgen Arztbesuch, Untersuchungen und Antibiotika.
Gut zu wissen: eine Auslandskrankenversicherung ist bei Auslandsreisen immer sinnvoll, auch in Europa. Sie ist Ihre weltweit gültige, private Krankenversicherung für Auslandsreisen.
Warum ist die Auslandskrankenversicherung so wichtig?
Ein Unfall oder eine Erkrankung im Ausland kann schnell teuer werden. Insbesondere in USA und Kanada können diese Kosten enorm hoch ausfallen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei Behandlungen im Ausland nur die Kosten, die dem Versicherten im Urlaubsland zustehen. Den Rest muss der Versicherte aus eigener Tasche begleichen. Ein Rücktransport nach Deutschland ist meist gar nicht abgedeckt.
Ihre Vorteile der privaten Auslandskrankenversicherung
Weltweiter Schutz ganzjährig auf jeder Auslandsreise
Die Auslandskrankenversicherung bietet als Jahresvertrag Schutz bei Krankheit und Verletzung im Ausland. Weltweit, das ganze Jahr, für die ersten 63 Tage jeder Reise. Auch in USA und Kanada. Ohne Selbstbehalt.
Kostenübernahme von Heilbehandlungen
Bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung im Ausland - egal ob ambulant, stationär, beim Zahnarzt oder bei alternativer Medizin, erstatten wir die entstandenen Kosten. Sie haben freie Arztwahl. Ein Krankenrücktransport ist auch abgedeckt.
Schutz für die ganze Familie inklusive der Kinder
Im Familienvertrag der Auslands-krankenversicherung können Sie sich und Ihre Familie absichern. Kinder sind bis zum 23. Geburtstag mitversichert. Auch wenn Sie getrennt voneinander verreisen.
Was deckt die Auslandskrankenversicherung ab?
Die Auslandskrankenversicherung bietet Ihnen viele hilfreiche Leistungen, wenn Sie im Ausland eine medizinisch notwendige Heilbehandlung benötigen:
Ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland, auch bei alternativer Medizin
Notwendige Zahnbehandlungen
Personenbergung
Verbandsmittel und Untersuchungen
Versand von Brillen und Medikamenten
Transport zum Arzt oder in ein Krankenhaus inkl. Rückfahrt
Krankenrücktransport nach Deutschland
24/7-Notfallservice z.B. Beratung zu deutsch- oder englischsprachigen Ärzten vor Ort
Die ADAC Auslandskrankenversicherung bietet Ihnen bei Erkrankung oder Verletzung im Ausland Leistungen in Form einer Kostenerstattung oder als Serviceleistung. Der Jahresschutz ist weltweit gültig, egal, ob Sie privat oder beruflich verreisen. Sie haben die Wahl zwischen den drei Tarifen Basis, Exklusiv und Premium und einem Einzel- oder Familienvertrag.
Die Auslandskrankenversicherung erstattet Ihnen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Zusätzlich leisten wir auch für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis bewährt haben, wie zum Beispiel bei Akupunktur zur Schmerztherapie.
Verordnet der zugelassene Behandler im Ausland eine medizinisch notwendige Physiotherapie, Strahlenbehandlung, Lichtbehandlung, Massage oder ein erstmalig notwendiges Hilfsmittel wie eine Geh- oder Laufhilfe, bekommen Sie die dafür angefallenen Kosten von uns zurück.
Ambulante ärztliche Behandlungen
Bei medizinisch notwendigen Heilbehandlungen im Ausland erstatten wir die Kosten für die Erstversorgung durch den Notarzt inkl. Transport zum Arzt oder Krankenhaus und die notwendigen ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen. Sie haben freie Arztwahl.
In den Tarifen Exklusiv und Premium des ADAC Auslandskrankenschutz erstatten wir Ihnen zusätzlich die Kosten bis zu 1.000 €, die Ihnen durch die Rückfahrt zu Ihrer Unterkunft nach einer Erstversorgung entstehen.
Stationäre Behandlung inkl. Rooming-In einer Begleitperson
Wir übernehmen neben den medizinisch notwendigen Heilbehandlungen die Kosten für Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus. Sie haben dabei die freie Wahl unter den Krankenhäusern im Ausland. Möchte Sie ein Angehöriger von zu Hause im Krankenhaus besuchen, erstatten wir die Kosten bis 1.000 €.
