Führerscheinklassen C1 und C1E: Alle Infos für Lkw-Fahrer

Wer einen Lkw fahren will, braucht eine entsprechende Fahrerlaubnis. Zum Beispiel den C1-Führerschein: Damit dürfen Sie Fahrzeuge mit mehr als 3,5 bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren. Mit der Klasse C1E sind auch Anhänger erlaubt.
Führerschein C1: Für Lkw bis 7,5 Tonnen
Wer einen Führerschein der Klasse C1 besitzt, darf Fahrzeuge mit den folgenden Eigenschaften fahren:
Die zulässige Gesamtmasse beträgt mehr als 3500 Kilogramm und nicht mehr als 7500 Kilogramm
Höchstens acht Sitzplätze, der Führersitz zählt nicht mit
Ein Anhänger darf das zulässige Gesamtgewicht von 750 Kilogramm nicht überschreiten
Ausgenommen sind:
Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D
Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt sind
C1E: Für Anhänger mit mehr als 750 kg
Der C1E-Führerschein erlaubt es Lkw-Fahrern, das Fahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger von mehr als 750 Kilogramm zulässige Gesamtmasse zu fahren. Inhaber dieser Fahrerlaubnis dürfen aber auch ein Fahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger von mehr als 3500 Kilogramm kombinieren. Hauptsache, Lkw und Anhänger wiegen zusammen nicht mehr als 12.000 Kilogramm. Dabei kommt es auf die Eintragung in den Fahrzeugpapieren an. Das tatsächliche Gewicht, also die Zuladung, spielt führerscheinrechtlich keine Rolle.
Auch für die Klasse C1E gilt: Ist der Lkw zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf er mit einem C1E-Führerschein nicht mehr gefahren werden – unabhängig von der Zahl der Sitzplätze.
Erweiterung von C1 auf C1E
Grundsätzlich sind für den Erwerb einer Fahrerlaubnis eine theoretische und eine praktische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben. Bei einer Erweiterung von Klasse C1 auf Klasse C1E entfällt die Theorie.
Weitere Infos zu den Führerscheinklassen für Lkw, Bus und Zugmaschine
Wer darf C1- oder C1E-Führerschein machen?
Die Fahrerlaubnisse dieser Klassen sind mit einigen Auflagen und Voraussetzungen verbunden. Dazu gehören das Alter des Fahrers, gutes Sehvermögen und eine Eignungsprüfung beim Arzt.
C1-Führerschein ab 18 Jahre
Um die Führerscheinklasse C1 zu erwerben, müssen Sie den Pkw-Führerschein der Klasse B besitzen – oder sich in der Fahrausbildung befinden. Haben Sie die praktische Prüfung bestanden, dürfen Sie mit der Ausbildung für den Führerschein C1 beginnen.
Das Mindestalter für die Fahrausbildung beträgt 18 Jahre. In Ausnahmefällen dürfen aber auch jüngere Menschen den Führerschein C1 machen, wenn sie sich etwa in einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer befinden. Dann ist der Besitz der Klasse mit Auflagen verbunden: Sie dürfen nur innerhalb Deutschlands fahren und nur im Rahmen der Ausbildung. Sobald der Auszubildende 18 wird, entfallen die Auflagen.
Ein Sehtest ist Pflicht
Wer den C1- oder C1E-Führerschein machen will, muss eine Bescheinigung über sein Sehvermögen abgeben. Das Dokument kann eine amtlich anerkannte Sehteststelle ausstellen. Achtung: Der Test darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Gutachten vom Arzt: Die Eignungsprüfung
Weil Lkw-Fahrer mit schweren Fahrzeugen unterwegs sind, haben sie ein höheres Sicherheitsrisiko als andere. Wer einen Führerschein der Klassen C1 oder C1E machen will, braucht daher vor der Anmeldung in der Fahrschule ein Gutachten vom Arzt. Darin erklärt der Mediziner, dass der Bewerber körperlich und geistig so fit ist, wie es diese Führerscheinklasse erfordert.
Was der Arzt überprüft
Frühere Krankheiten oder Unfälle
Daten des Fahrers: Wie groß ist der Fahrer, wie viel wiegt er und wie hoch ist der Puls?
Aktuelle Krankheiten, etwa Herz- und Kreislaufstörungen oder Bluterkrankungen
Behinderungen, die die Fahrfähigkeit einschränken
Gesundheit der Nieren, Anzeichen von Diabetes, Störungen des Nervensystems, psychische Erkrankungen
Hörvermögen
Nimmt der Bewerber regelmäßig Alkohol, Drogen oder Medikamente zu sich?
Hinweise auf Krankheiten mit erhöhter Schläfrigkeit
Den Arzt darf sich der Führerscheinanwärter aussuchen. Auch TÜV oder Dekra können die Untersuchung durchführen. Achtung: Das Gutachten darf nicht älter als ein Jahr sein.
Kosten für den C1-Führerschein

Führerscheinantrag: ca. 45 Euro
Ärztliches Gutachten + Sehtest: ca. 100 Euro
Theorieteil: 250 – 500 Euro
Theorieprüfung: ca. 25 Euro plus 20 Euro für Prüfgebühren
Unterlagen für den Unterricht: bis zu 80 Euro
Fahrstunden (Anzahl hängt vom Lernfortschritt ab): 40 – 70 Euro pro Stunde
Fünf Sonderfahrten: je 50 – 80 Euro
Praxisprüfung: 120 – 140 Euro plus 140 Euro Prüfgebühr
Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis
Wer seinen C1- oder C1E-Führerschein zwischen dem 1.1.1999 und 28.12.2016 erworben hat, muss die Fahrberechtigung ab der Vollendung des 50. Lebensjahrs verlängern. Nach Vollendung des 45. Lebensjahrs gilt sie für fünf Jahre. Auch wer sie nach dem 28.12.2016 erworben hat, muss sie nach fünf Jahren erneuern. Das geht mit einem ärztlichen Gutachten.
Alte Führerscheine umtauschen
Wer seinen Führerschein der Klasse 3 gegen einen EU-Führerschein im Scheckkartenformat tauscht, bekommt die Klassen C1 und C1E ohne ärztliche Untersuchung und Befristung zugeteilt. Welche Klassen Sie beim Tausch der Fahrerlaubnisklasse 2 bekommen, erfahren Sie in dieser Umtauschtabelle. Besitzstände (z.B. dreirädrige Fahrzeuge) werden über Schlüsselzahlen deutlich gemacht.
Zusätzliche Prüfung für Berufskraftfahrer
Wer beruflich mit dem Lkw unterwegs ist, braucht seit 2006 einen zusätzlichen Befähigungsnachweis: die Grundqualifikation. Sie besteht aus einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK). Der Gesetzgeber verlangt außerdem, dass gewerbliche Lkw- und Busfahrer alle fünf Jahre eine Weiterbildung machen.
Kraftomnibusse fahren: Schlüsselzahl 171
In Deutschland dürfen Besitzer eines C1- oder C1E-Führerscheins auch Kraftomnibusse ohne Fahrgäste fahren. Allerdings nur, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs 7,5 t nicht übersteigt – und die Fahrt der Überprüfung des technischen Zustands dient. Ohne Einschränkung auf diesen Fahrzweck dürfen Busse ohne Fahrgäste nur mit Schlüsselzahl 171 gefahren werden.