Die Berufskraftfahrerqualifikation

LKW fährt Autobahn
Mit der Berufskraftfahrerqualifikation soll den besonderen Herausforderungen begegnet werden, denen Berufskraftfahrer täglich begegnen© Shutterstock/powell'sPoint

Für Kraftfahrer im Güterkraft- und Personenverkehr gilt seit 2006 das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. Es regelt die berufliche Qualifikation und die Weiterbildung dieser Berufsgruppe.

  • gilt für alle gewerblichen Bus- und Lkw-Fahrer – inkl. Aushilfsfahrer

  • betrifft keine Fahrten zu privaten Zwecken (z.B. privater Umzug)

  • gewerbliche Lkw- und Busfahrer müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung machen

Neben der Führerscheinverlängerung und der Gesundheitsprüfung ist laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) für Berufskraftfahrer ein zusätzlicher Befähigungsnachweis Pflicht – die Grundqualifikation. Gewerbliche Lkw- und Busfahrer müssen außerdem alle 5 Jahre eine Weiterbildung nachweisen.

Für wen gilt das Gesetz?

Es gilt für alle gewerblichen Bus- und Lkw-Fahrer – auch für Aushilfsfahrer. Wer nur Fahrten zu privaten Zwecken unternimmt (z.B. private Umzüge oder Fahrten im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit in Vereinen), ist nicht betroffen.

Zweck des BKrFQG: Berufskraftfahrer haben in ihrem Berufsalltag besondere Herausforderungen zu meistern. Die im Gesetz geregelte Weiterbildung soll deshalb spezielle tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln. Ziel des Gesetzes ist es daher,

  • die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern

  • das wirtschaftliche Fahrverhalten zu optimieren und

  • einen europaweit einheitlichen Aus- und Fortbildungsstand zu erreichen.

Was schreibt das Gesetz vor?

Das Gesetz schreibt das Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung (der sog. Grundqualifikation) bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK) vor. Die Grundqualifikation kann entweder durch eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer, eine Weiterbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder eine beschleunigte Grundqualifikation erworben werden. Der Gesetzgeber verlangt außerdem, dass gewerbliche Lkw- und Busfahrer alle 5 Jahre eine Weiterbildung absolvieren.

Was bedeutet Grundqualifikation?

LKW-Fahrer freut sich
Berufskraftfahrer müssen sich regelmäßig qualifizieren.© Shutterstock/Kzenon

Für den Erwerb der Grundqualifikation ist zunächst eine schriftliche Prüfung zu absolvieren. Die Liste der Kenntnisbereiche, die hierbei abgedeckt werden müssen, ergibt sich aus der Anlage zur BKrFQ-Verordnung*. Die Prüfung dauert 240 Minuten.

Auch eine praktische Prüfung ist der Teil der Grundqualifikation: Sie besteht aus einer Fahrprüfung, einem praktischen Prüfungsteil und der Bewältigung kritischer Fahrsituationen. Es besteht keine Unterrichtspflicht. Bei der Grundqualifikation muss der Absolvent die entsprechende Fahrerlaubnisklasse noch nicht besitzen.

"Beschleunigte" Grundqualifikation

Die beschleunigte Grundqualifikation wird durch

  • die Teilnahme an einer Schulung von 140 Unterrichtsstunden (zu jeweils 60 Minuten) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte sowie

  • die erfolgreiche Ablegung einer 90-minütigen theoretischen Prüfung bei der IHK

erworben.

Die Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend. Auch bei der beschleunigten Grundqualifikation ist der Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse nicht erforderlich.

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Grundqualifikation: Wer ist betroffen?

Die Grundqualifikation mit abschließender mündlicher Prüfung ist für Fahrer verpflichtend, die

  • ihre Fahrerlaubnis für Busse nach dem 10.9.2008 oder

  • ihre Fahrerlaubnis für Lkw nach dem 10.9.2009

erworben haben.

Weiterbildungsverpflichtung: Für wen?

Busfahrer, die bereits am 10.9.2008 eine Bus-Fahrerlaubnis besaßen und Lkw-Fahrer, die am 10.9.2009 eine entsprechende Lkw-Fahrerlaubnis hatten, müssen keine Grundqualifikation erwerben. Für sie besteht lediglich die regelmäßige Weiterbildungsverpflichtung.

Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten, die in selbstständigen Ausbildungseinheiten (Zeiteinheiten) von jeweils mindestens 7 Stunden erteilt werden.

Welche Ausnahmen macht das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz?

Ausgenommen von der Pflicht zur Grundqualifikation und Weiterbildung sind z.B. Fahrer von Kraftfahrzeugen

  • mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h

  • der Bundeswehr, Polizei, Zolldienst, Feuerwehr oder sonstiger Rettungsdienste

  • die zu Reparatur- oder Wartungszwecken bewegt oder technischen Untersuchungen oder Prüfungen unterzogen werden, oder

  • zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufes verwendet

Führerschein: Weiterbildung eintragen?

Seit Mai 2021 wird für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer keine Schlüsselzahl "95" mehr in den Führerschein eingetragen, um die Berufskraftfahrerqualifikation nachzuweisen. Die Berufskraftfahrerinnen und -fahrer erhalten stattdessen einen Fahrerqualifizierungsnachweis, der über einen Zeitraum von fünf Jahren die Schlüsselziffer 95 ersetzt. Der Fahrerqualifizierungsnachweis ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt. Die bisherigen Eintragungen im Führerschein bleiben bis zum Ablauf der eingetragenen Frist gültig.

Den Fahrerqualifizierungsnachweis stellt die Fahrerlaubnisbehörde aus.

Das neue Berufskraftfahrerqualifikationsregister hat ebenfalls seinen Betrieb aufgenommen. In diesem werden die Qualifikationsmaßnahmen der Fahrerinnen und Fahrer erfasst und können bei Bedarf innerhalb der EU ausgetauscht werden. Das Register wird beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geführt.

Welche Bußgelder drohen bei Verstoß?

Wer seiner im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz geregelten Pflicht als Berufskraftfahrer nicht nachkommt, dem drohen empfindliche Bußgelder:

  • bis 5000 Euro für Fahrer

  • bis 20.000 Euro für Unternehmer

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf folgenden Internetseiten: balm.bund.de* und bkfwb.de*.

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