Für die erstattungsfähigen Kosten geben wir eine Kostenübernahme-Erklärung gegenüber dem Krankenhaus im Ausland ab. Außerdem werden von uns die Kosten für Rooming-In einer Begleitung im selben Krankenhauszimmer getragen.
Behandlungen beim Zahnarzt
Wir erstatten die Kosten für die schmerzstillende zahnärztliche Behandlung inklusive einfacher Füllungen. Ebenso übernehmen wir die Reparaturkosten von Zahnersatz und kieferorthopädischen Geräten oder die Anfertigung von provisorischem Zahnersatz.
Personenbergung
Wenn Sie im Urlaub erkranken oder sich verletzen und deswegen von einem Rettungsdienst gesucht, gerettet oder geborgen werden müssen, zahlen wir Ihnen diese Kosten bis 10.000 € pro versicherte Person zurück. Dies gilt auch im Todesfall.
Überführung oder Bestattung im Todesfall
Auf einer Reise verstorbene Personen überführen wir im Todesfall nach Deutschland und übernehmen die anfallenden Kosten. Ebenso zahlen wir, wenn statt der Überführung eine Beerdigung oder eine Feuerbestattung am Sterbeort erfolgt.
Pro versicherte Person erstatten wir die Kosten bis zu 10.000 €.
Medizinischer Informationsservice vor der Reise
Unsere Experten des ADAC Ambulanz-Service informieren Sie bereits bei den Vorbereitungen Ihrer Auslandsreise über vorgeschriebene oder empfohlene Schutzimpfungen für Ihr Reisegebiet. Soweit möglich geben wir Auskunft über deutsch oder englischsprechende Ärzte oder den Namen eines Krankenhauses in der Nähe Ihres Reiseziels.
Wenn Sie bei uns Serviceleistungen aus dem Ausland telefonisch anfordern, übernehmen wir die anfallenden Kosten.
Zahlung von Krankenhaustagegeld bei stationärem Aufenthalt
Bei einer stationären Aufnahme in einem Krankenhaus bekommen Sie für den Krankenhausaufenthalt pro Tag 30 € Krankenhaustagegeld. Dies gilt auch, wenn Sie nach einem Krankenrücktransport nach Deutschland in ein Krankenhaus müssen. Die Zahlung des Krankenhaustagegeld beschränkt sich auf maximal 30 Tage.
Zahlung einer Übergangsleistung bei einem Krankenhausaufenthalt bis 3.000 €
Ab dem 31. vollstationären Krankenhaustag zahlen wir Ihnen eine Übergangsleistung in Höhe von 1.000 €. Dies gilt auch, wenn wir Sie mit einem Krankenrücktransport in eine deutsche Klinik bringen mussten.
Ab dem 53. vollstationären Krankenhaustag bekommen Sie eine weitere Übergangsleistung in Höhe von 2.000 €. Voraussetzung hierfür ist ein ununterbrochener Krankenhausaufenthalt und der Antritt von Rehamaßnahmen nach maximal 14 Tagen nach Ihrem Krankenhausaufenthalt.
Sofortzahlung von 5.000 € nach Herzinfarkt, Schlaganfall oder schwerer Verletzung
Wenn Sie als versicherte Person im Ausland einen schweren Herzinfarkt, schweren Schlaganfall oder eine schwere Verletzung erlitten haben, bekommen Sie von uns eine Sofortleistung in Höhe von 5.000 €.
Auslands-Patienten-Rechtsschutz
Im Tarif Premium erhalten Sie Schutz in folgenden Rechtsbereichen
Schadenersatz-Rechtsschutz: Schadenersatzansprüche aus ärztlichen Aufklärungs- und Behandlungsfehlern
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht: wie etwa Ansprüche wegen Aufklärungs- und Behandlungsfehlern
Voraussetzung dafür ist, dass ein Versicherungsfall im Tarif Premium vorliegt.
Je Rechtsschutzfall übernehmen wir die versicherten Kosten bis zu einer Höhe von 100.000 €. Wir zahlen Ihnen dabei die Vergütung eines Rechtsanwalts, die Gerichtskosten, die Reisekosten zu einem ausländischen Gericht als auch die Kosten des Gegners, die Sie erstatten müssen.
Auslands-Unfallschutz
Erleiden Sie als versicherte Person im Ausland einen Unfall, der zu einer dauernden Invalidität oder zum Tod führt, leisten wir
1. Invaliditätsleistung
Ist eine Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach einem Unfall eingetreten und ein Arzt hat diese innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall schriftlich festgestellt, zahlen wir eine Versicherungssumme bis zu 20.000 €. Die Höhe dieser Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität und der Versicherungssumme.
2. Unfallhilfeleistung nach einem Unfall
Stellt ein Arzt nach einem Unfall im Ausland fest, dass eine Invalidität von mehr als 25% verbleibt, beteiligen wir uns mit bis zu 2.100 € an einem Fahrzeugumbau und mit bis zu 5.200 € an den medizinischen Hilfsmitteln. Voraussetzung für diese Leistung ist, dass weder eine Krankenkasse noch eine Haftpflichtversicherung zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist.
3. Todesfallleistung
Falls die versicherte Person nach einem Unfall im Ausland innerhalb von 12 Monaten verstirbt, zahlen wir eine Todesfallleistung in Höhe von 5.000 €. Diese Leistung beziehen dann die in einem Erbschein berechtigten Erben der versicherten Person.
4. Beratungsservice
Hatten Sie im Ausland einen Unfall, bieten wir Ihnen einen umfassenden Beratungsservice. Dieser umfasst
Benennung von Fach- und Rehakliniken
Unterstützung bei der Organisation von stationären Heil- und Rehamaßnahmen
Ermittlung von Leistungsträgern für einen Verlegungstransport und Organisation des Transportes
Benennen von Anwälten, Beratungsstellen für Wohnungs- und Hausumbau
Beratung zu Fahrzeugumbau und Fahrzeugrückholung
Beratung zur Wiedereingliederung in Schule und Beruf
Was kostet die Auslandskranken-versicherung?
Die Auslandskrankenversicherung des ADAC können Sie in weniger als 2 Minuten ganz einfach berechnen und abschließen. Ihr Versicherungsbeitrag ist abhängig von
Ihrem Alter: Der Beitrag Ihrer Auslandskrankenversicherung erhöht sich jeweils ab einem Alter von 66 Jahren sowie ab 76 Jahren.
Ihrem Tarif: Sie haben die Wahl zwischen den Tarifen Basis, Exklusiv und Premium.
Ihrer Vertragsart: Sie haben in der Auslandskrankenversicherung die Wahl zwischen einem Einzelvertrag oder einem Familienvertrag.
Ihrem Zahlungsrhythmus: Sie schließen die Auslandskrankenversicherung einmalig ab und sind das ganze Jahr über versichert. Den Jahresbeitrag können Sie einmal jährlich zahlen oder monatlich.
Ihrer Mitgliedschaft: Die Auslandskrankenversicherung kann auch von Personen ohne Mitgliedschaft abgeschlossen werden. ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt.
Beitragsbeispiele
"Fairstes Preis-Leistungs-Verhältnis" sagt FOCUS MONEY (Ausgabe 25/2025)!
Single, 33 Jahre, Tarif Basis, ADAC Mitglied: 19,60 € im Jahr
Rentnerin, 68 Jahre, Tarif Basis, ADAC Mitglied: 38,00 € im Jahr
Rentner, 77 Jahre, Tarif Basis, ADAC Mitglied: 66,50 € im Jahr
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Was leistet die Auslandskrankenversicherung bei einem Krankenrücktransport?
ADAC Ambulanz-Jet
Ein Krankenrücktransport in ein deutsches Krankenhaus erfolgt in der Auslandskrankenversicherung des ADAC, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. In Abstimmung mit dem behandelnden Arzt vor Ort führen wir den Rücktransport durch, wenn die stationäre Behandlung im Ausland nach ärztlicher Prognose länger als 14 Tage dauert und der Transport kein gesundheitliches Risiko für den Patienten birgt.
Die Auslandskrankenversicherung erstattet IhreKosten sowie die Kosten für eine Begleitperson, wenn es medizinisch erforderlich oder angeordnet ist. Bei minderjährigen Kindern übernehmen wir die Transportkosten der Begleitperson in jedem Fall.
Beratungsleistungen nach einem Krankenrücktransport
In den Tarifen Exklusiv und Premium beraten wir Sie zudem telefonisch zu:
möglichen Leistungsträgern in Deutschland
Rehakliniken
Spezialisierten Beratungsstellen für behindertengerechte Wohnungs- und Fahrzeuganpassungen
Wann zahlt die Auslandskrankenversicherung? Wann zahlt die Auslandskrankenversicherung nicht?
Unsere Reisekrankenversicherung schützt Sie zuverlässig, wenn Sie im Ausland erkranken oder einen Unfall haben. Im Familienvertrag sind zudem Ihre Familienmitglieder aus Ihrem Haushalt geschützt, auch wenn sie getrennt verreisen.
Die Auslandskrankenversicherung erstattet Ihnen die Kosten:
Für medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Ausland
Für Untersuchungen im Ausland
Für verordnete Arzneimittel, Verbandsstoffe oder Verbände im Ausland
Für einen Krankenrücktransport nach Deutschland
Für Rooming-In einer Begleitperson
Für eine Personenbergung (max. 10.000 €) im Ausland
Für einen Dolmetscher (max. 200 €)
Für den Besuch eines Angehörigen bei Ihnen im Krankenhaus (max. 1.000 €)
Für die Betreuung und Rückreise der mitversicherten, minderjährigen Kinder
Für die Gepäck-Rückholung nach Deutschland
Für die Rückholung von Ihrem Haustier nach Deutschland (Hund oder Katze)
Für Überführung Verstorbener oder Beerdigung vor Ort
Für Telefonate mit unserer 24/7 erreichbaren Notfall-Hotline
Für Behandlungen bei akuter Verschlechterung chronischer Krankheiten im Ausland
Für die Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, die im Ausland auftreten
Die Auslandskrankenversicherung erstattet Ihnen die Kosten nicht:
Für Behandlungen in Deutschland
Für eine Heilbehandlung im Ausland, für die Sie ins Ausland reisen
Für kosmetische Operationen und Behandlungen im Ausland
Für Hypnose oder Psychotherapie im Ausland
Für Heilbehandlungen, wenn Sie trotz Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in ein Kriegsgebiet reisen
Für Heilbehandlungen, wenn Sie sich als Berufssportler während der aktiven Teilnahme an einem Wettkampf verletzt haben
Für Behandlungen, wenn Ihre Erkrankung oder Verletzung auf einer Sucht beruht
Stiftung Warentest sagt "Sehr Gut" - Auszeichnungen der Auslandskrankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung des ADAC bietet zahlreiche Leistungen in bewährter ADAC Qualität.
Das sagt auch Stiftung Warentest (05/2025): Note "Sehr gut" (1,4) erhält der Tarif Basis, sowohl im Einzel- als auch im Familienvertrag. FOCUS MONEY zeichnet die Auslandskrankenversicherung wiederholt als fairsten Reisekrankenversicherer aus (Ausgabe 25/2025).
Auslandskrankenversicherung im Jahresvertrag für Familien ausgezeichnet von der Stiftung Warentest mit der Note Sehr Gut.
ADAC Auslandskrankenschutz ausgezeichnet von Focus Money für das Fairste Preis-Leistungs-Verhältnis.
ADAC Auslandskrankenschutz von Focus Money ausgezeichnet als fairster Reisekrankenversicherer.
ADAC Auslandskrankenschutz ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Leistungsabwicklung.
ADAC Auslandskrankenschutz ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Kundenberatung.
ADAC Auslandskrankenschutz ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Kundenkommunikation.
ADAC Auslandskrankenschutz ausgezeichnet von Focus Money für das fairste Produktangebot.
Im Notfall immer erreichbar. Rufen Sie uns an!
Als zuverlässiger Partner für Sie als Kunde der Auslandskrankenversicherung ist der ADAC Ambulanz-Service 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, da! Ein eigenes ADAC Ärzte-Team betreut Sie auf Wunsch in Abstimmung mit Ihrem Arzt vor Ort und ist rund um die Uhr für Sie und Ihre Angehörigen da.
Wichtiger Hinweis: Fordern Sie im Notfall immer direkt unsere Serviceleistungen an und kontaktieren uns. Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. Die anfallenden Telefonkosten erstattet Ihre Auslandskrankenversicherung bis zu 100 €.
Für wen ist die Auslandskrankenversicherung sinnvoll?
Ob Städtetrip mit dem Partner, mit Freunden in die Berge, Urlaub am Meer mit der Familie oder auf Geschäftsreise: die Reisekrankenversicherung ist für alle sinnvoll, die gerne viel und oft verreisen. Sie bietet insbesondere zuverlässigen Schutz:
Für Familien mit Kinder
Ihr Partner stürzt beim Fahrradfahren in Italien, Ihr Kind liegt erkältet im Hotel in Kroatien. Auch im Familienurlaub kann schnell was passieren. Im Familienvertrag ist die ganze Familie mitversichert: Sie, Ihr (Ehe-/Lebens-)Partner sowie Ihre Kinder bis zum 23. Geburtstag. Auch wenn sie getrennt verreisen. Zur Auslandskrankenversicherung für Familien
Für Senioren und Rentner
Gerade in späteren Jahren steigen die Erkrankungen und Verletzungsgefahren - auch auf Reisen. In einigen Ländern ist das Gesundheitssystem nicht mit dem Deutschen vergleichbar. Eine Reisekrankenversicherung bietet hier den optimalen Schutz im Ausland.Zur Auslandskrankenversicherung für Senioren
Für Studenten
Junge Erwachsene bzw. Studenten reisen gerne und viel. Um nicht auf hohen Behandlungskosten im Ausland sitzen zu bleiben, ist eine Auslandskrankenversicherung empfehlenswert. Bis zum 23. Geburtstag sind junge Erwachsene im Familienvertrag der Eltern mitversichert.Zur Auslandskrankenversicherung für Studenten
Für alle, die eine Reise ins Ausland planen
Wer gerne viel reist, sollte eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Sie erstattet die anfallenden Behandlungskosten im Ausland und bietet viele weitere Serviceleistungen. Damit Sie unbeschwert reisen können.
Für Reisende, die zum Beispiel auf Kuba, im Iran, in Katar oder in Russland einreisen möchten, ist der Nachweis einer gültigen Auslandskrankenversicherung sogar Pflicht.
Auslandskrankenversicherung Langzeit - Für Work & Travel, Sabbatical und Co.
Sie verreisen länger als 63 Tage? Dann ist die Auslandskrankenversicherung Langzeit der richtige Schutz für Sie. Sie bietet Schutz für Reisen zwischen 2 -24 Monate. Als Versicherungsnehmer erhalten Sie die gleichen Leistungen. Zudem haben Sie die Option, Ihren Vertrag zu verlängern, sollte Ihre Reise länger dauern. Der Beitrag ist abhängig von Ihrem Alter, Ihrer Reisedauer sowie Ihrer ADAC Mitgliedschaft.
Was muss ich noch zur Auslandskrankenversicherung wissen?
Wenn Sie die Auslandskrankenversicherung vor dem 09.12.2019 abgeschlossen haben, erhalten Sie Leistungen für die ersten 45 Tage Ihrer Reise (ab Grenzübertritt). Mehr Informationen erhalten Sie unter www.adac.de/mein-adac.
Nein. Sie müssen die Auslandskrankenversicherung abschließen, wenn Sie noch in Deutschland sind.
Sie können die Auslandskrankenversicherung auch mit sofortigem Versicherungsschutz abschließen. So erhalten Sie noch heute den Versicherungsschutz und können direkt in den Urlaub fahren. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich bei Abschluss noch in Deutschland befinden.
Sollten Sie bereits einen ADAC Auslandskrankenschutz besitzen und vor Ihrer Abreise eine kurzfristige Vertragsänderung vornehmen wollen, wenden Sie sich bitte an die +49 89 76 76 66 32 (8-18 Uhr, Mo-Fr).
Sofern sich Ihre chronische Erkrankung während der Auslandsreise verschlechtert, erstattet die Auslandskrankenversicherung die Kosten für die medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland.
Krankenrücktransport:
Wenn im Auslandeine Heilbehandlung medizinisch notwendig wird und diese länger als 14 Tage dauert, organisiert der ADAC Ambulance Service, soweit medizinisch sinnvoll und vertretbar, Ihren Rücktransport in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt. Falls erforderlich, bringen wir Sie per Ambulanz-Jet nach Deutschland zurück. Die Kosten übernehmen wir in voller Höhe.
Ersttransport:
Versichert im ADAC Auslandskrankenschutz ist der medizinisch notwendige Ersttransport zum nächst erreichbaren oder geeigneten Arzt bzw. Krankenhaus. Wenn der Transport von einem Hubschrauber durchgeführt wird (Entscheidung der Rettungsleitstelle vor Ort im Ausland), ist dieser entsprechend versichert.
Der ADAC Auslandskrankenschutz ist ein Jahresschutz. Sie können den Vertrag auch ohne Verlängerung in der Geschäftsstelle beantragen. Dieser Vertrag endet dann automatisch nach einem Jahr, eine Kündigung Ihrerseits ist nicht notwendig. Versichert sind die ersten 63 Tage jeder Ihrer Auslandsreisen in diesem Jahr.
Wichtige Hinweise:
Im Internet können Sie die ADAC Auslandskrankenversicherung nur mit Verlängerung abschließen.
Ja. In der ADAC Premium Mitgliedschaft ist ein weltweit gültiger Auslandskrankenschutz enthalten. Die Leistungen entsprechen den Leistungen des Tarif Basis' der ADAC Auslandskrankenversicherung.
Grundsätzlich endet der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung spätestens 63 Tage nach Beginn des jeweiligen Auslandsaufenthaltes. Ist die geplante Rückreise innerhalb der 63 Tage der Auslandsreise aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich der Versicherungsschutz bis zum Tage der Transportfähigkeit.
Die Auslandskrankenversicherung schützt Sie, wenn Sie wegen einer Schwangerschaftskomplikation oder einer medizinisch bedingten Schwangerschaftsunterbrechung im Ausland zum Arzt müssen. Auch bei einer Früh- oder Fehlgeburt sichert Sie die Auslandskrankenversicherung ab.
Kontroll-, Vorsorge- und Routineuntersuchungen hingegen sind nicht abgedeckt.
Gerne können wir Ihnen eine fremdsprachige Versicherungsbestätigung der Auslandskrankenversicherung ausstellen.
Sie können die Bestätigung folgendermaßen beantragen:
Teilen Sie uns hierzu bitte Ihre Mitglieds- oder Kundennummer sowie die Vor- und Nachnamen und die Geburtsdaten der mitversicherten, mitreisenden Personen ((Ehe)Partner, minderjährige Kinder) und den Reisezeitraum mit.
Im Rahmen des ADAC Auslandskrankenschutz erstatten wir die Kosten bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung, einschließlich einer notwendigen Druckkammerbehandlung. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich im Vorfeld Ihrer Reise erkundigen, wo sich in Ihrem Tauchgebiet Krankenhäuser mit Dekompressionskammern befinden.
Ja, eine Auslandskrankenversicherung kann als Vorsorgeaufwendung abgesetzt werden.
Ob sich das lohnt und welche anderen Versicherungen angegeben werden können, erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema: "Versicherungen von der Steuer absetzen"
Kosten in der Auslandskrankenversicherung einreichen
Sie oder eine mitversicherte Person sind im Urlaub erkrankt, mussten ärztlich behandelt werden? Bewahren Sie die Belege wie Rechnungen und Rezepte sorgfältig auf. Die entstandenen Kosten können Sie ganz einfach online in der Auslandskrankenversicherung einreichen.
Welche Versicherungen außerdem im Ausland nützlich sind
ADAC Reiserücktrittsversicherung
Sie haben Ihren Urlaub schon vor langem gebucht, kurz vorher werden Sie krank. Der Arzt bescheinigt Ihnen die Reiseuntauglichkeit. Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor hohen Stornokosten, wenn ein versichertes Ereignis eintritt. Auch bei Reiseabbruch. Der weltweit gültige Schutz sichert Sie und Ihre Familie optimal ab.
Die ADAC Haustier-Reiseversicherung bietet finanziellenr Schutz für Sie bei Erkrankung und Verletzung Ihres Haustieres. Wenn Sie im Ausland sind - egal, ob Ihr Haustier mitreist oder zu Hause in Deutschland bleibt. Mit freier Tierarztwahl. Für alle versicherbaren Hunde- und Katzenrassen.
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